Gurtlösung nach Sitzumbau
… mal eine ganz blöde Frage:
Das Thema Sicherheit wird ja hier immer wieder hochgehalten und in diesem Zusammenhang auch darauf hingewiesen z.B. für die Montage hochfeste Schrauben zu nehmen, da im Falle eines Unfalls unser 'Leben dranhängt'. Was m.E. aber ein wenig zu kurz kommt ist, dass man bei Verwendung der Smart-Sitze ja komplett auf die zusätzliche 4-Punkt-Sicherung durch den zweiten rechten Gurt verzichtet. Dieser ist doch dann obsolet, oder? Oder gibt es hierfür einen Workaround?
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- Goldi
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Ich würde den nur in einem ohne Türen anlegen!
2013 Twizy #1 Goldi: Color 4/2012, Lader 2.Gen., OVMS 2, Korea Fenster, AHK, Parrot mit DAB+, Smart Brabus Ledersitz mit Heizung,
Getriebezusatzlager. usw.
Seit 2022 Twizy #2 Bj 2012, OVMS 2, Korea Scheiben, Bluetooth/Freisprech Lösung aus Korea.
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- TwizyChrisy
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Ich hab den 2012 einmal angehabt...
Workaround ist hier:
static.pagenstecher.de/uploads/a/a5/a5e/a5e4/gurte1.JPG
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TwizyChrisy schrieb: Workaround ist hier:
4-Punkt Hosenträger
Hi.
Urks... sowas hatt ich "früher" (TM) im Käfer... natürlich statische... bei jedem Parkhaus Gurt auf/Gurt zu weil man ums verr... nicht an den Automaten gekommen ist... brauch ich heute nicht mehr wirklich.
Ausserdem käme ich mir mit ner Schale im T fast so vor wie Clarkson im P45
Wo sitzt eigentlich im T-Sitz der Gurtwickler des 2. Gurtes? Event. lässt sich das unter einer "kleinen" Beule auch im Smartsitz realisieren?
Und btw., hat jemand zufällig Ahnung von Airbags? die Stahlrückseite des Smartsitzes ist für den Hinter"pasagier" ja noch unangenehmer als der Kunststoff des Originals... was passendes für die Aussparung der Kopfstütze im Smartsitz würde sich vielleicht finden lassen...
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Goldi schrieb: Legst du den wirklich an?
Ich würde den nur in einem ohne Türen anlegen!
Ja, den lege ich an - dafür ist er ja da
Wenn der nicht notwendig wäre, hätten ihn die hier im Forum viel gescholtenen Renault Controller bestimmt weggespart, oder?
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- traumhörnchen
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tscheims schrieb:
Goldi schrieb: Legst du den wirklich an?
Ich würde den nur in einem ohne Türen anlegen!
Ja, den lege ich an - dafür ist er ja da
....
Hallo...
Zum Glück darf das jeder für sich selbst entscheiden.....über die Regelung von Konsequenzen entscheiden dann andere ggf. noch mit.
Ja, ich werde ihn ebenfalls anlegen!
Das ist auch eine Frage der Versicherung.
Beim Moppet fahren setze ich auch 'nen Helm auf und ziehe andere Schutzbekleidung an.
Außerdem verstehe ich nicht, wie ich meinen Kindern abverlangen kann sich an eine Regel ("du bist um 22 Uhr zuhause" ... "du muss links-rechts-links gucken" ....weiß der Geier was noch alles ) zu halten, wenn ich selber Regeln beuge !?
Mal so meine Meinung
Trotz meiner bisherigen Unerfahrenheit in Sachen Twizy-Fahren, halte ich die Nachrüstung eines verstellbaren (+ ggf. bequemeren) Sitzes für eine gute Sache. Aber es müssen die geltenden Regeln anerkannt und umgesetzt werden. Solange es keine TÜV-konforme Lösung für die Nachrüstung gibt, bleibt bei meinem die Plastikschale.
Dennoch finde ich das Engagement von TwizyChrisy bemerkenswert.
@ TwizyChrisy: Toll....was du für das Forum mit seinen Teilnehmern machst.
