Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)

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13 Mär 2015 19:16 #84729 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo Martin,

ja, das stimmt soweit! Aber ich glaube nicht das die mir das "übel" nehmen, ich geh immer mal von einer positiven Einstellung anderer Menschen aus, jedenfalls was die Klientel der hiesigen Leute angeht, was nicht heißen soll, das es anderswo nicht so sein muss. Glaube eher, das du das ein bisschen "streng" siehst, was mir ja auch den Anstoß für die ganzen Überlegungen gegeben hat, wofür ich dir ja auch sehr dankbar bin, aber ich glaube nicht das mir irgendjemand etwas "böses", oder etwas "schlechtes" möchte. Die Hausverwaltung hat ja gar kein interesse daran, mir irgendetwas "Heimzahlen" zu wollen, die gehen ja auch erst mal davon aus, das das im Züge der Fertigstellung der Instalation erst festgestellt wurde, das es leider nicht so geht, wie ich das ursprünglich, als Laie, geplant hatte.

Ich hab dann auch nur gedacht, von meinem Keller aus, ist das aber ziemlich weit weg bis zum Stellplatz, und es war mir eigentlich schon ganz recht, wenn man den Strom von einem Lichtschalter aus der Garage nehmen könnte. Das scheint aber nicht zu gehen, trotzdessen das da 230 Volt sind, da braucht das vielleicht mehr Ampere, oder die Kabel passen nicht, jedenfalls hat er in der Garage keine Möglichkeit gefunden. Er ist dann plötzlich darauf gekommen, das wir mal in das Nachbarhaus gehen sollten, deswegen der wusste als Elektriker ganz genau, was er da machen muss, bzw. wo er suchen muss, um dort Strom "anzuzapfen". Jedenfalls sind wir dort fündig geworden. Und ist gleich hinter der Wand vom Stellplatz.

Na, wenn die Hausverwaltung eh den "Allgemeinstrom" abrechnen muss, dann gibt es da ja, jedenfalls auf der technischen Seite, keine Probleme. Dachte ja bis vorhin noch, das die mit der Stromabrechnng gar nichts zu tun haben, weil das alles der Stromanbieter bzw. Stromversorger macht. Da hast du mich ja erst drauf aufmerksam gemacht. Also wenn das so ist wie du schon sagst, dann könnte das doch klappen! Dann brauchen die meinen Stromverbrauch nur separat zu berechnen, und dem Nachbarhaus wieder "gutschreiben", dann passt doch alles!

Da will mich keiner "reinlegen", oder "stur" eine Ablehnung der Entscheidung durchsetzen, glaube ich eher nicht. Hab gestern Abend noch einen Brief dort hingeschrieben, und auch gestern Abend noch bei denen in den Briefkasten geworfen, die müssten den heute schon erhalten haben, bzw. sogar schon gelesen haben. Habe auch alle Unterlagen, die ich hier auch schon kopiert habe (Rechnung Prüfbogen usw.), alles mit geschickt, und auch nochmal auf meine "Behinderung" hingewiesen, und sogar noch eine Kopie von meinem Behindertenausweis mitgeschickt. Also die haben alle Informationen. Die wollen doch keinen "erheblich Gebehinderten" die Stromversorgung für seinen Krankenfahrstuhl verweigern. Also, das kann ich mir nicht vorstellen..

Die Hausverwaltung ist auch für die ganzen Häuser in dieser Wohnanlage zuständig, also dürfte denen das ziemlich egal sein, ob das das Nebenhauss ist, mit dem ich ja wirklich nichts zu tun habe, abrechnen oder nicht.

Nein, ich glaube jetzt eigentlich mach den ganzen Überlegungen, das das eigentlich keine Probleme geben sollte. Und wenn, dann wird da eben ein Stromzähler vom Stromversorger angeschlossen und die Sache ist erledigt.

