Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren

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28 Nov 2018 09:03 #163072 von disconizer
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
Hallo zusammen,

mir ist einer an der Ampel leicht aufgefahren... Optisch sind es nur ein paar leichte Kratzer und eine der Kennzeichenleuchten ist aus der Halterung rausgefallen.

Meine Frage ist, wieviel Knautschzone ist hinter der Kunststoffstoßstange? Ich finde keine Bilder ohne den Plastik.
Versicherungsdaten haben wir ausgetauscht und auf eine Unfallaufnahme verzichtet, obwohl die Polizei vor Ort war...

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28 Nov 2018 09:13 #163073 von BinKino
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
1. Einen Unfall lässt man immer vollständig aufnehmen. Was die Polizei erfasst hat, das gilt.
2. Fährste sann zum ZE Dealer und lässt den Schaden begutachten und trittst die Sache am Besten gleich ab, soll sich Werkstatt mit den Versicherungen herum schlagen.

Jetzt biste in der Beweispflicht, ser andere kann viel behaupten. Er hat dich nur gestreift, aber unterm Kleid hats vlt. sen Rahmen erwischt und er kann sich raus winden usw usf.

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28 Nov 2018 09:27 #163074 von Pfälzer68
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
Moin.

Beileid...

Knautschzone gibt es nur in Form eines 2-4 cm dicken Hartschaumeinsatzes, ansonsten könntest Du aber Glück haben, der hintere Rahmen ist relativ stabil. Sollte der allerdings auch nur leicht verformt sein ist das leider ein wirtschaftlicher Totalschaden... ich kenne niemanden der den Stahlrohrverbau richten würde, zumindest nicht für angemessenes Geld. Lass das auf jeden Fall in einem Z.E.Betrieb prüfen.

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28 Nov 2018 09:28 - 28 Nov 2018 10:59 #163075 von Großstadtfahrer
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
Also aus Erfahrung! ( Zwei Twizy Auffahrunfälle)

Nimm dir einen Anwalt! Hast ein Anrecht drauf und bezahlt die Gegenversicherung. Du wirst ihn brauchen!
Die Versicherung sieht das nämlich als Freifahrschein zum Querstellen wenn du es nicht machst.
Du rennst dann jedem Betrag (vor allem der Umsatzsteuer bei Totalschaden, trotz eindeutiger Rechtsprechung) hinterher.

Nimm dir einen Gutachter deiner Wahl!
Nicht den des Autohauses!
Denn der packt Sachen auf das Gutachten bei dem das Autohaus eine große Marge hat (Kratzer = neues Teil und lackieren) aber „übersieht“ Risse in Bauteilen deren Wechsel viel Arbeitszeit kosten aber nur pauschal bezahlt werden.

Lass den Gutachter eine optische und elektrische Überprüfung des Akkus vornhemen und ins Gutachten aufnehmen!
Diesen Teil kann er wohl nur zusammen mit dem Autohaus machen, aber Renault verlangt das seit kurzem für jeden Fender Bender und wenn du das nicht der Gegenpartei in Rechnung stellst, kommen sie mit den 1000! € dafür zu dir und wollen es aus deiner Vollkasko bezahlt bekommen!


Mach keine Experimente.;)

Gruß
Frank

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28 Nov 2018 09:42 #163078 von Mannni
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
Ich hatte auch schon einen Auffahrunfall.
Optisch ein kleiner Kratzer in der Verkleidung und fahren alles normal.
Hab ihn dann aber sofort in die Werkstatt gestellt und den Schaden beim Gegner eingeklagt.
Alleine Renault hat nur für die Reparatur über 1500€ bekommen !
Dahinter war doch viel mehr defekt als man denk und wenn ja eh wer anderer schuld ist warum nicht auf dessen Kosten reparieren lassen (auch die kleinste Macke) ?

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28 Nov 2018 09:59 #163079 von TwizyChrisy
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren

BinKino schrieb: 1. Einen Unfall lässt man immer vollständig aufnehmen. Was die Polizei erfasst hat, das gilt.


So einen "Firlefanz" nimmt die Polizei bei Euch auf?
Bei uns in Bayern bekommt der, der aufgefahren ist 40 Euro oder so in der Grössenordnung verpasst, der Schupo macht einen Vermerk in sein Tagebuch und Ende.
Ich weiß nicht was man tun müsste um die wegen Bagatellschäden ohne verletze Personen dazu bewegen möchte eine echte Aufnahme zu machen. Ich hatte einmal das Problem,
daß ich mit einem Geschäftswagen unterwegs war und mir einer in den Kotflügel gerammelt ist. Schaden sicher deutlich über 1.000€.

