LED Scheinwerfer für den Twizy ?
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- Apexx
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Hab letzte Woche meine Kollegen gefragt und als Antwort bekommen: Als Standlicht oder Nebelscheinwerfer ein top Lichtbild. Aber als Abblendlicht, kein Knickpunkt: keine HU.rcoolen schrieb: Der obere link ist mit nur die rechterlampe erzetzt um den unterschied zwischen die beide lampen mal zu vergleichen. Der untere link ist mit beide lampen erzetzt :0)
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- Goldbacher
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Das hat das Original auch nicht und bekommt trotzdem HU.Apexx schrieb: Aber als Abblendlicht, kein Knickpunkt: keine HU.
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- Berthold
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Es gibt EG Fahrzeugklassen
Twizy = L7e. = Ein und Zweispurige Leichtfahrzeuge ( Qulle z.B. Wikipedia suche L7e )
Danach richten sich auch Vorschriften für die Beleuchtung.
Der Twizy ist ein Quad, Quads haben Motorradscheinwerfer, Motorradscheinwerfer sind symmetrisch.
Symmetrisch bedeutet ohne Knick.
Deshalb hat der originale Twizy Scheinwerfer auch dieses Zeichen im Glas. <–––> das bedeutet symmetrisch.
@Goldbacher Also bekommt das Original nicht „trotzdem“ TüV sondern er muss symmetrisches Abblendlicht haben.
@Apexx Sind die Kollegen vom Tüv ? Sind die Kollegen eventuell der Meinung das der Twizy ist ein kleines Auto ist ?
Dann mögen Sie bitte in der Zulassungsbescheiniung nachschauen in welcher Liga der Twizy spielt und welche Vorschriften dort anwendbar sind.
Twizy Intens ; EZ 11/16 ; Parrot mit Pioneer-Sub ; H145/13 V135/13; Spacer 10mm; Zusatzlager, Lader Ventilation optimiert ; Mario Hack ; Kaufakku; Rückfahrkamera, Lüftungsschlitze freigeräumt , LED Frontlicht, ToM , LEGASTHENIKER aus NRW
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- rcoolen
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- Meik
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Berthold schrieb: Danach richten sich auch Vorschriften für die Beleuchtung.
Die sollte man dann aber auch lesen, für die L-Klassen stehen die Vorschriften in der 168/2013 und ergänzend die 3/2014. Zur Beleuchung bei den L7e wie dem Twizy steht da wörtlich zitiert folgendes:
"EsdürfennurBeleuchtungs-undLichtsignaleinrichtungenamFahrzeugangebrachtwerden,diefürdie Fahrzeugklasse L typgenehmigt sind. Es können jedoch auch Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht werden, die gemäß UNECE-Regelung Nr. 48 für die Anbringung an Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1 typgenehmigt sind"
ECE-R48 sind die Vorschriften für PKW. Sprich der Twizy darf wahlweise Beleuchung eines Motorrades oder eines PKWs haben. Sprich egal ob asymmetrisch oder symmetrisches Abblendlicht, beide Varianten sind wenn typgenehmigt zulässig. Eh ein bisschen seltsam was hier und da bei den L7e geregelt ist, da macht sich keiner wirklich Mühe. Die symmetrischen Abblendlichter sind eigentlich nur für Fahrzeuge gedacht die sich als 2-rad in die Kurve legen. Dass man die kleinen vierrädrigen Fahrzeuge auch mal in die L-Klassen packt hatte man dabei nicht auf dem Schirm. Beleuchtungstechnisch ist heute eigentlich alles in den ECEs geregelt, für die L7e gibt es aber leider noch keine eigene ECE-Regelung.
In der 3/2014 ab Abschnitt 2 ist genau beschrieben was ein Twizy haben muss/darf. In 2.2.7 steht dass wahlweise die ECE R48 angewendet werden darf.
Die meisten Prüfer sehen Fahrzeuge wie den Twizy alle 2 Jahre mal, darf man auch nicht vergessen. Nicht jeder Prüfer fährt selber Twizy, ich kenne bisher nur 2.
