heise.de - Gefahrgut ausgebrannter Tesla: Wochenlanges warten auf Tesla-Experten
《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
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- carbon_compound
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Gehört ja schließlich der RCI und nicht mir.
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carbon_compound schrieb: Wie macht das Renault mit meinem Akku?
Gehört ja schließlich der RCI und nicht mir.
Bei Brandschäden scheinen die großzügig auf ihr Eigentumsrecht an den Resten zu verzichten
Bei anderen Unfällen leider eher nicht
Mehr Twizys, mehr Freude.
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Kurz vor Ableben des Akkus bekommste ein unschlagbares Angebot, dann sind die die Entsorgung loscarbon_compound schrieb: Wie macht das Renault mit meinem Akku?
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- GeraldR
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Das große Problem bei Tesla ist halt, dass die ein Online Laden sind und (noch) keine Infrastruktur haben.
Wird sich in der Zukubft schon ein Ablaufverfahren für solche Extremfälle finden.
Im Endefekt ist der beschriebene Fall nur ein Versicherungs/Herstellerproblem
LG Gerald
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Typischer "Achgottachgott-wir-werden-alle-sterben" Artikel....
Imho gibts in Ö wie auch in D eine Batterierücknahmeverordnung. Sollte der Hersteller darin als Rücknahmeverpflichtet genannt sein ist das Teslas Aufgabe, wenn es der Verkäufer ist dann eben der entsprechende Händler. Irgendwer ist im Kaufvertrag als solcher genannt.
Der Transport des angebratenen Akkus ist zwar nicht ganz billig, aber machbar. Recycler gibts schon. Düsenberg z.b. lernen bestimmt gerne dazu...
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- brunbjoern
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Kennt sich da jemand aus?
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LG Gerald
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- brunbjoern
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BattG
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Batterien, die verwendet werden
...
3.
in Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz im Weltraum.
Fahrzeugbatterien müssen auch zurückgenommen werden. Ob damit auch Antriebsbatterien gemeint sind, weiß ich nicht.
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- ObiOne
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Da wird es auch schlecht gehen mit der Rückführungbrunbjoern schrieb: Es wird eng:
BattG
Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf Batterien, die verwendet werden
...
3.
in Ausrüstungsgegenständen für den Einsatz im Weltraum.
Hört sich an wie der Spruch, bei Einbruch der Abenddämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen
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David
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- stromkreisparadies
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- Markus
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Bei Elektronik ist es so, dass fest eingebaute nicht unter das ElektroG bzw. die WEEE-Richtlinie fallen. Diese werden mit dem Fahrzeug zusammen entsorgt. Deswegen müssen Steuergeräte nicht beim ear registriert werden, was für den Zigarettenanzünder schon. Denke bei Antriebsakkus ist es auch so im Gegensatz zum 12V Akku.
Grüße von Markus
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- euver
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Richtig.stromkreisparadies schrieb: Bin nicht 100%ig sicher, aber ich würde sagen NEIN.
Bei Elektronik ist es so, dass fest eingebaute nicht unter das ElektroG bzw. die WEEE-Richtlinie fallen. Diese werden mit dem Fahrzeug zusammen entsorgt. Deswegen müssen Steuergeräte nicht beim ear registriert werden, was für den Zigarettenanzünder schon. Denke bei Antriebsakkus ist es auch so im Gegensatz zum 12V Akku.
Aber die Entsorgungsfirmen haben da vor kurzem eine Änderung gefordert.
Da schon einige Brandfälle durch eingebaute Akkus in falsch entsorgten Geräte ausgelöst wurden. ( z.B. elektrisch Zahnbürsten und vieles mehr )
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- brunbjoern
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§ 2 Begriffsbestimmungen
(1) Für dieses Gesetz gelten die in den Absätzen 2 bis 22 geregelten Begriffsbestimmungen.
(2) „Batterien“ sind aus einer oder mehreren nicht wiederaufladbaren Primärzellen oder aus wiederaufladbaren Sekundärzellen bestehende Quellen elektrischer Energie, die durch unmittelbare Umwandlung chemischer Energie gewonnen wird.
(3) „Batteriesatz“ ist eine Gruppe von Batterien, die so miteinander verbunden oder in einem Außengehäuse zusammengebaut sind, dass sie eine vollständige, vom Endnutzer nicht zu trennende oder zu öffnende Einheit bilden. Batteriesätze sind Batterien im Sinne dieses Gesetzes.
(4) „Fahrzeugbatterien“ sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeuge im Sinne von Satz 1 sind Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise gebunden zu sein.
(5) „Industriebatterien“ sind Batterien, die ausschließlich für industrielle, gewerbliche oder landwirtschaftliche Zwecke, für Elektrofahrzeuge jeder Art oder zum Vortrieb von Hybridfahrzeugen bestimmt sind. Fahrzeugbatterien sind keine Industriebatterien. Auf Batterien, die keine Fahrzeug-, Industrie- oder Gerätebatterien sind, sind die Vorschriften dieses Gesetzes über Industriebatterien anzuwenden.
[...]
§ 8 Rücknahme von Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
(1) Die Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien stellen die Erfüllung ihrer Pflichten aus § 5 dadurch sicher, dass sie
1. den Vertreibern für die von diesen nach § 9 Absatz 1 Satz 1 zurückgenommenen Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien und
2. den Behandlungseinrichtungen nach § 12 Absatz 1 und 2 für die dort anfallenden Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien
eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe anbieten und die zurückgenommenen Altbatterien nach § 14 verwerten. Eine Verpflichtung der Vertreiber oder der Behandlungseinrichtungen zur Überlassung dieser Altbatterien an die Hersteller besteht nicht.
(2) Für Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien können die jeweils betroffenen Hersteller, Vertreiber, Behandlungseinrichtungen nach § 12 Absatz 1 und 2 und Endnutzer von Absatz 1 Satz 1 abweichende Vereinbarungen treffen.
(3) Soweit Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien durch Vertreiber, Behandlungseinrichtungen nach § 12 Absatz 1 und 2, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder gewerbliche Altbatterieentsorger nach § 14 verwertet werden, gilt die Verpflichtung der Hersteller aus § 5 als erfüllt.
Aber wer weiss, ob es noch irgendwo Fallstricke gibt.
Ob das Gesetz auch für die Entsorgung abgebrannter/angebrannter/angekokelter/verschmutzter Batterien zutreffend ist, weiss ich nicht.
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- TwizyChrisy
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