Wacht endlich auf oder träumt weiter!

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22 Okt 2015 18:52 #97693 von TwizyChrisy
Wacht endlich auf oder träumt weiter!

andreas-m schrieb: Seh ich auch so, wenn man ein aktuelles Fahrzeug bei einem großen Hersteller kauft, kann man ja wohl erwarten das relativ zeitnah ein Ersatzteil zu bekommen ist.
Verzögerungen ok, aber gar nicht lieferbar? Erst im nächsten Jahr??? :blink:
Und dann MUSS man trotzdem die Batteriemiete weiter zahlen,
für etwas das man wegen deren Schuld nicht nutzen kann? Unmöglich... :pinch:


Es wird Dich keiner mit der Nase drauf stoßen, aber das "schöne" an der Miete ist, daß Du genau das nicht musst.

Wenn der Mietgegenstand aus vom Vermieter zu verantwortenden Gründen nicht verwendbar ist, kannst Du die Miete entsprechend kürzen.
Um wieviel kannst Du Dir bei einem zu 100% unbenutzbaren Auto selber ausrechnen.

Gilt übrigens explizit *NICHT* bei Leasing. Leasing ist *KEINE* Miete. Leasing ist eine reine Drittfinanzierung, und die Sparkasse kann nix dafür, wenn Dein Auto nicht geht :-)

Jetzt könnten ganz schlaue argumentieren, der Vermieter ist die Renault-Bank und deren Akku funktioniert ja.
Und mit der Firma Renault haben wir nix am Hut.... Wie weit das zieht muß dann halt ein Gericht klären. Bei der seit vielen Jahren jedoch sehr verbraucherfreundlichen Rechtssprechung vermute ich wird das nix mit der Argumentation für Röno.

Sollte meiner mal 4 Wochen für mich unbenutzbar auf "Kur" stehen, geht die Mietabbuchung zurück. Die können sie dann einklagen. Wetten daß sie es nicht tun? Ich halte nen Kasten Weizen dagegen :-)

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22 Okt 2015 21:26 #97703 von dingdong
Wacht endlich auf oder träumt weiter!


Gilt übrigens explizit *NICHT* bei Leasing. Leasing ist *KEINE* Miete. Leasing ist eine reine Drittfinanzierung, und die Sparkasse kann nix dafür, wenn Dein Auto nicht geht :-)

Bei mir steht explizit Mietvertrag!
Das sollte bei allen so sein, oder?

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23 Okt 2015 05:58 #97710 von Woodstock
Wacht endlich auf oder träumt weiter!

dingdong schrieb:


Gilt übrigens explizit *NICHT* bei Leasing. Leasing ist *KEINE* Miete. Leasing ist eine reine Drittfinanzierung, und die Sparkasse kann nix dafür, wenn Dein Auto nicht geht :-)

Bei mir steht explizit Mietvertrag!
Das sollte bei allen so sein, oder?


Das hat der TC doch gemeint: der Akku ist gemietet - und wenn nicht nutzbar, keine Miete. So einfach. Und ich find's in der Tat sehr viel besser, nicht zu zahlen und Renault dagegen klagen zu lassen. Das Ganze über den Klageweg zurück zu bekommen, ist extrem lästig.

Einfach die Miete um 100% mindern, wenn der Mietgegenstand nicht nutzbar ist.

Ulrich

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23 Okt 2015 07:16 #97718 von Snorre
Wacht endlich auf oder träumt weiter!
@Woodstock und TwizyChrisy:

Was ist denn mit Euch los?
Seit wann werft ihr mit Nebelkerzen?

Der beschriebenene Sachverhalt zur Miete und Mietminderung ist sicherlich korrekt.

Wie ich aber weiter vorne beschrieben habe, handelt es sich bei der monatlichen Zahlung
nicht um eine Mietzahlung, sondern um eine Abschlagszahlung auf die zu erwartende Miete.

Ihr würdete also nicht die Miete kürzen, sondern den Abschlag.
Die tatsächlich fällige Miete wird erst am Ende der Mietzeit an Hand der tatsächlich gefahrenen
km ermittelt.

Statt die Abschlagszahlung rückbuchen zu lassen, wäre es viel eleganter und stressfreier den
Abschlag anpassen zu lassen, falls man durch die reparaturbedingte Stillstandszeit die km nicht
erreicht.

