Parkregelung für den Twizy

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10 Jul 2012 09:54 #15191 von Heynkes
Aw: Parkregelung für den Twizy
Das ist genau eine der Fragen:
Ist das erlaubt?

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10 Jul 2012 11:05 #15206 von Highlander
Aw: Parkregelung für den Twizy
Mir hat "meine" Politesse gesagt: Der Twizy ist unter 2,50 Meter lang und daher darf er quer

Wetten würde ich nicht drauf ;-)

Gruß aus dem Sauerland

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10 Jul 2012 13:12 #15222 von Bigtoe
Aw: Parkregelung für den Twizy
Was den Smartfahren Recht ist, kann uns nur billig sein. :woohoo:

Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.

Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.

Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05. B)

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18 Jul 2012 09:26 #16115 von mangora
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hier wurde das Thema Querparken einmal von einem Anwalt erörtert:
http://www.breuning-winkler.de/quer-parken-mit-dem-smart

Ich fasse kurz zusammen. Querparken ist erlaubt wenn:
  1. Die Kanten des Autos nicht über eingezeichnete Parkbuchten hinaus stehen
  2. Das quer parkende Auto keine Behinderung oder Gefährdung darstellt
  3. Genügend Platz bleibt: pro Fahrbahn mindestens 3 Meter für z.B. die Feuerwehr
  4. Das Auto nicht übermäßig (im Vergleich zu Anderen) in die Straße hinein ragt (man denke an Fahrradfahrer, die plötzlich ausweichen müssten). Dieser Punkt ist wohl Auslegungssache der Knöllchenschreiber - also nicht übertreiben.
  5. Und wenn genügend Platz ist, sollte man auch nicht quer parken
Wer das berüchsichtigt, sollte keine Probleme haben. Insgesamt ist es, wie Gerichtsurteile zeigen, sehr vom individuellen Fall abhängig.

Aber der Twizy passt ja auch längs fast in jede Lücke ;) Hauptsache die Autos drumrum kommen noch raus. Beim Querparken ist es für sie schwieriger, raus zu kommen. Und wenn der Twizy die rausstehende Schnauze abgefahren bekommt, weil die nachts keiner von der Seite gesehen hat, ist das auch nicht gesund. Also immer schön abwägen, ob das wirklich so sinnvoll ist.

Schönen Gruß
Daniel

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18 Jul 2012 11:49 #16126 von Bareschisser
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hi
Bei uns im Ort parke ich bei den Motorrädern, wenn ich dazu Lust habe.
In Aachen wurde ich mit einem ATV (= großes Quad / größer als der Twizy) von der Politesse auf den Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Deshalb habe ich ja den Winzling.
Weder meine Frau noch ich haben bisher eine Knolle erhalten.

Gruß Alfred

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18 Jul 2012 13:57 - 18 Jul 2012 13:58 #16136 von andi_3.0
Aw: Parkregelung für den Twizy
Eine Politesse hat mich auch auf einen Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Sie sagte: Sie haben zwar ein 2-spuriges Fahrzeug,
aber ein Quad / Leichtkraftfahrzeug ist mehr "Motorrad mit 4 Rädern" als ein PKW.
Deshalb dürfe man mit Quads auch auf ausgewiesenen Motorradparkplätzen parken.
Und das sei sogar offiziell so! :blink: :cheer:

Zum einen fand ich super das es so ist,
und zum anderen erstaunlich, das die Politesse den Twizy sogar in die richtige Fahrzeugkategorie einordnen konnte.
Letzte Änderung: 18 Jul 2012 13:58 von andi_3.0.

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18 Jul 2012 14:42 #16141 von TwizyChrisy
Aw: Parkregelung für den Twizy
andi_3.0 schrieb:

Eine Politesse hat mich auch auf einen Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Sie sagte: Sie haben zwar ein 2-spuriges Fahrzeug,
aber ein Quad / Leichtkraftfahrzeug ist mehr "Motorrad mit 4 Rädern" als ein PKW.
Deshalb dürfe man mit Quads auch auf ausgewiesenen Motorradparkplätzen parken.
Und das sei sogar offiziell so! :blink: :cheer:


Solange bis ein angepisster Moppedfahrer keinen Platz mehr hat....
Der wird dann der Quitschie lieben......

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18 Jul 2012 17:24 #16156 von wesson
Aw: Parkregelung für den Twizy
meine Kollegin und ich teilen uns einen Parkplatz, das sieht dann so aus:
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18 Jul 2012 21:42 #16171 von TwizyChrisy
Aw: Parkregelung für den Twizy
wesson schrieb:

meine Kollegin und ich teilen uns einen Parkplatz, das sieht dann so aus:


nett, die passen sogar farblich ;-) nebenbei... wenn ihr 2 noch mal so ein paar findet passen 4 auf den Stellplatz ;-)

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18 Jul 2012 21:53 #16173 von Folienschnixx
Aw: Parkregelung für den Twizy
Das passt aber nur wenn Du immer vor Deiner Kollegin oder gleichzeitig mit ihr Feierabend machst ;)

Gruß
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19 Jul 2012 06:48 - 19 Jul 2012 06:51 #16196 von wesson
Aw: Parkregelung für den Twizy
@ TwizyChrisy: ja, nur die aus den Smarts kommen dann nicht mehr raus *g*
@ Schnixx: bisher mussten wir noch kein "Autoballett" fahren.
Letzte Änderung: 19 Jul 2012 06:51 von wesson.

