Ladestation für Urban People - Preis spielt keine Rolle
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Apexx schrieb: Meinst du, dass du so einfach die Eichverordnung und MID umgehen kannst?
Die sind schon als Querverweise in der Bundeslladesäulenbauverordnung enthalten
Was noch fehlt ist die ordentliche Anbringung der Plakette mit der Mindesthaltbarkeit, also ab wann neue Steuerzuschüsse
für das Ersetzen durch überteuerte Nachfolgemodelle, welche neue Stecker und neue Zulassungen benötigen, wieder fließen.
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- dingdong
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TwizyChrisy schrieb:
Mannni schrieb: Zurück zum Thema, bei uns hat man den E-Ausbau einfach vorgeschrieben.
www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfra...el=&Paragraf=64&Anlage=&Uebergangsrecht=
Egal was Gebaut oder Renoviert wird - sicher gestellt ist damit, es gibt danach einen Ladepunkt mehr
Bei uns stünde da ZUSÄTZLICH:
Als "Ladestation" gilt ausschließlich eine Station nach Zul.Ver.Ordn.17.23-37 vom 17.2.17 mit Zusatzverordnung 23.18-29 und einer VDE Plakette Typ 415-23 Typ Siemens 4711 oder vergleichbar versehen ist.
Diese Ladesatation muß erhöht auf einem Betonsockel, der ausschließlich durch Fachunternehmen ausgeführt werden darf, welches den Befähigungsnachweis LABSH (Ladesäulenbetonsockelherstellbefähigung)
in der aktuellen Version vom 12.1.205 nachweisen kann. Dieser Nachweis darf nicht älter sein als 12 Monate nach Ausstellung und muß vom verantwortlichen Vorarbeiter stets auf der Baustelle mitgeführt werden.
Der DKBLSBB (durch Kraftfahrzeuge befahrbare Ladesäulen Bodenbelag) ist in der Sonderfarbe RAL 12-126 auszuführen welche nach freiem Ermessen von den Firmen Bayer oder Sto zu erwerben ist.
Die Ladesäule ist jährlich durch den TÜV oder die LGA in einem nach DIN 123/ftrt-12 beschriebenem Verfahren auf Funktionalität und Betriebsicherheit zu überprüfen und die Berichte sind in dreifacher Ausfertigung
an die Bundesnetzagentur zu übersenden. Sollte der Termin um mehr als 4 Wochen überschritten werden, so kann eine Strafgebühr von bis zu 1.000 Euro pro illegal abgegebene KWh als Sonder-Abgabe erhoben werden.
Des weiteren gelten die bekannten Ausführungsbestimmungen der beiden Ausgaben der Bundeslladesäulenbauverordnung von 2.3.2015 und der erweiterten Ausgabe vom 19.3.2017 welche beim deutschen Verordungsverlag
für 231,-€ bzw. 311,-€ jeweils zuzüglich der ges. vorsgeschr. Mehrwertsteuer erworben werden können.
4 Schuko-Dosen wäre irgendwie undeutsch
Geil , darf ich klauen?
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
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- euver
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PS : Ich weiss, dass das Vakuum des Weltalls keinen Schall weiter leitet.
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Kann nicht sein, in Star Wars hört man immer die Laser im All .......euver schrieb: PS : Ich weiss, dass das Vakuum des Weltalls keinen Schall weiter leitet.
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David
Kia E-Soul
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ObiOne schrieb:
Kann nicht sein, in Star Wars hört man immer die Laser im All .......euver schrieb: PS : Ich weiss, dass das Vakuum des Weltalls keinen Schall weiter leitet.
Das ist auch kein Schall, das ist lautes Licht. Das gibts in dem Klangfarben blau und orange.
Daran erkennt man die Guten und die Bösen.
Diese Farben hat damals 2187 nach Merkel ein Arbeits-Ausschuß der EU unter dem Vorsitz der deutschen
Interstellarkriegsbeauftragten sorry Interstellarbeauftragtin in der DIN2 (deutsche Interstellar-Norm 2) verbindlich festgelegt.
Momentan arbeiten die an der Form und Größe von Explosionspilzen und Explosionspilzinnen im Vakuum.
Ohne verbindliche Normen keine anständiger Krieg!
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- StromBer
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Ich habe NM auf die "2 x 12,50€ pro 0,50kWh" angeschrieben. Mit dem Vermerk, dass der Preis vom Betreiber (e-on) festgelegt wurde, haben sie mir beide Abrechnungen gut geschrieben.
Uwe
Ich mach WATT
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