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- Berthold
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Mir ist wichtig das der Scheinwerfer vom Prüfer akzeptiert wird. Gleiche Eigenschaften wie das Original sind mMn von Vorteil. Ausnahme …man erwischt einen Prüfer der unbedingt den Knick sehen will.
Bei der Suche nach einem Scheinwerter mit 5 4/3 Zoll Durchmesser sind mir aber bis jetzt nur Motorradscheinwerfer (Symmetrisch) begegnet. Wie Meik schreibt ….Weil das Thema so komplex ist und die Prüfer sowas kaum zu Gesicht kriegen ist sicher auch Glücksache ob man die Plakette bekommt.
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- Saarlodrie
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Die Verordnungen kann man auf der UN ECE Seite im Detail nachlesen, z.B. Verordnung 3/2014 und seine zitierten Stellen nachvollziehen.
easy-peasy
take it twizy
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- Berthold
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Amtsblatt der EU
in Verordnung 3/2014. Blatt L 7 / 14 zur Ergänzung der Verordnung 168/2013
sind die UNRCE Regelungen Aufgeführt. U.A
Nr 112. Scheinwerfer Asymetrisches Licht anwendbar bei ….L7e
Nr 113. Scheinwerfer Symetrisches Licht anwendbar bei ….L7e
Aus dieser Listung / Tabelle geht hervor das beide Varianten Symetrisch und Asymetrisch Abblendlicht möglich und zulässig sind.
ergänzend
2.2.7. Es dürfen nur Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen am Fahrzeug angebracht werden, die für die Fahrzeugklasse L typgenehmigt sind. Es können jedoch auch Beleuchtungs- und Lichtsignaleinrichtungen angebracht werden, die gemäß UNECE-Regelung Nr. 48 für die Anbringung an Fahrzeugen der Klassen M1 oder N1 typgenehmigt sind.
Habe ich das jetzt richtig verstanden ?
Ich werde die Auszüge des Amtsblattes kopieren und im Mai meinem nörgelnden TüV Mitarbeiter vorlegen.
Danke an Meik der in den Tiefen der EU Verordnungen geforscht hat.
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Saarlodrie schrieb: Wenn du das frei vorträgst wirst du 100%ig beeindrucken.
Nie wieder Faschismus
(1. Twizy-Deutschland-Tour)
Bad Homburg-Norddeich-München-Bad Homburg
17.07-29.07.2014 2304 km
Die Macht möge mit den Rechtschaffenen sein!
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- Hupferdriver
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Ich lasse mich gerne aufklären. Schönen Adventsonntag vom Helmut
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- JPB
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- Azubi- lieber einen Twizy zu viel, als zu wenig
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Meine 12 und 13 er sind zumindest L7E.
Twizy Color Weiß Blau, BJ 2012, aktuell 65.200km (Aug 24),
Twizy Urban salsa rot, BJ 2012, aktuell 26.500km (Juni 24), mit 10kwh Akku eigenbau, AHK
Twizy Technic Schwarz Weiß, BJ 2012, aktuell 115.000km
Twizy Karte: www.tinyurl.com/twizykarte Eintragung: www.tinyurl.com/Twizyfahrer
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- Goldbacher
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Berthold schrieb: .Weil das Thema so komplex ist und die Prüfer sowas kaum zu Gesicht kriegen ist sicher auch Glücksache ob man die Plakette bekommt.
Wenn man als Prüfer - in so einem Fall sogar nachvollziehbar und bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar - keine Ahnung hat, sollte man den Ball flach halten und wie die Juristen arbeiten.
Im Zweifel FÜR den Angeklagten. Ansonsten läuft man halt Gefahr sich lächerlich zu machen.
Problem: Wenn du ihn die erste Verordnung "um die Ohren haust", wir er suchen bis er einen neuen Grund findet......
Das Repertoire von Beamten in Genehmigungstellen oder TÜV-Prüfern oder ähnlichem Personal ist vielfältig und nahezu bodenlos.....
Idealerweise -falls man so einen Kandidaten hat- bringt man die nötigen Unterlagen mit BEVOR er die erste Aussage gemacht hat damit nicht der Super-Gau für diese Menschensorte eintritt einen Fehler eingestehen zu müssen.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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