Bei Geschäftsunfällen waren wir angehalten immer die Trachtentruppe zu holen. Erste Frage: Ist jemand verletzt? Zweite Frage: Brauchen Sie uns da denn unbedingt?
Mehr "Unterlagen" als die Namen der beiden Polizisten bekommste da wegen Blech nicht. Mehr machen die auch nicht.


2. Fährste sann zum ZE Dealer und lässt den Schaden begutachten und trittst die Sache am Besten gleich ab, soll sich Werkstatt mit den Versicherungen herum schlagen.


Wieso? Wenn am Fahrzeug nicht fehlt, womit du nicht leben kannst? Fällt mir ja im Traum nicht ein. Ich habe zu meinem Fahrzeugen nach Ablaug der ersten ein, zwei Jahre ein relativ entspanntes Verhältnis.
Ein Kratzerchen oder eine Delle, so lange sie nicht wirklich auffällt gibt im Normalfall zwei wunderbare Abende mit meiner Frau irgendwo fein ausgehen....

Zu der Delle werden sich in den nächsten 10 Jahren weitere Brüder und Schwestern gesellen.... also warum was dran machen?

Also der Gesamteindruck sowie die technische Sicherheit muß natürlich außer Frage stehen. Aber wenn z.B. hinten die Rastnasen abgebrochen sind und somit die Spalte etwas ungleichmäßiger als eh schon aussehen...
Da geht ich lieber mit meiner Holden schön aus als daß ich irgendein Plastikteil erneuern lasse. Noch dazu weiß man nie, was die Werkstatt beim "Richten" alles hinrichtet......

Never touch a running System...


Also wenn nix dramatisches sichtbar ab zum Gutachter.
Und Gutachter... IMMER einen von Dir beauftragten. NIEMALS den der Werkstatt.


Jetzt biste in der Beweispflicht, ser andere kann viel behaupten. Er hat dich nur gestreift, aber unterm Kleid hats vlt. sen Rahmen erwischt und er kann sich raus winden usw usf.



Wenn der Schaden deutlich über 1.000 Euro wird und die Schuldfrage klar ist, schalte ich mittlerweile grundsätzlich einen Anwalt für die Zahlungseintreibung ein. Drunter telefonier ich zweit Tage nach dem Versand des Gutachtens mit der gegnerischen Versicherung und kündige diese Vorgehensweise an, wenn nicht die Summe des Gutachtens innerhalb 14 Tagen reguliert ist. Hat bisher immer funktioniert. Bei "Bagatellen" sollte man etwas vorsichtig mit der großen Keule agieren, man hat auch als Geschädigter eine Schadenminderungspflicht! Also wegen 250 Euro Plastikteil den Anwalt auszupacken kann in die Hose gehen.



ACHTUNG!!! Das Thema mit der Akkuüberprüfung wird immer kritischer. Wenn die ZW da wa spitzbekommt kanns schnell 1000-1500 Euro teurer werden.

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28 Nov 2018 13:41 - 28 Nov 2018 13:41 #163094 von disconizer
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
Vielen Dank für eure Meinungen...
Ich möchte da nicht viel Aufwand betreiben, da der Schaden wohl unter 500€ beziffert werden kann.
Anhänge:
Letzte Änderung: 28 Nov 2018 13:41 von disconizer.

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28 Nov 2018 14:15 #163101 von BinKino
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
@TC: Die lasse ich kommen, man wartet halt ... halbe Stunde ist normal ... aber das ist es mir wert.
Wollte noch eines meiner DashCam Video linken, aber Youtube findest ja gar nichts mehr ... extrem assi geworden ...)
Die Jungs lasse ich auch kommen, wenn mir einer den Spiegel abfährt. Diskutiert man zwar ne Weile, aber mir Jacke. Fahrzeug ist ja nicht mehr verkehrssicher :P
Da kann an der Unfallstelle alles noch so easy scheinen - einen Tag später besinnen sich die zu 90% um und verdrehen die Geschichte zu ihrem Vorteil / Entlastung.
nönönö ... Lehrgeld zahlt man nur einmal. Das wird an Ort und Stelle von den Jungs und Mädels aufgenommen und festgehalten.
Dann geht gleich ein Bericht an die gegnerische Versicherung und im Falle eines jungen Fzg wie Twizy und Zoe, ab zum Autohaus.
Will das Fzg. wieder in dem Zustand zurück, wie es sein soll - kümmert euch um den Rest. Leihwagen her und direkt abrechnen.

