ABE für Winterreifen 135/80 vorne
- Berthold
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Wenn man einen Prüfer findet der das darf und macht. Prima.
Den musst Du Dir warmhalten der könnte dann auch einen Smart-Sitz eintragen.
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- Rebound
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Das war an dem Termin wo ich den Smart Sitz eintragen liess.
Der nette Herr war Chris Empfehlung zu dem Thema.
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- miata
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Meik schrieb: Elia hat ein Teilegutachten rausgegeben. Das heißt Abnahme nach 19(3) bei einer Prüforganisation ist erforderlich, der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist bei einer 19(3) freiwillig. Bei Teilegutachten ist nur mitführen nie ausreichend.
Naja, es ist halt absolut irreführend wenn Elia das in seinem Angebot verschweigt...für Normalsterbliche zumindest.
Gut, dann rede ich vor der nächsten HU mal mit meinem "Prüfer des wenigsten Widestands" ob er das Gutachten braucht oder nicht. Wg 10mm ....
Kurzer Bericht zu 135ern vorne:
135/80 r13 Linglong, pingpong waren von meinem "Hinterhof-Monteur" unmöglich auf die Felge zu montieren, bzw die Aufzupumpen. Der Reifen ist auf der Felge, aber er war so eng zusammengequetscht, dass es unmöglich war ihn aufs Horn zu bringen. Vermutlich abartig im Container gepresst worden. Selbst mit Booster (Druckluft-Impuls-Booster) ging nix. Ich habs Zuhause dann mit Fahrradreifen zum abdichten versucht, vergeblich.
Erst ATU hats völlig problemlos geschafft. Die hatten nen anderen Booster mit anderer Luftverteilung.
Son Theater wg zwei ansich simplen Anhänger-Räder. Und dann noch das Eintragen/Begutachten lassen...
Bin mal gespannt ob ich jetzt was an der Reichweite merke. Die bisherigen Reifen waren absolut Popo glatt... geht schneller als man denkt- gut nachjustierte Rekupation sei dank.
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miata schrieb:
Naja, es ist halt absolut irreführend wenn Elia das in seinem Angebot verschweigt...für Normalsterbliche zumindest.
.
Also in meiner Version steht wörtlich:
"Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. "
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- miata
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TwizyChrisy schrieb:
Also in meiner Version steht wörtlich:miata schrieb: Naja, es ist halt absolut irreführend wenn Elia das in seinem Angebot verschweigt...für Normalsterbliche zumindest.
.
"Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. "
Ich vermute wir alle reden aneinander vorbei, und genau daher wars auch für mich missverständlich....
Wenn ichs jetzt richtig verstanden habe, nimmt man das Elia Gutachten, -man muß aber trotzdem ne Abnahme machen! (Schätze das Gutachten muß also noch individuell abgesegnet werden?!)
Man muß danach es eben nicht zwingend in Schein eintragen lassen, nur mitführen.
Ist das jetzt so richtig Meik???
Zur Vervollständigung... Möglichkeiten dass legal:
* Elia Gutachten (50Eur) + Abnahme (grob 30? Eur)
oder
* Einzelabnahme per Gutachten (zb 2321158750) - 120€ zzgl. Gebühr beim Straßenverkehrsamt.
Auch das so richtig Meik???
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- Hupferdriver
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montiert. Ich habe mir auch das Gutachten von Elia für 36,50 Euro "ersteigert" . Dieses Gutachten wurde vom TÜV in Österreich
erstellt und beinhaltet eine Allgemeine BetriebsErlaubnis!! Diese ABE führe ich im Fahrzeug mit und alles ist gut ! Es würde mir nicht im Traum einfallen,mit diesen Winterreifen bei einem unseren "Geld-mach-Vereinen" vorzufahren !! Es ändert sich durch die
Montage dieser Reifen,außer der Breite nichts,der Abrollumfang ist wie beim Original ! Sollte ich wider Erwarten doch mal mit einer Kontrolle durch die "Blauen" konfrontiert werden,bleibe ich ganz gelassen. Es steht in dem Gutachten, ABE nichts davon,
daß die Reifen "abgenommen" werden müssen ! Desweiteren werden die Winterräder spätestens in zwei Monaten eh wieder
abgebaut. Gruß vom Helmut
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Btw., das Gutachten wurde in D erstellt..
Ich ignoriere ja auch öfter mal Vorschriften, aber postuliere das nicht als für die Allgemeinheit gültig bzw. machbar.
Maik müsste noch a weng Licht in die Sache mit der Berichtigung der Fahrzeugpapiere bringen.
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- TwizyChrisy
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Pfälzer68 schrieb: ..wenn man die Fakten auch zum gefühlt 100. mal ignoriert... es wir deshalb immer noch nicht anders.
Btw., das Gutachten wurde in D erstellt..
Ich ignoriere ja auch öfter mal Vorschriften, aber postuliere das nicht als für die Allgemeinheit gültig bzw. machbar.
Maik müsste noch a weng Licht in die Sache mit der Berichtigung der Fahrzeugpapiere bringen.
Jupp, Recht hast, Ahnung wäre echt besser als Meinung....
