Parkregelung für den Twizy

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16 Sep 2012 18:28 #21769 von thor61
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hallo,

ich habe neulich auf einem öffentlichen Parkplatz den Twizy kurz mit einer hochstehenden Tür abgestellt. Als ich wieder zurück kam stand ein freundlicher Herr in grüner Lederkombi mit "Gummikuh" daneben und hat mich ermahnt, ich müsse mein Fahrzeug "verschließen" !

Gruß
Roman

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16 Sep 2012 18:32 #21772 von schkopauer
Aw: Parkregelung für den Twizy
Black Biturbo schrieb:

Wie die genaue reglung ausschaut ist mir inzwischen nicht mehr so sehr wichtig. ich Parke Twizy in der regel dort wo er hinpasst - meist quer am Ende eines Parkstreifens. Mopped/Roller Parkplätze nutze ich nicht, da es nicht sehr fait ist, da der twizy ja schon im vergleich sehr viel parkfläche braucht und nicht sehr handlich ist ( im vergleich zu einem roller).

Also schaut das ganze in der regel bei mir so aus - bisher ohne knöllchen - beim rest schaun mer mal.



Und hier erkennt man auf der anderen Straßenseite etwas erfreuliches ;)

Dateianhang:


Gruß
BB


hallo auch,

genau so stand ich letztens auch in Burghausen zwischen zwei parkenden Autos.
zufälliger Weiße ging gerade die "freundliche" vom Ordnungsamt vorbei und wollte mich aufschreiben, da ich nicht in Fahrtrichtung stand.
Um mich nicht auf lange Diskussionen einlassen wollte, habe ich ihn dann aus 90° in eine 45° Lage versetzt.
Das wahr dann komischerweise in Ordnung und Sie ist weitergegangen.
Mmm verkehrte Welt.

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16 Sep 2012 18:33 #21773 von TwizyChrisy
Aw: Parkregelung für den Twizy
thor61 schrieb:

Hallo,

ich habe neulich auf einem öffentlichen Parkplatz den Twizy kurz mit einer hochstehenden Tür abgestellt. Als ich wieder zurück kam stand ein freundlicher Herr in grüner Lederkombi mit "Gummikuh" daneben und hat mich ermahnt, ich müsse mein Fahrzeug "verschließen" !

Gruß
Roman


Jupp musst Du, sonst kostets Bußgeld. Aber nur wenn Du ein Auto fährst. (Gilt auch fürs Cabriolet! (für die Türen)

Bei unserem Quad sieht das wohl anders aus, nicht zuletzt, weil die Türen schlicht nicht absperrbar sind.

Aber woher soll der das wissen, wenn Du es ihn nicht sagst ;-) Seine BMW hat keine Türen.

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16 Sep 2012 20:41 #21800 von Helixuwe
Aw: Parkregelung für den Twizy
Damit wieder zur Zulassung. PKW Zulassung hat auf dem Motorradparkplatz nichts verloren, Quad Zulassung darf und muß sogar auf den Moppedplatz. Wenn es Tickets gibt dann reicht zur Beschwerde auch die Zulassung, denn die Zettelschreiber wissen ja nicht ob PKW oder Quad. Mit meinem EL weiß niemand nichts anzufangen und so paßt es sogar in einen Fahrradständer. Das Twizylein ist übrigens nicht breiter wie ein Vectrix auf dem Seitenständer und somit voll Moppedplatztauglich. Nur wer halt eine PKW Zulassung hat wird mit einem Einspruch kein Glück haben.
Querparken ebenso, als Quad kein Problem wärend es als PKW so oder so gehandhabt wird.

Ein weiteres Problem ist ja wohl auch das Überholverbot. Dürfen so schmale Fahrzeuge nicht auch überholt werden?
Gruß Uwe

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17 Sep 2012 17:53 #21917 von andreas-m
Aw: Parkregelung für den Twizy
Das hat mir zu meiner Überraschung die Dame auf dem Ordnungsamt auch bestätigt:
mit einem Quad/Leichtkraftfahrzeug darf man auf einem Motorrad-/Zweirad-Parkplatz parken.
Weil ein Quad mehr dem Motorrad zuzuordnen sei ("Motorrad auf 4 Rädern") als einem PKW,
und auch zulassungstechnisch ja gar kein PKW sei.
Auf mein Bedenken, ein Quad sei aber kein Zweirad, und sogar Mehrspurig,
meinte Sie das sei egal, es gehe um die Zulassungs-Klassifizierung.
Ein Motorrad mit Beiwagen sei auch mehr als Zweirädrig und auch Mehrspurig,
und trotzdem immer noch ein Motorrad. Und Leichtkraftfahrzeuge dürfen da ebenso parken.
Endlich mal was positives von einer Behörde. :)

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18 Sep 2012 19:13 #22097 von wolfgang
Aw: Parkregelung für den Twizy
Helixuwe schrieb:

...Ein weiteres Problem ist ja wohl auch das Überholverbot. Dürfen so schmale Fahrzeuge nicht auch überholt werden?
Gruß Uwe


Es dürfen einspurige Fahrzeuge überholt werden, mehrspurige nicht. Hat nix mit der effektiven Breite zu tun.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang

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05 Okt 2012 00:53 #24095 von Yepp
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hallo!