Hoffe das ich bald von denen benachrichtigt werde, obwohl es jetzt auch völlig egal ist, wann die sich bei mir melden, so hab ich überlegt, weil die Steckdose ja schon installiert ist, und jetzt nur noch unklar ist, ob der Stromverbrauch beim "Allgemeinstromzähler" bleiben kann, oder ob ich selber einen separaten Stromzähler anschließen muss. Und so teuer wird das dann auch nicht, weil ja eigentlich die Anlage schon fertig installiert wurde. Es fehlt nur noch die Bestätigung das die mit mir abrechnen, oder halt ein separater Stromzähler.

Ganz egal wie die sich jetzt entscheiden, und wann, ich bekomme im Mai meinen "Twizy", und werde bzw. kann, werde ihn dann dort auch Aufladen können!

Also ich bin da optimistischer als noch heute Morgen und gestern. Heute geht es mir schon viel besser, weil ich weiß bzw. hoffe, das das auch alles so klappt, wie ich mir das vorstelle. Und die können sich melden wann sie wollen, es hat ja keine Auswirkungen auf die Stromversorgung meines "Twizy's"!




Gruß
Oswald

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13 Mär 2015 19:34 #84731 von Sven_Adv
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Ich möchte auch kurz meinen Senf zu der etwas verfahren Situation geben.

Ich habe selbst 5Jahre in einer Wohnanlage, bestehend aus 5 Häusern und einer gemeinsamen Tiefgarage, als Eigentümer gewohnt. Dabei war jedes Haus eine einzelne wirtschaftliche Einheit und die Tiefgarage wurde von allen Eigentümern von Tiefgaragenplätzen finanziell bestritten. Wie ich es bisher verstanden habe eine recht vergleichbare Situation.

Als ganz wesentlich ist das Schreiben von der Hausverwaltung, die Stelle wurde auch schon rot zitiert.

.... genehmigen wir lhnen vorbehaltlich der nachträglichen Zustimmung durch die Eigentümergemeinschaft ......

Bedeutet so viel wie: Die Hausverwaltung sieht keine Bedenken gegen dein Vorhaben, z.B. baurechtlich oder bezogen auf die vorhandene Teilungserklärung....

Eine Genehmigung dein Vorhaben zu realisieren ist das aber auf keinen Fall. Das darf die Hausverwaltung auch gar nicht. Dies kann nur die Eigentümergemeinschaft auf der Eigentümerversammlung.

Dort wird dann ein Antrag über dein Vorhaben gestellt, wir dieser genehmigt, darfst du machen andernfalls nicht!!!!

Jetzt ist das Problem, das nach dem ursprünglichen Vorhaben „dein“ Haus und die Tiefgarage betroffen ist. Sobald da ein Hansel in der Eigentümerversammlung sitzt, der gegen dein Vorhaben wettert: „Da bieten wir ja den Autoknackern schon einen Stromanschluss…“ und keiner dagegen spricht: „Der Stromanschluss ist abschließbar.“ Da kann dann sehr schnell eine negative Stimmung entstehen und dein Vorhaben wird abgelehnt.

Ein weiteres Problem sehe ich jetzt darin, dass du den Anschluss an ein anderes Haus hast legen lassen. Muss kein Problem werden, sollte aber den Eigentümern des Hauses, die dann ja über deinen Antrag zu entscheiden haben verständlich erklärt werden.

An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall dafür sorgen, bei der Eigentümerversammlung dabei sein zu können und Rederecht zu erhalten, damit du deine Situation schildern kannst und auch erklären kannst das du das Schreiben der Verwaltung falsch interpretiert hast. Dies sollte eigentlich dein Vermieter in die Wege leiten können, er kann dich auch als sein stimmberechtigten Vertreter entsenden.

Ich schreibe dies alleinig aus meinen Erfahrungen bezüglich dieser „Mehreigentumsverhältnisse“ und Eigentümerversammlungen, kann mir aber gut vorstellen dass es sich in deiner Konstellation auch so oder ähnlich verhält.

Natürlich kannst du auf der Eigentümerversammlung denen vom Nachbarhaus entgegenkommen und einen Einbau eines geeichten Zählers anbieten und dass sie immer an der Steckdose ihre PKW aussaugen dürfen.