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09 Aug 2012 15:35 - 09 Aug 2012 15:43 #17812 von ThomasW
Aw: Parkregelung für den Twizy
Nachdem ich mich tagelang in der Innenstadt umgesehen habe und es so aussah, dass Quads auf Motorradplätzen von den Sheriffs toleriert werden, habe ich es heute mal riskiert. Bei Regenwetter platzsparend mein Twizy-Quad quer auf einem fast leeren Kradparkplatz geparkt und drauf geachtet niemand zu behindern sowie Gehsteig und Fahrbahn nicht zu berühren.
LASST ES.
30 Euro von der Polizei (Parken eines KFZ auf Zweiradparkplatz >60min) PLUS ein noch zu bezahlender Gruß vom Ordnungsamt noch unbekannter Höhe. Da wussten und nahmen es die es Ordnungshüter mal ganz genau.
War mir ja klar, dass ich ein Knöllchen riskiere. Wollte als Experiment ja auch wissen, wie es gehandhabt wird. Aber gleich derart deftig (teuer) auf die Nase zu fallen :S
Den Wetterschutz (Halbgarage) hatte man entfernt um das Ticket unter den Scheibenwischer zu klemmen. Natürlich nicht wieder zugemacht. Zum Glück regnete es danach nicht mehr.
Auf der Wache mussten die Diensthabenden lange telefonieren, um zu erkennen, dass der strafende Kollege streng genommen Recht hat. Nix zu machen.
Letzte Änderung: 09 Aug 2012 15:43 von ThomasW.

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09 Aug 2012 16:31 #17817 von Black Biturbo
Aw: Parkregelung für den Twizy
Wie die genaue reglung ausschaut ist mir inzwischen nicht mehr so sehr wichtig. ich Parke Twizy in der regel dort wo er hinpasst - meist quer am Ende eines Parkstreifens. Mopped/Roller Parkplätze nutze ich nicht, da es nicht sehr fait ist, da der twizy ja schon im vergleich sehr viel parkfläche braucht und nicht sehr handlich ist ( im vergleich zu einem roller).

Also schaut das ganze in der regel bei mir so aus - bisher ohne knöllchen - beim rest schaun mer mal.

Dateianhang:


Und hier erkennt man auf der anderen Straßenseite etwas erfreuliches ;)

Dateianhang:


Gruß
BB

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10 Aug 2012 00:10 #17841 von fbitc
Aw: Parkregelung für den Twizy
ThomasW schrieb:

Nachdem ich mich tagelang in der Innenstadt umgesehen habe und es so aussah, dass Quads auf Motorradplätzen von den Sheriffs toleriert werden, habe ich es heute mal riskiert. Bei Regenwetter platzsparend mein Twizy-Quad quer auf einem fast leeren Kradparkplatz geparkt und drauf geachtet niemand zu behindern sowie Gehsteig und Fahrbahn nicht zu berühren.
LASST ES.
30 Euro von der Polizei (Parken eines KFZ auf Zweiradparkplatz >60min) PLUS ein noch zu bezahlender Gruß vom Ordnungsamt noch unbekannter Höhe. Da wussten und nahmen es die es Ordnungshüter mal ganz genau.
War mir ja klar, dass ich ein Knöllchen riskiere. Wollte als Experiment ja auch wissen, wie es gehandhabt wird. Aber gleich derart deftig (teuer) auf die Nase zu fallen :S
Den Wetterschutz (Halbgarage) hatte man entfernt um das Ticket unter den Scheibenwischer zu klemmen. Natürlich nicht wieder zugemacht. Zum Glück regnete es danach nicht mehr.
Auf der Wache mussten die Diensthabenden lange telefonieren, um zu erkennen, dass der strafende Kollege streng genommen Recht hat. Nix zu machen.


Das mit dem Wetterschutz würde ich mal prüfen lassen. Ist ja ggf das gleiche Thema wie Scheibenwischer. Normalerweise dürfen die Knöllchenverteiler gar nicht soviel an deinem Fahrzeug anfassen. Das hat wohl haftungstechnische Gründe. Auf der anderen Seite suggeriert der Wetterschutz evtl auch, das Du hier nicht nur ein oder zwei Stunden parkst, sondern gleich ein paar Stunden, was ggf die Höchstparkdauer überschreitet.

Grüße Frank
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16 Sep 2012 17:49 #21762 von alegna
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hallo!
Eine Frage noch zur Parkscheinregelung.
Ich habe gestern auf einem Parkplatz mit Parkautomat geparkt und kein Ticket gezogen. Als ich wiederkam, hatten rechts und links die Autos von mir einen Strafzettel. Mein Twizy war "sauber" unterm Scheibenwischer. Vielleicht konnte die Politesse ihn nicht so richtig einordnen und hatte "Gnade" mit ihm. Es hätte ja auch sein können, daß ich ordnungsgemäß ein Ticket gezogen hätte (Doppelabschnitte gibt es nicht mehr)und mir einer das Ticket geklaut oder der Wind es weggeweht hat. Wie geht Ihr damit um?
Gruß
Angela

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