Elektrisches Postauto ist mit giftigem Schwermetall belastet
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124000 Fahrzeuge von VW mit schwermetallbelastetten Bauteil ausgeliefert.
KBA plant Rückrufaktion.
20000 Streetscoter der Post sind auch betroffen.
Aber das ließt sich ja nicht so gut!
www.spiegel.de/auto/aktuell/deutsche-pos...oter-mit-cadmium-belastet-a-1222532.html
Streetscooter bedient sich ja nur aus dem Katalog der Zulieferer, baut also da nichts neues zusammen.
Aber nun scheint das KBA aufgeschreckt Aktionismus zu verbreiten.
Ich dachte in batteriegepufferter Notbeleuchtung sind Cadmiumbatterien auch noch erlaubt.
Gruß
Frank
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Bei Fragen einfach PN an mich. Ich kenne den Admin ganz gut :-P
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Grüße von Markus
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Uwe
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Vorher werden jedem KBA Mitarbeiter die Quecksilber Plomben aus dem Maul gebrochen.
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Leider zu spät- das Quecksilber hat seinen Dienst bereits getaneuver schrieb: Die spinnen die
RömerGermanen
Vorher werden jedem KBA Mitarbeiter die Quecksilber Plomben aus dem Maul gebrochen.

Bei den Römern war es das Blei...
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- Normag
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die sind doch so damit beschäftigt Fahrradhändler mit einer Bußgeldflut zu überziehen

Das wie beim Dieselgate passiert denen sich nicht noch mal, sie strotzen jetz vor Aktionismus

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Das ist an mir leider total vorüber gegangen. Um was geht es da genau?Normag schrieb: Fahrradhändler mit einer Bußgeldflut
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Alle anderen Beleuchtungen, Stirnlampen, Zusatzlichter, alles was z.B. blinken kann, oder sehr starke Lampen müssen unter einer anderen Rupik eingestellt sein, z.B. als Freizeitbeleuchtung.
Es reicht nicht wenn zwischen StVZO konform und nicht StVZO konform unterschieden wird.
Wenn das alles berücksichtigt wird, aber zufällig das Wort "Fahrradhalterung" oder "Fahrrad" in der Beschreibung (weil z.B. der Beschreibungstext vom Hersteller übernommen wird) auftaucht, dann gibt es ein Ermittlungsverfahren
und es hagelt ein Bußgeld, was mit den besagten Lampen in 10 Jahren nicht verdient werden kann.
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Anstatt das sie froh sind das es weniger Radunfälle gibt weil man deutlich besser als mit den Dynamofunzeln gesehen wird.. neeee, da muss ein Prüfzeichen drauf! Lauter Ars..öcher, das!
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damit sie wieder effektiv arbeiten können und Versäumnisse der Behörde beim Dieselskandal beheben können

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Normag schrieb: Wenn ein Fahrradhändler auf seinem Webshop Fahrradbeleuchtung anbietet, dann darf die als solche nur StVZO zugelassen sein.
Alle anderen Beleuchtungen, Stirnlampen, Zusatzlichter, alles was z.B. blinken kann, oder sehr starke Lampen müssen unter einer anderen Rupik eingestellt sein, z.B. als Freizeitbeleuchtung.
Es reicht nicht wenn zwischen StVZO konform und nicht StVZO konform unterschieden wird.
Wenn das alles berücksichtigt wird, aber zufällig das Wort "Fahrradhalterung" oder "Fahrrad" in der Beschreibung (weil z.B. der Beschreibungstext vom Hersteller übernommen wird) auftaucht, dann gibt es ein Ermittlungsverfahren
und es hagelt ein Bußgeld, was mit den besagten Lampen in 10 Jahren nicht verdient werden kann.
Vielleicht sollten wir DIESE Beamten mal mit denen des BAMF wechseln und umgekehrt.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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