akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...

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30 Jan 2018 16:28 - 30 Jan 2018 16:28 #143376 von Ulli-et-Tom
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Hallo Zusammen,

ich habe auch gerade mal eine Anfrage bei der HUK-Coburg gestartet. Ich berichte ....

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03 Feb 2018 18:00 #143686 von Ulli-et-Tom
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...

Ulli-et-Tom schrieb: Hallo Zusammen,

ich habe auch gerade mal eine Anfrage bei der HUK-Coburg gestartet. Ich berichte ....


So Ihr Lieben,
... wir haben heute eine gute (schriftliche) Nachricht bekommen...



LG Tom

Twizylino 08-2012 I Twizplay I OVMS V3 I Vorn:145/70R13 I Hinten:145/80R13 I Alu I Tagfahrlicht I Zusatzlager I KAUFAKKU :-)
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03 Feb 2018 18:29 #143689 von TwizyChrisy
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Ich bin mir sicher, die "Ablehnung" betraf NICHT den Akku an sich, denn das kann sich keine Versicherung mal eben so raussuchen ob sie den versichert oder nicht.
Der ist FAHRZEUGBESTANDTEIL und damit versichert.

Ich denke es geht um das Renault "Geschäftsmodell" mit der "Akkuüberprüfung" (speziell dann, wenn es keinerlei vernünftigen Grund dafür gibt) sowie eventuellen "Mietausfall".

Solche Kosten sind -zumindest in der Kasko- eher nicht gedeckt. Bei der Haftpflicht wird sich die Versicherung, die in der Haftung steht durchaus mit der Bank auseinandersetzen.
Ich halte es auch für möglich, daß die Bank da keine Renault-Präferenzfälle schaffen möchte und für den Fall, daß eine Versicherung auf der anderen Seite steht, klein bei gibt. (Wir reden immer von Fällen, in denen es offensichtlich um "Abzocke" geht). Bei einem deformierten oder in der Funktion fehlerhaften oder sonst wie erkennbar vom Unfall in Mitleidenschaft gezogenen Akku sieht die Situation völlig anders aus.
Die Argumentation, daß bei ausgelöstem Airbag eine heftige Beschleunigung auf den Akku eingewirkt hat könnte man mit Gewalt auch noch gelten lassen...
(Weis grad jemand auf wie viel G die Akkus getestet werden? ich vermute auf ein mehrfaches der Airbag-Auslösung. Ich vermute, daß man einen Twizy, der negativen Bescheunigungskräften ausgesetzt war, die dem Akku gefährlich werden eh nur noch im Altmetall-Container holen brauch. Über eine Reparatur braucht man sich in so einem Fall fast sicher keine Gedanken mehr machen...)

Bei "Privatleuten" kann man da ja mal schauen ob nicht mal eben bei jeden Bumserle ein Tausender extra rüberkommt. Vermutlich hat für den Vorschlag dieses Geschäftsmodells irgendwer in der Versicherung eine nette Prämie erhalten ....

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03 Feb 2018 18:48 - 03 Feb 2018 18:49 #143692 von Ulli-et-Tom
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...

TwizyChrisy schrieb: Ich bin mir sicher, die "Ablehnung" betraf NICHT den Akku an sich, denn das kann sich keine Versicherung mal eben so raussuchen ob sie den versichert oder nicht.
Der ist FAHRZEUGBESTANDTEIL und damit versichert.

Ich denke es geht um das Renault "Geschäftsmodell" mit der "Akkuüberprüfung" (speziell dann, wenn es keinerlei vernünftigen Grund dafür gibt) sowie eventuellen "Mietausfall".


Hy Chrisy,
habe denen aber genau den Fall geschildert und hoffe, das sie es verstanden haben und berücksichtigt haben...
Ansonsten wird die Rechtschutzversicherung von denen in Anspruch genommen (werden müssen).

LG Tom

Hier mein Anschreiben:
Sehr geehrte Frau ....,

Wir haben ja sowohl unser Fahrzeug Renault Twizy HB-XXXXE als auch die Renault Zoe HB-XXXXE bei Ihnen versichert -
jeweils Haftpflicht im Vollkasko 500EUR SB (Twizy) bzw. 150EUR SB (Zoe)

Die Frage ist, sind die Antriebsbatterien (Akku) bei Ihnen mitversichert ?
Von einem Forumsmitglied gibt es die schriftliche Aussage der HUK24, dass der Akku mit versichert sei.

Hintergrund meiner Frage ist nämlich folgender Fall, welcher gerade die Runde macht und für große Diskussion sorgt:

Seit einiger Zeit besteht die Fa. Renault bzw. die den Akku zur Verfügung stellende RenaultBank (Mietmodell) auf eine sehr kostenintensive Prüfung dieses Akkus nach einem, Zitat: "relevanten Unfall". Die Kosten belaufen sich auf mehr als 1200,- €, da der Akku dazu ausgebaut und ev. sogar nach Frankreich verbracht wird.

