Plug and Save
- Markus.Böck
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Markus,
da kann ich dich beruhigen, die aktuellen Wechselrichter haben da alle schon die Fehlerstromschutzmechanismen bereits eingebaut. Haben die Herren ja schon lange so verlangt. Also das selbe wie ein FI-Schutzschalter im Haus.
Und wenn man ganz sicher gehen will dann schließt man an einen Extra-Stromkreis mit Extra-Leitungssicherung an, dann besteht auch keine höhere Brandgefahr als sonstwo im Haus.
Viele Grüße:
Klaus
Und wer sagt dies dem Laien mit seiner Steckeranlage?
Ja genau, und 30mA und 30mA sind an einer Leitung zuviel
Es wird nichts, wir werden keine Anlage zusammen hinbekommen....megalol
Grüße
Markus
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- Markus.Böck
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HuHu,
hat sich das noch nicht herumgesprochen, eine Netzparalele Plug and Save PV braucht das Netz zum ARBEITEN
Ohne NETZ kein Strom aus der PV , da kann die Sonne scheinen so viel sie will ( wenn sie mal wieder kommt ).
NETZ weg ,Strom von der PV NULL ZERO nicht mehr da
Bitte keine Unwahrheiten
lg.
In die Trafolose Anlage Schaltet sofort weg?
Trugschluss!
Gruß
Markus
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- bm3
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....Es wird nichts, wir werden keine Anlage zusammen hinbekommen....megalol
Grüße
Markus
Da hab ich ja jetzt Schwein gehabt dass ich dich dazu nicht brauche.
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- Thorsten
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meinenstrom.de
Kurz zitiert:
Sie haben jetzt Ihr eigenes kleines Solar-Kraftwerk zu Hause. Das System ist so durchdacht, dass kein Risiko besteht. meinen Strom ist zum Beispiel mit ENS ausgestattet und entspricht den neuesten technischen Normen. Das Anschlusskabel von meinen Strom steht nur unter Spannung, wenn es auch mit dem aktiven Hausnetz verbunden ist. Ist der Strom im Haus wegen Arbeiten am Netz oder aus sonstigen Gründen abgestellt, fließt auch kein Solarstrom.
...
In jedem Land sind die Anschlussregeln verschieden. In den Niederlanden und der Schweiz zum Beispiel, darf meinen Strom direkt über einen Stecker mit dem Hausnetz verbunden werden. Dies wäre auch in Deutschland technisch kein Problem, ist aber so nicht erlaubt. Dem System liegt ein Anschlusskabel bei, das es jedem ermöglicht, sein Solarsystem den Regeln gemäß anschließen zu können.
Ich bin da weder verwandt noch verschwägert. Muss aber trotzdem sagen, dass es prima funktioniert und mir viel besser gefällt, weil sinnvoller und effizienter, als eine Insellösung nur zur Twizy-Ladung.
Siehe auch Twizy-Port
Thorsten
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- Markus.Böck
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Bevor weiter gefährliche Halbwahrheiten verbreitet werden, empfehle ich zur Information mal die FAQ-Seite des Herstellers meines Solarmoduls. Da ist alles zusammengeschrieben.
meinenstrom.de
Kurz zitiert:Sie haben jetzt Ihr eigenes kleines Solar-Kraftwerk zu Hause. Das System ist so durchdacht, dass kein Risiko besteht. meinen Strom ist zum Beispiel mit ENS ausgestattet und entspricht den neuesten technischen Normen. Das Anschlusskabel von meinen Strom steht nur unter Spannung, wenn es auch mit dem aktiven Hausnetz verbunden ist. Ist der Strom im Haus wegen Arbeiten am Netz oder aus sonstigen Gründen abgestellt, fließt auch kein Solarstrom.
...
In jedem Land sind die Anschlussregeln verschieden. In den Niederlanden und der Schweiz zum Beispiel, darf meinen Strom direkt über einen Stecker mit dem Hausnetz verbunden werden. Dies wäre auch in Deutschland technisch kein Problem, ist aber so nicht erlaubt. Dem System liegt ein Anschlusskabel bei, das es jedem ermöglicht, sein Solarsystem den Regeln gemäß anschließen zu können.