Jedenfalls würde ich mir jetzt keine sooo großen Gedanken machen über Stromzähler oder sonst was, denn wenn die Eigentümerversammlung nein sagt, dann baust du alles wieder zurück. Dies gilt es jetzt erst einmal durchzubekommen. Ich drücke dir die Daumen.

Mit sonnigen Grüßen

Sven
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13 Mär 2015 20:16 - 13 Mär 2015 20:17 #84736 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo Sven,

Aha, ich hab eigentlich gedacht, das die Hausverwaltung darüber hinweg entscheiden kann, und da die größere Entscheidungsgewallt hat. Aber stimmt, das ist genau umgekehrt.

Ich kann ja auch nur Schritt für Schritt vorwärts gehen, und ich lass mir das auch nicht "Schwarzmalen"! Natürlich gibt es bei einer Eigentümerversammlung immer irgendwelche Leute denen das nicht gefällt, und "negative" Stimmung verbreiten. Aber das sind alles ältere Leute hier, die so etwas vielleicht mal selber gut gebrauchen könnten, um dort in der Tiefgarage den "Krankenfahrstuhl", oder den "Rollstuhl" aufladen wollen, oder mir das einfach nur gönnen, dort meinen modernen "Krankenfahrstuhl", ala' "Twizy", aufzuladen.

Und wenn die das anders bzw. gegen mich entscheiden sollten, dann kann ich das auch nicht ändern. Und ich glaub auch nicht, das ich dort irgendjemanden mit meinem "Führsprechen" für meine Situation überzeugen, oder gar seine ablehnende Haltung, in eine zustimmende Weise zu beeinflussen, zu können. Wenn die das nicht wollen, dann kann man die auch nicht überzeugen, das sind "Reife" Menschen, die ihren eigenen Kopf haben. Ich lass da ganz normal meinen Vermieter hingehen, wie sonst auch immer, und überlasse das dem Zufall. Das ist am besten.

Ich kann mit dem "Twizy" auch nach einen halben Jahr einen Unfall haben, und das Auto hat Totalschaden, dann hab ich auch kein Auto mehr. Das Leben ist eh vorbestimmend, und man kann selber kaum etwas Steuern. Ich kann immer nur auf neue Situationen "reagieren"!

Hatte heute Mittag schon den Gedanken möglicherweise umzuziehen, und somit gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen kann, nämlich eine etwas größere Wohnung zu suchen, und dort versuchen einen neuen Stromanschluss in der Tiefgarage legen zu lassen, und wäre ohne dieses Strom Problem, sonst gar nicht auf die Idee gekommen, bzw. auf solche Überlegungen in diese Richtung zu starten. Vielleicht zieh ich ja wirklich irgendwann deswegen mal um, oder es gibt mir den Anstoß für neue Überlegungen. Ist doch gut wenn man sich weiterentwickelt bzw. verändert.

Das tut mir für deine vermutlich "negativen" Erfahrungen, mit solchen Eigentümerversammlungen, wirklich leid! Aber es muss ja nicht überall gleich sein, eigentlich sind die Leute hier ganz nett, und wenn sie das verbieten, muss ich andere Wege finden, um meinen Traum zu verwirklichen, nämlich ein Auto bzw. einen "Twizy" zu fahren, das einzigste Auto was ich mir noch leisten kann.

Das wird schon irgendwie klappen.




Gruß
Oswald
Letzte Änderung: 13 Mär 2015 20:17 von hredclay .

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13 Mär 2015 20:58 - 13 Mär 2015 21:27 #84740 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo,

Ich hab gerade nochmal nachgesehen! Die "Erlaubnis" für das ursprüngliche Vorhaben ist ja schon am 20.06.2014 bestätigt worden! Dann müsste ja vielleicht auch schon in dem 3/4 Jahr, doch schon eine Eigentümerverhandlung stattgefunden haben, oder die Treffen sich jährlich gerade erst in dem letzten 1/4 Jahr , also erst bald? Na, auch gut!




