Parkregelung für den Twizy
- Heynkes
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- TWIZY Fahrer seit dem 16.04.2012 !!!!!!!!!
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- Highlander
- Gold Boarder
- Es kann nur einen geben!
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Wetten würde ich nicht drauf
Gruß aus dem Sauerland
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- Bigtoe
- Expert Boarder
- Der,der den Ökostrom-Twizy jetzt fährt.
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Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.
Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.
Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05.
BTT 2015 Startnummer 14
BTT 2016 Startnummer 09
BTT 2017 Startnummer 12
natürlich 100% Ökostrom
Geliefert: 03.07.2012 Technic in Weiß mit Türen
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- mangora
- Fresh Boarder
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http://www.breuning-winkler.de/quer-parken-mit-dem-smart
Ich fasse kurz zusammen. Querparken ist erlaubt wenn:
- Die Kanten des Autos nicht über eingezeichnete Parkbuchten hinaus stehen
- Das quer parkende Auto keine Behinderung oder Gefährdung darstellt
- Genügend Platz bleibt: pro Fahrbahn mindestens 3 Meter für z.B. die Feuerwehr
- Das Auto nicht übermäßig (im Vergleich zu Anderen) in die Straße hinein ragt (man denke an Fahrradfahrer, die plötzlich ausweichen müssten). Dieser Punkt ist wohl Auslegungssache der Knöllchenschreiber - also nicht übertreiben.
- Und wenn genügend Platz ist, sollte man auch nicht quer parken
Aber der Twizy passt ja auch längs fast in jede Lücke Hauptsache die Autos drumrum kommen noch raus. Beim Querparken ist es für sie schwieriger, raus zu kommen. Und wenn der Twizy die rausstehende Schnauze abgefahren bekommt, weil die nachts keiner von der Seite gesehen hat, ist das auch nicht gesund. Also immer schön abwägen, ob das wirklich so sinnvoll ist.
Schönen Gruß
Daniel
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- Bareschisser
- Senior Boarder
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Bei uns im Ort parke ich bei den Motorrädern, wenn ich dazu Lust habe.
In Aachen wurde ich mit einem ATV (= großes Quad / größer als der Twizy) von der Politesse auf den Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Deshalb habe ich ja den Winzling.
Weder meine Frau noch ich haben bisher eine Knolle erhalten.
Gruß Alfred
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- andi_3.0
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Sie sagte: Sie haben zwar ein 2-spuriges Fahrzeug,
aber ein Quad / Leichtkraftfahrzeug ist mehr "Motorrad mit 4 Rädern" als ein PKW.
Deshalb dürfe man mit Quads auch auf ausgewiesenen Motorradparkplätzen parken.
Und das sei sogar offiziell so!
Zum einen fand ich super das es so ist,
und zum anderen erstaunlich, das die Politesse den Twizy sogar in die richtige Fahrzeugkategorie einordnen konnte.
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- TwizyChrisy
- 10k Boarder
- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Eine Politesse hat mich auch auf einen Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Sie sagte: Sie haben zwar ein 2-spuriges Fahrzeug,
aber ein Quad / Leichtkraftfahrzeug ist mehr "Motorrad mit 4 Rädern" als ein PKW.
Deshalb dürfe man mit Quads auch auf ausgewiesenen Motorradparkplätzen parken.
Und das sei sogar offiziell so!
Solange bis ein angepisster Moppedfahrer keinen Platz mehr hat....
Der wird dann der Quitschie lieben......
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- wesson
- Fresh Boarder
- ja, von Smith & Wesson....
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- TwizyChrisy
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Gruß
Andreas
www.MiniStromer.de
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- wesson
- Fresh Boarder
- ja, von Smith & Wesson....
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@ Schnixx: bisher mussten wir noch kein "Autoballett" fahren.
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- ThomasW
- Junior Boarder
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LASST ES.
30 Euro von der Polizei (Parken eines KFZ auf Zweiradparkplatz >60min) PLUS ein noch zu bezahlender Gruß vom Ordnungsamt noch unbekannter Höhe. Da wussten und nahmen es die es Ordnungshüter mal ganz genau.
War mir ja klar, dass ich ein Knöllchen riskiere. Wollte als Experiment ja auch wissen, wie es gehandhabt wird. Aber gleich derart deftig (teuer) auf die Nase zu fallen
Den Wetterschutz (Halbgarage) hatte man entfernt um das Ticket unter den Scheibenwischer zu klemmen. Natürlich nicht wieder zugemacht. Zum Glück regnete es danach nicht mehr.
Auf der Wache mussten die Diensthabenden lange telefonieren, um zu erkennen, dass der strafende Kollege streng genommen Recht hat. Nix zu machen.
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- Black Biturbo
- Expert Boarder
- Beiträge: 320
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Also schaut das ganze in der regel bei mir so aus - bisher ohne knöllchen - beim rest schaun mer mal.
Und hier erkennt man auf der anderen Straßenseite etwas erfreuliches
Gruß
BB
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Nachdem ich mich tagelang in der Innenstadt umgesehen habe und es so aussah, dass Quads auf Motorradplätzen von den Sheriffs toleriert werden, habe ich es heute mal riskiert. Bei Regenwetter platzsparend mein Twizy-Quad quer auf einem fast leeren Kradparkplatz geparkt und drauf geachtet niemand zu behindern sowie Gehsteig und Fahrbahn nicht zu berühren.
LASST ES.
30 Euro von der Polizei (Parken eines KFZ auf Zweiradparkplatz >60min) PLUS ein noch zu bezahlender Gruß vom Ordnungsamt noch unbekannter Höhe. Da wussten und nahmen es die es Ordnungshüter mal ganz genau.
War mir ja klar, dass ich ein Knöllchen riskiere. Wollte als Experiment ja auch wissen, wie es gehandhabt wird. Aber gleich derart deftig (teuer) auf die Nase zu fallen
Den Wetterschutz (Halbgarage) hatte man entfernt um das Ticket unter den Scheibenwischer zu klemmen. Natürlich nicht wieder zugemacht. Zum Glück regnete es danach nicht mehr.
Auf der Wache mussten die Diensthabenden lange telefonieren, um zu erkennen, dass der strafende Kollege streng genommen Recht hat. Nix zu machen.
Das mit dem Wetterschutz würde ich mal prüfen lassen. Ist ja ggf das gleiche Thema wie Scheibenwischer. Normalerweise dürfen die Knöllchenverteiler gar nicht soviel an deinem Fahrzeug anfassen. Das hat wohl haftungstechnische Gründe. Auf der anderen Seite suggeriert der Wetterschutz evtl auch, das Du hier nicht nur ein oder zwei Stunden parkst, sondern gleich ein paar Stunden, was ggf die Höchstparkdauer überschreitet.
Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
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- alegna
- Fresh Boarder
- Beiträge: 24
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Eine Frage noch zur Parkscheinregelung.
Ich habe gestern auf einem Parkplatz mit Parkautomat geparkt und kein Ticket gezogen. Als ich wiederkam, hatten rechts und links die Autos von mir einen Strafzettel. Mein Twizy war "sauber" unterm Scheibenwischer. Vielleicht konnte die Politesse ihn nicht so richtig einordnen und hatte "Gnade" mit ihm. Es hätte ja auch sein können, daß ich ordnungsgemäß ein Ticket gezogen hätte (Doppelabschnitte gibt es nicht mehr)und mir einer das Ticket geklaut oder der Wind es weggeweht hat. Wie geht Ihr damit um?
Gruß
Angela
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