LED Scheinwerfer für den Twizy ?
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Das war mein Test von vor langer Zeit....
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- villadsen
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Übrigens: bei Autos mit Baujahr älter als 1986 müsste LEDs eigentlich zugelassen sein, weil vor 1986 gab es keine Markierungen an den Scheinwerfern und damit ist es unmöglich zu sagen welche Birne original an diese alt Autos montiert wurde.
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villadsen schrieb: Ich finde das es einen riesen Unterschied zwischen China-LEDS und Philips und Osram LEDs. .
China LED ist nicht gleich China LED.
Es gibt die, welche die Autodoktoren mal "getestet" sprich durch den Dreck gezogen haben, (die "Fingerhutleuchten" zurecht!)
und es gibt China LED welche den Osram Phillips oder was auch immer nicht wirklich nachstehen, aber halt keinen deutsche Zulassung haben.
Ich möchte jetzt nicht behaupten es gäbe identische/baugleiche ohne "Markenlabel".... sieht aber teilweise echt so aus. Und wenn selbst der
TÜV am Lichttestgerät keine Beanstandungen hat, dann sind die Themen Blendung und Streulicht (also die ERNSTHAFT verkehrsgefährdenden)
tatsächlich bei den besseren chinesischen gar kein Thema mehr.
Ja ich weiß, legal sind sie deswegen trotzdem nicht.
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- villadsen
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- Berthold
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Ich kann ja auch Glühlampen H4 H7 von diversen Herstellern kaufen und darf diese legal nutzen.
Man geht davon aus das die Glühlampen ( wenn einmal Geprüft) kompatibel sind.
Den Status der Kompatibilität wird aber der Led verwehrt.
Hier zeigt sich die Macht und das Finanzielle Interesse der deutschen Zulassungsbehörden und Prüfinstitutionen.
Es ist ein riesen Geschäft alle bereits geprüften und zugelassen Scheinwerfer alter Technik noch mal neu mit LED zu prüfen.
Das dies völliger Nonsens ist zeigt sich daran das Osram das LED leuchtmittel in identischer Bauart nun schon in zig
Autos legal einsetzen darf. Voraussetzung für Osram / Philips ist das für jede Zulassung neu bezahlt wird.
Und alles begründet mit dem Totschlagargument „Sicherheit“ . Bezahlen muss diese Abzocke am Ende natürlich der Konsument.
Für den Twizy wird es somit niemals eine Zulassung der Osram LED geben , denn die Zulassungskosten kann man mit den paar Fahrzeugen niemals wieder einspielen.
Twizy Intens ; EZ 11/16 ; Parrot mit Pioneer-Sub ; H145/13 V135/13; Spacer 10mm; Zusatzlager, Lader Ventilation optimiert ; Mario Hack ; Kaufakku; Rückfahrkamera, Lüftungsschlitze freigeräumt , LED Frontlicht, ToM , LEGASTHENIKER aus NRW
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Das ist gaaaaaaaanz bestimmt nicht so.
Wenn man zwei Scheinwerfer von 2 verschiedenen Autos hat, in denen ein und die selbe Halogen H4 oder H7 völlig problemlos funktioniert,
dann ist das mit LEDs noch laaaaange nicht so! Die haben ja ein gaaaaanz anderes Licht!
Als Land der Pufferküsser, Nietenzähler und Berufsbedenkenträger glaube ich sogar, daß die Industrie es schafft diese Geschichte manchen
Zulassungsbeamten so zu verklickern, daß sie es tatsächlich glauben.
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- Berthold
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Die Industrie (Osram / Philips) würden sich sehr freuen wenn man deutlich größere Umsätze, mit einem
fertig entwickeltem Produkt und Allgemeiner Zulassung erzielen könnte.
(Ich warte z.b auf die Zulassung für meinen Caddy 4, Caddy 3 wurde schon zugelassen)
Jetzt hat Osram immer wieder neu eigenen administrativen Aufwand und muss immer wieder neu einen Obolus an die „Beschützer“ zahlen.
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Berthold schrieb: Den Status der Kompatibilität wird aber der Led verwehrt.
Ganz einfach daher weil sie es schlicht und ergreifend nicht sind.