Beim Megane (fehlender Video Link...) war es ähnlich, oder wie mir der A3 Depp aufn Capri hinten drauf ist) aber hier über den KV abgerechnet.
Da nimmt man die Neupreise der Portale (besonders beim Capri gibts OldiePreisZuschläge...) und ersetzt mit Teilen die man noch hat oder von Bekannten zum fairen Kurs abstaubt.

Was die Jungs aufgenommen haben, aus den Nummern kommt keiner mehr heraus. Auch mit AdvoMan.
Wirds doof, kurze Mail an die RSv von mir oder dem Anwalt. Die klären den Rest, dafür bekommen die auch gut Kohle. Wie ja auch das Autohaus. Alle wollen leben, sollen sie. und ich dann damit möglichst wenig zu tun haben. ich erwarte nur eine 100%ige Rep.

- Purzelei rufen
- Bilder machen, Umgebung, Positionen der Fzg., Schäden Großaufnahme und im Detail
- Zeugen anhalten
- keine Diskussion mit dem Gegner, der bastelt sich nur was draus
- Purzelei nimmt alles auf, Idents austauschen, und während man wartet am besten noch für sich selbst genaue Notizen machen (notfalls im Handy) und ggf. DashCam Aufnahme sichern (µSD Karte kann man auch ins Smartie stecken und für sich selbst das Video noch mal im

Natürlich kannste auch an Ort und Stelle zum leeren des Zwiebelleders auffordern, wenn die Summe stimmt :D
Aber schaust dir die Autos heute an ... viel Plastik, viel drunter, äußerlich kaum was zu sehen, innen Matsch.
Der A3 der mir auf den Capri ist ... am Capri war die Stoßstange platt, bisserl Lackschaden. Sonst nix. Beim A3 haste Öl und Wasser davon laufen sehen :laugh: Was ein Schrott heutzutage.

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28 Nov 2018 16:08 #163104 von twizybär
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
" viel Plastik, viel drunter, äußerlich kaum was zu sehen, innen Matsch."


Das isses! Und das kann auch kein Uniformierter am Telefon beurteilen.

Ach, wenn die ums Verrecken nicht kommen wollen, mit welchen Argumenten baut man denn dann Druck auf?

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28 Nov 2018 16:34 - 28 Nov 2018 16:36 #163107 von Großstadtfahrer
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren

disconizer schrieb: Vielen Dank für eure Meinungen...
Ich möchte da nicht viel Aufwand betreiben, da der Schaden wohl unter 500€ beziffert werden kann.


Sah bei mir nicht viel anders aus.
Aber zuletzt war die Befestigung der Plastikteile verbogen/gerissen. (Am Hilfsramen, Metall! )
Schürze erneueren und richten waren dann 2000€.

Gruß
Frank

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28 Nov 2018 17:49 #163109 von TwizyChrisy
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren

twizybär schrieb: " viel Plastik, viel drunter, äußerlich kaum was zu sehen, innen Matsch."



Das isses! Und das kann auch kein Uniformierter am Telefon beurteilen.


Das kann und wird der auch vor Ort nicht tun. Wenn es erheblich verletzte gegeben hat zieht die Polizei immer einen Sachverständigen hinzu.
Evtl. sogar den Staatsanwalt, bei tödlichen Unfällen meines Wissens nach immer.


Ach, wenn die ums Verrecken nicht kommen wollen, mit welchen Argumenten baut man denn dann Druck auf?


Gar nicht. Wenn die nicht wollen, dann wollen die nicht. Die MÜSSEN auch nicht. Ich meine jetzt den Unfall aufnehmen.

Nur kommen tun die mit ein bisschen bitte bitte immer. Der Spruch: Ich hab das Gefühl der Unfallverursacher ist sehr nervös der könnte was getrunken haben...
wirkt als letztes Mittel, finde ich aber nicht so toll. Aber zwischen kommen und Unfall "aufnehmen" ist noch ein riesiger Unterschied. Wenn ein Unfall wirklich
aufgenommen wird kommt nicht die Streife sondern die VUB (Verkehrsunfallbereitschaft), die speziell ausgebildetes Personal, Dokumentationsmaterial etc. hat.
Ohne erheblichen Personenschaden wirst Du die jedoch nicht zu Gesicht bekommen. Die sind am Start, wenn Körperverletzung oder Fahren unter Alkoholeinfluss.
Fahrerflucht, Unfall mit geklautem Auto etc.. halt Straftaten dazu kommen.

