Twitzy Verkauf und Batteriemiete
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TwizyChrisy schrieb: Ich vermute, daß die einfach dem neuen Besitzer den Vertrag unterjubeln
Unterjubeln ist so negativ.
Ich hab das so verstanden, dass immer dann, wenn auf dem Mietvertrag keine Laufzeit mehr ist, also in der Mehrheit der Fälle nach 3 Jahren, ein neuer Besitzer auch einen neuen Vertrag abschließen muss.
Nur Verträge die noch in der Laufzeit sind, können von Käufern übernommen werden.
Das ist jetzt also nichts Neues auf Grund der SOH 60% Regelung, mMn.
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Snorre schrieb:
TwizyChrisy schrieb: Ich vermute, daß die einfach dem neuen Besitzer den Vertrag unterjubeln
Unterjubeln ist so negativ.
Ich hab das so verstanden, dass immer dann, wenn auf dem Mietvertrag keine Laufzeit mehr ist, also in der Mehrheit der Fälle nach 3 Jahren, ein neuer Besitzer auch einen neuen Vertrag abschließen muss.
Nur Verträge die noch in der Laufzeit sind, können von Käufern übernommen werden.
Das ist jetzt also nichts Neues auf Grund der SOH 60% Regelung, mMn.
Also wenn das nicht "unterjubeln" ist, wenn der Käufer eines gebrauchten Twizy nur den Vertrag des Verkäufers kennt und jetzt plötzlich 60% drin stehen...
NICHT SCHÖN....
Ein Twizy mit 60% ist nahe an unbrauchbar
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..."unterjubeln"... triffts wohl eher nicht.
Mein Mittleid mit Leuten die Verträge unterschreiben ohne vorher genau zu lesen _UND_ zu verstehen hält sich in Grenzen.
Dazu kommt noch das es sich ja nicht um 50 Seiten Kauderwelsch handelt.
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- Snorre
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Anno Tobak durften mit dem Führerschein Klasse 3 Motorräder bis 250 ccm gefahren werden.
Wenn einer aus dieser Zielgruppe seine 250er an einen deutlich jüngeren verkaufte, konnte dieser Käufer sich auch nicht auf die zuvor geltenden Regeln berufen.
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Pfälzer68 schrieb: Moin.
..."unterjubeln"... triffts wohl eher nicht.
Mein Mittleid mit Leuten die Verträge unterschreiben ohne vorher genau zu lesen _UND_ zu verstehen hält sich in Grenzen.
Dazu kommt noch das es sich ja nicht um 50 Seiten Kauderwelsch handelt.
Das ist ja das Problem, den Vertrag bekommst du beim Wechsel von Renault (soweit ich das Prozedere verstanden habe) erst HINTERHER zugesendet!
siehe: www.renault-bank.de/renault/downloads/ba...uebertragung_batteriemietvertrag_neu.pdf
Wenn ich den Vertrag VORHER hätte, könnte ich ja prüfen, ob ggf. der Kauf der Batterie sinnvoller wäre
Viele Grüße, Andreas
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Akku61 schrieb: (...)
Das ist ja das Problem, den Vertrag bekommst du beim Wechsel von Renault (soweit ich das Prozedere verstanden habe) erst HINTERHER zugesendet!
siehe: www.renault-bank.de/renault/downloads/ba...uebertragung_batteriemietvertrag_neu.pdf
Wenn ich den Vertrag VORHER hätte, könnte ich ja prüfen, ob ggf. der Kauf der Batterie sinnvoller wäre
Link tut's bei mir nicht.
Edit: www.renault-bank.de/renault/downloads/ba...uebertragung_batteriemietvertrag_neu.pdf (aus dem oberen Post).
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Akku61 schrieb: Wenn ich den Vertrag VORHER hätte, könnte ich ja prüfen, ob ggf. der Kauf der Batterie sinnvoller wäre
Hi.
... _DAS_ ist ja wirklich ne linke Nummer! Zumal man ja selbst auf der RenaultBank Seite nicht ohne weiteres an einen gültigen Vertragstext kommt...
In dem verlinkten Dokument sind sie ja fein raus...
Renaultbank schrieb: Der/die Mieter und der/die neuen Mieter nehmen zustimmend von Folgendem Kenntnis:
Sobald der Renault Bank die nachstehenden Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich zur Verfügung stehen, wird die
Renault Bank dem/den neuen Mieter/n den Abschluss des neuen Batteriemietvertrages bestätigen und den bestehenden Batteriemietvertrag gegenüber dem/den ursprünglichen Mieter/n abrechnen.
- ein Legitimationsnachweis des/der neuen Mieter(n) und ggf. ein Handelsregisterauszug
- eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- eine Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fzg-Brief) nach Ummeldung auf den/die neuen Mieter
- der neue Batteriemietvertrag oder stattdessen die Nachfolgevereinbarung (rechtsverbindlich unterzeichnet)
...wäre mal einen Anruf bei der Bank wert... aber wer denkt als unbedarfter Kund schon an sowas..?