Ein Glühfaden strahlt gleichmäßig in alle Richtungen bei sehr kompakten Abmessungen, das ist identisch mit LED (noch) nicht hinzubekommen. Solange der Nachweis der gleichwertigen Lichtabstrahlung in allen Richtungen nicht erbracht werden kann bleibt halt nur die Teillösung zu gucken ob die LED im jeweiligen Scheinwerfer funktioniert oder nicht und die geforderten Werte einhält.
Und nein, am Lichteinstellgerät an einer Prüfstelle kann man davon nichts feststellen. Das Gerät kann einzig und alleine die korrekte Einstellung der Hell-Dunkel-Grenze messen. Ob zu hohe Blendwerte, zu viel oder zu wenig Licht auf der Straße usw.. lässt sich damit nicht ermitteln. Eine H4 darf 1000 Lumen haben (zzgl. Toleranzen), wenn man dann mal bei ebay und Co. auf die Angaben der nicht zulässigen Varianten guckt wie oft da 2000 und mehr stehen - da braucht man die Frage nach Zulassungsfähigkeit gar nicht erst zu stellen. Auch eine LED muss sich in der Helligkeit im zulässigen Toleranzbereich bewegen, sonst wird das nichts mit Zulassung.
Letztlich ist das technische Problem die fehlende Rundumlichtverteilung der LEDs in Kombination mit der Konstruktion von Reflektor/Linse aus welchem Bereich wie viel Licht wohin auf die Straße gelenkt wird. Solange keine rundumabstrahlende LED in gleicher Helligkeit und Größe wie eine H4 Glühwendel erfunden wird wird es auch keine allgemeine Zulassung für eine H4-LED geben - aus gutem Grund.
Die gerne gescholtenen deutschen Prüforganisationen und deutschen Bedenkenträger haben da recht wenig mit zu tun, die ECE-Regelungen auf deren Basis nahezu alle aktuellen Fahrzeugbeleuchtungssysteme geprüft werden gelten in zig Ländern auch außerhalb der EU, Prüfungen dürfen in jedem ECE-Land durchgeführt werden.
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Meik schrieb:
Berthold schrieb: Den Status der Kompatibilität wird aber der Led verwehrt.
Ganz einfach daher weil sie es schlicht und ergreifend nicht sind.
Ein Glühfaden strahlt gleichmäßig in alle Richtungen bei sehr kompakten Abmessungen, das ist identisch mit LED (noch) nicht hinzubekommen. Solange der Nachweis der gleichwertigen Lichtabstrahlung in allen Richtungen nicht erbracht werden kann bleibt halt nur die Teillösung zu gucken ob die LED im jeweiligen Scheinwerfer funktioniert oder nicht und die geforderten Werte einhält.
Und nein, am Lichteinstellgerät an einer Prüfstelle kann man davon nichts feststellen. Das Gerät kann einzig und alleine die korrekte Einstellung der Hell-Dunkel-Grenze messen. Ob zu hohe Blendwerte, zu viel oder zu wenig Licht auf der Straße usw.. lässt sich damit nicht ermitteln.
50% richtig. MESSEN tun die nix. Wenn irgendwo was blendet sieht man das aber an den Rolldingern recht gut.
Eine H4 darf 1000 Lumen haben (zzgl. Toleranzen), wenn man dann mal bei ebay und Co. auf die Angaben der nicht zulässigen Varianten guckt wie oft da 2000 und mehr stehen
Da stehen auch 18.000 (achtzehntausend) MAh Kapazität bei einem 18650 Akku. Wer den Angaben traut dem ist nicht zu helfen. Ich gehe davon aus, daß die Mehrzahl nicht mal die 1000 erreichen wird.
Aber sie machen halt ein sehr blaulastiges Licht, was nachts vom menschlichen Auge kontrastreicher wahrgenommen wird als das gelbwarme.
- da braucht man die Frage nach Zulassungsfähigkeit gar nicht erst zu stellen. Auch eine LED muss sich in der Helligkeit im zulässigen Toleranzbereich bewegen, sonst wird das nichts mit Zulassung.
