Parkregelung für den Twizy
- dago
- Platinum Boarder
- ...robots in disguise
- Beiträge: 1896
- Dank erhalten: 90
klar, durch die flügeltüren kann man noch gut aussteigen aber.....
was macht ein autofahrer, wenn ein twizy ihn beim ausparken "stört"
ich hab keinen bock auf krumme räder oder "spassvögel" die versuchen den twizy durch die gegend zu tragen
also alles in allem, keine einfache aufgabe....
tesla ms+m3, twizy (verliehen), e-smart und zero, res.: sion, klare tendenz zum roadster 2 - 18kw pv, 3 pw2, dsk + typ2 bis 22kw
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Helixuwe
- Platinum Boarder
- Begeisterter Rollerfahrer bis -14 Grad
- Beiträge: 1888
- Dank erhalten: 126
Ab mit den Dingern auf den Golfplatz, Strand oder Acker aber nicht in die Stadt.
Gruß Uwe
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Ich hab bisher immer gedacht, dass Quads diesbezüglich mit Motorrädern gleich betrachtet werden. Man braucht doch auch nur den Mopedführerschein....
...schade wenns nicht so ist....
Aufgepasst, das ist ein großer Irrtum!!! Quas sind MEHRspurige Kraftfahrzeuge und dürfen unter keinen Umständen mit irgendeinem Motorradfuhrerschein gefahren werden!! Quads bis 45 km/h benötigen mindestens die Fuhrerscheinklasse S, alle anderen die Klasse B, alte Klasse 3.
Ansonsten gilt, es ist in Fahrtrichtung längs und rechts zu parken, AUSSER Markierungen oder Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor. Es ist innerhalb der Markierungen zu parken. Quer parken ist folglich auch nur dann erlaubt, wenn es explizit erlaubt wurde.
Axel
Fahrlehrer und bayerischer Sozi - auf der Roten Liste der gefährdeten Arten...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- TwizyChrisy
- 10k Boarder
- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
- Beiträge: 18680
- Dank erhalten: 10440
Heynkes schrieb:
Ich hab bisher immer gedacht, dass Quads diesbezüglich mit Motorrädern gleich betrachtet werden. Man braucht doch auch nur den Mopedführerschein....
...schade wenns nicht so ist....
Aufgepasst, das ist ein großer Irrtum!!! Quas sind MEHRspurige Kraftfahrzeuge und dürfen unter keinen Umständen mit irgendeinem Motorradfuhrerschein gefahren werden!! Quads bis 45 km/h benötigen mindestens die Fuhrerscheinklasse S, alle anderen die Klasse B, alte Klasse 3.
Ansonsten gilt, es ist in Fahrtrichtung längs und rechts zu parken, AUSSER Markierungen oder Verkehrszeichen schreiben etwas anderes vor. Es ist innerhalb der Markierungen zu parken. Quer parken ist folglich auch nur dann erlaubt, wenn es explizit erlaubt wurde.
wenn der Herr Fahrlehrer das sagt
Woher kommt denn das Gerücht, daß der Quitschie quer darf wegen seiner "Länge" bzw Kürze. Kommt doch fast in jedem FFF Bericht?
(Film Funk und Fernsehen)
Mehr Twizys, mehr Freude.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
fbitc schrieb:
Beim Parkschein gibt es in der Regel 2 Abschnitte. Einen fürs Fahrzeug und einer als "Quittung" zum mitnehmen. Einen unter den Scheibenwischer, den anderen in die Hemdtasche.
Fertig.
war wohl früher so. Kenne ich auch. Ist aber kaum mehr so. Habs auch nicht geglaubt, nachgekuckt, 5 Parkplätze kein einziges "Doppelticket" mehr. nur ein Wisch. wenn der Wind bläst..... weg. Und du hast keine Chance des Nachweises ;-( blöd.
Na Gott sei dank, leben wir hier in einer scheinbar rückständigen Provinz.
Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Vectrixfahrer
- Top Boarder
- Beiträge: 987
- Dank erhalten: 96
da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier
DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.
Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.
Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid
Gruß
Martin
Twizy: 55tkm, Akku 92% SOH
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- BurgerMario
- Moderator
- Beiträge: 3767
- Dank erhalten: 117
Hallo,
da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier
DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.
Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.
Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid
Gruß
Martin
Hallöchen !
Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Nen Twizy ist unterhalb von 2,50m und steht damit auch quer nicht auf die Fahrbahn ( wenn der Fahrer fahren kann....)
Aber man sollte halt immer mit nem Knöllchen rechnen
ICH nehme nen ganzen Parkplatz ein... Machen Quadfahrer auch
Grüße
Mario
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- pm
- Besucher
Die ersten Smart sind auch 2,50.Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
BurgerMario schrieb:
Die ersten Smart sind auch 2,50.Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter
Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Das Argument ist in der Tat das platzsparende Parken. Da selbst breite Fahrzeuge kaum über 1,9m hinaus kommen (mein Fahrschule GLK hat eine Breite von 1,84 und passt schon kaum in die normalen in Fahrtrichtung längs angebrachten Parkstreifen, wird es vor dem Hintergrund des fließenden Verkehrs nur höchst selten Situationen geben, wo quer parken mit dem 2,30m-Twizy a) erlaubt und b) sinnvoll ist...
Axel
Fahrlehrer und bayerischer Sozi - auf der Roten Liste der gefährdeten Arten...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- ThomasW
- Junior Boarder
- Beiträge: 56
- Dank erhalten: 2
das kann man jetzt aber nicht so sagen, siehe z.B.Da selbst breite Fahrzeuge kaum über 1,9m hinaus kommen
Autobild : Jeder Audi ab A3 ist schon breiter als 2m
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- pm
- Besucher
Aber 2,50 ist die maximal zulässige Breite hier - wenn also einer nicht länger ist, dann ist er nur so lang wie andere breit - ergo kann er quer wo andere längs können.pm schrieb:
BurgerMario schrieb:
Die ersten Smart sind auch 2,50.Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- Heynkes
- Autor
- Senior Boarder
- TWIZY Fahrer seit dem 16.04.2012 !!!!!!!!!
Eindeutige Aussage: Ist ein Quad und darf, wie alle Quads auf Motorradstellplätzen parken.
Darf auch quer parken, da er die entescheidenden Zentimeter kürzer als der Smart ist.
Mal schauen, was mein Gespräch mit dem Ordnungsamt bringt.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- andreas-m
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3518
- Dank erhalten: 320
stimmt meiner Meinung nach nicht.
Glaube auch nicht, das Renault oder ein Händler da der kompetenteste Ansprechpartenr für sowas ist.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
- andimanzwo
- Expert Boarder
- Twizyfahrer seit 5.6.2012
- Beiträge: 207
- Dank erhalten: 1
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.