akkuversicherung: wer frägt mal genau nach...
- weiss60
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aus gegebenen anlass in dem fred:
www.twizy-forum.de/allgemeines-twizy/842...renault-bank-akku-ueberpruefung?start=30
wird der akku auch bei einer VK-versicherung ausgeschlossen.
obwohl ich der überzeugung bin, dass es hier keiner darauf ansetzt den T mutwillig gegen eine wand zufahren. (mal ich hab das nicht vor).
nun bin ich der meinung hier haben recht viele fahrer eine zusatzversicherung nur für den akku abgeschlossen.
wer kann von denen die versicherung mal anfragen was alles bei der zusatzversicherung abgesichert ist?
ist da
nur der akku(block) gegen fremdbeschädigung versichert
ist der akku(block) auch gegen eigenbeschädigung bei zb. leichter fahrlässigkeit versichert
ist der ausbau und der transport des akkus nach frankreich oder sonst wo hin versichert (kostenübernahme)
also eine liste wie in dem verlinkten fred wäre dann das beste...
euer werner ad der keine akku-versicherung hat
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- TwizyChrisy
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Und Deine Mietwagenverträge solltest Du Dir doch mal durchlesen Ich gehe davon aus, daß Du in D von keinem *seriösen* Vermieter irgendeinen Wagen ohne Versicherung bekommst.
Über die Höhe der SB sowie diverse Zusatzversicherungen kannst Du mit denen diskutieren, aber ohne die obligatorische Vollkasko fährst Du bei keinem vom Hof. Daß diese Grund-Versicherungen oftmals im Mietpreis bereits enthalten und aus gutem Grund nicht abwählbar sind ist eine ganz andere Geschichte.
nimmst den erstbesten Link:
www.sixt.de/php/reservation/topoffer_det...955?osp=topoffer_list%7CPremium%20fahren
da springt es Dich förmlich an...inklusive Vollkasko.
Ohne würdest Du solche hochpreisigen Fahrzeuge niemals ausgehändigt bekommen.
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- TwizyChrisy
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Zitat:
In der einschlägigen Literatur zur Unterscheidung zwischen Fahrzeugteil und Fahrzeugzubehör wird überwiegend argumentiert,
dass es sich bei einem Gegenstand dann zwingend um ein Fahrzeugteil handelt, wenn das Fahrzeug ohne diesen Gegenstand
nicht fahrtüchtig wäre. Lenkrad, Reifen, Sitze, Motor und Auspuff sind deshalb zwingend als Fahrzeugteile einzustufen.
Zitat Ende.
Sollte der Akku ausgenommen sein, so muß dies extra im Vertrag erwähnt werden. Und zwar NICHT auf Seite 6 der AGB
ABER!
Irgendwelche ominösen, nicht näher definierten und noch dazu durchaus strittigen "Untersuchungskosten" wird kaum eine
Versicherung freiwillig erstatten außer in der HP des Gegners, die wird aber auch versuchen den Bertrag zu kürzen, wenn
keine gutachterliche Empfehlung oder offensichtliche Gründe (Deformation etc.) zur Überprüfung vorliegen.
Auf das blanke Blubbern einer Bank hin zahlen die nix. Und Nutzungsausfälle zahlt üblicherweise gar keine Kasko, sehr wohl
aber die HP des am Unfall schuldigen an den Gegner, denn der ist so zu stellen, als wäre der Unfall nicht passiert. Und dazu
gehört auch ein Nutzungsausfall. Wie gewaltig hoch der beim Twizy ausfällt... na eins ist sicher, einen Mietwagen eine Nummer
kleiner wird es schlicht nicht geben... außer bei Simba Toys den Bobby-Car Oder vielleicht bei der AOK
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- dingdong
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zwecks Überprüfung des Akkus, erst schriftlich geben lassen, das Renault sämtliche Kosten (Transport/Prüfung und Rücktransport) übernimmt.
Was könnte Renault denn unternehmen, wenn ich mich weigere?