Mir hat der klipp und klar gesagt, wenn ich wegen etwas Blech unbedingt einen Unfallaufnahme möchte, dann soll ich einen staatlich bestellten
Gutachter anrufen und bezahlen, es ist nicht Aufgabe der Polizei Bagatellunfälle aufzunehmen bzw. zu dokumentieren.

Eigentlich hat er ja sogar Recht. wenn er dem Auffahrer seine 40 Ömmel für die OWIG Unachtsamkeit abgeknöpft hat ist der
Rest reines Zivilrecht. Warum soll sich da drum bitte eine steuerfinanzierte Polizei kümmern? Noch dazu ist ein normaler Polizist kein Kfz-Sachverständiger.

Der macht sich in sein Tagebuch ein, zwei Notizen und gibt Dir seine Ansprechdaten für den Fall, daß du einen Zeugen benennen musst und fertig.

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28 Nov 2018 18:11 #163111 von stromkreisparadies
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
was ja aber schon einen großen unterschied machen könnte für den unfallgegner der sich damit unter umständen keine zweite version ("du ist rückwärts gefahren") zurechtbiegt....

Grüße von Markus

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28 Nov 2018 19:14 #163117 von BinKino
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren

stromkreisparadies schrieb: was ja aber schon einen großen unterschied machen könnte für den unfallgegner der sich damit unter umständen keine zweite version ("du ist rückwärts gefahren") zurechtbiegt....

Eben, was ich sage.
(und auch darum: IMMER DASHCAM! Die billigste vom Discounter tut es immer, nach dem ersten abgebogenen Schaden hat die ihr Geld verdient.)

Wenn man schon nicht mehr weiß, wo man was hochgeladen hat :silly: wird es echt höchste Zeit für die Rente (ich muss aber noch 20jahre... k*tz) :silly: :laugh:

Die Type hätte doch ohne VideoBeweis behaupten können, ich wäre ihm drauf gefahren. Beweise das mal?! Besonders hinterher.

Ohne Cops = No Go !

Auch ein Bagatellschaden?

Erst nachdem ich das Smartie in der Hand hatte und das Interview des Herrn mit dem Purzelisten unterbrach "Video gefällig?" verstummte der werte Herr erst mal ...
Hatte er es mir nicht geglaubt, dass ich das auf Video habe ... ? Dumm gelaufen für ihn. Gesichtszüge, auch der Ordnungshüter, sprechen manchmal auch Bände ;)
Nachdem das alles dann festgehalten und geklärt war, gings ab zur Arbeit und gleich ne Mail an die gegnerische Versicherung mit Link zum original Video.
Einige Tage später ruft deren Gutachter an, ok ich höre mir sein "Angebot" an. Das war stimmig und kurz drauf kam der Schüttelscheck der Versicherung.

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29 Nov 2018 09:21 #163148 von twizybär
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren
"es ist nicht Aufgabe der Polizei Bagatellunfälle aufzunehmen bzw. zu dokumentieren."


Also beim Erstgespräch mit denen einfließen lassen, dass man von einem Raparaturaufwand von >1.200 EUR ausgeht.
Eine Bagatelle ist sowas sicher nicht mehr.

Es geht ja auch darum, die Aussagen der Unfallbeteiligten zu dokumentieren, damit nachher nichts mehr verdreht werden kann.
Das IST Aufgabe der Polizei.

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29 Nov 2018 10:18 #163149 von TwizyChrisy
Auffahrunfall - dem Twizy ist einer leicht draufgefahren

twizybär schrieb: "es ist nicht Aufgabe der Polizei Bagatellunfälle aufzunehmen bzw. zu dokumentieren."



Also beim Erstgespräch mit denen einfließen lassen, dass man von einem Raparaturaufwand von >1.200 EUR ausgeht.
Eine Bagatelle ist sowas sicher nicht mehr.


Das sehen die Herrn vom Trachtenverein definitiv anders. Alles was keine groben, vorsätzlichen etc Verkehrsverstöße angeht... da sind denen auf 5.000 Euro Blech völlig wurscht,
wundert mich auch nicht, weil selbst ein "Parkstreifer" von einem Sonntagsfahrer sauber ausgeführt, bei modernen Fahrzeugen ruck zuck die 5.000 Euro Gesamtschaden spielend übersteigt.


Es geht ja auch darum, die Aussagen der Unfallbeteiligten zu dokumentieren, damit nachher nichts mehr verdreht werden kann.
Das IST Aufgabe der Polizei.


