Frontscheibenheizung Funktionsweise / Fehlersuche
- kurtj
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- Pfälzer68
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Ich will das ganz ohne die orschinaale Steuerung machen, mit nem "schnöden" Eltako oder Finder Zeitrelais mit Weitbereichseingang und mehreren Funktionsleveln. Kosten so um die 30,-...
Mein Hebel ist seit letztem Winter auch mit eigener Entscheidungsfreiheit ausgestattet.. je nach Wetter
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- Balu_Baer
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um einen externen Taster für die Scheibenheizung zu realisieren braucht man einen Taster mit Wechselkontakt
siehe z.B. hier: www.reichelt.de/Vandalismus-Taster/VS-LA...tml?ACTION=3&GROUPID=7588&ARTICLE=108417
siehe Schaltplan #148687 dort vom Lenkstockschalter die Kabel an den Pins LSP49 (gemeinsamer Pol) LSP46 (Schließer)
und LSP45 (Öffner) am Lenkstockschalter entfernen und mit dem externen Taster verdrahten.
Gruß Balu
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- Gelibra
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Hallo man sollte vor ausbau des airbags die 12 volt batterie abklemmen, vw empfielt auch beim ausbau sich selber zu erden!kurtj schrieb: Ja ist mir auch ein Rätsel - dafür kann ich scheibenwischen so viel ich will, passiert da nie. Ich glaube ich muss das Teil demnächst einmal auseinander nehmen. Ist das irgendwie problematisch wegen Airbag? Worauf sollte man da achten?
Meine Scheiben heizung ist derzeit unauffälig renault meinte das eventuell der schalter auf der falschen position stand ich das mit meiner garantie aber auch gerne mal testen lassen könnte. Was ich hier in der diskusion nicht verstehe ist das man einen aufgrund eines manuelen schalt kontakts mit externen schaltern lösen möchte. Das sollte doch einfacher zu lösen sein! Irgendwann hat das ja mal alles funktioniert, also muss das auch zu reparieren sein ohne experimente in der elektrik zu veranstalten.
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Klar, kauf eine neue Schaltereinheit und gut..
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- stromkreisparadies
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also habe ich mich auf die suche nach einer einfachen alternativlösung gemacht, aber die existiert nicht. und diese info habe ich hier geteilt.
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stromkreisparadies schrieb: das problem ist, dass man den airbag ausbauen muss um den schalter zu wechseln/reparieren. und das DARF man als privatperson nicht.
Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland $231 Art.4 Abs 1
Das Ein- und Ausbauen von Airbags ist auf dem Grund und Boden der Bundesrepublik Deutschland nur Personen erlaubt, die neben einem von der deutschen Handwerkskammer anerkannten Meistertitel einen Sprengstoffschein der Klasse B7 sowie einen Sachkundeachweis in Erster Hilfe besitzen, der nicht älter als 3 Jahre nach Ausstellung sein darf. Zusätzlich dürfen für die befähigte Person keine Einträge im polizeilichen Führungsregister vorhanden sein. Eine jährliche Offenlegung der steuerlichen Unbedenklichkeitserklärung des zuständigen Finanzamts wird dringend empfohlen. Zuwiderhandlungen werden mit Geldstrafen bis 50.000Euro oder Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet.
Mein Gott, wo sind wir eigentlich mittlerweile gelandet?
Haben wir in unserem Land nicht wirklich VIELE dringlichere Probleme als einen Airbag?
Irgendwie glaub ich langsam ich bin im falschen Film
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Aber die scheren sich einen Scheißdreck um die Gesetzte!
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TwizyChrisy schrieb:
Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland $231 Art.4 Abs 1
Das Ein- und Ausbauen von...
Hihihi §231 StGB befasst sich mit der Beteiligung an einer Schlägerei . Das passt ja ! Zufall?
Viele Grüße, Andreas
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Akku61 schrieb:
TwizyChrisy schrieb:
Strafgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland $231 Art.4 Abs 1
Das Ein- und Ausbauen von...
Hihihi §231 StGB befasst sich mit der Beteiligung an einer Schlägerei . Das passt ja ! Zufall?
