ABE für Winterreifen 135/80 vorne
- Berthold
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Hupferdriver schrieb: Es ändert sich durch dieMontage dieser Reifen,außer der Breite nichts,der Abrollumfang ist wie beim Original !
Das sehe ich anders , mein Prüfer damals auch.
Mit der Änderung der Breite ändert sich auch der Abrollumfang, Und zwar so viel das ein Tacho am Vorderrad unerlaubt zu wenig anzeigen würde. Das kann man in Reifendatentabellen nachlesen.
Das der 135/80 auf der Vorderachse (ohne Tachoanpassung ) gefahren werden darf liegt nur daran das das Tachosignal beim Twizy auf der Hinterachse generiert wird. Dieser Fakt wird im Elia Gutachten deshalb auch dezidiert angeführt.
Twizy Intens ; EZ 11/16 ; Parrot mit Pioneer-Sub ; H145/13 V135/13; Spacer 10mm; Zusatzlager, Lader Ventilation optimiert ; Mario Hack ; Kaufakku; Rückfahrkamera, Lüftungsschlitze freigeräumt , LED Frontlicht, ToM , LEGASTHENIKER aus NRW
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Berthold schrieb:
Hupferdriver schrieb: Es ändert sich durch dieMontage dieser Reifen,außer der Breite nichts,der Abrollumfang ist wie beim Original !
Das sehe ich anders , mein Prüfer damals auch.
Mit der Änderung der Breite ändert sich auch der Abrollumfang, Und zwar so viel das ein Tacho am Vorderrad unerlaubt zu wenig anzeigen würde. Das kann man in Reifendatentabellen nachlesen.
Jupp, und zwar -3%.. und das iss illegal. Voreilen bis 8%, Nacheilen 0%
Der 125er hat nen Norm-Abrollumfang von 166.6cm, der 135er 171.6cm.
Hätte der T den Tachoantrieb vorne müsste man auf 135/70 ausweichen.
Das /70 bedeutet Höhen/Breiten-Verhältnis in %
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Hupferdriver schrieb: Hallo Chrisy.
TÜV AUSTRIA
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Ansprechpartner Dr.-Ing. Stephan Möckel
Gruß vom Helmut
Ratifiziert in FILDERSTADT im Schabenländle in der dortigen Niederlassung des TÜV Austria, die heute bereits erkennbar als DEUTSCHES Unternehmen firmiert.
Auf einem Geschäftsbogen des TÜV Austria...
Problematisch...
Mir fehlt die juristische Expertise plus das Wissen ob die damalige Filiale des TÜV Austria in DEUTSCHLAND, wo das Gutachten rechtskräftig unterzeichnet wurde,
dann als deutsches oder österreichisches Gutachten gilt... Wenn sie es heute machen würden wäre es ein 100% deutsches.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- miata
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Snorre schrieb:
@miata:
Ich stimme dir in deiner Interpretation von Meiks Aussage zu fast 100% zu.
Meik schreibt jedoch, dass eine Teilegutachten mit zu führen, nie ausreichend sei.
Wenn es eh nicht ausreicht, dann weiß ich auch nicht, ob man es mit führen muss.
Meine Interpretation:
Wenn man die Abnahme erfolgreich durchführen hat lassen, wird man wohl von der abnehmenden Organisation eine "Abnahmebescheinigung" oder ähnliches erhalten.
Ob diese "Abnahmebescheinigung" alleine schon hierfür
"Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. "
ausreichend ist, oder erst in Kombination mit dem Teilegutachten, kann ich der Aussage von Meik nicht zweifelsfrei entnehmen.
Vermutlich wird es aber schon so sein, dass nur beides gemeinsam, also die Vorlage der "Abnahmebescheinigung" und des "Teilegutachten" den fehlenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren ersetzen.
Snorre, stimmt, und das macht mich jetzt erneut nachdenklich.
Es steht ja in der Anzeige geschrieben: NUR Gutachten mitführen.
Welchen Sinn ergibt sich dann einer Abnahme bzw der Aussage ein TEILEgutachten mitführen reiche nicht aus???
Ich frag mal bei Elia nach und schubs den Meik mal an...
