Twizy Cabriolet
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Ich kenn das von meinen SuMo Bremsanlagen, "früher" war das Eintragen von kompletten Frontbremsen, z.b. Ducati/Brembo 4-Kolben nebst HBZ und Stahlflex an einem aus reichlich dimensionierten Alu bekannter Herkunft gefertigten Adapter kein Problem... heute kannst das völlig vergessen.
Oder größere Karosserieänderungen an Käfern... die Heckpartie abschneiden/umschweißen um Typ4 Motore unterzubringen... auch für Ez. vor 11/71..nope...
Es gibt Institutionen hinter den Prüfstellen die imho zumindest im Norden der Republik selbst vom z.b. TüV wohlwollend geprüfte Umbauten als nicht zulassungsfähig ablehnen.
Siehe z.b. die Sitzschienen die TC hat fertigen lassen.
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Pfälzer68 schrieb: ... es liegt nicht (mehr) am TüV... da wirken irgendwelche Regelungen die wohl seit ende 2020 durchgesetzt werden. Bin grad zu faul den Sitzthread zu durchsuchen. TC hat ja auch nur einen gewillten Insch an der Hand der das ignoriert, aber es gibt imho auch Forumsuser die nach der TüVabnahme im Nachhinein gescheitert sind.
Er ignoriert das nicht, er lässt sich nur nicht von einem Schreibtisch-Verwaltungsbeamten vorschreiben ob seine Begutachtung sachlich richtig ist oder nicht
Der hat sich das zum Hobby gemacht, Der ist aber auch ein verrückter Hund, der hat so ziemlich jede Zusatzqualifikation die es gibt.
Der darf/muss sich wegen fast jeden Sitzumbaus in Landau bei der Überwachungsstelle rechtfertigen
Die jeweilige Zulassungsstelle KANN wenn sie will immer Ärger machen, weil sie nicht verpflichtet ist grundlose Änderungen am Fahrzeug zu genehmigen,
die MÜSSEN ein TÜV Gutachten nicht anerkennen und KÖNNEN einen zwingenden Grund für eine Änderung verlangen. z.B. ärztliches Attest wegen eines anderen Sitzes.
Im Regelfall akzeptieren die aber ein offizielles TÜV Gutachten ohne Scherereien.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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TwizyChrisy schrieb: Die jeweilige Zulassungsstelle KANN wenn sie will immer Ärger machen, weil sie nicht verpflichtet ist grundlose Änderungen am Fahrzeug zu genehmigen,die MÜSSEN ein TÜV Gutachten nicht anerkennen und KÖNNEN einen zwingenden Grund für eine Änderung verlangen. z.B. ärztliches Attest wegen eines anderen Sitzes.
Im Regelfall akzeptieren die aber ein offizielles TÜV Gutachten ohne Scherereien.
Die tun häufig so als wenn das so wäre ...
Einen zwingenden Grund für eine "normale" Änderung können sie nicht verlangen, wenn ein Fahrzeug mit der Änderung vorschriftsmäßig ist MUSS die Eintragung erfolgen (bzw. formal damit die Betriebserlaubnis erteilt werden). Ablehnen können sie es nur wenn sie Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens haben. (1. Satz §19). Mittlerweile ist es normal dass die Gutachten genau geprüft werden, da wurde früher leider zu viel Unfug abgenommen. Heute muss der Prüfer genau darlegen warum er die Abnahme gemacht hat, welche Rechtsgrundlagen, welche Berechnungen/Prüfungen er gemacht hat, welche Gutachten vorlagen und alles schön mit Fotos doukumentieren. Das wird dann seitens der Behörde geprüft ob es formal/rechtlich sauber ist, wehe da sind dann nicht alle Vorschriften nach denen geprüft wurde korrekt aufgeführt.
Der zwingende Grund kommt erst dann zum Tragen wenn irgendwo eine Ausnahme erteilt werden soll (§70). Dann ist es letztlich Ermessenssache der genehmigenden Behörden.
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