Bei meinem bekäme ich den Kleinen auch garantiert am Stück wieder, wenn ich denn keine Prüfung wollte.
Wie sieht das bei anderen Händlern aus?
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Gefährdung und so.
Auf alle Fälle wird sich Renault auf die versäumte Prüfung berufen, wenn es dadurch/später zu einem Schaden am Akku kommen wird.
Hört sich alles ein wenig nach einem gut organisiertem Shakedown an "Einen schönen Twizy haben sie da, ware doch schade ...."
Gruß
Frank
Twizy Technic Schwarz 11/2013 - 11/2015 40000km
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Man könnte ja, wenn Mal jemand von uns die Akkuprüfkosten nicht zahlen will und keine RS einspringt, eine Sammelaktion für die Prozesskosten starten ...
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- weiss60
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das seh ich nicht ganz so!TwizyChrisy schrieb: Ich gehe nach wie vor davon aus, daß die Versicherung in der "Urdiskussion" NICHT den Akku als solches sondern "nur" die Zusatzkosten wie Überprüfung oder Mietausfall nicht absichert.
...
der akku und deren folgekosten ist bei der VK-anfrage dezidiert ausgenommen worden. weil der akku nicht im eigentum des fahrzeugbesitzers ist.
ich frag mach gerade was zb. die teslas an versicherungen zahlen, da ist ja der akkupack in deren eigentum.
über den rest kann ich nicht urteilend da ich damit keine erfahrung habe bis auf den link von dir und da passt das ja auch zusammen. warum soll ich als verleiher auf einer halb geschrotteten kiste hängen bleiben weil zb. der "liebe kunde" die höhe der einfahrt unterschätzt hat. der "liebe kunde" will ja ein fast neuwertiges fahrzeug ausgeliehen bekommen... usw.
euer werner ad der jetzt mal abwartet was für eine antwort von einer versicherung da kommt.
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- weiss60
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da stimme ich dir voll und ganz zu.Großstadtfahrer schrieb: Ich würde mal sagen, dass der Händler den Twizy auf geheiß der Bank einbehält.
Gefährdung und so.
Auf alle Fälle wird sich Renault auf die versäumte Prüfung berufen, wenn es dadurch/später zu einem Schaden am Akku kommen wird.
..."
euer werner ad
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Ich hab das mal an den ADAC geschickt mit bitte um rechtliche "beleuchtung". Leider dürfen wohl auch die keine fallbezogenen Aussagen machen. Aber immerhin sollten die ja wissen um was es geht. Und bevor jetzt sowas wie " nicht an die große Glocke hängen" kommt von wegen "schadet der Akzeptanz der Elektromobilität"... imho ist es gerade so ein Verhalten wie das von Renault bzw. Der Bank die dem noch viel mehr schadet!
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franktastic schrieb: Man könnte ja, wenn Mal jemand von uns die Akkuprüfkosten nicht zahlen will und keine RS einspringt, eine Sammelaktion für die Prozesskosten starten ...
Wie schon beschrieben, warte ich nach meinem Totalschaden noch auf eine Antwort von Renault zur Anfrage meines Anwaltes, warum ich Vertraglich verpflichtet binm die Überprüfung zu bezahlen.
Damals hatte die Renaultbank den Händler noch im Voraus bezahlt.
Ich denke mir, dass dies so nicht mehr vorkommen wird.
Man hatte in meinem Fall gleich mit zwei Paragrafen aus dem Vertrag versucht zu begründen warum ich die Zahlung vornehmen soll.
Einmal über die Wartungskostenübernahme und einmal über die Pflicht zur Schadensminderung.
Beide Punkte haben aber im Sinnverlauf der Paragrafen, laut mienem Anwalt, nicht wirklich was mit der "Gebühr" zu tun.
(Meiner Meinung nach ist schon der Umstand , dass gleich zwei Paragrafen herhalten müssen,
ein Hinweis das man bei der Begründung etwas ins schwimmen gekommen ist.)
