Twitzy Verkauf und Batteriemiete
- seiwa
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was muss ich bezüglich der Batteriemiete beachten , wenn ich meinen Twizy verkaufe. Wie kann ich den Vertrag übertragen?
Danke und Grüße
Sven
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Erst nach einer Bestätigung durch die Renaultbank solltest du den Schlüssel rausgeben.
Kommt es bei der Aktion zu irgendwelchen Ungereimtheiten dann holt sich die Bank das Geld trotzdem bei dir ab.
Immerhin bist du ja verantwortlich für den Vertragswechsel gewesen.
Nicht die Laufzeit verkürzen! Das Holt sich Renault auch bei dir wieder, egal ob der Vertrag später noch automatisch verlängert wird.
Gruß
Frank
Twizy Technic Schwarz 11/2013 - 11/2015 40000km
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Bei Fragen einfach PN an mich. Ich kenne den Admin ganz gut :-P
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- Heavendenied
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Auf jeden Fall ist das ein ganz schöner Papierkrieg... so viel Kram musste ich vorher noch nie bei nem Verkauf ausfüllen...
Gruß,
Jürgen
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- Mr.T
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Gruß
Mr. T
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Mr.T schrieb: Die Renaultbank hat mir auch dringend geraten den Twizy nicht eher abzugeben bis der Mietvertrag unterschrieben und von Renault zurück ist. Sollte es nämlich zu Problemen kommen bleibt der aktuelle Mieter weiterhin Ansprechpartner für die Renaultbank.
Gruß
Mr. T
Das ist sicher, wie immer bei (Ver-)Käufen: das Vertrauen ist wichtig. Im Zweifelsfall ist dieser Rat der Bank sicher ok. Genau wie der von Versicherern, möglichst jedes Risiko zu versichern. Ob das dann nötig ist, muss letztlich jeder selbst entscheiden.
Sprich: wäre ich Verkäufer und hätte einen netten Käufer, würde ich nicht rummachen. Und jemand, der nicht nett ist, kriegt den ja eh nicht
Ulrich
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- TwizyChrisy
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Im Mietvertrag ist glasklar geregelt, daß der Vertrag mit dem Verkauf des Fahrzeugs endet.
SOGAR während der vom Erstmieter abgeschlossenen Laufzeit OHNE irgendwelche Nachforderungen.
Zitat:
Die Vermieterin erkennt darüber hinaus als besonderen wichtigen Grund für
eine vorzeitige Vertragsbeendigung der Mieter an, wenn diese nachweislich
über ihr Elektrofahrzeug aufgrund ihrer eigenen rechtlichen Verfügungsberechtigung,
insbes. Kraft ihrer Rechtsposition als Eigentümer das Elektrofahrzeuges
verfügen und das Elektrofahrzeug in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung an einen Dritten Erwerber (z. B. Privatperson, gewerblicher Erwerber;
(Rück-)Verkauf an ein Mitglied des Renault Händlernetzes) verkaufen
und an diesen Dritten ihre Eigentumsrechte am Elektrofahrzeug übertragen.
Der Batteriemietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem die Vermieterin
aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.
Zitat Ende.
Ferner verpflichtet sich die Renaultbank den Mietvertrag mit dem KÄUFER einen Mietvertrag einzugehen.
Zitat:
Sofern die Mieter als verfügungsberechtigte Eigentümer des Elektrofahrzeuges
über dieses während oder nach zeitlichem Ablauf des Batteriemietvertrages
verfügen, d.h. dieses an eine dritte Person insbesondere verkaufen, verschenken
oder sonst wie übereignen und den Nachweis ihrer Verfügungsberechtigung
durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegen (insbesondere
durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), ist die Vermieterin
grundsätzlich bereit, mit den Erwerbern/Käufern des Elektrofahrzeuges
ebenfalls einen (neuen) Batteriemietvertrag zu schließen. Die Vermieterin ist
in einem solchen Fall auch bereit, auf die Vornahme einer bankmäßigen Bonitätsprüfung
des Erwerbers/Käufers weitgehend zu verzichten, soweit dem
nicht gesetzliche Verpflichtungen, z. B. nach den Geldwäschevorschriften
oder aufsichtsrechtliche Verpflichtungen entgegen stehen bzw......
