Wacht endlich auf oder träumt weiter!
- dingdong
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Snorre schrieb: Wir bezahlen aber nicht für die "Zeit" sondern für die gefahrenen km (welche zu erwarten sind).
Wenn diese Zahl sich verringert, aus welchen Grunde auch immer, räumt einem die Renault-Bank
jederzeit das Recht ein, dies anzupassen und leistet auch Erstattungen.
Praxisbeispiel (von mir so praktiziert):
Ich bin zunächst davon ausgegangen jährlich 15000 km zu fahren und habe dafür monatlich 80 € bezahlt.
Nach knapp 12 Monaten habe ich festgestellt, dass ich bestenfalls 11500 km erreiche.
Also habe ich bei der Renault-Bank angerufen und die km-Leistung auf 12500 km gesenkt.
Was ist passiert?
Ich zahle seit dem 13. Monat nur noch € 70,- / Monat und habe für die ersten 12 Monate umgehend eine
Erstattung von 12 x 10 € erhalten.
Entsprechend kann der Lieferzeitgeschädigte vorgehen und muss nicht rückbuchen lassen und damit für
Konfrontationen und Schwierigkeiten sorgen.
Aber jeder wie er will.
Wer meint entgangene Fahrfreuden finanziell bei Renault gelten machen zu müssen, kann diese paralell dazu tun.
Dies eigenmächtig im Rahmen einbehaltener Mietzahlungen zu realisieren wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein,
sondern des Klageweges bedürfen.
Ich habe gerade mal den Ordner aus dem Regal gefischt.
Ich zahle monatlich MIETE. Uns es ist auch immer der Monat angegeben.
Ich lese auch unter Absatz III nichts was der Kürzung entgegen spricht. Genauso wenig unter VI. Also ich würde kürzen sprich Abbuchungserlaubnis stornieren.
Dann ist Renault am Zuge.
Wird hatten das Thema kurz bei einem Arbeitsessen gestern Abend.
Einhellig war die Meinung auch den Verbraucherschutz zu kontaktieren.
Soviel fürs erste von meiner Seite. Werde vielleicht noch ein wenig Vertrag lesen.
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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- andreas-m
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Snorre schrieb: ...
Wer meint entgangene Fahrfreuden finanziell bei Renault gelten machen zu müssen, kann diese paralell dazu tun.
Dies eigenmächtig im Rahmen einbehaltener Mietzahlungen zu realisieren wird rechtlich vermutlich nicht haltbar sein,
sondern des Klageweges bedürfen.
Es geht hier nicht um entgangene Fahrfreuden, denn ich fahre den Twizy nicht als Spaßartikel oder aus Langeweile,
sondern es ist ein Nutzungsgegenstand, mit dem ich jeden Tag zur Arbeit fahre, und das bestimmt nicht aus Spaß...
Für mich ist das keine entgangene Fahrfreude, sondern ein Nutzungsausfall.
Soll ja Leute geben, die ein Fahrzeug haben und nutzen weil sie es brauchen und drauf angewiesen sind, und nicht nur aus Jux und Schandudel...
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- Snorre
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Für den Nutzungsausfall gilt aber vermutlich das selbe wie für die entgangenen Fahrfreuden:
-> Klageweg bestreiten
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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Snorre schrieb: @andreas-m:
Für den Nutzungsausfall gilt aber vermutlich das selbe wie für die entgangenen Fahrfreuden:
-> Klageweg bestreiten
Hmhm, aber eben besser umgekehrt! Nicht bezahlen (und ggf. Schreiben mit Begründung) und abwarten, ob Renault tastächlich klagt. Tippe, dass die das eher lassen.
Ulrich
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- TwizyChrisy
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Es geht schlicht um die vertragsgemäße Nutzbarkeit des Mietgegenstandes.
Wenn er fährt ist die Miete zu zahlen, egal ob man tatsächlich fährt oder nicht.
Wenn er (untypisch, also nicht mal ein oder 2 Tage in der Werkstatt) steht dann halt nicht.
Auch die kostenfreie Bereitstellung eines "Alternativfahrzeugs" zur Erreichung des Zwecks des Mietvertrags (Mobilität) ist
meiner Meinung nach eher dem deutschen Mietrecht geschuldet als der Menschenfreundlichkeit des Renault Marketings.
Genauso ist es mit der 75% Regelung. Das dürfte so die Grenze sein, ab der der Mietgegenstand (Akku) nicht mehr vertragsgemäß nutzbar ist. Dann tritt die Vermieterpflicht ein, den Mietgegenstand -auf Kosten des Vermieters!- betriebsfähig zu halten.
Mieten *kann* auch Vorteile haben.....
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- totodami
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zudem ELIA ist auch nicht das gelbe vom ei ich warte nun schon 10 wochen auf meine magnete
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- TTwwiizzyy
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totodami schrieb: i................ich warte nun schon 10 wochen auf meine magnete
Bei eBay gibt es Magnete genug in allen Formen ..........da abe ich meine her.
Viel Spass bei Eurem Treiben.
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- totodami
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TTwwiizzyy schrieb: [quote=
Bei eBay gibt es Magnete genug in allen Formen ..........da abe ich meine her.
Meine scheiben und der T sind grad 6 Monate alt warum soll ich da nicht auf kostenlose warten eben kulanz
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Meine sind nach 3 Wochen Abgefallen.
Wer kann den Ahnen das die dann 8 Wochen brauchen um neue zu besorgen.
Wenn die nicht bald ersatz haben lasse ich die Basteln
Dann dürfen Sie mir die Magnete unter die verkleidung packen.
Sebastian aus Köln
BTT-Nr. 11
NÄCHSTE HALTESTELLE BUNDESTWIZYTREFFEN
, www.bundestwizytreffen.de ,
#twizycon
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- TTwwiizzyy
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totodami schrieb:
TTwwiizzyy schrieb: [quote=
Bei eBay gibt es Magnete genug in allen Formen ..........da abe ich meine her.
Meine scheiben und der T sind grad 6 Monate alt warum soll ich da nicht auf kostenlose warten eben kulanz
Richtig, da hast du natürlich Recht, war aber nicht ersichtlich oder rauszulesen aus deiner Beschwerde
Ich habe auch die Scheiben und habe noch kein Magnet verloren in 3 Jahren, wohl sind sie schon abgegangen aber verloren gegangen sind sie nicht, ich habe mr bei eBay welche kommenlassen weil ich auf der Rechten Seite noch einen extra ran gemacht habe um das Fenster besser zuzuhalten, das hat bei Gegenverkehr eines LKWs immer heftig reagiert
Viel Spass bei Eurem Treiben.
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- totodami
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