Twitzy Verkauf und Batteriemiete

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06 Mai 2015 17:39 #87729 von seiwa
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Hallo zusammen,

was muss ich bezüglich der Batteriemiete beachten , wenn ich meinen Twizy verkaufe. Wie kann ich den Vertrag übertragen?

Danke und Grüße

Sven

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06 Mai 2015 22:43 #87751 von Großstadtfahrer
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Bevor du den Twizy rausgibst, lass dir den Vertrag unterschrieben!
Erst nach einer Bestätigung durch die Renaultbank solltest du den Schlüssel rausgeben.

Kommt es bei der Aktion zu irgendwelchen Ungereimtheiten dann holt sich die Bank das Geld trotzdem bei dir ab.
Immerhin bist du ja verantwortlich für den Vertragswechsel gewesen.

Nicht die Laufzeit verkürzen! Das Holt sich Renault auch bei dir wieder, egal ob der Vertrag später noch automatisch verlängert wird.

Gruß
Frank

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Bei Fragen einfach PN an mich. Ich kenne den Admin ganz gut :-P

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07 Mai 2015 05:41 #87757 von Heavendenied
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Also das mit dem Warten bis die Bestätigung von Renault da ist klingt natürlich "gut", aber das kann auch gerne 6-8 Wochen dauern und in der Zeit darf der Twizy dann auch nicht mehr "bewegt" werden. Wenn der Käufer vertrauenswürdig ist (war in meinem Fall absolut so) dann kann man das durchaus auch so machen, dass der Vertrag erst bei Übergabe fertig gemacht und an Renault geschickt wird. Mir ist nicht bekannt, dass Renault mal einen bezüglich Batteriemietvertag abgewiesen hätte. Im Zweifel mal bei Renault nachfragen, ob man ne Art Voranfrage stellen kann wenn man auf Nummer sicher gehen will.
Auf jeden Fall ist das ein ganz schöner Papierkrieg... so viel Kram musste ich vorher noch nie bei nem Verkauf ausfüllen...

Gruß,
Jürgen

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07 Mai 2015 09:31 - 07 Mai 2015 09:31 #87768 von Mr.T
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Die Renaultbank hat mir auch dringend geraten den Twizy nicht eher abzugeben bis der Mietvertrag unterschrieben und von Renault zurück ist. Sollte es nämlich zu Problemen kommen bleibt der aktuelle Mieter weiterhin Ansprechpartner für die Renaultbank.

Gruß
Mr. T
Letzte Änderung: 07 Mai 2015 09:31 von Mr.T.

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07 Mai 2015 10:05 #87770 von Woodstock
Twitzy Verkauf und Batteriemiete

Mr.T schrieb: Die Renaultbank hat mir auch dringend geraten den Twizy nicht eher abzugeben bis der Mietvertrag unterschrieben und von Renault zurück ist. Sollte es nämlich zu Problemen kommen bleibt der aktuelle Mieter weiterhin Ansprechpartner für die Renaultbank.

Gruß
Mr. T


Das ist sicher, wie immer bei (Ver-)Käufen: das Vertrauen ist wichtig. Im Zweifelsfall ist dieser Rat der Bank sicher ok. Genau wie der von Versicherern, möglichst jedes Risiko zu versichern. Ob das dann nötig ist, muss letztlich jeder selbst entscheiden.

Sprich: wäre ich Verkäufer und hätte einen netten Käufer, würde ich nicht rummachen. Und jemand, der nicht nett ist, kriegt den ja eh nicht ;)

Ulrich

Was für die Raupe das Ende der Welt, ist für den Rest der Welt ein Schmetterling (Dschuang Dse)
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07 Mai 2015 17:47 #87786 von TwizyChrisy
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Was sollen eigentlich diese "Parolen" gegen die Renaultbank.

Im Mietvertrag ist glasklar geregelt, daß der Vertrag mit dem Verkauf des Fahrzeugs endet.
SOGAR während der vom Erstmieter abgeschlossenen Laufzeit OHNE irgendwelche Nachforderungen.