Gruß
Andreas
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traumhörnchen schrieb:
. Solange es keine TÜV-konforme Lösung für die Nachrüstung gibt, bleibt bei meinem die Plastikschale.
Erst mal Danke für die Blumen
Ich gebe nur eins zu Bedenken... Der TÜV-Segen hat mit der tatsächlichen Sicherheit einer Lösung keine zwangsläufige Korrelation.
Es mag ein durchaus tragfähiges Indiz sein, daß es sich nicht um eine "furchtbare" Bastellösung handelt, aber ob eine Lösung hinterher sicherer ist nur weil der TÜV ja gesagt hat... DAS ist ein Verständnis. das nur ein gebürtiger Deutscher verstehen kann, für den der TÜV bereits mit der Muttermilch zum Gott über alles was auf der Straße fährt erklärt wurde.
Ich habe keinerlei Ressentiments gegenüber Menschen, die das "Risiko" einer nicht "geTÜVten" Lösung nicht eingehen.
Ich entscheide das für mich "fallweise".
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- traumhörnchen
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...ja, ich kann und möchte dem nichts entgegenhalten. Nur weil der TÜV seinen Segen gibt, heißt es nicht, das es sicher ist. Autofahren ist eh gefährlich....und trotzdem erlaubt.
Mir geht es in unserem ach so organisierten Land um eines: Der Verlust der Betriebserlaubnis oder auch nur eine nicht abgesegnete Veränderung einer wesentlichen Fahrzeugkomponente, ist im Falle der Schadenregulierung für die Versicherung ein gefundenes Fressen. Einen Regressanspruch der Versicherung an mich ...und ich wäre dann selbst in zweifacher Hinsicht der Leidtragende (regresspflichtig + geschädigt, weil ja selbst im Twizy gesessen)... möchte ich nicht riskieren.
Du hast recht, das man es je nach Situation für sich auch abwägen soll, wenn man es denn kann.
Ich bin nun auch nicht gerade der, der immer alles total oberkorrekt macht und penibel einhält. Aber ehrlich.....können wir es uns eigentlich erlauben, soetwas selbstständig abzuwägen? Eigentlich nicht, denn wir sind nicht alleine auf den Strassen unterwegs....tragen also für die anderen um uns herum auch Verantwortung.
Ich stehe auf den Standpunkt ...und ich glaube das hattest du hier in dem Post ganz oben auch gemacht... man muss ganz groß + fett darauf hinweisen, das es nicht regelkonform ist, sondern auf eigenes Risiko läuft. Bitte auch nicht vergessen, die Verantwortung, die man allen anderen gegenüber hat, deutlich zu machen.
Warum? Hier und überall im Internet lesen jüngere Menschen mit, deren Lebenserfahrung (und das ist nicht schlimm, sondern völlig normal) noch nicht so sehr weitreichend ist. Ein solcher Leser (und jetzt vielleicht Umbauer) hinterfragt ggf. gar nicht, welche Konsequenzen mit einem Umbau einhergehen. Warum auch?...hat ja im Internet gestanden
Sicher, wir sind nur Menschen. Aber haben wir ....besonders als "Erstnutzer" einer technischen Revolution, die wir anderen vorbildlich durch unsere Erscheinung und unser Verhalten schmackhaft machen wollen.... nicht auch eine besondere Verpflichtung? Wir können den Verbrenner-Herstellern nicht böse sein, wenn sie einen 5,5-ltr-Verbrauch ins Prospekt schreiben, das Produkt dann aber 6,9 ltr. verbraucht, wenn wir selber uns auferlegte Regeln brechen.
Mein Post gehört hier gar nicht hin. Deshalb möchte ich jetzt auch von meiner Seite die Diskussion schließen; soll nicht heißen, das ich das letzte Wort haben muss....
Manchmal denke ich zuviel.....tschuldigung.
Und nochmal: schön, das du das für alle Besteller machst
Gruß
Andreas
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traumhörnchen schrieb: ...Der Verlust der Betriebserlaubnis oder auch nur eine nicht abgesegnete Veränderung einer wesentlichen Fahrzeugkomponente, ist im Falle der Schadenregulierung für die Versicherung ein gefundenes Fressen.
