Stromanschluss in der Tiefgarage (Steckdose)
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Gruß Uwe
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So war es jedenfalls bei mir: die Verwaltung hatte nur die Bedingungen, dass ich die Rechnung der Fachfirma vorlege, auf der Zählernummer und -stand vermerkt sein sollte und fertig. Da musste nicht drüber abgestimmt werden.
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- hredclay
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so wie auf den Fotos sieht es bei mir auch aus, nur das ich noch einen separaten Sicherungskasten habe, aber sonst ist alles gleich! Für meine Sicherung habe ich 500,- Euro ohne Steuer bezahlen müssen. Der gesamte Einbau hat 1.261,- Euro gekostet.
Warum die das bei der Eigentümerversammlung diskutieren und entscheiden wollen, weiß ich auch nicht, aber ist doch vermutlich auch richtig so, wenn die anderen Eigentümer gefragt werden, ob sie was dagegen haben. Kann ja auch mal sein, das die Batterie überhitzt und anfängt zu brennen o.ä., also passieren kann da schon so einiges.
Man konnte bei mir nicht einfach von irgendwo Strom hernehmen, sondern das ging hier wohl nur, wo auch die Hauptleitungen sind. Also dort wo auch die Starkstromleitungen und die Sicherungen usw. sind. Und wenn das ein Fachmann macht, ist das auch besser.
So bin ich wenigstens auf der sicheren Seite, und jetzt müssen sie das auch zukünftig tolerieren, das ich dort mein Auto ("Twizy") auflade.
Gruß
Oswald
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- bm3
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es gibt in einer Wohnungseigentümergemeinschaft das sogenannte Sondereigentum jedes Eigentümers, welches in der notariellen Teilungserklärung detailiert festgelegt wurde und im Grundbuch eingetragen ist und zu dem beispielsweise auch ein Kellerraum und ein Stellplatz gehören kann und mit dem der jeweilige Eigentümer im Großen und Ganzen machen kann was er möchte, jedenfalls solange er die anderen Eigentümer damit nicht beeinträchtigt. Auf der anderen Seite gibt es das Gemeinschaftseigentum zu dem auch die Verteilungsanlagen des "Allgemeinstromes" und Installationen an Orten die nicht zu einem Sondereigentum zählen gehören und ganz selbstvertändlich alle Eigentümer ein Mitspracherecht haben und mit Beschluss über Änderungen abgestimmt werden muss. So lautet, jedenfalls bei uns in Deutschland, das Wohnungseigentumsgesetz und dessen Auslegung.
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/woeigg/gesamt.pdf
Da nützt es leider auch nichts das noch wegdiskutieren zu wollen.
Viele Grüße:
Klaus
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- hredclay
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daran habe ich bei der Installation gar nicht gedacht, das die Steckdose bzw. der Anschluss vermutlich nur für "Schuko" und mit dementsprechend wenig Ampere läuft.
Wenn ich da z.B. einen Renault "Zoe" aufladen möchte, dann wird das vermutlich so gar nicht gehen, abgesehen das ich dann auch einen anderen Stecker benötige (Typ2). Aber eigentlich wurde es extra an der Starkstromleitung angeschlossen, vielleicht kann man einfach nur den Stecker wechseln, und dann einfach nur anschließen, sollte ja genügend Ampere vorhanden sein. Aber da muss der Elektriker trotzdem nochmal kommen, er müsste ja dann eh den "Typ2" Stecker verbauen, was dann aber ebenfalls wieder Geld kostet.
Aber ganz davon abgesehen werde ich mir vermutlich erst mal kein Elektroauto mehr kaufen, auch keinen Elektro-Smart oder dergleichen.
Das heißt nicht das ich mit dem "Twizy" nicht zufrieden bin, da stört mich nur, das vermutlich ständig irgendwelche Schrauben nachgezogen werden müssen usw., wie die Schrauben von den Seitenscheiben z. B., sonst hatte ich bisher noch nichts.
