Parkregelung für den Twizy
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da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier
DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.
Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.
Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid
Gruß
Martin
Twizy: 55tkm, Akku 92% SOH
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- BurgerMario
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Hallo,
da gibt es aber einige Gerichtsurteile die was anderes sagen wie z.B. hier
DÜSSELDORF. Das Parken mit einem Smart quer zur Fahrtrichtung ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht ausdrücklich geregelt. Wer an die falsche Politesse gerät, bekommt ein Knöllchen. Dennoch befindet sich der Querparker nach Auffassung der Experten der ARAG-Versicherung im Recht. Denn die StVO schreibt vor, daß platzsparend zu parken ist.
Solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden, ist gegen das Querparken also nichts einzuwenden. Laut Smart Club Hamburg sollte vor allem der fließende Verkehr durch die Länge des Autos und das Rangieren beim Ein- und Ausparken nicht gefährdet werden. Wenn genügend Parkraum vorhanden sei, müsse auch ein Smart längs abgestellt werden. Allerdings sind die besonderen Umstände jedes einzelnen Falls zu beachten.
Zuletzt hatte eine Smart-Fahrerin Erfolg, die gegen einen Bußgeldbescheid beim Amtsgericht Viechtach Einspruch erhob. Die Entscheidung: Sie darf quer parken, denn nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es wichtig, den Parkraum optimal zu nutzen und so den fließenden Verkehr nicht zu behindern (AG Viechtach, Az.: 7 II Owi 00605/05).HA, mid
Gruß
Martin
Hallöchen !
Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Nen Twizy ist unterhalb von 2,50m und steht damit auch quer nicht auf die Fahrbahn ( wenn der Fahrer fahren kann....)
Aber man sollte halt immer mit nem Knöllchen rechnen

ICH nehme nen ganzen Parkplatz ein... Machen Quadfahrer auch

Grüße
Mario
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BurgerMario schrieb:
Die ersten Smart sind auch 2,50.Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter
Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
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Das Argument ist in der Tat das platzsparende Parken. Da selbst breite Fahrzeuge kaum über 1,9m hinaus kommen (mein Fahrschule GLK hat eine Breite von 1,84 und passt schon kaum in die normalen in Fahrtrichtung längs angebrachten Parkstreifen, wird es vor dem Hintergrund des fließenden Verkehrs nur höchst selten Situationen geben, wo quer parken mit dem 2,30m-Twizy a) erlaubt und b) sinnvoll ist...
Axel
Fahrlehrer und bayerischer Sozi - auf der Roten Liste der gefährdeten Arten...

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Aber 2,50 ist die maximal zulässige Breite hier - wenn also einer nicht länger ist, dann ist er nur so lang wie andere breit - ergo kann er quer wo andere längs können.pm schrieb:
BurgerMario schrieb:
Die ersten Smart sind auch 2,50.Mit nem Smart ist das Querparken eigentlich nicht zulässig, da dieser zu Gross/lang ist...
Äh, ja und? Der T ist 2,32 o.ä. lang, da komm ich scon wesentlich eher innerhalb der Parkplatzmarkierungen unter
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Eindeutige Aussage: Ist ein Quad und darf, wie alle Quads auf Motorradstellplätzen parken.
Darf auch quer parken, da er die entescheidenden Zentimeter kürzer als der Smart ist.
Mal schauen, was mein Gespräch mit dem Ordnungsamt bringt.

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stimmt meiner Meinung nach nicht.
Glaube auch nicht, das Renault oder ein Händler da der kompetenteste Ansprechpartenr für sowas ist.
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Smart-Fahrer sollten zukünftig ein für sie interessantes, vor kurzem rechtskräftig gewordenes Urteil des BGH im Handschuhfach haben. Demnach sollte es Smart-Fahrern erlaubt sein, ihr Fahrzeug quer zur Fahrbahn zu parken.
Höchste Bundesrichter begründeten ihr Urteil mit der Straßenverkehrsordnung selbst. Die StVO besagt in diesem Sinne, dass Verkehrsteilnehmer Parkraum optimal auszunutzen hätten. Kfz-Versicherungsexperten der ARAG schließen sich dieser Meinung an.
Fazit: Wenn ein im 90-Grad-Winkel zur Fahrbahn parkender Smart den vorbeifahrenden Verkehr nicht gefährdet oder behindert, so sollte ein Querparken erlaubt sein. Das Aktenzeichen dieses Urteils lautet: 7 II Owi 00605/05.

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- mangora
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http://www.breuning-winkler.de/quer-parken-mit-dem-smart
Ich fasse kurz zusammen. Querparken ist erlaubt wenn:
- Die Kanten des Autos nicht über eingezeichnete Parkbuchten hinaus stehen
- Das quer parkende Auto keine Behinderung oder Gefährdung darstellt
- Genügend Platz bleibt: pro Fahrbahn mindestens 3 Meter für z.B. die Feuerwehr
- Das Auto nicht übermäßig (im Vergleich zu Anderen) in die Straße hinein ragt (man denke an Fahrradfahrer, die plötzlich ausweichen müssten). Dieser Punkt ist wohl Auslegungssache der Knöllchenschreiber - also nicht übertreiben.
- Und wenn genügend Platz ist, sollte man auch nicht quer parken
Aber der Twizy passt ja auch längs fast in jede Lücke

Schönen Gruß
Daniel
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Bei uns im Ort parke ich bei den Motorrädern, wenn ich dazu Lust habe.
In Aachen wurde ich mit einem ATV (= großes Quad / größer als der Twizy) von der Politesse auf den Motorrad-Parkplatz verwiesen.
Deshalb habe ich ja den Winzling.
Weder meine Frau noch ich haben bisher eine Knolle erhalten.
Gruß Alfred
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