RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

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01 Nov 2018 14:40 #161267 von TwizyChrisy
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

Pfälzer68 schrieb: Jepp, imho gabs bisher nur eine Ausnahme, und da gings wohl echt langwierig zur Sache...


ERSATZ-Teile wird es annähernd sicher geben. (Da gibt es EU-Vorgaben).

Nur was die kosten kann Renault weitgehend frei entscheiden. Ebenfalls unter welchen Bedingungen sie die Dir verkaufen.

Z.B. Nur neu gegen alt etc.

Damit können die auch sicher stellen, daß nicht zu viele Akkus in den "freien Warenverkehr" kommen.

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01 Nov 2018 14:40 #161268 von TwizyChrisy
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

dingdong schrieb:

Apexx schrieb: Sollte der Akku beim Laden feuer fangen und es würde raus kommen, dass da etwas nicht abgenommenes drin war.......


Bleibt nix mehr über, was auf Fremdakku hinweist.


Fies aber gut! :-)

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01 Nov 2018 16:57 #161276 von Pfälzer68
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

TwizyChrisy schrieb: ERSATZ-Teile wird es annähernd sicher geben. (Da gibt es EU-Vorgaben).


Hi.

Das dachte ich auch... bist da sicher? Ist das nicht genau so wie diese ominöse 10 Jahre verfügbarkeit nur eine freiwillige Herstellerverpflichtung?

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01 Nov 2018 18:00 #161279 von TwizyChrisy
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Obs 10 sind weiß ich nicht, aber ich hab zu meinen Arbeitszeiten mal was mitbekommen, daß Investitionsgüter eine gewisse Zeit "abgesichert" sein müssen...

Genaues?? Frag mich ned :-)

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01 Nov 2018 18:38 - 01 Nov 2018 18:39 #161281 von Pfälzer68
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Hi.

Das hier stammt aus einem IHK Merkblatt...

Der Hersteller/Händler hat seine Pflichten aus dem Kaufvertrag mit Übergabe und Über-
eignung der Kaufsache grundsätzlich erfüllt. Selbstverständlich muss der Hersteller/Händler
aber für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist bzw. der vertraglich zugesicherten
Garantie eine ausreichende Zahl von Ersatzteilen bereithalten
, um die innerhalb dieser Zeit-
räume anfallenden notwendigen Nachbesserungen bzw. Reparaturen ausführen zu können.
Nach Ablauf dieser Fristen könnte der Hersteller/Händler demnach nicht mehr zur Lieferung
von Ersatzteilen verpflichtet werden
. Jedoch besteht in Rechtsprechung und Rechtslehre
Einigkeit
darüber, dass eine nachvertragliche Nebenpflicht des Herstellers/Händlers aus dem
Kaufvertrag besteht, seine Abnehmer, insbesondere bei natürlichem Verschleiß unter-
liegenden Produkten, auch nach Ablauf der o. g. Fristen für einen angemessenen Zeitraum
mit Ersatzteilen zu beliefern.
Dies wird aus dem das Bürgerliche Gesetzbuch
beherrschenden Grundsatz von „Treu und Glauben“ (§ 242 BGB) hergeleitet. Der Wortlaut die-
ser Vorschrift lautet: „Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu
und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern“.
Angesichts dieser völlig allgemein gehaltenen Vorschrift wird es verständlich, dass Reich-
weite und Umfang der Pflicht zur Ersatzteilbelieferung nur für den jeweiligen Einzelfall be-
stimmt werden können. Anhaltspunkte für die Beurteilung können z. B. die folgenden Krite-
rien sein:

serienmäßige Herstellung des Ausgangsprodukts, d. h. keine Einzel- oder Sonderan-
fertigungen auf Kundenwunsch
technische Geräte, bei denen der Ausfall eines untergeordneten Bauteils zur Unmöglich-
keit der weiteren Benutzung führt, und vom Hersteller mit einem verschleißbedingten
Ausfall einzelner Teile innerhalb der gewöhnlichen Nutzungsdauer des Produkts zu rech-
nen ist

entsprechende Werbung des Herstellers oder Garantieversprechen
entsprechende Ersatzteile können vom Abnehmer nicht ohne weiteres selbst hergestellt
werden

auf dem freien Markt sind gleichwertige Substitutionsprodukte zu einem annehmbaren
Preis nicht erhältlich


beim Ausgangsprodukt handelt es sich um keinen Billig- oder Wegwerfartikel

Letzte Änderung: 01 Nov 2018 18:39 von Pfälzer68.