Ich bin da weder verwandt noch verschwägert. Muss aber trotzdem sagen, dass es prima funktioniert und mir viel besser gefällt, weil sinnvoller und effizienter, als eine Insellösung nur zur Twizy-Ladung.
Siehe auch Twizy-Port
Thorsten
Hallo Thorsten,
da sind wir wieder beim Grundthema.
Von der Herstellerseite deiner Anlage:
In jedem Land sind die Anschlussregeln verschieden. In den Niederlanden und der Schweiz zum Beispiel, darf meinen Strom direkt über einen Stecker mit dem Hausnetz verbunden werden. Dies wäre auch in Deutschland technisch kein Problem, ist aber so nicht erlaubt. Dem System liegt ein Anschlusskabel bei, das es jedem ermöglicht, sein Solarsystem den Regeln gemäß anschließen zu können.
Gruss
Markus
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- Hunki
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die Plug&Save wurde im Film Leben mit der Energiewende vorgestellt.
Ich dachte geile Idee. Also nichts wie auf die Seite des Vertreibers:Schock 3500.- Euronen für so ein Teilchen Batterie und Wechselrichter schon eingebaut.
Das holt man villeicht in 50-75 Jahre wieder rein.
Ich muss dazu sagen das wir in der Schweiz etwa 3 mal weniger für den Strom bezahlen als in Deutschland.
Der durchnitt beträgt 10.8 Cent.
Gruss Hunki
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- Don_Hasso
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Das der Betrieb solcher Anlagen momentan nicht geprüft werden kann, wollen die großen 5 ja unbedingt die vernetzten Zähler.
Da mit diesen ja auch die für den Einspeisebetrieb höhere Netzspannung gemessen werden kann.
Bis dahin kann jeder gerne ne Halbinsel betreiben, aber dann?
Und ich denke, dass die jeden "schwarzeinspeiser" gnadenlos beseitigen.
Gruß
Markus
Weiß man schon, bis wann solche vernetzten Zähler verpflichtend werden sollen? Und gibt es mit Plug&Save-Anlagen Probleme wenn man einen Zweitarifzähler hat?
Windungen statt Hubraum
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- bm3
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...Und gibt es mit Plug&Save-Anlagen Probleme wenn man einen Zweitarifzähler hat?
Verstehe ich jetzt nicht deine Frage auch bei einem Zweitarifzähler machst du damit einen Anteil Eigenverbrauch. Geht dann ab jeweils von dem Tarif der gerade gilt.
Viele Grüße:
Klaus
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- Don_Hasso
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Hab mir heute bei einem Freund solch ein System angesehen und hat mich eigentlich schon überzeugt. Natürlich hat er keinen Netz- und Anlagenschutz und auch auf meine Frage, ob er denn keine Angst vor Kabelbrand habe, hat er nur komisch geschaut. Ich meinte dann nur, dass ich vielleicht schon zu viel darüber gelesen habe...
Windungen statt Hubraum
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- Markus.Böck
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Markus.Böck schrieb:
Das der Betrieb solcher Anlagen momentan nicht geprüft werden kann, wollen die großen 5 ja unbedingt die vernetzten Zähler.
Da mit diesen ja auch die für den Einspeisebetrieb höhere Netzspannung gemessen werden kann.
Bis dahin kann jeder gerne ne Halbinsel betreiben, aber dann?
Und ich denke, dass die jeden "schwarzeinspeiser" gnadenlos beseitigen.
Gruß
Markus
Weiß man schon, bis wann solche vernetzten Zähler verpflichtend werden sollen? Und gibt es mit Plug&Save-Anlagen Probleme wenn man einen Zweitarifzähler hat?
Hi Don,
Der Vernetzte Zähler hat nichts mit der Arbeitsweise, also ob es ein Bezugs-, Einspeise- oder Zweirichtungszähler ist zu tun
Es handelt sich hier um einen intelligenten Zähler, vielleicht einigen auch unter dem Begriff "Smart Meter" bekannt.
Eine seiner Aufgaben ist das steuern von Lasten im Zusammenspiel von Erzeugern.
Auch kann er Ferngesteuert werden um z.B. zwischen Tag -Nachttarif zu wechseln und auch Fernabgefragt werden.
Bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaub das die Verwendung eines solchen Zählers ab einer bestimmten Erzeugergrösse schon Pflicht ist.
Meiner Meinung nach brauchen wir auch solche übergreifende Regelungen um unsere "Energiewende" weiter wirtschaftlich betreiben zu können.
Was aber durch diese Zähler in Zukunft alles möglich ist steht noch in den Sternen.
Theoretisch ist es natürlich ein leichtes einen "schwarzeinspeiser" mit den übermittelten Daten ausfindig zu machen.
Etwas technisch, aber man versteht schon um was es gehen soll:
www.uni-stuttgart.de/ieh/forschung/veroe...sschaetzung_in_Niederspannungsnetzen.pdf
Gruß
Markus
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- Don_Hasso
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So ein Plug&Save-System würde mir im Prinzip schon gefallen. Mir persönlich geht es dabei auch nicht um die theoretische Möglichkeit des Schwarzeinspeisen. Auch die Kosten eines Elektrikers und eines notwendigen Netz-und Anlagenschutzes würden mich nicht stören. Mein Problem sind die Kosten und der Aufwand ein 35-Meter-Kabel vom Stall bis zum Haus zu legen...
Edit:
Weiß jemand hier, ob bei reinem Eigenverbrauch der Anschluss auch am Hausanschluss erfolgen muss oder ob ein Anschluss z.B. am Sicherungskasten im Stall ausreichend ist?
Windungen statt Hubraum
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- Don_Hasso
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Grundsätzlich ist es erlaubt, eine Anlage für Eigenverbrauch an anderer Stelle als am Hauptanschluß des Hauses anzuschließen. Wenn die Leitung entsprechend dimensioniert ist, ist auch eine sog. Überschußeinspeisung auf diese Art möglich.
Windungen statt Hubraum
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- Markus.Böck
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Vorweg aber eine Klarstellung: Wenn ich hier von VDE Vorschriften oder TAB Anschlussbedingungen schreibe, dann sind das im Beispiel der VDE nur Vorschläge eines Technischen Vereins, denen ich folgen kann oder eben auch nicht.
Aber ist ein Schaden, oder Unfall geschehen wird jeder Sachverständige, Gutachter oder Richter diesen Richtlinien bei seiner Ursachen- oder Entscheidungsfindung folgen!
So nun also zum eigentlichen Thema:
Der Anschluss dieser Steckdosen PV Anlagen ist momentan in D nicht erlaubt!
Der Anschluss fest angeschlossener PV Anlagen ist erlaubt, wenn die VDE, TAB eingehalten werden und vom Netzbetreiber eine Anschlussfreigabe vorliegt.
Des Weiteren ist eine Prüf- und Abnahmebescheinigung des Errichters und Netzbetreiber zum Betrieb erforderlich.
Dies ist in der VDE 0100 Teil 610 und BGV A2 beschrieben.
Bei angestrebten 100 % Eigenverbrauch wird durch den Energieversorger ein Zähler mit Rücklaufsperre vorgeschrieben.
(Abends beziehe ich, und mittags dreht der Zähler rückwärts aber leider muss einmal gekauftes auch bezahlt werden)
Jetzt zu meinem „Lieblingsthema“:
Die sogenannte ENS (Einrichtung zu Netzüberwachung mit Zugeordneten Schaltorganen)
ist in zweifacher Ausführung in jeder Einspeisenden Anlage Pflicht (VDE) ob nun im Wechselrichter oder Nachgeschaltet ist nicht vorgeschrieben.
2004 wurde durch ein 4 köpfiges Expertenteam ein Artikel in der ETZ veröffentlicht, in dem die Wahrscheinlichkeit und Entstehung in ungünstigen Fällen von Inselnetzen beschrieben wurde.
Grundsätzlich sind dort 3 Zeitbereiche beschrieben, die nach Netzabschaltung durch Einspeisende Anlagen entstehen können.
Das erste ist als unkritisch bezeichnet und beschreibt Anlagen die unter 5 Sekunden ihren Einspeisebetrieb einstellen.
Die zweite Gruppe sind die kritischen und beschreibt Anlagen die zwischen 5 und 60 Sekunden abschalten.
Dann die letzten sehr kritischen Anlagen die einen Einspeisebetrieb länger als 60 Sekunden aufrecht halten.