Gruß
Oswald
Letzte Änderung: 13 Mär 2015 21:27 von hredclay .

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14 Mär 2015 14:54 - 14 Mär 2015 16:02 #84785 von bm3
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo Oswald,
habe deinen Thread hier erst eben gelesen und hatte auch schon paar Jahre mit den "Eigentümerversammlungen" zu tun.
Also erstmal muss man da ganz grundsätzliche Dinge unterscheiden. Du schreibst von "Nachbarhaus", ich gehe mal davon aus dass mehrere Häuser auf einem gemeinsamen Grundstück stehen und es eine große Eigentümergemeinschaft gibt.
Innerhalb dieser großen Eigentümergemeinschaften ist dann meistens die Beschlusskompetenz welche Abrechnungen betrifft auf Untergemeinschaften für jedes Haus delegiert in der "Teilungserklärung".
Falls das nicht so ist und es viele kleine eigenständige Eigentümergemeinschaften mit eigenem Grundstück gibt bist du jetzt mit deinem Stromanschluss ganz auf einer anderen Baustelle tätig geworden und angeschlossen (auch wenn dort zufällig die gleiche Hausverwaltung beauftragt ist) . :laugh:
Das macht es dann auch nicht einfacher.
Wie die ganze Sache genau organisiert ist findet sich wieder in der "Teilungserklärung mit Anhängen" die wahrscheinlich dein Vermieter in Kopie vorliegen hat und dir vielleicht einmal zur Einsichtnahme überlässt.
Viele meinen die Hausverwaltung hätte in einer Wohnungseigentümergemeinschaft das "Sagen", dem ist aber nicht so, sie ist nur Beauftragte der Wohnungseigentümer und handelt mit deren Billigung die auch in ihrer normalerweise jährlichen Versammlung die alleinige Beschlusskompetenz haben. Die Eigentümerversammlungen sind auch nicht öffentlich.
Die Hausverwaltung findet aber in der Regel in der Wohnungseigentümerversammlung verstärkt Gehör, meistens leitet die Hausverwaltung sogar die Versammlung, und kann Beschlussmehrheiten durch ihr Für-oder Gegensprechen beeinflussen, also rede mit der Hausverwaltung vorher drüber, sie nimmt auch einen entsprechenden Beschlussantrag auf die Tagesordnung, aber nerve sie bitte auch nicht zuviel durch immer neue Briefe an sie. Sonst bringst du sie am Ende eher noch gegen dich auf.
Dein Vermieter wird zur Eigentümerversammlung eingeladen und bekommt auch die Tagesordnung mit Beschlussanträgen vorab zugeschickt. Da dürfen auch ruhig bei Beschlüssen einmal ein paar Wohnungseigentümer dagegen stimmen solange die Mehrheit nach den Regelungen in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung dafür ist.Außerdem gibt es auch noch einen gewählten Beirat aus Eigentümern der der hausverwaltung zur Seite steht und auch Kontrollaufgaben hat , den du auch mal von deinem Vermieter in Erfahrung bringen könntest und auch du oder dein Vermieter vorab mit ihm sprechen. Mit Mehrheit sind Beschlüsse angenommen und auch rechtskräftig. Müssen danach gerichtlich angefochten werden. Du brauchst also nur eine Mehrheit hinter deinem Beschlussantrag zu versammeln den normalerweise dein Vermieter oder die Hausverwaltung in die jährliche Versammlung einbringen sollte. Die "Beschlussmehrheit" richtet sich meistens dabei nach den qm-Anteilen die jeder einzelne Wohnungseigentümer hat weil es ja auch welche mit mehreren Wohnungen und großen und kleinen Wohnungen gibt die dann anteilmäßig höhere Stimmrechte erhalten.
Gibt es also Eigentümer die viele oder mehrere Wohnungen haben wiegt ihre Stimme in der Versammlung mehr und du oder dein Vermieter sollten vorher mit deinem Anliegen auf sie zugehen.
Grundsätzlich kannst du natürlich auch umziehen in eine neue Wohnung die du vorher nach deinen Lade-Ansprüchen und nach den Verhältnissen in der Wohnungseigentümerversammlung und Verwaltung dann gut ausgekundet haben solltest. :laugh: Aber dann hast du das Geld bis jetzt in den Sand gesetzt.
Warte doch erstmal ab was rauskommt, umziehen geht dann immer noch und ist der große Vorteil den Mieter gegenüber Eigentümern haben, hat aber auch einen Beigeschmack von "Weglaufen bei Problemen".


Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 14 Mär 2015 16:02 von bm3.

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14 Mär 2015 19:12 - 14 Mär 2015 19:23 #84798 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo Klaus,

das das alles doch so kompliziert ist, hätte ich eigentlich nicht gedacht. Das macht aber nichts. Glaube das ich eigentlich gar nicht viel von der ganzen Sache mitbekomme. Ich werde von der Hausverwaltung angeschrieben, in dem die Konditionen für den Stromanschluss bzw. der Steckdose stehen, und damit ist das dann auf meiner Seite auch erstmal schon abgeschlossen.

Die Eigentümerversammlung findet, glaube ich, immer Anfang/Miite des Jahres statt, aber da brauch ich ja auch gar ncht hin, bzw. ich möchte da auch gar nicht hin. Das wird alles der Vermieter machen müssen, weil er ja auch da hingeht, und dort "seinen" Antrag zur Abstimmung gibt. Ich glaube wirklich nicht, das es da irgendwelche Probleme mit den Eigentümern oder der Hausverwaltung gibt.


Das sind hier fünf Häuser, die jeweils separat wirtschaften, aber es ist eine Hausverwaltung. Natürlich wird der Strom und die Heizung usw. für jedes Haus jeweils einzeln und separat abgerechnet. Das ist aber auch nur gut für mich, dann können sie, die Hausverwaltung, gleich meinen Stromverbrauch mit abrechnen bzw. dem Nachbarhaus "gutschreiben".

Natürlich brauch ich deswegen auch nicht gleich umziehen, das war nur eine Idee, die ausschließlich der Wohnungsgröße und dem Aufladen des "Twizy's" geschuldet ist, weil ich mir dann gleichzeitig eine etwas größere Wohnung anschaffen könnte. Da muss aber dann auch erst mal was schönes gebaut werden, oder was schönes frei werden, aber ich hab hier schon die optimale Wohnung gefunden. Die könnte nur etwas größer sein.

Das hat in diesem Fall nicht allzuviel mit "weglaufen vor Problemen" zu tun, sondern war nur ein spontaner Einfall, der aber auch finanziell ziemlich viel Geld kostet, und wie du schon sagst, hab ich hier schon so viel investiert. Aber wenn ich eine schönere Wohnung finden sollte, werde ich vielleicht mal sehen, ob ich da nicht vielleicht doch noch mal umziehen kann. Aber hier ist auch gleich ein "Tengelmann" zum Einkaufen schräg gegenüber, den ich zwar jetzt noch nicht nutze, weil er einfach auch zu "teuer" ist, und ich geh auch lieber zu "Aldi", weil ich dort günstig Einkaufen kann, und da auch meine Tofu, Soja und die Bio Sachen ziemlich günstig sind. Aber ich muss auch daran denken, was ich mache, wenn ich 70 Jahre alt bin, was nur noch ca. 15 Jahre dauert, und dann ist das auch vorteilhaft, wenn gleich ein Laden zum einkaufen gegenüber ist.

Aber erst mal muss ich sehen, das ich irgendwie meinen "Twizy" Aufladen kann! Und mit Verlängerungskabel usw. komm ich hier leider nicht weiter, wie schon oben beschrieben.

Nein, aber da gibt es vermutlich keine Probleme mit der Hausverwaltung, und auch nicht mit der Eigentümergemeinschaft, jedenfalls denke ich das jetzt so, nach den ganzen Überlegungen die ich jetzt schon über dieses Thema angestellt habe, und schon so viel darüber nachgedacht, und mit euch besprochen habe.