Zitat:

Die Vermieterin erkennt darüber hinaus als besonderen wichtigen Grund für
eine vorzeitige Vertragsbeendigung der Mieter an, wenn diese nachweislich
über ihr Elektrofahrzeug aufgrund ihrer eigenen rechtlichen Verfügungsberechtigung,
insbes. Kraft ihrer Rechtsposition als Eigentümer das Elektrofahrzeuges
verfügen und das Elektrofahrzeug in eigenem Namen und auf eigene
Rechnung an einen Dritten Erwerber (z. B. Privatperson, gewerblicher Erwerber;
(Rück-)Verkauf an ein Mitglied des Renault Händlernetzes) verkaufen
und an diesen Dritten ihre Eigentumsrechte am Elektrofahrzeug übertragen.
Der Batteriemietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem die Vermieterin
aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.

Zitat Ende.

Ferner verpflichtet sich die Renaultbank den Mietvertrag mit dem KÄUFER einen Mietvertrag einzugehen.

Zitat:

Sofern die Mieter als verfügungsberechtigte Eigentümer des Elektrofahrzeuges
über dieses während oder nach zeitlichem Ablauf des Batteriemietvertrages
verfügen, d.h. dieses an eine dritte Person insbesondere verkaufen, verschenken
oder sonst wie übereignen und den Nachweis ihrer Verfügungsberechtigung
durch Vorlage geeigneter Unterlagen belegen (insbesondere
durch Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II), ist die Vermieterin
grundsätzlich bereit, mit den Erwerbern/Käufern des Elektrofahrzeuges
ebenfalls einen (neuen) Batteriemietvertrag zu schließen. Die Vermieterin ist
in einem solchen Fall auch bereit, auf die Vornahme einer bankmäßigen Bonitätsprüfung
des Erwerbers/Käufers weitgehend zu verzichten, soweit dem
nicht gesetzliche Verpflichtungen, z. B. nach den Geldwäschevorschriften
oder aufsichtsrechtliche Verpflichtungen entgegen stehen bzw......

Zitat Ende.


Woher die Paranoia wegen der Mietverträge kommen kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Dieser Mietvertrag ist -meiner Meinung nach- geradezu ein Musterbeispiel für Kundenfreundlichkeit.

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07 Mai 2015 19:18 #87797 von Bernd__1969
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Hallo TwizyChrisy,

ich habe auch ein Zitat

Die vertraglichen und nachvertraglichen Zahlungspflichten der Mieter enden sodann mit
dem rechtskräftigen Abschluss bzw. der Umschreibung des Batteriemietver-
trages.


Das heißt, erst mit der Rechtskräfigen Umschreibung des Vertrages (kostet glaube ich um die 85Euro) endet der alte Vertrag mit allen Zahlungsverpflichtungen...
Also kann mann viel Spass haben, wenn der neue Besitzer "nett" ist, aber sich mit den Umschreiben "Zeit" läßt....
Oder sehe ich das Falsch ?

Bernd.

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08 Mai 2015 07:40 #87812 von TwizyChrisy
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Der Batteriemietvertrag gilt mit dem Zeitpunkt als beendet, zu dem die Vermieterin
aufgrund der Angaben der Mieter zu den Erwerbern und entspr.
schriftlichen Antrag der Erwerber auf Abschluss des Batteriemietvertrages
ohne schuldhaftes Zögern in der Lage ist, den Batteriemietvertrag mit den
Erwerbern abzuschließen.


Das sehe ich schon als verbindlich an :-)


Und wenn die sich schon in ihren eigenen AGB widersprechen....

Was wird dann ein Richter sagen ;-)



Also

1. Verkaufen (warum eigentlich?)
2. Schriftlichen Kaufvertrag samt sicherheitshalber MV-Kündiguung per Einschreiben an die R-Bank
3. Abbuchungen die später als 4 Wochen danach eingehen zurückbuchen und gelassen abwarten.

