Jetzt habe ich vorne auch Breitreifen ;-) 145/70
- D a n n o
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- dingdong
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Und seit wann haben unsere T,s ne Tachowelle an der Vorderachse?D a n n o schrieb: Hier will ich mal die Fragen beantworten, die noch in Forum kursieren.
Ebenfalls gibt's hier Tips zur Erleichterung für die Eintragung:
Er gibt keine ABE-Bescheinigung für Reifen für Twizy. Gäbe es eine ABE wäre der TÜV überflüssig.
Für alle in der Nähe: Ich kann wirklich nur an den TÜV in Wiesbaden an die Herren Ing. Werking und Merz verweisen. Die sind freundlich, wohlwollend, hilfsbereit. Und nach meiner Einzelabnahme wissen die jetzt auch, wie´s geht.
Vielleicht möchten TÜV-Ingeneure die sich quer stellen mal dort anrufen, damit sie wissen, wie´s geht. Mein Ernst !
Ich bin mit den 145/70er Reifen auf der Vorderachse dort hin gefahren und hab um eine Einzelabnahme gebeten.
Er ist gefahren und hat die Reifen wie oben im Forum genannt, getestet und für gut befunden.
Er arbeitet nach einer vorgegebenen Liste das ab, was für die Prüfung nötig ist und kann dann als TÜV-Ing. für jedes Fahrzeug einzeln selbst entscheiden, ob diese Reifengröße akzeptabel ist oder nicht. Daher das Wort Einzelabnahme.
Deshalb kommt man NICHT mit einem hier im Forum kursierenden Gutachten weiter. Es könnte unterstützend sein, um zu zeigen, das der TÜV in München und der TÜV in Wiesbaden das akzeptieren. Die GRUNDLAGE für die Abnahme nach §21 / §19(2) ist und bleibt der Ingenieur bei jedem einzelnen Tzwizy.
Er sagte, dass die Prüfung beim Twizy insofern einfacher ist, da das Fahrzeug nur 80km/h fährt. Da kann man davon ausgehen, dass da nix schlackert, wenn man "Vollspeed" fährt.
Ebenfalls einfacher für die Abnahme ist es (sagte Hr Werking), dass wir eine Änderung an der Vorderachse vornehmen. Wenn das Fahrzeug beladen wird, dann hinten (über der Hinterachse). Somit ändert sich nichts an der Belastung der Vorderachse.
Meine Vorinformation war, dass sich der prozentuale Abrollumfang zwischen den originalen 125/80 und den 145/70 nur um ca 0,6% unterscheidet. Der darf max. 2-3% betragen. Deshalb sind 145/80 nicht möglich.
Hier in Hessen kommt halt noch die Umständliche Beantragung der Papiere in Marburg dazu, bis man dann zur heimischen Zulassung gehen kann.
Der Mann vom TÜV in Wiesbaden soll besser zur Müllabfuhr, da kann er den ganzen Müll erzählen.
Nie wieder Faschismus
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- D a n n o
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Er war MEIN Beitrag, um es den Herren vom TÜV leichter in der Abnahmeentscheidung zu machen.
Es ist aber tatsächlich so, dass ein größerer Reifenumfang zu einer höheren Endgeschwindigkeit führt. Dabei ist es egal an welcher Achse eine Tachowelle sitzt, wenn es diese gäbe. Allerdings ist mir nicht bekannt, wie der Twizy abriegelt.
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D a n n o schrieb: Es ist aber tatsächlich so, dass ein größerer Reifenumfang zu einer höheren Endgeschwindigkeit führt.
Das stimmt nur, wenn Du die Hinterreifen nimmst - und der Motor es schafft, diese auf die gleiche Drehzahl wie die kleineren zu bringen.
Du kannst Dir vorne Reifen mit 5m Durchmesser montieren, dann schaust Du zwar beim Fahren in den Mond, wirst aber keinen Deut schneller. Sollte auch ein TÜV-Ingenieur begreifen ...
Ulrich
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- Jack76
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D a n n o schrieb: ...Allerdings ist mir nicht bekannt, wie der Twizy abriegelt.
Der Kurze greift die Drehzahl des E-Motors ab. Getriebeuntersetzung ist ja fest, damit errechnet sich die Raddrehzahl und dadurch natürlich Geschwindigkeit und Wegstrecke, fertig ist der Lack.
Vorne kannst tatsächlich Treckerräder anschrauben, angezeigte und reale Geschwindigkeit des Fahrzeugs ändern bzw. unterscheiden sich hierdurch nicht.