Das klappt schon!



Gruß
Oswald.
Letzte Änderung: 14 Mär 2015 19:23 von hredclay .

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15 Mär 2015 13:07 #84857 von TwizyChrisy
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo Oswald,

ich würde Dir empfehlen Dich bei einem Glas Eistee auf einen Liegestuhl windgeschützt in die Sonne zu setzen und erst mal
den ganzen Mist zu vergessen. Egal wie sehr Du Dir die Finger wundschreibst oder Dir Deinen Kopf zermarterst. Du wirst JETZT erst
mal nichts ändern können. Du macht Dich nur kaputt!

Wenn Du noch was reißen willst, formulier (zusammen mit der HV, denn die kennt ihre Pappenheimer), einen Vorlagebeschluß für die nächste Eigentümerversammlung, der mit Hinweis auf deine Schwerbehinderung und *ganz wichtig* der sauberen Kostenabrechnung auf *Dich als Verursacher* eine Ablehnung quasi unmöglich macht.

Sinngemäß

- kost nix
- macht kein Dreck
- macht kein Lärm
- ist alles nach (vorbeh.) Genehmigung durch die HV erledigt und von Dir bezahlt
- Hausverwaltung ist auch einverstanden und sieht keine Risiken
- eine Diskriminierung wegen Deiner Behinderung wird vermieden
- alle stimmberechtigten Eigentümer sind doch gute Menschen.


Und jetzt geh einen Eistee trinken.
Mach Dir Dein Leben nicht schwerer als es eh schon ist!

viele Grüße

TC

Mehr Twizys, mehr Freude.

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15 Mär 2015 15:37 #84881 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo,

ja, das hatte ich auch erst mal so gedacht. Ich kann jetzt eh nichts machen. "Grübelmäßig" ist es auch schon besser geworden, mach mir jetzt nicht mehr so den Kopf, wie vorher.

Und das mit der "Behinderung" das hab ich auch schon reingeschrieben bzw. das wissen die schon, hab aber extra nochmal eine Kopie vom "Behindertenausweis mit 90%", dem Schreiben an die Hausverwaltung mit rein gelegt,, um nochmals darauf hinzuweisen.

Nein, ich denk schon wieder an den "Twizy" der ja jetzt schon vor über 1 Monat bestellt wurde. Vielleicht kommt der ja auch schon etwas früher, die Chefin hatte damals was von 2 bis 2 1/2 Monaten gesagt. Wenn ich Glück habe, dann kommt er ja vielleicht schon Mitte April, oder Ende April. Im Anfang Mai soll er ja sowieso kommen (18.-20. Woche laut Hersteller). Der Verkäufer hat gesagt, das meine Garage ab 01. Mai, frei sein sollte, ich glaub aber das der schon früher kommt.

Und der Nachbar aus der näheren Umgebung, steht auch schon seit über einer Woche nicht mehr auf meinem Stellplatz! Entweder hat der gleich eine neue Garage bekommen, oder aber der Wagen ist zur Inspektion, aber doch nicht so lange über eine Woche, also der wird schon eine Garage haben.

Dann könnte der "Twizy" wirklich schon kommen, das Wetter ist schön, und ich freu mich schon drauf!

Dann warte ich ja immer auch noch auf die "Kraftfahrzeughilfe", wo der vom "Sozialamt" mir am Telefon gesagt hat, das er den Antrag "positiv" bewerteten wird. Das würde ja eigentlich bedeuten, das es da eventuell noch etwas Geld zum Fahrzeug dazu gibt. Der Antrag läuft auf ein "Mopedauto" hinaus, was ich eigentlich haben wollte, aber dann doch wieder auf den "Twizy" gekommen bin, was aber im Endeffekt egal sein dürfte.