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01 Nov 2018 19:25 #161283 von TwizyChrisy
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS
Etwas ähnliches kannte ich auch allerdings war dort der Zeitraum noch mit der "betriebsüblichen Nutzungsdauer" (orientiert an der Afa-Tabelle) angegeben.

Hieße für Kraftfahrzeuge also 6? Jahre. (Ich hatte was von 8 im Kopf)

Die Realität sieht wohl noch viel günstiger für und Verbraucher aus!



www.mobile.de/magazin/ratgeber/verkehrsrecht/ersatzteilversorgung.html

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12 Nov 2018 16:32 #162059 von Lademeister
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Lademeister schrieb: Also, ich habe ja nun auch einen ausgetauschten Traktionsakku. Den Preis dafür habe ich mittlerweile auch bekommen:

Erstzulassung 05.2012; Kaufpreis 985,00€ netto, die Laufleistung (ca.67.800km) war für diese Info unrelevant.

Danach fand dann noch eine Test-Fahrt statt, jetzt soll ich dann auch einen Kaufvertrag erhalten.


Immer noch nix neues, nachdem das AH sich ebenfalls tot gestellt hat, nun die Info, ich muss ein zweites mal vorbei kommen.
Sie haben vermeintlich alles weiter gereicht, nun haben sie die Info bekommen, dass sie die Daten aus dem Kombininstrument noch brauchen...
Joh, ich glaube, das hätte ich denen auch sagen können, naja, was solls, nehme es wie immer mit Humor. Also werde ich erneut vorbei fahren,
Da es aber nur ums Auslesen geht, wird das schnell gehen...

Juli 2019: 70.000km, seit Dezember 2018 Eigentümer vom Traktions-Akku
Seit April 2015: zusätzlich Nissan e-NV200, mit über 100.000kW
Seit Dezember 2022: Opel Vivaro-E



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16 Nov 2018 13:34 #162311 von Gringo
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JUUUHUUUUU, seit gerade eben bin ich stolzer Besitzer meines Akkus. War gar kein Problem beim AH. Ich musste nur nochmal hin wegen der genaueren Akkuschau.
Hier noch ein paar Infos, in der Liste oben stehe ich ja schon.
AH Seitz in Eichstätt, sehr freundlich 5 Sterne
1300 Euro inkl. Märchensteuer
28265 km
04/2012
SOH 95%

Ich hoffe er hält noch ein wenig ;)

Gruß Stefan

Gruß Stefan

Twizy Technik, 2012, seit 03.08.2017
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16 Nov 2018 17:28 - 16 Nov 2018 17:37 #162327 von Ulli-et-Tom
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MEINS
seit heute gehört auch uns der Akku - juuuuuuhhhhh :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Abwicklung war top und verlief echt reibungslos - vielen Dank hiermit an das Autohaus Gerdes in Oldenburg.
Und als er so uns die Rechung übergab, sagte er so völlig nebenbei, dass wir die letzten wären, welche einen Akku bei ihm kaufen könnten - ups :huh:
Er verdient da halt nix dran - so sagte er - und dann müßte er auch noch ein Jahr Garantie geben...
...da haben wir aber Glück gehabt.

1149 EUR (davon 100 EUR für die Überprüfung durch das AH)
Bj. 08/2012
km 21184
SOH: 100%

LG Tom

@Stefan: Herzlichen Glückwunsch auch zu deinem Akku

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Letzte Änderung: 16 Nov 2018 17:37 von Ulli-et-Tom.