Grüße
Jack
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Jack, Danke für die Info.
LG
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D a n n o schrieb: Ulrich, Noch mal: Das mit den Tacho und dem Reifendurchmesser ist auf meinem Mist gewachsen.
Jack, Danke für die Info.
LG
Hab ich nie bestritten.
Schönen Abend
Ulrich
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Uhh, oohhh, du soltest aber keine Dokumente ins Netz stellen, die so viele persönliche Daten enthalten, sondern das alles schwärzen! VIN, Kennzeichen, Adresse, ...)D a n n o schrieb: Hier mein kompletter TÜV-Bericht zur Einzelabnahme für 145/70. Falls sich der Kram nicht runterladen lässt, PN an mich.
TV19221.pdf
Viele Grüße, Andreas
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- E-Klaus
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war am Samstag beim TÜV in Karlsruhe. 2 nette Herren kümmerten sich um mein Anliegen ob etwas dagegen spräche vorne 145/70 R13 einzutragen. Herr Günter prüfte die Radkästen und den Unterschiedlichen Rollumfang der bestehenden und der neu einzutragenden Reifengröße und kam zum Schluss:
Müsste passen....und da sich durch den erhöhten Rollwiderstand bei einem E-Fahrzeug der CO2 Wert sich ja nicht verändert (Steuerrechtliche Eingruppierung) kann er das per Einzelabnahme machen. Kostenpunkt etwa 80 Euro.
Auf Nachfragen was den wäre wenn das jetzt ein Verbrenner sei meinte er nur "Nicht bezahlbar da aufwendige Abgastests durchgeführt werden müssten".
Bin ich froh das unser Twizy elektrisch unterwegs ist
Hab dann beim Bürgeramt angerufen und gefragt was die Eintragung kostet und ob man die Fahrzeugbescheinigung Teil 2 (alt: Fahrzeugbrief) mitbringen müsse wurde mir folgendes Mitgeteilt.
Die Eintragung erfolgt nur im System und in der Fahrzeugbescheinigung Teil 1 (alt: Fahrzeugschein), Kosten zwischen 11-20€.
Also ab zum Reifenhändler und Hankook OPTIMO K715 Reifen 145/70R13 für vorne bestellt (inkl. Montage und Auswuchten 110€).
Müssten morgen da sein und dann fahr ich auch "Breitreifen vorne"
Gruß E-Klaus
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- E-Klaus
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da ich diese Woche noch die 145/70 R13 Vorderrad Bereifung eintragen lasse, hab ich mir die Frage gestellt ob man hinten nicht 155/70 R13 eintragen lassen könnte. Vom Rollumfang müsste das noch hinhauen und in den originalen Radkästen müsste eigentlich noch 1 cm Platz vorhanden sein da sich ja der Durchmesser geringfügig verkleinert. Hat das bisher jemand ausprobiert? Bin für jede Information dankbar.
Klaus
Gruß E-Klaus
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- andreas-m
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Da hat der Dir aber was aus dem Märchenreich erzählt...
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- E-Klaus
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Gruß Klaus
Gruß E-Klaus
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- E-Klaus
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Bei Diesel Fahrzeugen kommt noch der Feinstaub Ausstoß dazu. Diese Werte könnten durch breitere Reifen (höherer Rollwiderstand) die nicht vom Fahrzeughersteller freigegeben sind negativ beeinflußt werden und damit die Kfz-Steuer neu eingruppiert werden muss.........so die Aussage des Tüv Prüfer.
Gruß Klaus
Gruß E-Klaus
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- andreas-m
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Alle per Einzelabnahme / Vollgutachten §21 geprüft / abgenommen / eingetragen. So wie es bei vielen anderen auch gemacht wird.
Dann müssten ja alle jetzt andere / höhere Steuern bezahlen. Also das ist Unfug.
Weder wird für Breitreifen ein neues Abgasgutachten erstellt, geschweige denn zahlt man für Breitreifen mehr Steuern.
Dann müsste man für Spoileranbauten die oftmals den CW-Wert verschlechtern und somit einen Mehrverbrauch verursachen ja auch mehr Steuern bezahlen.
In Deutschland gibts ja schon viele absurde Dinge, aber Steuerhöhung wegen Sonderbreifung fehlt zum Glück noch.
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《》 Twizy 80 04/2016 & Zoe R240 11/2015 《》
❌ Halbinsel PV 5,7 kWp, 25 kWh LFP4
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