ABE für Winterreifen 135/80 vorne
- TwizyChrisy
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Nach dreimaligem Durchlesen und zweimaligem das ist keine ABE so geht das nicht....
hat sie beide Male der Prüfer wieder ins Handschuhfach und nicht mehr weiter drüber gesprochen
Wollte sich vermutlich blöde Diskussionen ersparen
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- Pfälzer68
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- TwizyChrisy
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Pfälzer68 schrieb: Bei "Deinem" TüV oder sonstwo?
Bei 2 oder 3 völlig verschiedenen. TÜV, KÜS, KUBA......
Die lesen, schütteln den Kopf und geben auf Ich glaube denen ist die Diskussion zu blöd.
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- miata
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- Trierer
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es gibt laut TÜV Computer rund 260 Gutachten, Zur Erlangung der Betriebserlaubnis Gemäß §21 StVZO (§19(2) StVZO
eine ABE ist nicht Zulässig
Die TÜV Gutachten sind nur Gültig mit
(Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich erforderlich)
Das erste Gutachten wurde vom TÜV in Regen ausgestellt (2.7.2014)
Nr. 2321158750
Auch für Sommerreifen!!
Die Gutachten ganz neu und das alte auf das sich alle berufen liegt mir vor, eine ABE ist nie Ausgestellt worden (Deutschland)
Meine Reifen 135 stehen in Fahrzeugschein !!!!!!
Gruß Kurt
Jeder Twizy-Fahrer darf gerne bei mir Kostenlos laden, Schuco auf dem Hof ein Kaffee ist auch dabei
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- Goldbacher
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Geht man einfach zum TÜV und sagt, das Gutachten habt ihr im Computer, schaut dort mal nach?
Ich war damals mit dem Elia-Gutachten beim TÜV und damit wurden mir nur Winterreifen eingetragen.
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- Berthold
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Man geht auf die Webseiten von Elia: shop.elia-ag.de wählt dem Twizy aus und bestellt dort das Gutachten für 135/80 vorne 145/80 hinten. (für 49€) Das bekommt man geschickt und geht damit zu Tüv man führt das Fahrzeug mit den 135/80 Reifen vor. Bekommt vom Tüv eine Bescheinigung das das ok ist. Damit zum Straßenverkehrsamt, der trägt die Reifen dann in die Zulassungsbescheinigung 1 und 2 ein. Fertig.
Ich hatte schon mal Berichtet Alter Beitrag zu 135/80
Twizy Intens ; EZ 11/16 ; Parrot mit Pioneer-Sub ; H145/13 V135/13; Spacer 10mm; Zusatzlager, Lader Ventilation optimiert ; Mario Hack ; Kaufakku; Rückfahrkamera, Lüftungsschlitze freigeräumt , LED Frontlicht, ToM , LEGASTHENIKER aus NRW
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zahlst das Gutachten, gehst zur Zulassung, legst dort für zwei Handgriffe auch noch mal ein paar Euro auf den Tisch.
Sparst dir das Geld für das Sommerräder Gutachten.
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- Pfälzer68
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Ich zitier mich mal selbst (aus dem Breitreifenthread)
Bei der Prüfstelle in der ich meine 155/145er habe abnehmen lassen, innerhalb von 20 Minuten nach §19(2) geprüft, 31,88 Euronen gezahlt und gut. Der Inschenöör meinte dazu " klar geht das mit §19(2), was soll ich sonst machen?".
Er wollte nur das CoC haben, da auf den Felgen wohl nicht die Breite draufstand
Dazu hatte er sich die Daten der Reifen rausgesucht, die Freigängigkeit in den Schutz"blechen" mit einem Stufenlehrdorn getestet und mit der Lampe druntergeschaut ( nix beide Augen zudrücken und "geht schon" ),
Zu Reifenabdeckungen:
Zulässige Radabdeckungen nach § 36a StVZO und Richtlinie 78/549 EWG Wie beim Thema "Mischbereifung" so muss auch beim Thema "Radabdeckungen" eine Diskrepanz zwischen nationaler und europäischer Gesetzgebung festgestellt werden. Auch bei Radabdeckungen ist wahlweise die Anwendung nationalen Rechts (§ 36a StVZO) oder europäischen Rechts (Richtlinie 78/549 EWG) möglich.