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17 Nov 2018 20:14 #162403 von Tim_1975
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Juhu,

ich suche immer noch einen Händler!
Der in Gütersloh will mich nach Osnabrück schicken weil er kein ZE Händler ist!
Das wären 60km davon 30 Bahn :facepalm:


MFG
Tim

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28 Nov 2018 10:57 #163082 von Pinky
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E-Klaus schrieb: SEIT FREITAG ABEND IST ES OFFIZIEL...........GEMIETETE AKKUS KÖNNEN DER RENAULT BANK ABGEKAUFT WERDEN.
DAZU REICHT DIE ANGABE DER FAHRGESTELLNUMMER.
HAB MEINEN AKKU HEUTE MORGEN BEIM RENAULT HÄNDLER ANFRAGEBN LASSEN.
VORGANG MÜSSTE ALLEN RENAULT ZE HÄNDLERN BEKANNT SEIN.




Haha, gestern habe ich mit einem ZE Händler gesprochen. Es scheint noch nicht geläufig zu sein... Zitat ,,das wäre mir neu, dass man die Akkus kaufen kann, lassen Sie sich das schriftlich geben." :laugh:
A Pros Pros bekommt man denn einen Nachweis oder jegliches? Soweit mir berichtet wurde, nicht.
Das gefällt mir gar nicht.

Wie war das bei Euch nach Abschluss des gekauften Akkus?

Eure Pinky

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28 Nov 2018 11:29 #163083 von high-tec
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

Pinky schrieb: A Pros Pros bekommt man denn einen Nachweis oder jegliches? Soweit mir berichtet wurde, nicht.
Das gefällt mir gar nicht.

Wie war das bei Euch nach Abschluss des gekauften Akkus?


Nicht nachvollziehbare Endabrechnung bekommen, Gutschrift, fertig..

Viele Grüße, high-tec
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28 Nov 2018 11:44 #163084 von TwizyChrisy
RENAULT GIBT FREIGABE ZUM KAUF DER GEMIETETEN AKKUS

Pinky schrieb: A Pros Pros bekommt man denn einen Nachweis oder jegliches? Soweit mir berichtet wurde, nicht.
Das gefällt mir gar nicht.

y


Im Zweifelsfall reicht mir eine Rechung eines deutschen Unternehmens samt Quittung :-)

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28 Nov 2018 12:03 #163085 von Ulli-et-Tom
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Pinky schrieb: Haha, gestern habe ich mit einem ZE Händler gesprochen. Es scheint noch nicht geläufig zu sein... Zitat ,,das wäre mir neu, dass man die Akkus kaufen kann, lassen Sie sich das schriftlich geben." :laugh:
A Pros Pros bekommt man denn einen Nachweis oder jegliches? Soweit mir berichtet wurde, nicht.
Das gefällt mir gar nicht.

Wie war das bei Euch nach Abschluss des gekauften Akkus?

Eure Pinky


Lass mich raten, es war Krügel ?
Wenn ja - er weiß schon, dass man kaufen kann, macht es aber nicht mehr, nach ihm bewußt wurde, dass er 1 Jahr Garantie geben muss.
Ich hatte bereits einen Termin bei ihm, den er wieder gecancelt hat.
Ich habe eine Rechnung über den Kauf des Akkus und - wie oben beschrieben - eine nicht identifizierbare Endabrechnung.
Alles gut !

LG Tom

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28 Nov 2018 12:19 - 28 Nov 2018 12:20 #163087 von Pinky
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Lass mich raten, es war Krügel ?


Nein, war von weiter fern. Ich denke, einfach Unwissenheit. War nichts dabei.

Und dann habe ich kürzlich mit jemandem gesprochen: Der hat einen Akku gekauft aber keinerlei Nachweise dazu. Schon etwas merkwürdig...

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Letzte Änderung: 28 Nov 2018 12:20 von Pinky.

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