Zitat Ende.
Woher die Paranoia wegen der Mietverträge kommen kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Dieser Mietvertrag ist -meiner Meinung nach- geradezu ein Musterbeispiel für Kundenfreundlichkeit.
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- Bernd__1969
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ich habe auch ein Zitat
Die vertraglichen und nachvertraglichen Zahlungspflichten der Mieter enden sodann mit
dem rechtskräftigen Abschluss bzw. der Umschreibung des Batteriemietver-
trages.
Das heißt, erst mit der Rechtskräfigen Umschreibung des Vertrages (kostet glaube ich um die 85Euro) endet der alte Vertrag mit allen Zahlungsverpflichtungen...
Also kann mann viel Spass haben, wenn der neue Besitzer "nett" ist, aber sich mit den Umschreiben "Zeit" läßt....
Oder sehe ich das Falsch ?
Bernd.
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- TwizyChrisy
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aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.
Das sehe ich schon als verbindlich an
Und wenn die sich schon in ihren eigenen AGB widersprechen....
Was wird dann ein Richter sagen
Also
1. Verkaufen (warum eigentlich?)
2. Schriftlichen Kaufvertrag samt sicherheitshalber MV-Kündiguung per Einschreiben an die R-Bank
3. Abbuchungen die später als 4 Wochen danach eingehen zurückbuchen und gelassen abwarten.
4 Wochen sollten eine angemessene Zeit sein, daß sich die R-Bank um die ganze Geschichte kümmern kann.
Von großartigen Mitwirkungspflichten über die anständige Adressbeschaffung des Käufers lese ich in dem Vertrag nix.
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ich habe mir im Juni 2015 einen Twizy Privat und gebraucht mit 4600 km Fahrleistung gekauft und sofort mitgenommen.
Nach kurzer Zeit habe ich Post von der Renault Bank bekommen und die beiliegenden Verträge unterschrieben und abgeschickt und die Batterie ist an mich übergegangen, die kosten von ca. 80 € habe ich mit dem Verkäufer geteilt. Alles sehr unkompliziert. Mann muss halt den Fahrzeugbrief kopieren sowie Personalausweis und an die Renault Bank einsenden mit den Unterlagen.
Ich hoffe ich konnte diesbezüglich helfen.
Gruss
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- totodami
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- Heavendenied
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Mr.T schrieb: Das umschreiben auf den neuen Eigentümer lässt sich die Renault Bank mit knapp 85€ bezahlen.
Jain.
Ein Umschreiben gibt es (zumindest wurde mir das gesagt) gar nicht. Die Rechnung die wir damals bekommen haben war dann recht kompliziert. Im Endeffekt wurde unser Vertrag vorzeitig beendet (dafür sollten wir zahlen) und für Käufer wurde ein neuer Vertrag erstellt (auch dafür sollten wir zahlen, kann man glaube ich auf den Unterlagen auch irgendwo ankreuzen, wer das zahlt). Dafür, dass wir aber einen "Nachmieter gefunden haben", wurde uns quasi der Betrag für die vorzeitige Beendigung erlassen und wir mussten "nur" den Betrag für den Neuabschluss zahlen. Zumindest bei uns war die Rechnung also ganz schön kompliziert, bin erstmal fast rückwärts umgefallen, als ich da nen Gesamtbetrag von um die 400€ Kosten gesehen habe, von dem dann aber wie gesagt über eine Gutschrift wieder ein Großteil abgezogen wurde...
Gruß,
Jürgen
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- vkat
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Twizy Color
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Heavendenied schrieb:
Mr.T schrieb: Das umschreiben auf den neuen Eigentümer lässt sich die Renault Bank mit knapp 85€ bezahlen.
als ich da nen Gesamtbetrag von um die 400€ Kosten gesehen habe, ..
Wofür denn? Mehr KM gefahren als vereinbart?
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