4 Wochen sollten eine angemessene Zeit sein, daß sich die R-Bank um die ganze Geschichte kümmern kann.
Von großartigen Mitwirkungspflichten über die anständige Adressbeschaffung des Käufers lese ich in dem Vertrag nix.

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28 Aug 2015 08:28 #94782 von TwizyDriver
Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Hallo Twizy Freunde,

ich habe mir im Juni 2015 einen Twizy Privat und gebraucht mit 4600 km Fahrleistung gekauft und sofort mitgenommen.

Nach kurzer Zeit habe ich Post von der Renault Bank bekommen und die beiliegenden Verträge unterschrieben und abgeschickt und die Batterie ist an mich übergegangen, die kosten von ca. 80 € habe ich mit dem Verkäufer geteilt. Alles sehr unkompliziert. Mann muss halt den Fahrzeugbrief kopieren sowie Personalausweis und an die Renault Bank einsenden mit den Unterlagen.

Ich hoffe ich konnte diesbezüglich helfen.

Gruss

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28 Aug 2015 09:12 #94784 von totodami
Re:Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Warum musst du 80 Euro bezahlen?

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28 Aug 2015 09:17 #94785 von Mr.T
Re:Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Das umschreiben auf den neuen Eigentümer lässt sich die Renault Bank mit knapp 85€ bezahlen.

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28 Aug 2015 09:23 #94787 von Heavendenied
Re:Twitzy Verkauf und Batteriemiete

Mr.T schrieb: Das umschreiben auf den neuen Eigentümer lässt sich die Renault Bank mit knapp 85€ bezahlen.


Jain.
Ein Umschreiben gibt es (zumindest wurde mir das gesagt) gar nicht. Die Rechnung die wir damals bekommen haben war dann recht kompliziert. Im Endeffekt wurde unser Vertrag vorzeitig beendet (dafür sollten wir zahlen) und für Käufer wurde ein neuer Vertrag erstellt (auch dafür sollten wir zahlen, kann man glaube ich auf den Unterlagen auch irgendwo ankreuzen, wer das zahlt). Dafür, dass wir aber einen "Nachmieter gefunden haben", wurde uns quasi der Betrag für die vorzeitige Beendigung erlassen und wir mussten "nur" den Betrag für den Neuabschluss zahlen. Zumindest bei uns war die Rechnung also ganz schön kompliziert, bin erstmal fast rückwärts umgefallen, als ich da nen Gesamtbetrag von um die 400€ Kosten gesehen habe, von dem dann aber wie gesagt über eine Gutschrift wieder ein Großteil abgezogen wurde...

Gruß,
Jürgen

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28 Aug 2015 09:26 #94788 von Mr.T
Re:Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Mir hat die Bank telefonisch gesagt das das eine Umschreibegebühr wäre. Naja ich werde es ja hoffentlich bald erleben.

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28 Aug 2015 11:09 #94793 von vkat
Re:Twitzy Verkauf und Batteriemiete
Bei Verkauf wird der Vertrag abgerechnet. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von 85 Euro plus MWSt erhoben, wobei man sich einigen kann wer diese trägt Käufer oder Verkäufer. Der Vertrag wird auf das Verkaufsdatum des Twizy abgerechnet, man zahlt also keine Miete mehr auch wenn der Prozess, wie bei mir, mehrere Wochen dauert. Meine Mehrkilometer wurden mir komplett erlassen.

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28 Aug 2015 15:02 #94805 von TwizyChrisy
Re:Twitzy Verkauf und Batteriemiete

Heavendenied schrieb:

Mr.T schrieb: Das umschreiben auf den neuen Eigentümer lässt sich die Renault Bank mit knapp 85€ bezahlen.


als ich da nen Gesamtbetrag von um die 400€ Kosten gesehen habe, ..


Wofür denn? Mehr KM gefahren als vereinbart?

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