Ich würds aus früheren Vertragserfahrungen heraus wohl nicht ohne weiteres Unterschreiben, mach ich aus Prinzip nicht (mehr... )
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- TwizyChrisy
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Pfälzer68 schrieb: Moin.
..."unterjubeln"... triffts wohl eher nicht.
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Dazu kommt noch das es sich ja nicht um 50 Seiten Kauderwelsch handelt.
Ich bin ja hier bekannt dafür, die Fahne für die RCI hochzuhalten. Abe das geht gar nicht.
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Pfälzer68 schrieb: ... _DAS_ ist ja wirklich ne linke Nummer! Zumal man ja selbst auf der RenaultBank Seite nicht ohne weiteres an einen gültigen Vertragstext kommt...
TwizyChrisy schrieb: Ich bin ja hier bekannt dafür, die Fahne für die RCI hochzuhalten. Abe das geht gar nicht.
Mir ist schon klar, dass Verschwörungstheorien derzeit Hochkonjunktur haben, aber was lest ihr da skandalöses, das ich nicht erkennen kann.
Das ist ein Übergabeprotokoll für den Akku und noch kein unterzeichneter, geschweige denn rechtsverbindlicher Batteriemietvertrag!
Mit der Unterschrift wird nur die Kenntnisnahme der weiteren erforderlichen Schritte bestätigt, ehe ein rechtsverbindlicher Batteriemietvertrag zustande kommt.
Der neue Batteriemietvertrag bzw. die Nachfolgevereinbarung muss der RCI unterschrieben vorgelegt werden, ehe diese das neue Vertragsverhältnis bestätigt.
Steht so ausdrücklich im Formular.
Ich lese nirgends, dass dem neuen Batteriemietvertrag bzw. der Nachfolgevereinbarung keine Vertragsbedingungen beigelegt werden.
Btw: MMn entspricht die Nachfolgevereinbarung der Übernahme des Vertrags des Vorbesitzers, was bedeuten würde, dass für den Nachfolger auch keine 60% SOH gilt, wenn der Vorgänger sie nicht hatte.
Für mich steht im Übergabeprotokoll nichts Verwerfliches, im Gegenteil ich finde es absolut nachvollziehbar und legitim.
Ich würde mal wieder spontan 50,- € wetten, dass kein Twizy-Käufer von der RCI genötigt wird, blanko einen Batteriemietvertrag zu unterzeichnen, dessen Vertragsbedingungen er nicht kennt!
Die RCI ist eine, nicht unbedeutende, Bank und kein Gebrauchtwagenhändler mit Bürocontainer auf einem Schotterparkplatz.
Eine Zeit lang dachte ich, dass die Zeiten der RCI-Paranoia vorbei seien.
Hab mich wohl getäuscht.
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Akku61 schrieb: Das ist ja das Problem, den Vertrag bekommst du beim Wechsel von Renault (soweit ich das Prozedere verstanden habe) erst HINTERHER zugesendet!
Sehe ich genauso.
Aber wenn dir die Vertragsbedingungen nicht passen, dann brauchst du ja nicht zu unterschreiben.
Wenn du dann nicht unterschreiben willst, bleibt der Vorbesitzer noch Mieter und du kannst ihn bitten den Akku für dich aus dem Vertrag zu kaufen.Akku61 schrieb: Wenn ich den Vertrag VORHER hätte, könnte ich ja prüfen, ob ggf. der Kauf der Batterie sinnvoller wäre
Die Option des Akkukauf hast du aber auch wenn du den Mietvertrag unterzeichnet hast.
Wo ist also das große Problem?
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Ich bin mir fast sicher, das war ein neuer... ist länger her.
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2013 Twizy #1 Goldi: Color 4/2012, Lader 2.Gen., OVMS 2, Korea Fenster, AHK, Parrot mit DAB+, Smart Brabus Ledersitz mit Heizung,
Getriebezusatzlager. usw.
Seit 2022 Twizy #2 Bj 2012, OVMS 2, Korea Scheiben, Bluetooth/Freisprech Lösung aus Korea.
Mein Wahnsinn wird völliges Verstummen sein!
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TwizyChrisy schrieb: ich muß jetzt mal kucken ob ich eine Übernahme oder einen neuen Vertrag habe..
Ich bin mir fast sicher, das war ein neuer... ist länger her.
Das spielt doch für das Prozedere keine Rolle.
Vor- und Nachmieter füllen das Übernahmeprotokoll gemeinsam aus und schicken es an die RCI.
Darauf hin erhält der Nachmieter einen ausgefüllten und unterschriftsreifen Neu- bzw. Übernahmevertrag nebst zugehörigen Vertragsbedingungen, die er studieren und dann entscheiden kann, ob er unterschreibt oder nicht.
Was ist daran verwerflich?
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