Helvetia Versicherung, was Besseres kann einem nicht passieren. Als Gegner.
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BinKino schrieb: Und wo kein Schaden, besteht doch kein Regulierungsbedarf.
Da sind wir völlig einer Meinung

Fotos des gemeldeten Schadens wären hier wirklich mal interessant. Welcher Schaden, welche Höhe, ... nach deinen Fotos würde ich mir jedoch keine Aussage zutrauen. Was man zum Beispiel öfter hat: Die Kunststoffaußenhaut eines Stoßfängers ist ziemlich weich, die kann man ja schon mit dem Finger elastisch eindrücken. Selbst bei kräftigeren Anstößen verformen die sich oft so zurück dass oberflächlich kein Schaden erkennbar ist. Verformungsbedingt sieht man aber wenn man genau hinguckt dann oft so "Spinnennetze", viele kleine Haarrisse im Lack. Wie gesagt, kann sein, muss nicht.
Bei Fotos mit unkenntlich gemachtem Kennzeichen würde ich da auch kein Datenschutzproblem sehen. Mal ganz abgesehen davon dass du die Daten des Unfallgegners ja eh hast, genauso wie Fotos mit dem Kennzeichen drauf.
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BinKino schrieb:
GeölterBlitz schrieb: So was "ähnliches" ist mir im Dezember mit der WGV auch passiert.
Wollten mich "raufstufen" ( um 130 EUR ) mit dem Twizy, weil ich mit diesem Vertrag in 2016 einen Unfall mit dem damals noch zugelassenen Motorrad's hatte.
Habe mich damals mit dem Unfallgegner geeinigt: Jeder zahlt seinen Schaden selbst !
Im Dezember kam die WGV ( nach 5 Jahren ) , sie hätte den Unfall mit der gegnerischen Versicherung "regeln" müssen.
( Was da die Versicherungen im Hintergrung alles miteinander "Aushecken" ? ohne Bescheid zu geben ! )
Kurz und gut : Ich habe am 28.12.2021 alle bestehenden Versicherungs Verträge bei der WGV zum 31.12.2021 gekündigt ( 9 Stück )
am 29.12.2021 kam der Anruf mit der "Einknick Antwort" wir nehmen die "Raufstufung" zurück, wenn Sie da bleiben !
Den Gedanken hatte ich jetzt auch in der Art, ob ich nicht aus Prinzip die Versicherung wechsle.
Durch den Vorfall und die Rückstufung müsste ich ja raus kommen.
Der T3 geht eh weiter, also fällt auch die Versicherung raus.
Das ist dann in meiner nächsten Mail
"Ich bedauere Ihnen mitteilen zu müssen, dass ich aufgrund dieser Regulierungsart, die jedem Betrug alle Tore öffnet, die Versicherungsverträge nicht länger bei Ihrem Unternehmen aufrecht halten kann. Mit Verkauf des (T3) werde ich dem Käufer davon abraten müssen, das Fahrzeug bei Ihnen zu versichern.
Der Versicherungsvertrag des (T1) wird rückwirkend zum 01.01.2022 (muss noch formulieren denken... aufheben ... neue Versicherung bla bla ... hab Hunger ... Denken grade lau haha) Bestätigen, Erstattung bis ... usw usf."
Dabei ist die Helvetia eigentlich ne gute Adresse, echt günstig ... Mit Schöll eigentlich sehr zufrieden...
Mal anfragen, was die noch haben.
Aus dem "besagten" Versicherungsvertrag komms't Du genau innerhalb 14 Tage nach erhalt der Raufstufung raus, dann nur noch duech Verkauf oder Abmeldung !
Die anderen KFZ Verträge kanns't Du zwar kündigen, wird aber erst im November wirksam !
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www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html
(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Viele Grüße, Andreas
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Meik schrieb:
Dass sich da einer freut, fiktiv abrechnet und das Geld einsteckt steht auf einem anderen Blatt, rechtlich ist das leider bei aktueller Rechtsprechung zu fiktiver Abrechnung wahrscheinlich nicht angreifbar.
Daß Du da mal nicht ganz schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. HUK und ALLIANZ haben bereits mehrfach erfolgreich durchgeklagt, daß bei richtigen Bagatellschäden ein Anwalt nicht per se zu zahlen ist.
Das fällt unter Deine vertragliche Schadensminderungspflicht.
Waren Schäden unter 1.000 Euro.
Bei solchen Mini-Schäden telefoniere ich erst mal mit der haftenden Versicherung und oft findet sich eine völlig problemlose Möglichkeit der Regulierung. Wenn ICH mir sicher bin was kaputt ist akzeptiere ich auch problemlos den
Hausgutachter der zahlungspflichtigen Versicherung. Alleine das spart der Versicherung oft so viel Geld, daß sie gar nicht anfangen wegen 100 oder 200 Euro rumzuzwacken.
Wie gesagt, wir reden über "Bagatellen" unter ca 2.000 Euro und KLARER Schuldlage.
Nebenbei, ein fiktive Abrechnung hat nicht einmal im Ansatz etwas mit Schmu oder grenzwertig zu tun. Da wird die Umsatzsteuer seit ca 20 Jahren von der zahlungspflichtigen Versicherung zu Recht einbehalten, da sie ja nicht anfällt. Das wars dann.
Niemand ist verpflichtet einen Schaden tatsächlich instand zu setzten.
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TwizyChrisy schrieb: Daß Du da mal nicht ganz schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. HUK und ALLIANZ haben bereits mehrfach erfolgreich durchgeklagt, daß bei richtigen Bagatellschäden ein Anwalt nicht per se zu zahlen ist.
Das fällt unter Deine vertragliche Schadensminderungspflicht.
Was du machst ist dein Bier, deine Methode kann ich niemandem empfehlen.
Eine vertragliche Schadenminderungspflicht gibt es nicht, ein Geschädigter hat überhaupt keinen Vertrag mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Zum Thema Anwalt hat sich 2019 der BGH schon ziemlich deutlich geäußert:
www.verkehrsrecht-fuer-alle.de/blog/urte...gh-anwalt-auch-bei-bagatellschaeden.html
Zumal bei der Frage nach Bagatellschaden oder nicht weniger die Schadenhöhe entscheidend ist sondern die Frage ob ein Laie eindeutig erkennen kann ob es sich um einen solchen handelt oder nicht. Und da ist heutzutage kaum einem Laien die Entscheidung wirklich zuzutrauen. Ich hab schon "Bagatellschäden" auf dem Tisch gehabt die nachher 8000€ gekostet haben. Die Stoßstange hat sich zurückverformt, der Laie hat auf den ersten Blick nur ein paar Kratzer gesehen, ...
Sorry, aber die ziehen dich über den Tisch und du merkst es nicht einmal. Die Vorgaben die Hausgutachter bei der Kalkulation haben kenne ich nur zu gut, mit einem Haftpflichtschadengutachten haben die wenig am Hut. Fängt mit den Vorgaben der Stundenverrechnungssätze an, geht über Posten wie Verbringung, über das Thema "allgemeiner regionaler Markt" beim Restwert und vieles mehr.
Hat einfach Methode mit erfundenen Begründungen und um Summen zu kürzen wo 9 von 10 Geschädigte nicht klagen, leider sehr erfolgreich die Methode. Systematisch und mittlerweile in weiten Bereichen vollautomatisiert oder über Auftragskürzer wie carexpert, carcontrol und Co.
Und da soll ein Laie alleine klarkommen? Im Leben nicht.