Moin...
nope, immer wieder verbreiteter Irrtum! Es müsste schon genau diese geänderte Komponente ursächlich für den Schadenfall sein. Das pauschale "wir zahlen den Auffahrunfall auf den Tanklaster nicht weil der Sitz geändert war" ist nicht möglich!
Du hast recht, das man es je nach Situation für sich auch abwägen soll, wenn man es denn kann.
.....können wir es uns eigentlich erlauben, soetwas selbstständig abzuwägen? Eigentlich nicht, denn wir sind nicht alleine auf den Strassen unterwegs....tragen also für die anderen um uns herum auch Verantwortung.
Ja, kann "man", wenn man denn etwas gesunden Menschenverstand aufbringt.
... man muss ganz groß + fett darauf hinweisen, das es nicht Regelkonform ist und auf eigenes Risiko läuft. Bitte auch nicht vergessen, die Verantwortung, die man allen anderen gegenüber hat, deutlich zu machen.
Genau das sehe ich anders, nur weil es irgendwo steht wie es geht muss ich noch lange keine Verantwortung für denjenigen Übernehmen ders nachmacht und gegebenenfalls damit auf die Schnauze fällt!
Hier und überall im Internet lesen jüngere Menschen mit, deren Lebenserfahrung (und das ist nicht schlimm, sondern völlig normal) noch nicht so sehr weitreichend ist. Ein solcher Leser (und jetzt vielleicht Umbauer) hinterfragt ggf. gar nicht, welche Konsequenzen mit einem Umbau einhergehen. Warum auch?...hat ja im Internet gestanden
Ja, und? Selbstverantwortung... manmanman...
Aber haben wir .... nicht auch eine besondere Verpflichtung? Wir können den Verbrenner-Herstellern nicht böse sein, wenn sie einen 5,5-ltr-Verbrauch ins Prospekt schreiben, das Produkt dann aber 6,9 ltr. verbraucht, wenn wir selber uns auferlegte Regeln brechen.
Sorry, das hat als Beispiel jetzt so gar keinen Bezug zum Thema... Das eine ist der Einsatz von oben genanntem Verstand, das andere bewusste Täuschung und kriminelles Vorgehen im großen Stil unter Ausnutzung von Machtstrukturen und rein aus Geldgier!
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- traumhörnchen
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Pfälzer68 schrieb:
traumhörnchen schrieb: ...Der Verlust der Betriebserlaubnis oder auch nur eine nicht abgesegnete Veränderung einer wesentlichen Fahrzeugkomponente, ist im Falle der Schadenregulierung für die Versicherung ein gefundenes Fressen.
Moin...
nope, immer wieder verbreiteter Irrtum! Es müsste schon genau diese geänderte Komponente ursächlich für den Schadenfall sein. Das pauschale "wir zahlen den Auffahrunfall auf den Tanklaster nicht weil der Sitz geändert war" ist nicht möglich!
Das Beispiel hab ich nicht genannt. Mein Versuch war es, es nicht zu spezifizieren. Das der Schadenfall ursächlich am nicht regelkonformen Umbau lag, müsste bewiesen werden.
In diesem Falle könnte ggf. ein Gutachter zum Schluss kommen, das die Verletzung der Schulter und des Armes auf Grund des nicht angelegten 2. Sicherheitsgurtes lag.
Pfälzer68 schrieb:
traumhörnchen schrieb: Du hast recht, das man es je nach Situation für sich auch abwägen soll, wenn man es denn kann.
.....können wir es uns eigentlich erlauben, soetwas selbstständig abzuwägen? Eigentlich nicht, denn wir sind nicht alleine auf den Strassen unterwegs....tragen also für die anderen um uns herum auch Verantwortung.
Ja, kann "man", wenn man denn etwas gesunden Menschenverstand aufbringt.
...gesunder Menschenverstand ist relativ wenn man sich in der Welt umblickt.
Eine Versicherung interessiert sich nicht immer dafür, ob man gesunden Menschenverstand geplant hatte.
Pfälzer68 schrieb:
traumhörnchen schrieb: ... man muss ganz groß + fett darauf hinweisen, das es nicht Regelkonform ist und auf eigenes Risiko läuft. Bitte auch nicht vergessen, die Verantwortung, die man allen anderen gegenüber hat, deutlich zu machen.