Und was mich sonst noch am "Twizy" stört, was aber nichts mit dem Fahrzeug an sich zu tun hat ist, das ich doch mehr Kilometer fahren möchte, als ursprünglich geplant, so wie die ausgewählten 5.000 Kilometer im Jahr, und wenn ich trotzdem mehr fahre, bekomme ich nachher vermutlich noch eine hohe Nachzahlung für die überschüssigen Kilometer, und wenn ich dann das Fahrzeug nach 5 Jahren an Renault zurückgeben möchte, und dann auch mehr als die vertraglich festgelegten 25.000 Kilometer habe, wird dann da auch wieder was abgezogen, weil das Fahrzeug ja dann nicht mehr soviel wert hat, wie nach der ursprünglichen vertraglichen Kilometerleistung bzw. deren Begrenzung auf 25.000 Kilometer, und wenn ich dann vielleicht 40.000 Kilometer drauf habe, dann kostet das ordentlich Geld.
Also ich bin froh wenn diese undurchsichtigen und nicht planbaren Kosten endlich aufhören. Ich bin sozusagen nicht nur durch die begrenzte Reichweite eingeschränkt, nein sondern auf ganzer Linie. Ich bin mir dessen bewusst, das das mit einem finanzierten "Benziner" ähnliche Vorgaben bzgl. der Kilometerleistung usw. gibt, wie beim "Twizy".
Für mich war nur wichtig, das ich ein relativ günstiges Fahrzeug bekomme, ganz egal, ob es ein "Mopedauto" oder ein "Twizy" ist, bei ersterem könnte man das "Mopedauto" leider nicht finanzieren, und es wäre auch mit nur 45 km/h, auch viel zu langsam gewesen. Also, ob ein Auto nun mit "Benzin", "Wasser" oder "Strom" fährt, das ist mir eigentlich ziemlich egal, Hauptsache es fährt!
Gruß
Oswald
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- Nordberg
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da ich, wie du ja lesen konntest, selbst Eigentümer einer Wohnung bin, ist mir dieses Gesetz bekannt, ebenso wie der Unterschied zwischen Sonder- und Gemeinschaftseigentum, trotzdem danke für due Aufklärung.
Wo du gelesen hast, dass ich das wegdiskutieren möchte, wird dein Geheimnis bleiben, ich sagte nur, dass es mich wundert, dass dort die große Abstimmung erfolgen musste, wo es in meiner WEG eigentlich eher eine Formsache war.
Aber dein Posting beantwortet mir diese Frage eigentlich auch schon hinlänglich, es liegt wahrscheinlich an Leuten wie DIR!
"Nordberg"
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- Nordberg
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was die Installation angeht, weiß ich nicht, ob man da einfach einen anderen Stecker anschließen kann, von Elektroinstallationen habe ich keine Ahnung. Vermuten würde ich aber eher, dass es nicht geht, es sei denn, der Elektriker hat von sich aus schon entsprechende Vorkehrungen getroffen (wovon ich ebenfalls nicht ausgehen würde). Ich habs halt explizit so bestellt.
Was die Kosten für die Mehrkilometer angeht, kann ich dich verstehen. Andererseits kannst du ja leicht ausrechnen, was z.B. 1000 km mehr kosten und ich gehe davon aus, dass das keine astronomischen Summen sind. Wenn du dir das mal ausrechnest, sind es dann zumindest keine unüberschaubaren Kosten mehr und du kannst abschätzen, wie viel mehr km du dir leisten kannst oder willst und ggf. darauf hinsparen. Ansonsten kann man den Mietvertrag, sprich die Kilometerleistung meines Wissens nach auch anpassen, so dass man die Mehrkilometer gleich mitzahlt.
Das alles weißt du aber sicher selbst und wirst dir deine eigene Rechnung schon machen, ich dachte nur ich antworte, wenn du dir schon die Mühe machst, so ausführlich darauf einzugehen.