Wie schon geschrieben, das sehen die Herrschaften in Bayern etwas differenzierter. Das Zivilrecht ist denen relativ schnurze.
Beweissicherung in Zivilrechtsverfahren sehen die ganz klar nicht als ihre Aufgabe an. Und ich muß sagen bei etwas Nachdenken teile
ich deren Meinung. Wenn Du aus Flüchtigkeit oder Versehen jemand anders etwas kaputt machst, dann rufst Du ja auch nicht die Polizei
sondern klärst Deine Ansprüche notfalls mit einem Gutachter selbst.

Schon vor 30 Jahren gab es von den Versicherern solche "Unfallaufnahme-Sets" mit Vordruck und Einwegkamera. Auch das lässt den Schluß zu,
daß die Polizei nur bei OWIG/strafrechtsrelevanten Unfällen ihren eigentlichen Zuständigkeitsbereich hat und eben nicht für die zivilrechtlichen Ansprüche
der Unfallgegner zuständig ist.

Nächstes Jahr im Sommer kann ich das gerne mal aus erster Quelle klären, da sitz ich mal wieder mit dem Leiter der Verkehrspolizeidienststelle
Herzogenaurach beim Grillen zusammen. Den kann ich gerne fragen wie die rechtliche und die tatsächliche Zuständigkeit da ist. Ich kann mir auch nicht
vorstellen, daß die Landespolizeiverordungen da massive Differenzen haben.

Kurzes Googlen bringt folgenden Amtsgerichtserlass (keine Ahnung ob das OLG den kassiert hat und es ist auch nur der erste Treffer)

Zitat:

Keine Unfallaufnahme durch Polizei bei Bagatellunfall

Zur Frage, ob eine Amtspflichtverletzung vorliegt,wenn Polizeibeamte nach einem Bagatellverkehrsunfall die Personalieneines als Unfallverursacher in Betracht Kommenden nicht aufnehmen (OLGHamm, 28.1.00, 11 U 163/99, rkr.). (Abruf-Nr. 001398)

Sachverhalt

Der Kläger war in einen Verkehrsunfall ohnePersonenschaden verwickelt. Die herbeigerufenen Polizeibeamtenverweigerten die Unfallaufnahme. Der Kläger konnte daher seineSchadensersatzansprüche gegen den Unfallbeteiligten nichtdurchsetzen und machte gegen das Land NRW Ansprüche ausAmtspflichtverletzung geltend. Das OLG Hamm hat die Klage in seinemerst jetzt bekannt gewordenen Urteil abgewiesen.

Entscheidungsgründe

Die Polizisten haben keine dem Klägergegenüber bestehende Amtspflicht nach § 839 Abs. 1 BGBverletzt.


Zitat Ende.

Die Interessante Passage ist "ohne Personenschaden".


PS: Ich hab mal in den "Richtlinien für die polizeiliche Verkehrsunfallaufnahme
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 7. November 2017,  Az. IC4-3607.21-1

geschmökert und bin auf folgendes gestoßen:

Zitat:

Verkehrsunfallaufnahme im Kurzaufnahmeverfahren
1Eine Verkehrsunfallaufnahme im Kurzaufnahmeverfahren ist bei allen übrigen Verkehrsunfällen anzuwenden, die nicht unter die Kriterien der Verkehrsunfallaufnahme mit VU-Anzeige fallen (siehe Nr. 5.1). 2Verkehrsunfälle im Kurzaufnahmeverfahren sind in der Erst-/Lagemeldung unter Beachtung der DINO-Datenfeldstandards zu erfassen. 3Dabei sind im Kurzsachverhalt die wesentlichen Inhalte des Verkehrsunfalls, insbesondere

die Fahrbeziehungen und Fahrtrichtungen der Unfallbeteiligten,

der Unfallablauf in seinen Grundzügen,

die Unfallursache und das unfallursächliche Verhalten sowie

die wesentlichen Unfallfolgen festzuhalten.

Zitat Ende

Das ist genau das, was die Herrschaften in ihr Tagebüchlein schreiben und, sofern sie als Zeugen bei einem Gerichtsverfahren aufgerufen werden aussagen.

Von einer "Unfallaufnahme" vielleicht sogar noch mit Durchschrift für den Geschädigten etc. steht da nix. Und auch die Höhe des Blechschadens ist nicht definiert.
Bagatelle bezieht sich regelmäßig auf Personenschäden und Straftaten... Alk, Drogen etc...

Es wird also extrem schwierig sein, die Trachtentruppe zu einer formellen "Beweisaufnahme" zu nötigen nur weil einem jemand hinten drauf gerollt ist.


Also doch.... Dashcam rulez :-)

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