Btw: Die "Grünkittel" sind mir eher wurst. Wurde allgemein bisher selten angehalten (evtl weil ländlicher Bereich?!). Nur muß ich alle 2 Jahre zur HU, und die Frischlinge schauen regelmässig stur zuerst ob die Reifen passen.... Pssst: Man könnte ja auch vorne die Reifenbezeichnung unkenntlich machen...huch, muß ich am Bordstein geschrabt sein :-D *spaß*
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- Berthold
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Meine ganze 135/80 Geschichte
Wenn ich 15,- € sparen will fahre ich mit dem Bus und nicht mit dem Twizy.
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Wenn es als "nur mitführen" angeboten wird, würde ich auch einfach gerne wissen ob das faktisch so auch stimmt.
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Ein Teilegutachten ist IMMER abnahmepflichtig bei einer Prüforganisation. Grundlage: §19(3) Punkt 4 StVZO. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht wenn ein Teilegutachten vorliegt und die Abnahme des Einbaus unverzüglich usw.. Im Normalfall reicht es dann die Abnahme durch die Prüforganisation mitzuführen, es sei denn es steht die unverzügliche Änderung der Papiere auf dem Protokoll. Faustformel: Alles was irgendwie für Steuer, Versicherung oder Führerschein relevant ist muss sofort in die Papiere, bei allem anderen reicht das Mitführen der Bescheinigung (nach §19(4) wer's genau wissen will) der Prüforganisation. Beispiel wäre hier die gängige Motorraddrosselung damit mit Führerschein A1 gefahren werden darf, das muss sofort in die Papiere. Andere Bereifung dagegen nicht. Wer es genau nachlesen möchte: §13 FZV "Mitteilungspflichten bei Änderungen".
Anders eine ABE, hier hängt es davon ab was in der ABE steht. Die Gültigkeit einer ABE kann von einer Abnahme bei einer Prüforganisation abhängig gemacht werden, muss aber nicht. Bei Zubehörfelgen ist es hier üblich dass bei Verwendung einer serienmäßigen Reifengröße und nur nicht oder gering abweichender Einpresstiefe keine Abnahme erforderlich ist, bei einer Reifengröße die nicht serienmäßig ist oder stark abweichender Einpresstiefe dagegen schon. Pauschal kann man das aber hier leider nicht sagen, da hilft nur die ABE und die Liste der Auflagen zu lesen.
Einfacher ist es wenn Teile eine EG-Genehmigung haben, da ist - leider - gar nichts zwingend mitzuführen, da reicht das Prüfzeichen auf dem Bauteil. Letztlich ist es hier aber auch so dass die Gültigkeit von den Auflagen in der EG-Genehmigung abhängt, da keine Mitführpflicht bleibt es im Falle einer Polizeikontrolle Ermessenssache ob der Beamte glaubt "passt scho" oder ob der eine Mängelkarte ausstellt und das durch einen Prüfer kontrollieren lassen möchte. Im Gegensatz zu einer Prüforganisation haben die nicht die Möglichkeit sämtliche gültigen Gutachten und Genehmigungen einzusehen. Daher das "leider". Auch ohne Mitführpflicht gibt es da weniger Stress wenn man das Gutachten dabei hat.
Da ist es dann immer schwierig wenn Hersteller auf ihren Homepagen irgendwas von "Gutachten vorhanden" schreiben oder "Gutachten wird mitgeliefert". Was denn für ein Gutachten? ABE? Teilegutachten? EG-Genehmigung? Nehmen hier leider die meisten nicht so genau. Aber darauf was oben auf dem Zettel steht ist halt wichtig dafür ob das Mitführen des Zettelchens reicht oder nicht.
www.tuv.com/germany/de/lp/mobilität/vollabnahme/main-navigation/tuner/
Das obige gilt auch erstmal so nur bei EINER Änderung. Werden mehrere Änderungen vorgenommen kommt der Punkt "gegenseitige Beeinflussung" hinzu ob die jeweiligen Gutachten noch gültig sind oder nicht. So sind z.B. Gutachten für andere Fahrwerke meist eingeschränkt auf serienmäßige Räder. Bei einer andere Felge wird aber ein anderer Scheinwerfer keine Rolle spielen. Hier ist dann erstmal mehr lesen der Papiere und weniger technischer Sachverstand gefragt.