Dies wird unabhängig von der Laufleistung bzw. des Alters des Akkus verlangt, überschreitet aber teilweise den Restwert des Akkus.
Derzeit sind Fälle bekannt bei denen diese Überprüfung bzw. die Wiederinbetriebnahme des Fahrzeugs mehrere Monate gedauert haben. Da die Renaultbank dabei allerdings weiterhin auf die Zahlung der Akkumiete besteht ergibt sich ein Ausfallrisiko von ca. 50 -80 €/Monat.

Besten Dank für eine Antwort Ihrerseits.

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03 Feb 2018 20:56 #143699 von Mannni
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Ich habe bis datto (4Monate nach Twizy Kauf) nach wie vor keinen Abschluss dessen Versicherung, weil der Akku die Probleme macht.
Selbst besitze ich nur ein Fahrzeug ohne Antriebsbatterie - Wert laut Liste, würde sich einfach berechnen lassen.
Der geliehene Akku gehört einem ja nicht und muss bei Defekt laut AGB der RCI Banque ersetzt werden. Weiter in der AGB wird eine entsprechende Versicherung mit Deckung des Akkus empfohlen.
Dabei wird nie der Wert beziffert ! Genau das ist das Problem, wie soll ein unbekannter Wert versichert werden ? Mittlerweile habe ich Renault dazu gebracht mit die benötigte Versicherungssumme zu nennen, aber sie werden mit nicht den Preis des Akkus verraten !
Also möge bitte einer den Twizy-Akku zerstören um eine Rechnung von der Akku-Vermietung für Schadenersatz zu bekommen, ich würde gerne den Preis wissen.

Zurück zum Versichern, in meinem Fall wird (geplant) dann der Akku als Sonderausstattung 4500€ zusätzlich Versichert.
Nachdem der Fall immer noch nicht abgeschlossen ist, beste Grüße aus Österreich.
Bei Interesse gerne ein Update falls das Vehicle jemals versichert wurde.

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03 Feb 2018 21:41 #143705 von TwizyChrisy
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...

Mannni schrieb: Zurück zum Versichern, in meinem Fall wird (geplant) dann der Akku als Sonderausstattung 4500€ zusätzlich Versichert.
Nachdem der Fall immer noch nicht abgeschlossen ist, beste Grüße aus Österreich.
.


Ich habe keinen blassen schimmer von österreichischem Versicherungsrecht. Bei uns sind "Fahrzeugbestandteile" grundsätzlich
versichert, im Gegensatz zu "Fahrzeugzubehör", welches in Grenzen versichert sein kann.

Fahrzeugbestandteile sind alle Dinge, ohne die das Teil nicht fährt und die da ab Werk drin sind, und zwar völlig egal wem die gehören oder warum oder auch ned.

Zubehör KANN fest drin sein, z.B. Radio, aber ohne fährt es auch :-) und Radios sind in gewissen Grenzen mitversichert.


Ach ja... zu Deiner Aussage: Es gibt keinen Preis für den Akku. In meinem Mietvertrag ist der ganz klar mit 3.150,- Euro beziffert. Da ich Endverbraucher bin sollte das in dem Fall der Bruttopreis sein, also inkl. USt.
Dieser Wert steht nicht in den AGB sondern wird im Vertrag auf Seite 2 oben beim Abschluss eingetragen.Noch transparenter geht's nicht. Nicht in den AGB versteckt. Ganz offen kommuniziert.

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04 Feb 2018 00:07 - 04 Feb 2018 00:09 #143710 von Saarlodrie
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...

TwizyChrisy schrieb: ...
Weis grad jemand auf wie viel G die Akkus getestet werden? ....


Habe keine Angaben für L-Fahrzeuge gefunden, beim PKW Akku heißt es für Vibrationstests:

Die Prüfmuster werden einer sinusförmigen Schwingung mit logarithmischem Sweep zwischen 7 Hz und 50 Hz und zurück auf 7 Hz, durchlaufen in 15 Minuten, ausgesetzt. Dieser Zyklus wird in insgesamt drei Stunden zwölf Mal in vertikaler Richtung, bezogen auf die vom Hersteller angegebene Einbaurichtung des REESS, wiederholt.

Die Korrelation zwischen der Frequenz und der Beschleunigung muss den Angaben in der Tabelle entsprechen:


Frequenz (in Hz) Beschleunigung (m/s2)
7-18 Hz 10m/s2
18-30 Hz schrittweise gesenkt von 10 auf 2 m/s2
30-50 Hz 2m/s2

Auf Ersuchen des Herstellers können eine größere Beschleunigung sowie eine höhere Maximalfrequenz angewandt werden.

