Auch mobile Ladeadapter Melde bzw. Genehmigungspflichtig?
- Pfälzer68
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2. Thema beim Stammtisch waren die Melde bzw. Genehmigungsauflagen der EVU.
Grundsätzlich müssen wohl "Geräte für den Dauerbetrieb" ab einer bestimmten Leistung ( 4,6kW? ) bis 11kW zumindest dem EVU gemeldet werden, noch höhere Leistungen sind Genehmigungspflichtig.
Das gilt auch für "mobile" Ladeadapter, insbesondere wenn diese >11kW Ladeleistung ermöglichen. Bei den meisten EVU unterliegen diese eben trotz des "nicht fest angeschlossen" den obigen Bestimmungen.
"Dauerbetrieb" bezieht sich nicht auf das feste Montieren, sondern auf den Zeitraum der Leistungsaufnahme. Die berechneten Maximallasten der Hausanschlüsse beziehen sich nämlich nur auf "Abschaltbetrieb"
Bei den "exoten" mit hohen einphasigen Stromaufnahmen kommt noch die Genehmigungspflicht wegen der Phasenschieflast dazu...
Dazu kommt dann noch das die Verdrahtung innerhalb der Zählerfelder oft nicht für diese hohen Dauerströme ausgelegt ist bzw. die "Packungsdichte" zu hoch ist und daher thermische Probleme auftreten (können)
Bei mir wird z.b. im Zuge der PV-Anlagenerweiterung der gerade mal 2 Jahre alte Zähler mit Einhakmontage wieder auf die "alte" 3-Punkt umgestellt da die Dauerbelastung der Anschlüsse problematisch ist... dürfte bei hohen Ladeleistungen ähnlich sein.
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- dingdong
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
2. Thema beim Stammtisch waren die Melde bzw. Genehmigungsauflagen der EVU.
Grundsätzlich müssen wohl "Geräte für den Dauerbetrieb" ab einer bestimmten Leistung ( 4,6kW? ) bis 11kW zumindest dem EVU gemeldet werden, noch höhere Leistungen sind Genehmigungspflichtig.
Das gilt auch für "mobile" Ladeadapter, insbesondere wenn diese >11kW Ladeleistung ermöglichen. Bei den meisten EVU unterliegen diese eben trotz des "nicht fest angeschlossen" den obigen Bestimmungen.
"Dauerbetrieb" bezieht sich nicht auf das feste Montieren, sondern auf den Zeitraum der Leistungsaufnahme. Die berechneten Maximallasten der Hausanschlüsse beziehen sich nämlich nur auf "Abschaltbetrieb"
Bei den "exoten" mit hohen einphasigen Stromaufnahmen kommt noch die Genehmigungspflicht wegen der Phasenschieflast dazu...
Dazu kommt dann noch das die Verdrahtung innerhalb der Zählerfelder oft nicht für diese hohen Dauerströme ausgelegt ist bzw. die "Packungsdichte" zu hoch ist und daher thermische Probleme auftreten (können)
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dingdong schrieb:
Pfälzer68 schrieb: Hi.
2. Thema beim Stammtisch waren die Melde bzw. Genehmigungsauflagen der EVU.
Grundsätzlich müssen wohl "Geräte für den Dauerbetrieb" ab einer bestimmten Leistung ( 4,6kW? ) bis 11kW zumindest dem EVU gemeldet werden, noch höhere Leistungen sind Genehmigungspflichtig.
Das gilt auch für "mobile" Ladeadapter, insbesondere wenn diese >11kW Ladeleistung ermöglichen. Bei den meisten EVU unterliegen diese eben trotz des "nicht fest angeschlossen" den obigen Bestimmungen.
"Dauerbetrieb" bezieht sich nicht auf das feste Montieren, sondern auf den Zeitraum der Leistungsaufnahme. Die berechneten Maximallasten der Hausanschlüsse beziehen sich nämlich nur auf "Abschaltbetrieb"
Bei den "exoten" mit hohen einphasigen Stromaufnahmen kommt noch die Genehmigungspflicht wegen der Phasenschieflast dazu...
Dazu kommt dann noch das die Verdrahtung innerhalb der Zählerfelder oft nicht für diese hohen Dauerströme ausgelegt ist bzw. die "Packungsdichte" zu hoch ist und daher thermische Probleme auftreten (können)
Bei mir wird z.b. im Zuge der PV-Anlagenerweiterung der gerade mal 2 Jahre alte Zähler mit Einhakmontage wieder auf die "alte" 3-Punkt umgestellt da die Dauerbelastung der Anschlüsse problematisch ist... dürfte bei hohen Ladeleistungen ähnlich sein.
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Na ja... mir sind schon diverse LSS ABGEBRANNT! (trotz Betrieb innerhalb der Spezifikation!) dann sieht mal das etwas differenzierter.
20KW Dauerlast sind was anderes als ein Staubsauger... Und wer hat sich noch nie die Flossen an dem Schukostecker vom Twizzel verbrannt?
Und der zieht auch grad mal 2,3KW.
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