Letztlich ist das technische Problem die fehlende Rundumlichtverteilung der LEDs in Kombination mit der Konstruktion von Reflektor/Linse aus welchem Bereich wie viel Licht wohin auf die Straße gelenkt wird. Solange keine rundumabstrahlende LED in gleicher Helligkeit und Größe wie eine H4 Glühwendel erfunden wird wird es auch keine allgemeine Zulassung für eine H4-LED geben - aus gutem Grund.
Es geht mir gar nicht um die GRUNDSÄTZLICHE Geschichte. Das könnte ich fast noch verstehen wobei trotzdem die neuen LED schon von der Abstrahlung räumlich sehr nah an der klassischen Glühwendel sind.
warum die dann in Scheinwerfer A zugelassen und B nicht obwohl in A und B eine Halogen zugelassen ist... Kann man mit den oben genannten Argumenten von Dir und SEHR weit hergeholten Bedenken verteidigen aber das muss man dann schon wirklich wollen.
Die gerne gescholtenen deutschen Prüforganisationen und deutschen Bedenkenträger haben da recht wenig mit zu tun, die ECE-Regelungen auf deren Basis nahezu alle aktuellen Fahrzeugbeleuchtungssysteme geprüft werden gelten in zig Ländern auch außerhalb der EU, Prüfungen dürfen in jedem ECE-Land durchgeführt werden.
Aber welches Land in Europa beim Prüfen und Bedenkenerfinden GANZ vorne ist brauchen wir glaub ich nicht zu diskutieren
Berufsbedenkenträger ist in unserem Land eine ganze Branche
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- villadsen
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Besonders diesen Teil:
"In Europa ist die generelle Verwendung von LED-Retrofits aufgrund der Gesetzeslage immer noch unzulässig im Straßenverkehr. Andere Länder sind da weiter: Hier sind LED-Retrofits im Straßenverkehr bereits zugelassen.
Der ADAC spricht sich dafür aus, dass es bald Zulassungen für weitere LED-Leuchtmittel auf dem deutschen Markt gibt. Auch andere Anbieter von LED-Lampen sollten aus Sicht des Automobilclubs eine Zulassung anstreben. In der UNECE (Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen) unterstützt der ADAC zudem einen Gesetzesentwurf, der die einheitliche Handhabung beim Tausch von LED-Leuchtmitteln im Auto europaweit regeln soll. Das würde nicht nur den Straßenverkehr in Deutschland, sondern auch in Europa sicherer machen. Im Mai 2021 ist dieses Bestreben einen wichtigen Schritt weiter gekommen: Ein Gesetzesentwurf passierte erfolgreich eine wichtige Hürde".
Hier dazu noch die Stellungnahme von FIA an die UNECE: unece.org/sites/default/files/2021-04/GRE-84-35e.pdf
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- Berthold
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In der Kompatibilitätsliste von Osram stehen bis jetzt ca. 50 Fahrzeuge bei denen das Abstrahlverhalten der Led
so gleich / kompatibel zur Glühwendel ist das 50 unterschiedliche Reflektoren ohne Änderungen weiter verwendet werden können. Und ganz sicher wurde bei der Prüfung nicht nur eine simple hell/dunkel Lichtkiste eingesetzt.
Und ganz sicher kommen noch viele Auto typen dazu. Osram muss nur immer brav für jede Prüfung und Zulassung zahlen.
Ab wann darf das LED Produkt denn überhaupt als kompatibel gelten ?
@ villadsen , Danke für das FIA Dokument, man kann nur hoffen das das allgemeine Interesse an besserer Technik
höher bewertet wird als partikuläre Interessen von Prüf und Zulassungsbehörden.
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- green_fox
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Bei Fahrzeugen mit DE-Linsenscheinwerfern verstehe ich allerdings die Einzelprüfung nicht so ganz, ich meine das die Teile quasi genormt sind was Linse, Reflektor und Abstand zueinander angeht.
Ich fahre mit 100% veganen Strom
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als "fielmann - Aktionär" werde ich Euch allen,
ab 2023 nur noch nacht's eine Blendfrei - Sonnenbrille, Lobbiy mäßig, verorden lassen....
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Thank you
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