Sag jetzt ned Du hast da echt nachgeschlagen Ich glaub ich hab zu wenig Smilys hingemacht
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- Gelibra
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Ja wenn man eine stromverschwendende glühbirne gegen eine led ( in der regel ohne abe!) tauscht verliert man auch die betriebserlaubniss!
Wie war das mit der legalität von ovms !?
Aber es gibt ja immer noch die möglichkeit das bei renault reparieren zulassen dann kommt man nicht in die bedrulie!
Jeder wie er mag!
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stromkreisparadies schrieb: airbag ausbauen ... DARF man als privatperson nicht.
Moin.
Worauf beziehst Du das? Quelle?
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Pfälzer68 schrieb:
stromkreisparadies schrieb: airbag ausbauen ... DARF man als privatperson nicht.
Moin.
Worauf beziehst Du das? Quelle?
Das ist ein Gerücht, daß sich hartnäckig hält. Es könnte ein Körnchen Wahrheit besitzen, da es sich bei den Zündern ja um pyrotechnische Gegenstände handelt.
Welche BAM Klasse ein Airbagzünder hat, weiß ich nicht. Allerdings dürfte ihn -sofern er eine höhere Klasse hat- dann auch ein KFZ Meister nicht ohne T2 "Sprengstoffschein" ein- oder ausbauen.
Alles ein bisserl ominös. Hat hat auch niemand Interesse dran diese Geschichte aufzuklären. Also von den Profis her mein ich.
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- stromkreisparadies
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für den ein/ausbau braucht man einen speziellen lehrgang, also eingewiesenen personal darf das.
genauso wie man nur mit lehrgang einen kran oder gabelstapler bedienen darf.
das ist kein gerücht, das ist so. dass das trotzdem keine rocketscience ist steht ja auf einem anderem blatt. ist aber ein gutes argument eine alternativlösung zu suchen.
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stromkreisparadies schrieb: auch wenn "darf ich nicht" für viele die grundvoraussetzung ist etwas anzugehen:
für den ein/ausbau braucht man einen speziellen lehrgang, also eingewiesenen personal darf das.
genauso wie man nur mit lehrgang einen kran oder gabelstapler bedienen darf.
das ist kein gerücht, das ist so. .
Nö. Das ist DEFINITIV NICHT SO.
Ich habe einen Gabelstapler und einen Bagger und ich bediene beide OHNE irgendeinen Schein jemals in meinem Leben dafür gemacht zu haben. Und ich brauche das auch nicht.
Ob die Berufsgenossenschaft das einem Zwangs-Mitgliedsunternehmen das als Auflage machen darf oder ob eine Versicherer das als Voraussetzung für eine Betriebsversicherung fordert ist eine völlig andere Baustelle.
JEDER darf auf seinem privaten Grund solange mir den Gabelstapler umhergabelstapeln bis er verdurstet von Fahrerschemel fällt.
OHNE jeglichen Befähigungsnachweis.
Im gewerblichen Bereich sieht das etwas anders aus, da die "Empfehlungen" der Berufsgenossenschaften in D fast sowas wie Gesetzeswirkung haben.
Bei Airbags vermute ich etwas ähnliches. Ich wüsste nicht wer mir warum und auf welcher Rechtsgrundlage das verbieten sollte.
Das Thema T2-Sprengstoffschein könnte allerdings interessant werden. Hab grad recherchiert ... Airbags und Gurtstraffer haben eine eigene Zulassungsklasse T1.
Wer GEWERBLICH damit umgeht muß dies .... Zitat:
"Jeder Betrieb, der mit Airbags oder Gurtstraffern
umgeht, muss dies entsprechend § 14 Sprengstoffgesetz
spätestens zwei Wochen vor Beginn
dem zuständigen Staatlichen Amt für Arbeitsschutz
schriftlich anzeigen. In der Anzeige sind
die mit der Leitung des Betriebes oder einer Filiale
beauftragten Personen anzugeben.
Die Aufgabe eines Betriebes sowie der Wechsel
einer verantwortlichen Person sind ebenfalls anzeigepflichtig."
Von Privatmenschen lese ich da ..... nix.
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