Ich will da nicht zu viel erzählen, nachher stimmt das nicht, aber das geht ja nach "Prozenten", und nach dem Einkommen, was man eben durch "Rente" und "Grundsicherung" hat. Und nachdem würde bzw. müsste ich 80% bekommen, es gibt aber maximal 9.500,- Euro, wenn ich das also "richtig" gelesen habe, und vielmehr auch "richtig" verstanden hab. Dann brauch ich ja eigentlich nur noch die 11.500,- Euro, was der "Twizy" gekostet hat, und davon dann 80% vom "Sozialamt" zu rechnen, also das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, das die soviel bezahlen. Aber "Kraftfahrzeughilfe" ist für "behinderte", die aus beruflichen Gründen, oder aus "Teilhabe am Leben" auf ein Kraftfahrzeug angewiesen sind. Bei mir würde dann erst mal letzteres zutreffen, obwohl ich in den Antrag mit reingeschrieben habe, das ich dann auch bereit wäre, im Zuge der "Teilhabe am Leben" mir auch vorstellen könnte, in einer "Behindertenwerkstatt", zu arbeiten. Dann aber auch nur als ehrenamtlicher "Betreuer" oder als "Fahrer", meinetwegen die "Behinderten" von zu Hause abholen, oder zum Arzt bringen, und vielleicht auch mitgehen, oder so etwas in die Richtung. Das dann sowieso alles nur ehrenamtlich wäre, weil ich ja eh, dadurch das ich "Rente" und ergänzende "Grundsicherung" bekomme, das bekommt man, wenn die Rente alleine nicht ausreicht, und das maximale Vermögen darf auch nicht 2.600,- Euro übersteigen, und man darf sozusagen als "Sozialhilfeempfänger" nichts dazu verdienen, also das wird dann von der "Grundsicherung" wieder abgezogen.

Nicht das da noch jemand "neidisch" wird, aber das es die Möglickeit auf "Kraftfahrzeughilfe" gibt hat mir der vom "Sozialamt" selber auch gesagt, und auch von mir verlangt, das ich diesbezüglich einen Antrag bei der Rentenversicherung stellen sollte, die den Antrag aber leider abgelehnt haben, eben weil ich es (noch) nicht beruflich benötige, und danach stellt man den Antrag dann beim Kostenträger "Sozialamt". Ich kenn mich da auch nicht so gut aus, das hat bei mir alles der "VdK" Sozialverband gemacht, auch das mit der "Frührente". Die Anträge geschrieben usw..

Und wie das jetzt ausschaut, muss ich auch erst mal abwarten, wie sich das weiter entwickelt, weil ich leider zuerst das Auto gekauft habe, aber noch gar keine Bestätigung für die Bewilligung auf "Kraftfahrzeughilfe" habe, und auch noch gar nicht bekommen habe. Eigentlich stellt man "zuerst" den "Antrag" auf "Kraftfahrzeughilfe" und bekommt dann den "Bewilligungsbescheid", und "kauf" eigentlich erst dann das Auto. Bei mir ist es nun vermutlich so das der "Antrag" auf "Kraftfahrzeughilfe" schon im Januar gestellt wurde und das Fahrzeug im Februar gekauft wurde, und es gilt eigentlich immer der Zeitpunkt der "Antragstellung".

Also muss ich abwarten wie sich das noch weiter entwickelt, vielleicht bekomme ich da ja wirklich noch einen "Zuschuss" vom zuständigem "Sozialamt".

Ich hab das auch ein bisschen davon abhängig gemacht, ob ich die "Erlaubnis" für ein "Mopedauto" bekomme, da das maximale Vermögen 2.600,- Euro nicht übersteigen darf, die Fahrzeuge aber alle teurer sind, und das ich dann dort "in", oder "für" eine "Behindertenwerkstatt", oder auch in einer anderen "Zuverdienst Werkstatt für Behinderte", dort ehrenamtlich arbeiten gehe, wenn ich eben diese Zusage bekomme. Das mach ich dann wirklich, dann hab ich doch eine Beschäftigung tagsüber, weil ich bin Frührentner und könnte so etwas doch auch ruhig machen, das ich den schwächsten Leuten der Gesellschaft mit meiner Tätigkeit als "Betreuer" oder als "Behindertentransportfahrer", da unter die Arme greifen kann. Und im Gegenzug bekomme ich dann die "Erlaubnis", um so ein Kraftfahrzeug" überhaupt besitzen zu dürfen, und dann vielleicht noch eine "Kraftfahrzeughilfe" dazu bekomme. Besser könnte es ja gar nicht gehen.