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Meik schrieb:
TwizyChrisy schrieb: Daß Du da mal nicht ganz schnell auf den Anwaltskosten sitzen bleibst. HUK und ALLIANZ haben bereits mehrfach erfolgreich durchgeklagt, daß bei richtigen Bagatellschäden ein Anwalt nicht per se zu zahlen ist.
Das fällt unter Deine vertragliche Schadensminderungspflicht.
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Eine vertragliche Schadenminderungspflicht gibt es nicht, ein Geschädigter hat überhaupt keinen Vertrag mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Dazu braucht keine Versicherung mit dir einen Vertrag. Deine Schadensminderungspflicht ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch fest verankert. Da kann sich keiner mal so schnell drüber hinwegsetzen.
Das BGH Urteil kannte ich noch nicht. Bin mal gespannt ob das durchschlägt.
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die Versicherungen können wohl frei entscheiden, ob etwas über SmartRepair (günstig) oder herkömmlich instand gesetzt wird?
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BinKino schrieb: die Versicherungen können wohl frei entscheiden, ob etwas über SmartRepair (günstig) oder herkömmlich instand gesetzt wird?
Äh, nein.
anwaltauskunft.de/magazin/mobilitaet/aut...ir-guenstig-ist-nicht-immer-gleichwertig
Erstmal hat die gegnerische Versicherung gar nichts zu entscheiden sondern Schadenersatz zu leisten. Nicht mehr und nicht weniger. Wird ein KVA oder Gutachten mit konventioneller Reparatur eingereicht und sie will nur die Kosten für Smart-Repair erstatten muss sie den Nachweis erbringen dass im konkreten Schadenfall Smart-Repair eine gleichwertige sach- und fachgerechte Reparatur darstellt. Einfach pauschal auf günstigeres Smart-Repair verweisen geht nicht, auch wenn es oft versucht wird.
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Beim Haftpflichtschaden bist du als Geschädigter - so weit möglich - so zu stellen als ob der Schaden nicht passiert wäre.
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Und gehen erst gar nicht auf meine Argumentationen ein.
Vielleicht doch ein Video?
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Sollte aber vielleicht auch die Videodatei flicken und mit einspielen?
Irgendwie wird's mir aber auch zu blöd damit. Schauen sich 50-100 Leute an, Einfluß hat's eh keinen.
Vielleicht werfe ich das Video auch besser wieder ins Nirwana.
Und was für eine Haube???
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Vorab auf dem Email Weg, wie die es auch machen. Nur, deren Schreiben enthalten nicht einmal eine echte Unterschrift