Die Frage ist nur was ist jetzt genau was.....
Fängt damit an, ob TÜV Austria wegen EU in D kann und darf...
Dazu kommt, daß die ABE in Filderstadt unterschrieben wurde wo HEUTE
der TÜV AUSTRIA Deutschland GmbH - Filderstadt seinen Sitz hat.
Dann wäre es ja eine deutsche GmbH und somit auch schon ohne EU unstrittig.
Das Prüflabor hat auf jeden Fall eine DEUTSCHE KBA Zulassung.
Und wenn da drin steht: "Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich" und ich genau mit DEM Gutachten bereits durch bestimmt 10 TÜVs KÜS KUBAs und andere gekommen bin denke ich mal
Daß die Summe der Prüfstellen mehr Ahnung hat, ob sowas ausreichend und zulässig ist, als ein Polizist Meinung. Wobei *ich* davon ausgehe, daß ein Polizist der Aussage "Änderung nicht erforderlich" folgen wird alleine schon um sich weiteren Stress zu ersparen.
(Mal von den Fakten abgesehen, daß ich mir keine aktuellen ALLTAGS-Kontrolle-Vorfall vorstellen kann, in dem eine "allgemeine Verkehrskontrolle" mit der Reifengrößenkontrolle eines Twizy vorkommt. Womit wir wieder bei Meinung sind.)
Ahnung wäre deswegen nicht völlig unwichtig weil hat im Falle eines Falle doch mal ein Unfall möglicherweise (HOFFENTLICH NIE!) mit Personenschäden passiert. Spätestens dann schaut sich jemand die Reifengrößen an,
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- Goldbacher
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Das ist der einzige Grund, warum es Sinn macht, dafür mehr Geld auszugeben, als die sehr unwahrscheinliche Verwarnung kosten würde.TwizyChrisy schrieb: Spätestens dann schaut sich jemand die Reifengrößen an
Der örtliche TÜV-Prüfer war jedenfalls auch der Meinung, dass die Elia-ABE für Winterreifen nur eine Meinung ist, hatte mir dann aber problemlos das Gutachten zur Eintragung überreicht.
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- Pfälzer68
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Bitte von kompetenter Seite aus berichtigen, wenn das so nicht stimmt!
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- Hupferdriver
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Ich habe mir das Gutachten von Elia erworben,mit diesem Schein habe ich die Erlaubnis mit den beschriebenen Reifengrößen unterwegs zu sein. Sollte ich in eine Kontrolle kommen,wird mir der Beamte schon sagen, was ich machen soll !
Ist aber schon bald 20Jahre her,daß ich mal rausgewunken wurde Dafür habe ich aber schon jede Menge 15 Euro Tickets wegen 5 oder 7 Km/H zu schnellem fahren per Post erhalten. Gruß vom Helmut
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Hupferdriver schrieb: Hallo in die Runde . Das Gutachten wurde vom TÜV in Österreich erstellt und nicht in Deutschland !!!
Falsch.
Das Gutachten wurde in DEUTSCHLAND von einem Unternehmen erstellt, der damals noch als "TÜV Austria Automotive GmbH" firmierte und mittlerweile für diese Niederlassung
umfirmiert hat auf: "TÜV Austria Deutschland GmbH".
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- Hupferdriver
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TÜV AUSTRIA
AUTOMOTIVE GMBH
Geschäftsstelle: Deutschstraße 10
1230 Wien
Ansprechpartner Dr.-Ing. Stephan Möckel
Gruß vom Helmut
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- Snorre
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Meik schrieb: Elia hat ein Teilegutachten rausgegeben. Das heißt Abnahme nach 19(3) bei einer Prüforganisation ist erforderlich, der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist bei einer 19(3) freiwillig. Bei Teilegutachten ist nur mitführen nie ausreichend.
miata schrieb: Wenn ichs jetzt richtig verstanden habe, nimmt man das Elia Gutachten, -man muß aber trotzdem ne Abnahme machen! (Schätze das Gutachten muß also noch individuell abgesegnet werden?!)
Man muß danach es eben nicht zwingend in Schein eintragen lassen, nur mitführen.
@miata:
Ich stimme dir in deiner Interpretation von Meiks Aussage zu fast 100% zu.
Meik schreibt jedoch, dass eine Teilegutachten mit zu führen, nie ausreichend sei.
Wenn es eh nicht ausreicht, dann weiß ich auch nicht, ob man es mit führen muss.
Meine Interpretation:
Wenn man die Abnahme erfolgreich durchführen hat lassen, wird man wohl von der abnehmenden Organisation eine "Abnahmebescheinigung" oder ähnliches erhalten.
Ob diese "Abnahmebescheinigung" alleine schon hierfür
"Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. "
ausreichend ist, oder erst in Kombination mit dem Teilegutachten, kann ich der Aussage von Meik nicht zweifelsfrei entnehmen.
Vermutlich wird es aber schon so sein, dass nur beides gemeinsam, also die Vorlage der "Abnahmebescheinigung" und des "Teilegutachten" den fehlenden Eintrag in den Fahrzeugpapieren ersetzen.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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