Und selbst wenn es sich um eine Mietzahlung handeln würde, wäre nach meiner Auffassung eine
Mietminderung unzulässig, weil nicht der Vermieter (Renault-Bank) dafür verantwortlich ist,
dass der Twizy nicht genutzt werden kann, sondern ein Dritter (Renault-Deutschland).

Korrigiert mich bitte, wenn ich mich irre.

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23 Okt 2015 07:22 #97719 von Woodstock
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Snorre schrieb: @Woodstock und TwizyChrisy:

Was ist denn mit Euch los?
Seit wann werft ihr mit Nebelkerzen?


:S Wenn, dann nur unbewusst. Habe meinen Miet(abschlags?)vertrag nicht griffbereit im Moment. Meine aber, dass da von Monatsmiete die Rede war. Auch auf den jeweiligen Rechnungen. Und dann heißt es zurück buchen bzw. Dauerauftrag aussetzen.

Falls nicht, sorry.

Denke auch, dass die Argumentation mit der Renault-Bank als Tochter nicht vor Gericht haltbar wäre. Der Verbraucherschutz tut inzwischen immer effektiver, was er soll.

Ulrich

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23 Okt 2015 07:39 - 23 Okt 2015 07:46 #97726 von Snorre
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Wie es im Vertrag bezeichnet wird, weiss ich auch nicht.
Möglicherweise wird es als Miete bezeichnet.

Faktisch handelt es sich jedoch nur um einen Abschlag, da ja erst am Ende
der Vertagslaufzeit bestimmt wird wieviel zu zahlen ist (Nachzahlung oder Erstattung)
und jederzeit die "Miethöhe" an das tatsächliche Fahrverhalten angepasst werden kann.

Die "Leistung" die du während der Reparaturstillstandzeit bezahlst wird dir ja nicht generell verweigert,
Du kannst die nicht gefahrenen km zu einem späteren Zeitpunkt nachholen.

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Letzte Änderung: 23 Okt 2015 07:46 von Snorre.
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23 Okt 2015 07:44 #97729 von Woodstock
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Snorre schrieb: Wie es im Vertrag bezeichnet wird, weiss ich auch nicht.
Möglicherweise wird es als Miete bezeichnet.

Faktisch handelt es sich jedoch nur um einen Abschlag, da ja erst am Ende
der Vertagslaufzeit bestimmt wird wieviel zu zahlen ist (Nachzahlung oder Erstattung)
und jederzeit die "Miethöhe" an das tatsächliche Fahrverhalten angepasst werden kann.


Nö, wenn da Miete steht, steht da Miete. Und wenn die anpassen können, kannst Du das auch. Aber lassen wir das, wir sind wohl beide keine Volljuristen.

Ulrich

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23 Okt 2015 07:59 #97732 von stromkreisparadies
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snorre hat absolut recht. ich denke so wenige sind das nicht die in 3 jahren weniger als 22500km fahren, erstrech nicht wenn ein größerer stillstand dazwischen liegt.

Grüße von Markus

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23 Okt 2015 08:08 #97733 von Discho
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Na, Ihr bringt einen ja auf Gedanken:
wenn mein T mehrere Wochen nicht fahrbereit ist, weil ein Teil nicht lieferbar ist, dann nützt mir doch eine späteres evtl. mehrfahren nichts. Ich kann mein Fahrzeug nicht nutzen und soll Miete (oder meinetwegen Mietabschlagszahlungen) zahlen ? Die machen doch auch Werbung damit, daß in den Beträgen z.B. auch Abschlepphilfe etc alles mit enthalten ist. Ein Monate späteres entweder Minder-km erstatten (lächerliche Beträge übrigens) hilft mir doch nicht in der Zeit, in der ich ein Fahrzeug eigentlich habe, dafür auch bezahle, es aber nicht nutzen kann ??!!

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23 Okt 2015 08:10 #97735 von Woodstock
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Discho schrieb: Ein Monate späteres entweder Minder-km erstatten (lächerliche Beträge übrigens) hilft mir doch nicht in der Zeit, in der ich ein Fahrzeug eigentlich habe, dafür auch bezahle, es aber nicht nutzen kann ??!!