Als ich das letzte mal bei meinem :lol: war hat er mir erzählt das Renault in Ö. angeblich den Antrag zum Querparken gestellt hat.

Hat jemand von Euch diesbezüglich auch Infos.

Wäre wenigsten ein kleiner Lichtblick.....

LG.
Yepp

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06 Feb 2013 20:25 #36108 von Shiznit
Aw: Parkregelung für den Twizy
Ich Grabe das hier mal aus.

Ich habe auch einen Strafzettel bekommen weil ich auf dem Motorrad Parkplatz gestanden habe. Ich habe die Anwälte vom ADAC angeschrieben wie es rechtlich geregelt ist.
Hier die Antwort:


Vielen Dank für Ihre Anfrage an die Juristische Zentrale.

Sie sind grundsätzlich nicht berechtigt, einen Parkplatz für Krafträder zu benutzen, da Ihr Fahrzeug kein Kraftrad im Sinne der Vorschrift darstellt. Krafträder sind zweirädrige Kraftfahrzeuge mit oder ohne Beiwagen. Zulassungsrechtlich ist Ihr Fahrzeug jedoch auch nicht als Pkw einzuordnen. Daher dürfen Sie regelmäßig nur parken, wenn kein Zusatzzeichen vorhanden ist. Gerichtliche Entscheidungen zu dieser Thematik bestehen jedoch, soweit ersichtlich, nicht.


Gruß
Shiznit

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07 Feb 2013 20:07 #36131 von Dmark2002
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hi
na das würd mich auch nun wirklich interesieren wie das rechtlich ist...auf PKW mit Parkscheibe
oder Zettel flächen ,
geht doch nicht wenn der wegfliegt stehste dumm da und must zahlen...!!
hmmm
gruss
Dirk

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07 Feb 2013 20:31 #36134 von Thorsten
Aw: Parkregelung für den Twizy
Um den Parkzettel oder andere Dinge im Twizy zu befestigen hilft der Twiz-Griff und eine Wäscheklammer. Think easy. ;)

Thorsten

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07 Feb 2013 20:35 #36135 von Lademeister
Aw: Parkregelung für den Twizy
...und dann kommt der nächste Twizy-Fahrer und bedient sich an meinem Parkschein.

Aber apropos... gute Frage, benötige ich denn nun bei einem Twizy, also einem Quad und keinem PKW eine Parkscheibe...?

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07 Feb 2013 20:44 - 07 Feb 2013 20:52 #36136 von Thorsten
Aw: Parkregelung für den Twizy
Ja.

§ 13 StVO spricht von Fahrzeugen und dazu zählen auch Quads und Motorräder

Thorsten
Letzte Änderung: 07 Feb 2013 20:52 von Thorsten.

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07 Feb 2013 21:00 #36138 von sauschwein
Aw: Parkregelung für den Twizy
Thorsten schrieb:

Ja.

§ 13 StVO spricht von Kraftfahrzeugen und dazu zählen auch Quads und Motorräder

Thorsten


stimmt,
ich hatte letzens einen Strafzettel mit dem Motorrad bekommen, weil ich mit einem platten Reifen in einer Parkscheibenzone geparkt hatte und eben keine Parkscheibe hatte.

Ich habe mal eine Parkscheibenbügelschlosskombination gesehen, finde ich aber jetzt nicht mehr...

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07 Feb 2013 21:06 #36139 von Tido
Aw: Parkregelung für den Twizy

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07 Feb 2013 21:10 #36143 von Elektromann
Aw: Parkregelung für den Twizy
sauschwein schrieb:

Thorsten schrieb:

Ja.

§ 13 StVO spricht von Kraftfahrzeugen und dazu zählen auch Quads und Motorräder

Thorsten


stimmt,
ich hatte letzens einen Strafzettel mit dem Motorrad bekommen, weil ich mit einem platten Reifen in einer Parkscheibenzone geparkt hatte und eben keine Parkscheibe hatte.

Ich habe mal eine Parkscheibenbügelschlosskombination gesehen, finde ich aber jetzt nicht mehr...


hier die ist Selbstklebend an der Scheibe...
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