Ich kann jetzt nicht für überall in D sprechen, aber prinzipiell sag ich unseren Kunden immer sie sollen einfach mal mit allem was sie an Papierkram haben vorbeikommen oder anrufen und fragen. Am besten bevor man was kauft oder einbaut. Die meisten Prüfer beissen nicht und sind da sehr hilfsbereit wenn Kunden fragen haben. Und wenn nicht sucht man sich für die Abnahme danach besser auch einen anderen.
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Meik schrieb: Ein Teilegutachten ist IMMER abnahmepflichtig bei einer Prüforganisation. Grundlage: §19(3) Punkt 4 StVZO. Die Betriebserlaubnis erlischt nicht wenn ein Teilegutachten vorliegt und die Abnahme des Einbaus unverzüglich usw.. Im Normalfall reicht es dann die Abnahme durch die Prüforganisation mitzuführen , es sei denn es steht die unverzügliche Änderung der Papiere auf dem Protokoll.
D.h. das "Teilegutachten" alleine reicht eben NICHT aus, bzw. das Mitführen desselben...
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green_fox schrieb: So kenn ich das auch, eine ABE heißt ich kann ein Bauteil einfach anschrauben und brauche keine weitere Vorführung.
Äh, das habe ich nicht geschrieben und das ist so pauschal auch falsch.
Eine ABE kann in den Auflagen auch eine Pflicht zur Abnahme/Vorführung enthalten, da hilft nur Lesen.
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haben und machen sich keine Gedanken um eine TÜV oder sonstige Abnahme !! Wenn wir schon bei den Fenstern sind, wer hat für die Korea-Scheiben eine ABE oder Abnahme ???? Es wäre bezüglich der 135er Vorderreifen mal an der Zeit, daß mal jemand
bei Elia anfragt,was da jetzt richtig oder falsch ist !? @Pfälzer 68 hat ja geschrieben, daß der Größenunderschied zum 125 er
Reifen ca. 3% beträgt ! Wegen sowas mache ich mir keinen Kopf,zumal Reifen,in diesem Fall vorne, die größer sind, leichter rollen und somit "Energie" sparen helfen Es gäbe auch die Möglichkeit, bei den "Blauen" vorbeizuschauen und um deren
Meinung zu bitten !? Hab ich immer gemacht, wenn ich am Wochenende mit einem "dicken" Gespann fahren wollte. Ich
wurde in mehreren Fällen darauf hingewiesen,daß ich unter das LKW-Fahrverbot falle und lieber unter der Woche fahren sollte
Für mein Gefühl ist der 135er Reifen-Tread ziehmlich erschöpft. Gruß vom Helmut
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Für Anhängekupplungen gilt das gleiche was ich oben geschrieben habe. Die meisten heutigen Anhängekupplungen haben eine EG-Typgenehmigung und sind damit nicht eintragungspflichtig.
Zur ABE ist alles gesagt, wenn es keine Auflage gibt die eine Abnahme fordert alles gut.
Sonntagsfahrverbot gilt übrigens nur für gewerbliche Transporte und nicht für privat - schon seit einigen Jahren.
Ob sich jemand keinen Kopf macht ist sein Bier, aber dann nicht jammern wenn es mit Pech mal auf den Deckel gibt wegen "BE erloschen".
Beim Twizy wird man häufig einfach Glück haben weil sich kaum einer mit unserem Kleinen auskennt.
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Meik schrieb:
green_fox schrieb: So kenn ich das auch, eine ABE heißt ich kann ein Bauteil einfach anschrauben und brauche keine weitere Vorführung.
Äh, das habe ich nicht geschrieben und das ist so pauschal auch falsch.
Eine ABE kann in den Auflagen auch eine Pflicht zur Abnahme/Vorführung enthalten, da hilft nur Lesen.
Oh ok wieder was gelernt, anscheinend hab ich noch keine ABE in den Händen gehabt mit dem Vermerk
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Hupferdriver schrieb: Es wäre bezüglich der 135er Vorderreifen mal an der Zeit, daß mal jemand
bei Elia anfragt,was da jetzt richtig oder falsch ist !?
Oh Hupfi, ich hab bei dir immer das Gefühl du überfliegst die vorherigen Beiträge viel zu schnell, oder gar nicht .
Hab doch geschrieben dass ich bei Elia nachfrage. Leider bisher keine Antwort. Sollte bis morgen nix kommen nerv ich den solange bis er wenigsten sagt dass er seine Ruhe haben will - was ja auch ne Aussage wäre
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