Parkregelung für den Twizy

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26 Jun 2012 08:33 - 26 Jun 2012 08:33 #13041 von Vectrixfahrer
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hallo,

da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier

DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.

Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.

Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid


Gruß
Martin

Twizy: 55tkm, Akku 92% SOH
Letzte Änderung: 26 Jun 2012 08:33 von Vectrixfahrer.

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26 Jun 2012 21:08 #13175 von BurgerMario
Aw: Parkregelung für den Twizy
Vectrixfahrer schrieb:

Hallo,

da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier

DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.

Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.

Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid


Gruß
Martin


Hallöchen !

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Nen Twizy ist unterhalb von 2,50m und steht damit auch quer nicht auf die Fahrbahn ( wenn der Fahrer fahren kann....)

Aber man sollte halt immer mit nem Knöllchen rechnen :(

ICH nehme nen ganzen Parkplatz ein... Machen Quadfahrer auch :)

Grüße

Mario

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26 Jun 2012 22:08 #13204 von pm
Aw: Parkregelung für den Twizy
BurgerMario schrieb:

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...

Die ersten Smart sind auch 2,50.

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26 Jun 2012 23:16 #13232 von fbitc
Aw: Parkregelung für den Twizy
pm schrieb:

BurgerMario schrieb:

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...

Die ersten Smart sind auch 2,50.


Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter

Grüße Frank
...wir sind unter Euch...

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26 Jun 2012 23:57 #13237 von Grossrat
Aw: Parkregelung für den Twizy
Letztinstanzlich ist das mit dem quer parken noch nicht entschieden, bis dahin gilt die alte Weisheit "Auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand" ;)
Das Argument ist in der Tat das platzsparende Parken. Da selbst breite Fahrzeuge kaum über 1,9m hinaus kommen (mein Fahrschule GLK hat eine Breite von 1,84 und passt schon kaum in die normalen in Fahrtrichtung längs angebrachten Parkstreifen, wird es vor dem Hintergrund des fließenden Verkehrs nur höchst selten Situationen geben, wo quer parken mit dem 2,30m-Twizy a) erlaubt und b) sinnvoll ist...

Axel
Fahrlehrer und bayerischer Sozi - auf der Roten Liste der gefährdeten Arten... ;)

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27 Jun 2012 07:12 #13242 von ThomasW
Aw: Parkregelung für den Twizy

Da selbst breite Fahrzeuge kaum über 1,9m hinaus kommen

das kann man jetzt aber nicht so sagen, siehe z.B.

Autobild
: Jeder Audi ab A3 ist schon breiter als 2m

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27 Jun 2012 07:24 #13246 von pm
Aw: Parkregelung für den Twizy
fbitc schrieb:

pm schrieb:

BurgerMario schrieb:

Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...

Die ersten Smart sind auch 2,50.


Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter

Aber 2,50 ist die maximal zulässige Breite hier - wenn also einer nicht länger ist, dann ist er nur so lang wie andere breit - ergo kann er quer wo andere längs können.

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27 Jun 2012 21:21 #13390 von Heynkes
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hab heute mal bei Renault Deutschland und meinem Händler Eylert nachgefragt:
Eindeutige Aussage: Ist ein Quad und darf, wie alle Quads auf Motorradstellplätzen parken.
Darf auch quer parken, da er die entescheidenden Zentimeter kürzer als der Smart ist.
Mal schauen, was mein Gespräch mit dem Ordnungsamt bringt.

:S

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28 Jun 2012 17:42 #13540 von andreas-m
Aw: Parkregelung für den Twizy
Das Quads, also mehrspurige Fahrzeuge auf Motorradstellplätzen parken dürfen,
stimmt meiner Meinung nach nicht.
Glaube auch nicht, das Renault oder ein Händler da der kompetenteste Ansprechpartenr für sowas ist.

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10 Jul 2012 09:08 #15190 von andimanzwo
Aw: Parkregelung für den Twizy
Anbei ein passendes Bild zum Thema:
VG
Andreas :laugh:

&i
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10 Jul 2012 09:54 #15191 von Heynkes
Aw: Parkregelung für den Twizy
Das ist genau eine der Fragen:
Ist das erlaubt?

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10 Jul 2012 11:05 #15206 von Highlander
Aw: Parkregelung für den Twizy
Mir hat "meine" Politesse gesagt: Der Twizy ist unter 2,50 Meter lang und daher darf er quer

Wetten würde ich nicht drauf ;-)

Gruß aus dem Sauerland

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10 Jul 2012 13:12 #15222 von Bigtoe
Aw: Parkregelung für den Twizy
Was den Smartfahren Recht ist, kann uns nur billig sein. :woohoo:

Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.

Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.

Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05. B)

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18 Jul 2012 09:26 #16115 von mangora
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hier wurde das Thema Querparken einmal von einem Anwalt erörtert:
http://www.breuning-winkler.de/quer-parken-mit-dem-smart

Ich fasse kurz zusammen. Querparken ist erlaubt wenn:
  1. Die Kanten des Autos nicht über eingezeichnete Parkbuchten hinaus stehen
  2. Das quer parkende Auto keine Behinderung oder Gefährdung darstellt
  3. Genügend Platz bleibt: pro Fahrbahn mindestens 3 Meter für z.B. die Feuerwehr
  4. Das Auto nicht übermäßig (im Vergleich zu Anderen) in die Straße hinein ragt (man denke an Fahrradfahrer, die plötzlich ausweichen müssten). Dieser Punkt ist wohl Auslegungssache der Knöllchenschreiber - also nicht übertreiben.
  5. Und wenn genügend Platz ist, sollte man auch nicht quer parken
Wer das berüchsichtigt, sollte keine Probleme haben. Insgesamt ist es, wie Gerichtsurteile zeigen, sehr vom individuellen Fall abhängig.

Aber der Twizy passt ja auch längs fast in jede Lücke ;) Hauptsache die Autos drumrum kommen noch raus. Beim Querparken ist es für sie schwieriger, raus zu kommen. Und wenn der Twizy die rausstehende Schnauze abgefahren bekommt, weil die nachts keiner von der Seite gesehen hat, ist das auch nicht gesund. Also immer schön abwägen, ob das wirklich so sinnvoll ist.

Schönen Gruß
Daniel

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18 Jul 2012 11:49 #16126 von Bareschisser
Aw: Parkregelung für den Twizy
Hi
Bei uns im Ort parke ich bei den Motorrädern, wenn ich dazu Lust habe.
In Aachen wurde ich mit einem ATV (= großes Quad / größer als der Twizy) von der Politesse auf den Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Deshalb habe ich ja den Winzling.
Weder meine Frau noch ich haben bisher eine Knolle erhalten.

Gruß Alfred

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