Jetzt muss ich auch noch sehen, ob es bezüglich der "Finanzierung" da noch Hindernisse gibt, weil ich das Kraftfahrzeug ja nicht auf einmal, bzw. von der "Kraftfahrzeughilfe" bezahle, sondern es ja "finanziere", aber da sollte es wahrscheinlich keine Probleme geben.

Ja, das gehört hier eigentlich nicht unbedingt zum Thema "Twizy" direkt, aber vielleicht haben ja andere Leute eine ähnliche Situation, und ich kann damit einen Denkanstoß liefern, das es so etwas wie "Kraftfahrzeughilfe" für "Behinderte" überhaupt gibt. Also ich hab das vorher nicht gewusst!

Jedenfalls ist die Vorfreude die schönste Freude, und die lass ich mir auch nicht durch das "Steckdosen" Problem nehmen!



Gruß
Oswald

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25 Mär 2015 16:04 - 25 Mär 2015 16:06 #85592 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo,

hab gerade von der Hausverwaltung einen Brief bekommen, aus dem hervorgeht, das es keine Einwände von Seiten der Hausverwaltung gegen den dort installierten Stromanschlusses gibt, der ja beim Nachbarhaus am Allgemeinstrom angeschlossen wurde. Das ist eine vorbehaltliche Entscheidung von der Hausverwaltung, und wird auf der nächsten Eigentümerversammlung zur Abstimmung vorgelegt. Die Hausverwaltung sieht aber keine Probleme bezüglich der Abstimmung und wird mich unaufgefordert vom Abstimmungsergebnis informieren.

Und ich gehe auch davon aus, das es die Erlaubnis ohne Einschränkungen geben wird!




Gruß
Oswald

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Letzte Änderung: 25 Mär 2015 16:06 von hredclay .

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19 Mai 2015 16:24 - 19 Mai 2015 16:26 #88484 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Hallo,

hier habe ich soeben die Bestätigung von der Eigentümerversammlung, für die Steckdose bzw. den dortigen Stromanschluss zu installieren, bekommen!



Gruß
Oswald

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Letzte Änderung: 19 Mai 2015 16:26 von hredclay .

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19 Mai 2015 16:30 #88485 von bm3
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Gratulation Oswald ! :)
Dann kanns ja jetzt losgehen mit dem laden des "Krankenfahrstuhls" für 2 Personen. :laugh:

Viele Grüße:

Klaus

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19 Mai 2015 16:45 - 19 Mai 2015 16:46 #88489 von hredclay
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
:laugh:
Letzte Änderung: 19 Mai 2015 16:46 von hredclay .

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19 Mai 2015 17:36 #88493 von Aby73
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
Klasse! Das freut mich für Dich. Ansonsten wäre es richtig blöd geworden.
Gruß,
Michael

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19 Mai 2015 18:57 #88499 von Akku61
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
573/1000 Ja-Stimmen :blink:
Wie groß ist denn bei euch die Eigentümerversammlung? Und dann einstimmig? Waren aber nicht viele da!

Viele Grüße, Andreas
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19 Mai 2015 19:06 #88501 von Aby73
Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)

Akku61 schrieb: 573/1000 Ja-Stimmen :blink:
Wie groß ist denn bei euch die Eigentümerversammlung? Und dann einstimmig? Waren aber nicht viele da!


Nein. Das sind Miteigentumsanteile. Schau mal Wikipedia . Wieviele man hat steht in einer Teilungserklärung......
Gruß,
Michael

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