Die ersten zwei Gruppen sind für an die an diesen Netzen arbeitenden als unkritisch eingestuft, da Arbeiten nach der Abschaltung erst nach längerer Wartezeit durchgeführt werden.
Die dritte Gruppe wurde als sehr unwahrscheinlich eingestuft, da Lastschwankungen in dieser Zeit auftreten müssten, und dadurch Inselbetrieb erkannt werden muss.
Ich habe in meinem Eintrag von kurz gesprochen, sind 200ms, 5s oder 60 Sekunden kurz??
200ms ist die vorgeschrieben Abschaltzeit eines modernen ENS.
Als Beispiel führe ich die in 2010 hinzugekommene Prüfung der Phasenverschiebung an.
Hier wird die Phasenlage der Netzspannung verschoben und dann wieder geprüft, sollte die falsche Phasenlage wiederkehren, wird der Einspeisebetrieb in <5 Sekunden eingestellt.
Ich will damit zeigen, dass eine Abschaltung innerhalb von 200ms zwar gefordert ist, aber erst nach dem Erkennen eines Fehlers.
Der von Klaus (bm3) beschrieben FI Schutzschalter im Wechselrichter ist nicht vorgeschrieben.
Bei besonderen Betriebsstätten also Landwirtschaftlichen Gebäuden jedoch schon, hier aber nur zu Brandschutzzwecken!!
Ein FI Schutzschalter für der Personenschutz ist wie in der Anschlussbestimmungen des Wechselrichter Herstellers zu bemessen und einzubauen!
Ob nun Sinnvoll oder nicht , aber leider wieder die VDE…..
Wünsche allen ein schönes sonniges Wochenende
Markus
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- bm3
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....Der von Klaus (bm3) beschrieben FI Schutzschalter im Wechselrichter ist nicht vorgeschrieben.
Bei besonderen Betriebsstätten also Landwirtschaftlichen Gebäuden jedoch schon, hier aber nur zu Brandschutzzwecken!!
Ein FI Schutzschalter für der Personenschutz ist wie in der Anschlussbestimmungen des Wechselrichter Herstellers zu bemessen und einzubauen!
Ob nun Sinnvoll oder nicht , aber leider wieder die VDE…..
Wünsche allen ein schönes sonniges Wochenende
Markus
Ja Markus,ist ja gut...., da haben wir uns etwas missverstanden beziehungsweise ich mich nicht klar genug ausgedrückt, was ich meinte war dass die Wechselrichter des Weltmarktführers SMA aus Niestetal beispielsweise bereits eine allstromsensitive Fehlerstromüberwachungseinheit (RCMU) integriert haben, wie auch die meisten Geräte anderer Hersteller.
Selbstverständlich ist hier aber für sicherheitsbewusste Betreiber denkbar noch einen externen FI-Schutzschalter zusätzlich einzubauen. Damit dürften dann aber auch alle Sicherheitsbedenken endgültig und restlos erledigt sein.
....und vom Netzbetreiber eine Anschlussfreigabe vorliegt.
Des Weiteren ist eine Prüf- und Abnahmebescheinigung des Errichters und Netzbetreiber zum Betrieb erforderlich.
Dies ist in der VDE 0100 Teil 610 und BGV A2 beschrieben.
Das mag VDE-Norm sein, aber kein bindendes Recht sondern nur eine Norm. Bindendes Recht entsteht nur durch Verträge und Gesetze.
Viele Grüße:
Klaus
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- Markus.Böck
- Senior Boarder
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....und vom Netzbetreiber eine Anschlussfreigabe vorliegt.
Des Weiteren ist eine Prüf- und Abnahmebescheinigung des Errichters und Netzbetreiber zum Betrieb erforderlich.
Dies ist in der VDE 0100 Teil 610 und BGV A2 beschrieben.
Das mag VDE-Norm sein, aber kein bindendes Recht sondern nur eine Norm. Bindendes Recht entsteht nur durch Verträge und Gesetze.
Viele Grüße:
Klaus
Da stimme ich dir zu 100% zu, wollte ich auch mit meinem " Vorwort" zur VDE so zum Ausdruck bringen.
Wo kein Kläger auch kein Richter
Gruß
Markus
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