Erste Athener Twizy

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23 Nov 2015 20:53 #98949 von stromkreisparadies
Erste Athener Twizy
oh alles abgetippt. fleißig fleißig ;)

eine digitale version vom mietvertrag ist sicher von vorteil im forum. festpinnen?

Grüße von Markus

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23 Nov 2015 21:49 #98951 von Snorre
Erste Athener Twizy
@TwizyChrisy:
Vielen Dank. :)

Wenn Du mir jetzt noch mitteilst auf welchen Passus Du dich stützt, dann hab ich es leichter.

Auf die Schnelle hab ich XVIII. 3. gefunden:

Die Vermieterin erkennt darüber hinaus als besonderen wichtigen Grund für
eine vorzeitige Vertragsbeendigung der Mieter an, wenn diese nachweislich
über ihr Elektrofahrzeug aufgrund ihrer eigenen rechtlichen Verfügungsberechtigung,
insbes. Kraft ihrer Rechtsposition als Eigentümer das Elektrofahrzeuges
verfügen und das Elektrofahrzeug in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung an einen Dritten Erwerber (z. B. Privatperson, gewerblicher Erwerber;
(Rück-)Verkauf an ein Mitglied des Renault Händlernetzes) verkaufen
und an diesen Dritten ihre Eigentumsrechte am Elektrofahrzeug übertragen.
Der Batteriemietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem die Vermieterin
aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.


Dies verstehe ich jedoch so, daß man den Verkauf an die Renaultbank melden muss
und ein Antrag des Käufers auf Batteriemiete vorliegen muss.

-> ansonsten keine vorzeitige Vertragsbeendigung und folglich selbst weiterzahlen.

Welche Stelle hab ich übersehen?

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24 Nov 2015 16:42 #98976 von Snorre
Erste Athener Twizy
@TwizyChrisy:
Ich hab's getan! :woohoo:
Ich habe die Allgemeinen Batterie-Mietbedingungen konzentriert von Anfang bis Ende gelesen!

Ich kann nichts finden was deine Interpretation stützt.


Zurück zum eigentlichen Thema:

XVIII 4.e:
4. Die Vermieterin ist zur Kündigung und zur sofortigen Gesamtfälligstellung der
Forderung sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz entsprechend
Abschnitt XIX. 2. berechtigt, wenn
...
e) die Mieter ihren Wohn- oder Firmensitz in Deutschland aufgeben.


verstehe ich wie folgt:
Die Renault-Bank ist berechtigt die Miete für die gesamte (noch verbleibende) Vertragsdauer zu berechnen,
was aber nicht bedeutet, dass die Batterie dann dem Mieter gehört!
Im Gegenteil. Diese geht dann an die Renault-Bank zurück.

@Alexakos:
Je nach dem, wie lange dein Mietvertrag noch läuft, kann das ganz schön teuer werden.
Und eine Batterie hättest Du dann auch nicht mehr.

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24 Nov 2015 19:04 #98986 von TwizyChrisy
Erste Athener Twizy
Der Batteriemietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem die Vermieterin
aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.

Ja, man könnte das so interpretieren, daß nicht nur der Vertrag weiterläuft bis der obige Zustand eintritt.

Hat schon mal jemand eine Rechung bekommen *nachdem* er Renault mitgeteilt hatte, daß das Fahrzeug verkauft ist?
(Kopier der Abmeldung?)

Ich wage zu bezweifeln, daß die Bank versucht hier nachzuberechnen.


Was interessant ist. Man kann praktisch jede beliebige Laufzeit unterschreiben... halt die billigste die geht,
denn im Falle eines Falles verkauft man den Twizy an die Frau und die schießt dann nur ein Jahr ab oder gar nix wenn man raus will.

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24 Nov 2015 19:27 #98989 von Akku61
Erste Athener Twizy

Snorre schrieb: Hast Du die entsprechenden Vertragsbedingungen griffbereit?
Wäre toll wenn Du ein pdf oder einen link posten könntest.

Vielen Dank im Voraus.

Der gepostete Vertrag von TwizyChrisy ist von 2012 ich hatte mal den 2012er mit dem 2014er Vertrag verglichen www.vectrix-forum.de/media/kunena/attach.../files/Batteriemietvertrag_nderungen.pdf

Viele Grüße, Andreas
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24 Nov 2015 20:03 - 24 Nov 2015 20:21 #98994 von Snorre
Erste Athener Twizy

TwizyChrisy schrieb: Der Batteriemietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem die Vermieterin
aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.

Ja, man könnte das so interpretieren, daß nicht nur der Vertrag weiterläuft bis der obige Zustand eintritt.


Bedeutet für mich eindeutig:
Wer einen Nachmieter bringt, wird aus dem Vertrag entlassen.
Wer nicht, zahlt weiter.

Ist bei Mietwohnungen doch auch nicht anders, so weit ich weiß.


TwizyChrisy schrieb: Hat schon mal jemand eine Rechung bekommen *nachdem* er Renault mitgeteilt hatte, daß das Fahrzeug verkauft ist?
(Kopier der Abmeldung?)

Ich wage zu bezweifeln, daß die Bank versucht hier nachzuberechnen.


Die Frage muss lauten:
Hat schon mal jemand einen Twizy verkauft und der Käufer hat den (noch rechtskräftigen) Mietvertrag nicht weitergeführt?
Wenn der Käufer den Vertrag übernimmt, bekomme ich als Verkäufer freilich keine Rechnung mehr.

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Letzte Änderung: 24 Nov 2015 20:21 von Snorre.