DAS meinte TC - und dürfte auch so sein. Name hin oder her, Mietzahlung streichen, bis der Mietgegenstand wieder nutzbar ist. Natürlich nicht wegen ein/zwei Tagen Werkstatt. Aber wenn es sich aus so einem Grund (Lieferengpass) in die Länge zieht, eben schon.

Ulrich

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23 Okt 2015 08:33 #97736 von smartLooser
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Seit meinem Getriebe/Motorwechsel steht der Zwerg gut 2,5 Monate beim :) . Und
ich nehme ihn nur für eine Probefahrt, um dann ihn dann wieder zurückzugeben. Puh.
Aber ist so. Noch nicht fertig. Bin da im Buddhamodus unterwegs :laugh: . Wird schon :whistle: .

1. Ich habe die Zoe als Leihwagen bekommen und bin mit ihr fast 3.000 km gefahren.
2. Ich werde meine, mit der Renaultbank abgestimmten, 41.000 km so nicht schaffen.
3. Also werde ich denen wieder einen Brief schreiben, dass ich nur 37.000km schaffe (jetzt 30.300km).
4. Dann gibt es rückwirkend eine Anpassung der monatlichen Zahlungen.
5. Ne, ist nicht gut, ist blöd, ist Kacke, ich will Twizy fahren und nicht verweicheien.

Aber ist so. Ich versuche auf meine Art mit allen Beteiligten im Werdenden Prozess zu bleiben und
so vielleicht auch zu Verbesserungen beitragen. Ob es was wird? Keine Ahnung, kann nicht in die
Zukunft sehen :lol: .

Denke, heute gibt es wieder einen 100km Probefahrt :silly: .

Gruß
Markus, der mit dem Schiffsdiesel

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23 Okt 2015 08:38 - 23 Okt 2015 08:39 #97737 von Woodstock
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smartLooser schrieb: 1. Ich habe die Zoe als Leihwagen bekommen und bin mit ihr fast 3.000 km gefahren.


Hallo Markus,

das ist extrem anständig (aber eben vom Autohaus, wohl eher nicht vom Hersteller ...). Und wenn Du dafür keine Batteriemiete bezahlst, dann bist Du mit der des Twizy ja noch gut bedient ;) Da ist leicht erleuchtet zu sein :lol:

Ulrich

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Letzte Änderung: 23 Okt 2015 08:39 von Woodstock.

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23 Okt 2015 08:44 #97738 von Snorre
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Wir bezahlen aber nicht für die "Zeit" sondern für die gefahrenen km (welche zu erwarten sind).
Wenn diese Zahl sich verringert, aus welchen Grunde auch immer, räumt einem die Renault-Bank
jederzeit das Recht ein, dies anzupassen und leistet auch Erstattungen.

Praxisbeispiel (von mir so praktiziert):
Ich bin zunächst davon ausgegangen jährlich 15000 km zu fahren und habe dafür monatlich 80 € bezahlt.
Nach knapp 12 Monaten habe ich festgestellt, dass ich bestenfalls 11500 km erreiche.
Also habe ich bei der Renault-Bank angerufen und die km-Leistung auf 12500 km gesenkt.

Was ist passiert?
Ich zahle seit dem 13. Monat nur noch € 70,- / Monat und habe für die ersten 12 Monate umgehend eine
Erstattung von 12 x 10 € erhalten.

Entsprechend kann der Lieferzeitgeschädigte vorgehen und muss nicht rückbuchen lassen und damit für
Konfrontationen und Schwierigkeiten sorgen.

Aber jeder wie er will.

Wer meint entgangene Fahrfreuden finanziell bei Renault gelten machen zu müssen, kann diese paralell dazu tun.
Dies eigenmächtig im Rahmen einbehaltener Mietzahlungen zu realisieren wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein,
sondern des Klageweges bedürfen.

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23 Okt 2015 08:48 #97739 von Snorre
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@Markus:

Telefonisch genügt auch.
Bei mir zumindest.

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23 Okt 2015 09:09 #97741 von smartLooser
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Woodstock schrieb: ;) Da ist leicht erleuchtet zu sein :lol:

Ulrich

seit ich auf die neuen LED umgestiegen bin, leuchtet es heller aus den Ohren :woohoo: .

Markus

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