Parkregelung für den Twizy
- thor61
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ich habe neulich auf einem öffentlichen Parkplatz den Twizy kurz mit einer hochstehenden Tür abgestellt. Als ich wieder zurück kam stand ein freundlicher Herr in grüner Lederkombi mit "Gummikuh" daneben und hat mich ermahnt, ich müsse mein Fahrzeug "verschließen" !
Gruß
Roman
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- schkopauer
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Wie die genaue reglung ausschaut ist mir inzwischen nicht mehr so sehr wichtig. ich Parke Twizy in der regel dort wo er hinpasst - meist quer am Ende eines Parkstreifens. Mopped/Roller Parkplätze nutze ich nicht, da es nicht sehr fait ist, da der twizy ja schon im vergleich sehr viel parkfläche braucht und nicht sehr handlich ist ( im vergleich zu einem roller).
Also schaut das ganze in der regel bei mir so aus - bisher ohne knöllchen - beim rest schaun mer mal.
Und hier erkennt man auf der anderen Straßenseite etwas erfreuliches
Gruß
BB
hallo auch,
genau so stand ich letztens auch in Burghausen zwischen zwei parkenden Autos.
zufälliger Weiße ging gerade die "freundliche" vom Ordnungsamt vorbei und wollte mich aufschreiben, da ich nicht in Fahrtrichtung stand.
Um mich nicht auf lange Diskussionen einlassen wollte, habe ich ihn dann aus 90° in eine 45° Lage versetzt.
Das wahr dann komischerweise in Ordnung und Sie ist weitergegangen.
Mmm verkehrte Welt.
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Hallo,
ich habe neulich auf einem öffentlichen Parkplatz den Twizy kurz mit einer hochstehenden Tür abgestellt. Als ich wieder zurück kam stand ein freundlicher Herr in grüner Lederkombi mit "Gummikuh" daneben und hat mich ermahnt, ich müsse mein Fahrzeug "verschließen" !
Gruß
Roman
Jupp musst Du, sonst kostets Bußgeld. Aber nur wenn Du ein Auto fährst. (Gilt auch fürs Cabriolet! (für die Türen)
Bei unserem Quad sieht das wohl anders aus, nicht zuletzt, weil die Türen schlicht nicht absperrbar sind.
Aber woher soll der das wissen, wenn Du es ihn nicht sagst Seine BMW hat keine Türen.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- Helixuwe
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Querparken ebenso, als Quad kein Problem wärend es als PKW so oder so gehandhabt wird.
Ein weiteres Problem ist ja wohl auch das Überholverbot. Dürfen so schmale Fahrzeuge nicht auch überholt werden?
Gruß Uwe
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- andreas-m
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mit einem Quad/Leichtkraftfahrzeug darf man auf einem Motorrad-/Zweirad-Parkplatz parken.
Weil ein Quad mehr dem Motorrad zuzuordnen sei ("Motorrad auf 4 Rädern") als einem PKW,
und auch zulassungstechnisch ja gar kein PKW sei.
Auf mein Bedenken, ein Quad sei aber kein Zweirad, und sogar Mehrspurig,
meinte Sie das sei egal, es gehe um die Zulassungs-Klassifizierung.
Ein Motorrad mit Beiwagen sei auch mehr als Zweirädrig und auch Mehrspurig,
und trotzdem immer noch ein Motorrad. Und Leichtkraftfahrzeuge dürfen da ebenso parken.
Endlich mal was positives von einer Behörde.
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- wolfgang
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...Ein weiteres Problem ist ja wohl auch das Überholverbot. Dürfen so schmale Fahrzeuge nicht auch überholt werden?
Gruß Uwe
Es dürfen einspurige Fahrzeuge überholt werden, mehrspurige nicht. Hat nix mit der effektiven Breite zu tun.
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang
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- Yepp
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Als ich das letzte mal bei meinem war hat er mir erzählt das Renault in Ö. angeblich den Antrag zum Querparken gestellt hat.
Hat jemand von Euch diesbezüglich auch Infos.
Wäre wenigsten ein kleiner Lichtblick.....
LG.
Yepp
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- Shiznit
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Ich habe auch einen Strafzettel bekommen weil ich auf dem Motorrad Parkplatz gestanden habe. Ich habe die Anwälte vom ADAC angeschrieben wie es rechtlich geregelt ist.
Hier die Antwort:
Vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale.
Sie sind grundsätzlich nicht berechtigt, einen Parkplatz für Krafträder zu benutzen, da Ihr Fahrzeug kein Kraftrad im Sinne der Vorschrift darstellt. Krafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen. Zulassungsrechtlich ist Ihr Fahrzeug jedoch auch nicht als Pkw einzuordnen. Daher dürfen Sie regelmäßig nur parken, wenn kein Zusatzzeichen vorhanden ist. Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik bestehen jedoch, soweit ersichtlich, nicht.
Gruß
Shiznit
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- Dmark2002
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na das würd mich auch nun wirklich interesieren wie das rechtlich ist...auf PKW mit Parkscheibe
oder Zettel flächen ,
geht doch nicht wenn der wegfliegt stehste dumm da und must zahlen...!!
hmmm
gruss
Dirk
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- Thorsten
- Gold Boarder
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Thorsten
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Aber apropos... gute Frage, benötige ich denn nun bei einem Twizy, also einem Quad und keinem PKW eine Parkscheibe...?
Juli 2019: 70.000km, seit Dezember 2018 Eigentümer vom Traktions-Akku
Seit April 2015: zusätzlich Nissan e-NV200, mit über 100.000kW
Seit Dezember 2022: Opel Vivaro-E
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- Thorsten
- Gold Boarder
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§ 13 StVO spricht von Fahrzeugen und dazu zählen auch Quads und Motorräder
Thorsten
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- sauschwein
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- der einzige Sportwagen, den ich mir leisten kann!
Ja.
§ 13 StVO spricht von Kraftfahrzeugen und dazu zählen auch Quads und Motorräder
Thorsten
stimmt,
ich hatte letzens einen Strafzettel mit dem Motorrad bekommen, weil ich mit einem platten Reifen in einer Parkscheibenzone geparkt hatte und eben keine Parkscheibe hatte.
Ich habe mal eine Parkscheibenbügelschlosskombination gesehen, finde ich aber jetzt nicht mehr...
11,3 kwh/100km
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- Tido
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Vectrix VX-1 Bj. 2009 - mit T≡SLA-Akku
Peugeot iOn Bj. 2012
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- Elektromann
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Thorsten schrieb:
Ja.
§ 13 StVO spricht von Kraftfahrzeugen und dazu zählen auch Quads und Motorräder
Thorsten
stimmt,
ich hatte letzens einen Strafzettel mit dem Motorrad bekommen, weil ich mit einem platten Reifen in einer Parkscheibenzone geparkt hatte und eben keine Parkscheibe hatte.
Ich habe mal eine Parkscheibenbügelschlosskombination gesehen, finde ich aber jetzt nicht mehr...
hier die ist Selbstklebend an der Scheibe...
www.mueller-online.de/index2.php?pid=P106
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