Genau das sehe ich anders, nur weil es irgendwo steht wie es geht muss ich noch lange keine Verantwortung für denjenigen Übernehmen ders nachmacht und gegebenenfalls damit auf die Schnauze fällt!
Verantwortung ist vielleicht mißverstanden....vielleicht insofern: Ein Hinweis kann nicht schaden.
Man bricht sich ja kein Bein ab, außer das man von sich selbst sagt "hey, was ich hier mache entspricht nicht der Regel"
Pfälzer68 schrieb:
traumhörnchen schrieb: Hier und überall im Internet lesen jüngere Menschen mit, deren Lebenserfahrung (und das ist nicht schlimm, sondern völlig normal) noch nicht so sehr weitreichend ist. Ein solcher Leser (und jetzt vielleicht Umbauer) hinterfragt ggf. gar nicht, welche Konsequenzen mit einem Umbau einhergehen. Warum auch?...hat ja im Internet gestanden
Ja, und? Selbstverantwortung... manmanman...
Mit Selbstverantwortung hat nicht jeder was am Hut.
Ich sehe jeden Tag tausende ohne Selbstverantwortung, die aber von sich behaupten, das sie welche haben.
Ein ...vermutlich unpassendes, aber mindestens stellvertretendes Beispiel....
Er liebt seine Familie, er liebt seinen Sport und sein Hobby, 2x im Jahr macht er mit Freunden ein schönes Wochenende....er ist sozial integriert: aber er fährt an 170 Tagen im Jahr mit 96 km/h 20 mtr. mit seinem 40-Tonner hinter einem anderen 40-Tonner her.
Ich denke, das hat mit Selbstverantwortung nichts zu tun.
[/quote]Pfälzer68 schrieb:
traumhörnchen schrieb: Aber haben wir .... nicht auch eine besondere Verpflichtung? Wir können den Verbrenner-Herstellern nicht böse sein, wenn sie einen 5,5-ltr-Verbrauch ins Prospekt schreiben, das Produkt dann aber 6,9 ltr. verbraucht, wenn wir selber uns auferlegte Regeln brechen.
Sorry, das hat als Beispiel jetzt so gar keinen Bezug zum Thema... Das eine ist der Einsatz von oben genanntem Verstand, das andere bewusste Täuschung und kriminelles Vorgehen im großen Stil unter Ausnutzung von Machtstrukturen und rein aus Geldgier!
Es ist stellvertretend!
Regeln sind verbindlich....für den gewerbsmäßig kriminellen Autohersteller, der ggf. mit dem Verbrauch gelogen hat, wie auch für den ehrlich schaffenden Nutzer, der großartige Ideen in seiner Werkstatt ertüftelt.
Bitte nicht mißverstehen....ich will dieses Engagement von TwizyChrisy nicht schmälern....und ich will hier auch keinem den Spaß am Smart-Sitz nehmen....und auch nicht den Thread zerhacken.
Wenn in der Zukunft jemand diesen Thread lesen wird, wird er an dieser Stelle kurz mal wach gerüttelt und kann dann abwägen....wenn er nicht zuvor durch gesunden Menschenverstand selber schon daran gedacht hat, das das bis jetzt nicht regelkonform ist.
Desto erfreulicher fand ich es, das TwizyChrisy nach Unterlagen für den TÜV-Mann fragt....
Gruß
Andreas
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- indikat0r
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Laut Renault ist der rechte Gurt ein Zusätzlicher Seitengurt. Welcher den Sicherheitsgurt nicht ersetzt.
eGuide von Youtube
StVO sagt hierzu:
- I. Allgemeine Verkehrsregeln
- §21a Sicherheitsgurte, Rollstuhl-Rückhaltesysteme, Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme, Schutzhelme
- (1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein; dies gilt ebenfalls für vorgeschriebene Rollstuhl- Rückhaltesysteme und vorgeschriebene Rollstuhlnutzer-Rückhaltesysteme. Das gilt nicht für
- 1.(aufgehoben)
- 2.Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
- 3.Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
- 4.Fahrten in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist,
- 5.das Betriebspersonal in Kraftomnibussen und das Begleitpersonal von besonders betreuungsbedürftigen Personengruppen während der Dienstleistungen, die ein Verlassen des Sitzplatzes erfordern,
- 6.Fahrgäste in Kraftomnibussen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t beim kurzzeitigen Verlassen des Sitzplatzes.
