Mehrere Wochen in Werkstatt - Batteriemiete
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Bei einem Werkstattaufenthalt von über einem Monat könnte die Kundenbetreuung sich ja mit der Bank auseinandersetzen und dir dann das Ergebnis mitteilen. Es heißt ja Kundenbetreuung. Ich hab die Erfahrung gemacht, dass die das untereinander ganz gut geregelt bekommen. Wenn die Kundenbetreuung irgendwo anruft, kommt da eher was raus, als wenn man das selber tut.Reaktion der Kundenbetreuung: Sie seien erst mal nicht zuständig, ich solle mich mit der Renaultbank in Verbindung setzen
Vielleicht meinen die das verkaufende Autohaus? Das gibt dir nämlich die Garantie. Man könnte argumentieren, dass im Garantiefall du Schadenersatzansprüche in Höhe der Miete gegenüber dem Garantiegeber hättest.Nachdem ich mich geweigert habe, mich an das Autohaus zu wenden, weil die juristisch wirklich gar nichts damit zu tun haben (weder Gewährleistung, noch Garantie, noch Mieter), hat man mir gesagt ich soll eine email schreiben mit meinem Anliegen.
Ich würd nochmal ne E-Mail an die Bank schreiben. Andere haben hier auch schon die Miete erlassen bekommen.
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- schule
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Renault könnte ganz einfach sagen, dass der Kunde selbstverständlich die Batteriemiete für die Zeit nicht bezahlen muss, in der sein Fahrzeug unverschuldet in der Werkstatt steht, vor allen Dingen wenn es sich in der Garantiezeit ereignet oder um Rückrufaktionen handelt.
Etwas anderes wäre es bei einem Unfall, da wäre ich entweder selbst oder der Gegner verantwortlich.
Jürgen
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Das verkaufende Autohaus gibt die Renault-Neuwagengarantie. Es gibt alle Garantien von der zweijährigen Komplettgarantie bis zur sechsjährigen Antikorrosionsgarantie.Gegen das verkaufende Autohaus habe ich keine Garantieansprüche sondern nur Gewährleistungsansprüche, was in diesem Fall nichts nutzt.
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Jürgen
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Jürgen
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"Fahrzeugspezifisches Datenblatt für Garantie und Service" steht.
Die dritte Seite heißt
"Allgemeine Garantiebedingungen"
"Die oben genannten (o. g.) Garantien gewährt der Verkäufer (ein RENAULT Vertragshändler) mit dem Verkauf eines Renault Neuwagens (Händlergarantie). Garantieleistungen aus diesen Garantien können bei allen RENAULT Partnern [...] beansprucht werden."
Weit weg umziehen ist kein Problem, Pleite gehen hingegen schon. Eigentlich wendet man sich mit allen Ansprüchen immer an "Renault" und die verwurschteln das intern.und wenn dein Händler pleite geht oder du weit weg umziehst, hast du keine Durchrostungsgarantie mehr? Wo steht das?
Aber wenn es hart auf hart kommen sollte, setzt man die Ansprüche (gerichtlich) gegenüber dem verkaufenden Händler durch.
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- J_T_Kirk
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1. die Neuwagengarantie gibt der Hersteller, also Renault, der Vertragshändler ist nur ausführendes Organ gegenüber dem Hersteller. Deshalb können die Garantieansprüche auch gegenüber jedem anderen Renaulthändler geltend gemacht werden.
2. Neben der Herstellergarantie gibt es die gesetzliche Gewährleistung, diese muss jeder Verkäufer nach europäischem Recht geben. Diese beträgt 2 Jahre. Da die Herstellergarantie in der Regel umfangreicher als die Gewährleistung ist und der Hersteller die Kosten trägt, versucht jeder Händler immer erst die Garantie auszuschöpfen bevor er in die Gewährleistung geht.
3. Rein juristisch ist das mit der Batteriemiete so eine Sache: Da die Renaultbank der Vermieter ist, der Garantiegeber für das Fahrzeug aber Renault selbst, kann sich die Renaultbank darauf zurückziehen, dass es ja nicht an ihr liegt, wenn das Fahrzeug nicht fahrtüchtig ist, der Mietgegenstand (Batterie) aber sehr wohl. Umgekehrt kann Renault sagen, dass sie mit der Batteriemiete nichts zu tun haben, da die Batterie ja der Renaultbank gehört. Hinzu kommt, dass durch die zur Verfügungstellung eines Ersatzfahrzeuges ja ein Gegenwert für die nicht genutzte Batteriemiete vorliegt, denn auch das Ersatzfahrzeug unterliegt ja Verschleiß. Sollte das Ersatzfahrzeug sogar ein Elektrofahrzeug von Renault sein, muss der Händler für dieses im übrigen auch die Batteriemiete entrichten.