Und für die Erschütterungsprüfung geht es bis 28g und das für mindestens 80 Millisekunden, die Vorgaben stehen zumindest in der ECE Richtlinie mit dem Titel "Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Fahrzeuge hinsichtlich der besonderen Anforderungen an den Elektroantrieb"

easy-peasy
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Letzte Änderung: 04 Feb 2018 00:09 von Saarlodrie.

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04 Feb 2018 00:52 #143711 von TwizyChrisy
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
10m/s² ist ja grad mal 1G das ist nix....

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04 Feb 2018 08:35 #143716 von Saarlodrie
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Na ja, die 28g bei der Erschütterungsprüfung aber schon ;)

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04 Feb 2018 10:20 #143724 von TwizyChrisy
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...

Saarlodrie schrieb: Na ja, die 28g bei der Erschütterungsprüfung aber schon ;)


Jaja, man kann auch mal was überlesen :-(

Danke, das war die Zahl, die ich suchte .-) EIn Frontalaufschlag des Twizzels mit 28G....
ob sich da jemand noch Gedanken über die Reparatur des Akuus/Twizyrestklumpen macht?

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04 Feb 2018 11:30 #143731 von Philosauph
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Da gehts nicht um Impact, sondern um Beschleunigungen im mm Bereich. 20g erreichst du locker bei 30 km/h am Kopfsteinpflaster und da will man eben nicht, dass der Akku zur Sitzheizung mutiert :).

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04 Feb 2018 11:49 #143738 von TwizyChrisy
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Erklär mir mal wie Du die 20fache Erdbeschleunigung als Millimeterimpuls von "aussen" über luftgefüllte Gummireifen und die Federn auf den Akku übertragen möchtest?

Da müsstest Du mit ungefederten Stahlscheiben direkt an der Akkuhalterung fahren, DANN würdest Du diese Impulskräfte hinbekommen.

Über das gesamte Kraftverteilungssystem luftgefederte Gummireifen, Federn... ja sogar über das Schwingungsverhalten der kompletten Stahlkonstruktion
des Twizyrahmens... bis der Impuls der Pflastersteinkante beim Akku ankommt ist da nix mehr mit hohen Beschleunigungskräften, da wird das ganze
für den Akku zum "gemütlichen Geschaukel". Was in keinster Weise bedeuten soll, daß das für den Akku keine Belastung darstellt. Dieses ewige Geruckel zermürbt
das Material auch.

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04 Feb 2018 12:05 - 04 Feb 2018 12:08 #143740 von Philosauph
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Natürlich hättest an ungefederten Massen noch mehr. Ich kenn das vom Segelfliegen wenn man so ein Messgerät mit hat. Das war ein analoges Ding mit Federn, Gewicht und Schleppzeiger, der steht beim ausrollen mit dem Schubkarrenrad auf der holprigen Graspiste bei 25g. Wie du richtig schreibst gehts um die Zermürbung von Material über lange Zeit.
Letzte Änderung: 04 Feb 2018 12:08 von Philosauph.

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04 Feb 2018 12:44 #143741 von TwizyChrisy
akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
Auf Graspiste? Ist das "Schubkarrnrad" starr am Rumpf oder gefedert? Wow... Die Beschleunigungswerte sind ja echt krank.
Wenn ich das noch richtig zusammenbekomme... ist 35 Jahre her... Die Düsenjäger der BW mussten bei über 11G auf dem Schreiber in die
Generalüberprüfung...

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04 Feb 2018 20:13 #143767 von Mannni
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TwizyChrisy schrieb: In meinem Mietvertrag ist der ganz klar mit 3.150,- Euro beziffert. Da ich Endverbraucher bin sollte das in dem Fall der Bruttopreis sein, also inkl. USt.
Dieser Wert steht nicht in den AGB sondern wird im Vertrag auf Seite 2 oben beim Abschluss eingetragen.Noch transparenter geht's nicht. Nicht in den AGB versteckt. Ganz offen kommuniziert.


Naja anderes Land, mein Vertrag hat eine Seite da steht nur der Preis für die Miete und Z.E. Assistance, fertig!
Dazu gehört wie immer die AGB:

In den Vertragsunterlagen "§6.2.5 Entschädigung [...]" wird ein
//Zitat/Neuwertes des Akkus// als Bemessungsgrundlage definiert, jedoch gibt
es dafür keine Bezifferung.

Dies ist ausschlaggebend für "§5 Versicherung" in welcher eine Kasko mit
//Zitat/ausreichender Deckung dringend anempfohlen// wird, eine Solche aber
anhand fehlender Daten nicht kalkulierbar ist.

Muss sagen äußerst interessant !

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