Viele Grüße
Nordberg
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- hredclay
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das ist wahrscheinlich möglich den Batteriemietvertrag anzupassen, auf eine höhere Einstufung, nur man kann ja leider nicht den "Finanzierungsvertrag" in dem eine Kilometerlaufleistung von 25.000 Kilometern festgelegt ist, ändern bzw. anpassen. Da ich mir die Option einer Rückgabe des "Twizy's" nach der Fnanzierunglaufzeit von 5 Jahren, offenhalten möchte, und nach dieser Zeit keinen "Twizy" mehr fahren möchte, möchte ich auch mit einkalkulieren, was im Falle eines "schleppenden" Verkauf's des "Twizy's" passiert, und ihn dann doch einfachhalber lieber wieder zurückgeben.
Es ist ja zum jetzigen Zeitpunkt auch noch nicht vorraussehbar, wie sich der Wert des Fahrzeugs dann einschätzen lässt, aber kurz um, ich möchte ihn im Winter 2020 zum Händler bringen, und wenn er dann bis März/April nicht verkauft wurde, einfach an Renault Händler zurückgeben, weil dann auch alle Verträge auslaufen. Und dann darf das Fahrzeug vermutlich nicht so viele Kilometer drüber haben, das werden die mir doch bestimmt in Rechnung stellen, wenn das Fahrzeug dann mehr als 25.000 Kilometer runter hat. Wenn man das Fahrzeug behält, was aber in meinem Fall sicher nicht passieren wird, dann ist es vermutlich egal, wie viele Kilometer der dann runter hat.
Wenn der "Full Service" Vertrag abgelaufen ist, werde ich das Fahrzeug entweder durch den Renault Händler verkaufen lassen, oder halt an diesen zurück geben, vermutlich lohnen sich dann auch die Reparaturen nicht mehr so richtig. Also ich muss noch 3.500,- Euro Schlussrate zahlen. Ich hatte mit einem Werverlust von ca. 1.000,- Euro pro Jahr kalkuliert, das heißt der "Twizy" hat 11.500,- inkl. "Seitenscheiben" gekostet. Dann wird er nach 5 Jahren vermutlich noch ca. 6.000,- Euro wert sein. Für mich spielt aber nur die Rolle, das ich 3.500,- Euro, plus Reparaturen kalkulieren muss. Das Fahrzeug wird diese 3.500,- Euro plus Reparaturkosten, vermutlich einfach nicht mehr wert!
Natürlich hat der Elektriker nichts vorbereitet, er will ja nochmal kassieren, sonst wäre er ja vermutlich auch kein. "guter" Geschäftsmann, nein es war meine Unüberlegtheit, das ich nicht daran gedacht habe, einen zukunftssicheren "Stromanschluss" legen zu lassen bzw. dafür Vorbereitungen zu treffen.
Aber solange die "Reichweitenprobleme" und die "Tankmöglickeiten" nicht ähnlich komfortable geregelt sind, wie es bei "Benzinern" der Fall ist, wird sich vermutlich auch keiner, oder nicht so viele Leute, auf diese "Elektromobilität" einlassen bzw. auf diese umsteigen.
Gruß
Oswald
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Nordberg schrieb: ...Aber dein Posting beantwortet mir diese Frage eigentlich auch schon hinlänglich, es liegt wahrscheinlich an Leuten wie DIR!
"Nordberg"
Mein lieber "Nordberg",
an mir liegt es bestimmt nicht und soll es auch nicht liegen.
Wenn in deiner Wohnungsanlage irgend etwas gemauschelt wurde und nicht den vorgesehenen Weg lief mag das für dich gerne passend gewesen sein, bei Oswald ist jedoch Alles jetzt ganz offiziell so wie es sollte gelaufen und niemand kann ihm jetzt hinterher mehr ans Bein pinckeln.
Viele Grüße:
Klaus
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- M UC 334
- Moderator
- Grenzen gibts nur im Kopf!Geht nicht gibt's nicht
ich hab dein EV gefunden!
klick mal auf meinen Lipsia 2. Thread.
l.g.
MUC
Der mit dem Elch tanzt NORDKAP by Twizy
, www.bundestwizytreffen.de ,
#twizycon
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