Bisher habe ich nichts mehr von der Renaultbank gehört.(Juni 2017)
Rechtschutz hat ihre Zusage schon gegeben, aber ich denke die Renaultbank ist sich wohl nicht sicher ob sowas vor Gericht Bestand hätte.
Vor allem wenn die Versicherungen mitbekommen,dass mal eben 2500€ für einen 3000€ Akku abgegriffen werden, nur um festzustellen ob der Akku denn wirklich defekt ist
Dann werden diese sicher auch bald mal aktiv und könnten ganz schnell Präzedenzfälle produzieren.
Gruß
Frank
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In der ersten Benachrichtigung haben die HUK24 mir dediziert zugesichert das der Akku an sich mitversichert ist. Ich hab extra schriftlich nachgefragt.
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Pfälzer68 schrieb: Hi.
In der ersten Benachrichtigung haben die HUK24 mir dediziert zugesichert das der Akku an sich mitversichert ist. Ich hab extra schriftlich nachgefragt.
Ich kann mir auch beim besten Willen nicht vorstellen, warum oder anders gesagt die Eigentumsverhältnisse an dem von MIR! versicherten Fahrzeug irgend wen
interessieren.
ICH habe das Fahrzeug versichert, ICH habe den Vertrag über *DAS* Fahrzeug mit der Versicherung, ICH zahle die Prämie.
Wem das Ding jetzt formaljuristisch gehört ist zum einen völlig wurscht und geht zum anderen die Versicherung nix an. Einige wollen es aber VORHER trotzdem wissen, weil es wohl bei der Risikoabwägung für die Prämien eine Rolle spielt, ob es sich um Eigentum handelt oder finanziert ist. Lt. Aussage Versicherung ist der Umgang mit Eigentum deutlich schadensunauffälliger als bei finanzierten Fahrzeugen. Das hat aber mit Haftungsfragen nichts zu tun.
Ich bin mir z.B. auch nicht sicher, ob bei uns daheim alle Kaufverträge der Fahrzeuge (Und somit das juristische Eigentum) jeweils mit den Versicherungsnehmern identisch sind. Ich bin mir sogar ziemlich sicher, daß es bei mehreren nicht der Fall ist. So gehört das Fahrzeug unsere Tochter ganz sicher rein formaljuristisch noch meiner Frau und meine Tochter hat es versichert und nutzt es.
Und ob meine Frau ein Auto fährt und versichert, dessen Eigentümer ich bin ist genauso egal als wie wenn ich ein Auto versichere das teilweise irgendeiner Bank gehört.
Und genauso verhält es sich mit dem Akku unseres Twizzels. Er ist konstruktiv notwendiger Bestandteil (NICHT Zubehör!) des Fahrzeugs. Ich warte gespannt darauf, ob jemand aus den Forum hier eine anderslautende schriftliche Aussage seines Versicherers bekommt.
Und nur nochmal zur Klarstellung. Wir reden vom Akku an sich, nicht von irgendwelchen Folge- Überprüfung- oder anderen Nebenkosten, Miet- oder Nutzungsausfällen oder sonst etwas.
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franktastic schrieb: Hier Mal die Kosten eines Rechtsstreits in der ersten Instanz (sog. Prozeßkostenrisko) bei 1000,00 €, also grundsätzlich überschaubar wenn man es selber zahlen muss. Allerdings könnten noch Gerichtsgutachterkosten dazu kommen.
Der Streitwert dürfte sich aber eher wo anders einpendeln, da der potentielle Untergang des Akkus ganz sicher mit reinkommt.
Dann sind das ganz schnell 5-6.000 Euro was aber vermutlich das Kraut auch nicht wirklich fett macht
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Habe ich acuh gemacht, die haben mir das mit genau der Begründung weiter oben ..Bestandteil zur Nutzung notwendig ... mitversichert.Pfälzer68 schrieb: Hi.
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