Nebelschlusslicht Pflicht für Anhänger
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War gerade beim TÜV um meinen Anhänger zu prüfen. Baujahr 2015. Einzelzulassung mit eigenem Kennzeichen. Lt. StVZO müsse der Anhänger eine Nebelschlussleuchte bekommen, weil er von einem zweispurigen Kraftfahrzeug gezogen wird. Habe darauf hingewiesen, dass Twizy ein Sonderfahrzeug ist und selber nicht über eine NSL verfügt.
Das machte den Prüfer nachdenklich. Er will sich bei mir in den nächsten Tagen melden. Er zeigte mir das Zulaysungsgutachten, in dem tatsächlich die NSL mit aufgenommen ist.
Die Leuchtleiste ist so breit, dass die NSL mit einem vorgeschriebenen Abstand von 10cm nicht daneben passen würde. Bin gespannt, was man mir sagt.
Kann mir jemand was dazu sagen?
Hg Teddypelikan
Mit "foristischen" Grüßen,
Teddypelikan
Es hängt immer alles mit den Zusammenhängen zusammen! Twizy von 08/2012; erster Akku
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Teddypelikan
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Wo ist Dein Problem? Die linke Kombileuchte hat doch imho bereits eine NSL intern. Dann muss die nur im Stecker des Hängers korrekt angeschlossen sein. Kontakt Nr. 2, normalerweise blaue Ader. Das der T keine NSL hat ist dabei irrelevant. Es geht um die Hängerbeleuchtung.
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- weiss60
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und natürlich einen schalter im cokpit installieren...
euer werner ad
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- GeraldR
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Oder mit einem anderen Fahrzeug den Hänger zum HU bringenweiss60 schrieb: hallo
und natürlich einen schalter im cokpit installieren...
euer werner ad
LG Gerald
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Nope, die haben imho alle ein Prüfgerät das die Beleuchtung auch ohne Fahrzeug checkt.
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- brunbjoern
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Pfälzer68 schrieb: Nope, die haben imho alle ein Prüfgerät das die Beleuchtung auch ohne Fahrzeug checkt.
Alle? Mein Prüfer der KÜS im Nachbardorf hatte das nicht. Da ging es rein über Sichtprüfung.
Ich konnte ihn aber überzeugen, dass der Twizy keine Nebelschlussleuchte hat weil er sie nicht braucht und ich demnach die Nebelschlussleuchte im Hänger nicht aktivieren kann.
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- dingdong
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
Wo ist Dein Problem? Die linke Kombileuchte hat doch imho bereits eine NSL intern. Dann muss die nur im Stecker des Hängers korrekt angeschlossen sein. Kontakt Nr. 2, normalerweise blaue Ader. Das der T keine NSL hat ist dabei irrelevant. Es geht um die Hängerbeleuchtung.
Exakt so, bei el caracol (Miniwohnwagen) ist auch eine verbaut, hat aber am Twizy keine Funktion. Ende!
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weiss60 schrieb: hallo
und natürlich einen schalter im cokpit installieren...
euer werner ad
Kann man muß aber man nicht.
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Stand der Dinge:
Prüfer hat mir noch mal die Paragraphen in der StVZO gezeigt und den Sachstand folgendermaßen erklärt:
- Ein zweispuriges Fahrzeug als Zugmaschine und ein davon gezogener Anhänger müssen mindestens eine, können zwei NSL haben. Eine weitere Bedingung ist, dass der Anhänger die Erlaubnis hat, schneller als 60 km/h gefahren zu werden. Dann könnte er zulassungsrechtlich an jedes Zugfahrzeug angehängt werden. Dann MUSS mindestens eine NSL verbaut sein.
- Das Zulassungsgutachten für den Anhänger weist tatsächlich die Notwendigkeit einer NSL aus, was aber bei der ersten TÜV-Abnahme nicht moniert wurde.
- Auch ich habe den Hinweis gegeben, dass der Twizy selber keine NSL hat und keine Vorrichtung, eine am Anhänger zu aktivieren. Ja, das sei richtig. Aber: Auch andere Fahrzeuge (z.B. ausländische Hersteller aus exotischen Regionen oder Oldtimer) müssen sich dann ggf. eine Zuleitung legen und einen Schalter einbauen lassen, mit dem die NSL am Anhänger aktiviert werden kann.
- Für Anhänger bis zu einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 60km/h ist keine NSL erforderlich (StVZO).
- Daher haben wir folgende Regelung getroffen: Der Anhänger wird auf 60 km/h begrenzt und bekommt einen entsprechenden Eintrag im Fahrzeugschein; außerdem den Zusatz, dass er nur an einem Renault Twizy gezogen werden darf.
Was nebenbei auch noch raus kam: Im Fahrzeugschein vom Twizy war vom Straßenverkehrsamt zwar die Hängerkupplung eingetragen worden; man hatte aber vergessen, die im Gutachten genannte Stützlast (hier: 25 kg) und die (ungebremste) Anhängelast (hier 120 kg) einzutragen. Das soll nun noch nachgeholt werden. Ich habe die entsprechenden Unterlagen mitbekommen, um bei einer Kontrolle den Sachstand darlegen zu können. Der Prüfer riet mir aber, die Eintragung machen zu lassen, da ansonsten jeder Polizist mir Ärger machen könne, wenn die Lasten nicht in den Papieren stehen. Werde das also in der nächsten Woche machen.
- Zur Sache selber: Für mich stellt es kein Problem dar, mich mit den 60km/h abzufinden, weil der Hänger im unbeladenen Zustand bei 60km/h hinter mir ganz schön ins Tanzen kommt, wenn ich über Bodenschwellen oder Bahnübergänge fahre (ist sehr leicht, knapp 30 kg). Und wenn er richtig beladen ist, dann reicht mir die Geschwindigkeit völlig aus, um auch noch rechtzeitig mit dem ungebremsten Teil zum Stehen zu kommen.
Euch Allen meinen herzlichen Dank für die Kommentare und Hinweise!
Mit "foristischen" Grüßen,
Teddypelikan
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- Pfälzer68
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2m Leitung und ein Schalter mit gelber Kontrollleuchte für 5€ und gut, die Hängerrückleuchte hat doch bereits ne NSL... aber jeder wie er mag...
Was soll die Umtragerrei bzw. das Ändern der Papiere kosten?
Btw... 30 Kilo Hänger-Leergewicht? Steht das so im Schein oder wurde das real gewogen?
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Damit verbaut er sich den Hänger ohne erneute aufwendige Änderung wieder an nem normalen PKW nutzen zu können. (man weiß auch niey was morgen ist)
Aber ja, jeder wie er will...
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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Zufall, Unwissenheit oder schlicht Faulheit des Prüfers... Glück gehabt.
Der KÜS-Mensch hier würde das bemängeln. Dafür hat er andere "Vorteile"...
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