Mal noch ne 85ct Marke suchen....
HUK24 ist sogar noch mal günstiger ... als bald die Helvetia bestätigt hat, 109 Euro ... VK ... ist ja noch mal günstiger!
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Die „Haube“ von dem Vorgang, woraus der Standardtext kopiert wurde.BinKino schrieb: Und was für eine Haube???
Der Satz ist so, wie er da steht, grammatisch ja nicht korrekt.
Kündigung ist der korrekte Weg, da ja scheinbar keine Kommunikation mit dir gewünscht ist.
Ein Anwalt darf übrigens Akteneinsicht nehmen und damit kommst du an die Kontaktdaten des Gegners!
Aber hatten wir zur HUK nicht auch einen Thread mit Regulierungsproblemen?

Edit: habs gefunden

www.twizy-forum.de/privat/88643-warnung-vor-der-huk-coburg
Du liest doch auch die c‘t oder? Da gibt es ja die Rubrik „Vorsicht Kunde“. Da passt dieser Fall auch zu.
Wenn sich dann die Presse einschaltet, klappt es auf einmal und zurück kommt, dass es ein bedauerlicher Einzelfall ist und die Prozesse nun überprüft und verbessert wurden.
Viele Grüße, Andreas
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Leider ist es inzwischen so, dass man bei Verkehrsunfällen ohne Anwalt regelmäßig den Kürzeren zieht.
Nachdem die Schreiben vom Chatbot beantwortet werden, ist wohl leider keine Wendung mehr zu erwarten.
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Goldbacher schrieb: Was die alte Versicherung für den Unfallgegner zu gut ist, ist die neue für den Unfallgegner zu schlecht. Zumindest bei uns ist deine jetzt neue Versicherung auch preismäßig trotz Beamtenrabatt bei Weitem nicht die beste Wahl.
Leider ist es inzwischen so, dass man bei Verkehrsunfällen ohne Anwalt regelmäßig den Kürzeren zieht.
Nachdem die Schreiben vom Chatbot beantwortet werden, ist wohl leider keine Wendung mehr zu erwarten.
Ein Fahrzeug im öffentlichen Raum, ohne Verkehrsrechts Schutzversicherung zu bewegen,
ist leider Heut zu Tage,
so,
als ob Du keine Haftplicht Versicherung abgeschlossen hast !
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