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25 Nov 2015 17:15 #99027 von andreas-m
Erste Athener Twizy
Bei der Mietwohnung kündige ich wann ich will, fristgerecht.
Dann bin ich aus der Wohnung raus, und zahle danach natürlich auch keine Miete mehr.
Ober der Vermieter einen Nachmieter hat, ist nicht meine Sache. Und wenn die Wohnung nach mir 1 Jahr lang leer steht,
ist das auch nicht mein Problem, und schon gar nicht zahle ich dann noch Miete dafür.

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25 Nov 2015 17:34 - 25 Nov 2015 17:56 #99028 von Snorre
Erste Athener Twizy

Bei der Mietwohnung kündige ich wann ich will, fristgerecht.


Das ist widersprüchlich!
Du kündigst entweder fristgerecht
oder
Du kündigst wann Du willst!

Nur im Idealfall gilt beides gleichzeitig!


Angenommen Du hast bei deiner Mietwohnung eine Kündigungsfrist von z.B 6 Monaten
willst aber sofort ausziehen, (aus welchen Gründen auch immer).
Verzichtet dein Vermieter dann sofort auf die ihm zustehende Miete für die verbleibenden 6 Monate?
Vermutlich nicht!
Wenn Du aber ab sofort einen vom Vermieter akzeptierten Nachmieter bringst,dann wird er dich
vermutlich fristlos aus dem Mietvertrag entlassen.

Der von dir beschriebene Fall ist unbestritten.

Es geht hier aber um "nicht-fristgerechte Kündigungen!" und um die Miete für die Restfrist.
Ist das denn so schwer zu begreifen?

Wenn Du deinen Batteriemietvertag fristgerecht kündigst, musst Du auch keinen Nachmieter bringen.

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Letzte Änderung: 25 Nov 2015 17:56 von Snorre.

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25 Nov 2015 17:40 #99029 von stromkreisparadies
Erste Athener Twizy
anscheinend schon.
genau wie der Fakt, dass wenn man 3500€ ausgibt um 1800€ (30*12*5) nicht zu bezahlen man kein Geld spart...

die Welt ist halt kompliziert.

Grüße von Markus

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25 Nov 2015 18:08 #99031 von Snorre
Erste Athener Twizy
@stromkreisparadies:

Wohl wahr.
Wobei bei deinem Beispiel zumindest die Hoffnung bleibt, im Falle des Verkauf über einen
höheren Preis eine Ersparnis zu erzielen.

Nun aber genug mit Offtopic.

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01 Dez 2015 21:02 #99250 von Alexakos
Re:Erste Athener Twizy
Hallo alle man.
Ich habe erst mal den Twizy in die Sonne geschleppt. Als erstes ist das so verdammt angenehm den bei 12 grad mit Sonne ohne Fenster zu fahren. Hatte es mir fast wie Motorrad fahren vorgestellt, aber der Twizy hält den kalten Wind von die Schnauze fern.

Was den Kauf betrifft, der Händler hat mir 4 Tage vor Abholung die Vertrags Nummer und Renault Bank Telefon Nummer gegeben um meine Daten zu melden. Habe da also mein Monatliche Miete ausgesucht ( erst mal 3 Jahre X 35€/mo. ). Renault Bank hat dem Händler die Unterlagen hingeschickt damit ich auch den Vertrag unterschreibe bevor ich den auf mein Anhänger drauf lade.

So dann hat der kleine 2500 km hinter mein Golf mitgemacht.


Ich melde den als nächstes in Athen an und in ein paar Monate Versuch ich mein Dauer-Umzug nach Athen an Renault Bank mitzuteilen. Mal sehen was die dann mir für Alternativen anbieten.

Ich bekomme immer wieder die Frage.. "Was ist das den für ein Smart?"...

Frauen lieben den und es ist was ganz faszinierendes für alle... Da dieser wirklich der einziger Twizy im Land ist.
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01 Dez 2015 21:38 #99252 von Himmelstuermer007
Re:Erste Athener Twizy
Da muss ich Dich korrigieren! Ist nicht der einzige im Land. Meiner ist bereits seit drei Jahren jeweils 2 Monate im Jahr in Griechenland! ;-)
Viel Spaß
Sascha

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02 Dez 2015 05:43 - 02 Dez 2015 06:28 #99256 von Alexakos
Erste Athener Twizy

Himmelstuermer007 schrieb: Da muss ich Dich korrigieren! Ist nicht der einzige im Land. Meiner ist bereits seit drei Jahren jeweils 2 Monate im Jahr in Griechenland! ;-)
Viel Spaß
Sascha

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Echt? Super!! Who denn?
Lass uns treffen;)

Dann lass mich mein Spruch ändern. Der erste ANGEMELDETE im Land.
Letzte Änderung: 02 Dez 2015 06:28 von Alexakos.

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08 Dez 2015 09:51 #99603 von Himmelstuermer007
Re:Erste Athener Twizy
Ja, ich bin ja immer nur zwei Monate in GR. Angemeldet daher weiterhin in Ö. Außerdem bin ich leider weit entfernt von Athen, denn ich bin immer in Lefkada einer ionischen Insel auf der es vor zwei Wochen leider ein schreckliches Erdbeben gab das vieles zerstört hat. Auch die schönsten Strände der Welt sind leider davon betroffen und noch viel schlimmer viele unserer lieben griechischen Freunde im Ort. Mal sehen wie das im Sommer 2016 so aussehen wird.

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21 Dez 2015 08:53 #100230 von Alexakos
Erste Athener Twizy
Ja super!!
Habe viele Freunde in lefkada!!
Lass von dir hören wenn du wieder dort bist.
LG

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