- (2) Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind.
Der Vor
Der Dreipunktgurt definiert sich durch die Art der Haltepunkte.
Punkt 1 B Säule unten
Punkt 2 Gurtschnalle am Sitz
Punkt 3 B Säule oben
Schlussfolgerung: Der Zusatzgurt ist Zusatz und nicht vorgeschrieben.
Zum Thema Sitz:
Sitze und die Konsolen müssen seit Erstzulassung des KfZ ab 1996 eingetragen werden oder müssen eine ECE/EG Erlaubniss haben.
Auszug vom TÜV:
Sitze
- Natürlich sollten Sitze nicht nur bequem sein oder „stylisch“ aussehen, sondern auch der
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden
- Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen. Es
- muss gewährleistet sein, dass die Sitzposition individuell den Körpermaßen angepasst werden kann. Bei
- zweitürigen Fahrzeugen ist zusätzlich auf die Ein- und Ausstiegsmöglichkeit als auch auf die Fluchtmöglichkeit
- von den hinteren Fahrgastplätzen zu achten. Sitze und Sitzkonsolen müssen bei Fahrzeugen ab Erstzulassung
- 1996 über entsprechende, gültige Prüfzeugnisse verfügen (Teilegutachten, EG / ECE-Prüfzeichen).
Ansonsten gilt wie üblich: Ob eine Eintragung durch den Prüfer vorgenommen wird, liegt voll und ganz in seinem eigenen Ermessen.
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- TwizyChrisy
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indikat0r schrieb:
Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen. Hierfür müssen Autositze einen entsprechenden Verstellbereich in Längsrichtung sowie ein gewissen Winkelverstellbereich der Rückenlehne aufweisen.
Die Winkelverstellbarkeit halte ich für einen gespielten Witz. Weder beim Twizzel noch bei diversen Vollschalen ist eine Verstellbarkeit, die über die nätürliche Elastizität des Materials hinausgeht möglich. Noch nicht mal der Smart Beifahrer ist verstellbar.
Sollten diese 0,2° "einer gewissen Verstellbarkeit" genüge tun, ziehe ich obige Aussage zurück
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- indikat0r
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Für Vollschalen zum Nachrüsten die man eintragen lassen will gibt es extra ABE Winkel:
www.broemmler-motorsport.de/interieur/198-recaro-abe-seitenadapter-aluminium.html
Generell:
Was Serie ist solltest eher und darf man nicht mit "Nachrüstzubehör" vergleichen.
Ich nenne da als beispiel die ganzen Klappenauspuffanlagen.
Serie kein Problem - Nachrüstung nahezu nicht eintragbar.
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- Pfälzer68
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Das mit der Lehnenverstellung ist Deutsch, EU sagt imho das eine "werkzeuglose Längsverstellung" gegeben sein muss. Der Tüvler in Neustadt sagt da die Originalsitzlehne im T nicht verstellt werden kann muss das auch beim Nachrüstsitz nicht sein. Der Sitz muss aber zwingend das selbstständige Aussteigen vom hinteren Platz aus ermöglichen! Daher der Zuggurt beim Original.
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- dingdong
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Back to the Roots
Da ich diese Statements und Redebeiträge schon aus einem früheren, absolut sicherheitsrelevanten Thema kenne ( da war mal was mit Kolben Ringen u. Schrauben),
wäre es schön wieder nur über die Schienen und Teilenummern zu reden.
DANKE
Den ich bin mir absolut sicher, das Jeder hier weiß was er tut.
Und dann kommt noch dazu , das ich TC`s handwerkliche Fähigkeiten und das Wissen um das richtige Material als höher einschätze, wie das Wissen von so manchem Entwicklungsingenieur der nur in die Tasten haut und Rost von Farbe nicht unterscheiden kann.
das mußte jetzt raus!
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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