So selbstverständlich wie hier diskutiert wird ist ein Anspruch auf Rückzahlung der Batteriemiete also nicht, zumindest nicht dann, wenn man durch den Renault Service ein Ersatzfahrzeug gestellt bekommt.
Gruß, Uwe
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- schule
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Die interessante Frage wäre, ob ein Gericht Renault und die Renault Bank in diesem Fall als getrennte unabhängige Firmen sehen würde, weil man ja gar nicht die Möglichkeit hat, als Kunde dies in der Nutzung zu trennen und bereits beim Kauf dazu gezwungen ist quasi mit beiden Firmen einen Koppelvertrag abzuschließen.
Jürgen
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Rechtlich gibt der verkaufende Händler die Garantie und nicht der Hersteller.1. die Neuwagengarantie gibt der Hersteller, also Renault, der Vertragshändler ist nur ausführendes Organ gegenüber dem Hersteller. Deshalb können die Garantieansprüche auch gegenüber jedem anderen Renaulthändler geltend gemacht werden.
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- J_T_Kirk
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Deine Argumentation ist juristisch nachvollziehbar. Allerdings bezahle ich ja für den Akku deshalb 50 € Miete, weil ich mir dadurch quasi die Spritkosten spare. Bei meinem Leihwagen hab ich aber bereits für 50 € tanken müssen, und das wird mir auch nicht erlassen. Insofern bin ich schon der Meinung, dass ich entweder das Benzin oder die Akkumiete, nicht aber beides zu bezahlen habe. Den von dir genannten Verschleiß habe ich ja in beiden Fällen und der hat nichts mit der Batteriemiete direkt zu tun.
Die interessante Frage wäre, ob ein Gericht Renault und die Renault Bank in diesem Fall als getrennte unabhängige Firmen sehen würde, weil man ja gar nicht die Möglichkeit hat, als Kunde dies in der Nutzung zu trennen und bereits beim Kauf dazu gezwungen ist quasi mit beiden Firmen einen Koppelvertrag abzuschließen.
Batteriemiete hat mit Spritkosten nichts zu tun. Die Batteriemiete ist der Teil der Anschaffungskosten des Fahrzeuges, der sich auf die Batterie bezieht, nur halt über einen längeren Zeitraum verteilt. Du kannst die Batteriemiete auch als Anteil am Fahrzeugverschleiß betrachten. Kommt auf's gleiche raus.
Den Spritkosten entsprechen die Stromkosten. Du kannst allenfalls argumentieren, dass das Leihfahrzeug höher Spritkosten verursacht als Dein Twizy Stromkosten.
Wie ein Gericht das Koppelgeschäft Fahrzeug/Akku bewertet würde mich auch interessieren. Wegen ein paar Wochen Batteriemiete lohnt es aber leider nicht vor Gericht zu gehen.
Gruß Uwe
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- J_T_Kirk
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Rechtlich gibt der verkaufende Händler die Garantie und nicht der Hersteller.1. die Neuwagengarantie gibt der Hersteller, also Renault, der Vertragshändler ist nur ausführendes Organ gegenüber dem Hersteller. Deshalb können die Garantieansprüche auch gegenüber jedem anderen Renaulthändler geltend gemacht werden.
Und warum lässt sich die Garantie dann auch bei jedem anderen Renaulthändler einlösen? Was hat das Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und dem einen Händler denn mit den anderen Händlern zu tun? Oder meinst Du, alle Renaulthändler haben bezüglich der Garantie untereinander Verträge?
Gruß, Uwe
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Ob es sich um einen Formulierungsfehler handelt?
Jürgen
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Wenn es aber hart auf hart kommen sollte, wie ich schon schrieb, hat man die rechtlichen Ansprüche gegenüber dem Händler. Das steht doch alles eindeutig so in den Unterlagen.
Formulierungsfehler ist das auch nicht, wenn man sich etwas tiefer mit der Kundenbetreuung auseinandersetzt, kommt genau diese Aussage. Gegenüber Renault habe man keinen einzigen Anspruch.
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Formulierungsfehler ist das auch nicht, wenn man sich etwas tiefer mit der Kundenbetreuung auseinandersetzt, kommt genau diese Aussage. Gegenüber Renault habe man keinen einzigen Anspruch.
Und wenn 's dumm kommt hast Du sowieso nach 6 Monaten gegen Niemanden keinen Anspruch mehr, es sei denn, Du läufst mit 'nem Gutachter auf und kannst beweisen, dass Röno schuld ist, und nicht Du. Hab ich schriftlich von meinem und auf nachhaken von Röno.
Wenn man Spaß an einer Sache hat, dann nimmt man sie auch ernst.
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