Diese augenblickliche Gesetzeslage bedeutet aber nicht , dass ein amtlich anerkannter Sachverständiger an einer Technischen Prüfstelle im Rahmen der Begutachtung (Änderungsabnahme bzw. Ein- oder Ausbauabnahme nach § 19 bzw. 21 StVZO) diese willkürlich anwenden kann . Wenn die Radabdeckungen entweder den Vorschriften nach § 36a StVZO oder der Richtlinie 78/549 EWG entsprechen, ist die Abnahme positiv zu entscheiden . Im Einzelnen stellen sich diese Vorschriften wie folgt dar:
1. Radabdeckungen nach § 36a (StVZO) Aufgaben: Hinreichende Abdeckung der Räder
Fahrzeugzustand bei Erfüllung der Anforderung: Leeres Fahrzeug und Geradeausstellung aller gelenkten Räder Ausführung: Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten, auch mehrteilig
Abmessungen: - Räder müssen über der oberen Hälfte eine Abdeckung haben - Laufflächenbreite - der äußere Rand der Abdeckung muss möglichst weit seitlich heruntergezogen sein - vordere und hintere Kante der Abdeckung dürfen bis 150 mm oberhalb der waagerechten Radmittellinie enden Der Begriff Laufflächenbreite wird in der Praxis sehr unterschiedlich interpretiert, da er eben hier nicht genau beschrieben wird. Wir empfehlen daher die Anwendung des Begriffs "Hauptprofil" für Laufflächenbreite, der in § 36 (2), Abs. 2 StVZO eindeutig definiert ist: "...als Hauptprofil gelten dabei die breiten Profilrillen im mittleren Bereich der Lauffläche, das etwa ¾ der Laufflächenbreite einnimmt."
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- Meik
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Mit dem Elia-Gutachten eh kein Thema, das ist ein gültiges Teilegutachten, Abnahme nach 19(3) bei einer Prüforganisation, Zettel mitschleppen oder (freiwillig) in die Papiere eintragen lassen, fertig. Läuft dann genau so wie Berthold geschrieben hat.
Das Gutachten 2321158750 ist von der Nummer her kein Teilegutachten sondern eine ehemalige §21-Abnahme. Kann als Vorlage dienen, ist aber KEIN gültiges Dokument mit der eine Eintragung erfolgen kann. Eine §21/19(2) heißt nicht ohne Grund Einzelabnahme, sie gilt nur für das Fahrzeug für das sie gemacht wurde. Zeigt einem Prüfer höchstens "hat schon mal einer eingetragen, gucke ich mir mal an". Für eine 21er muss man per se kein Gutachten vorlegen. Dafür muss im Gegensatz zur 19(3) das zwingend in die Papiere übernommen werden.
Meine Reifen vorne hab ich auch per 21er eintragen lassen. Wenn man einen Prüfer hat der Einzelabnahmen darf und nicht schreiend wegrennt wenn er einen Twizy sieht kein Problem.
Tacho ist hinten, Umfang muss ungefähr passen, Radabdeckung und Freigängigkeit müssen gegeben sein und vorne breiter als hinten geht nicht. Kostet als Einzelabnahme um die 120€ zzgl. Gebühr beim Straßenverkehrsamt.
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- miata
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Im Angebot steht ja ganz eindeutig, man müsse nix eintragen lassen, nur mitführen. TÜV Austria ist auch in BRD, genauso wie Elia.
Nur dass wir vom selben reden: Das Gutachten beinhaltet jetzt auch Sommerreifen.
Mag das evtl geupdatet sein?
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- Berthold
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Das war mir auch ein paar Euros wert. Das „freie“ Elia Gutachten ist nur für Winterreifen. Das kostenpflichtige neue hat soweit ich mich erinnere keine Beschränkung. Ob das pure mitführen reicht ? War mir egal.
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- Meik
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miata schrieb: Darf ich dann etwa Elia als Lügner und Betrüger strafen?
Im Angebot steht ja ganz eindeutig, man müsse nix eintragen lassen, nur mitführen.
Elia hat ein Teilegutachten rausgegeben. Das heißt Abnahme nach 19(3) bei einer Prüforganisation ist erforderlich, der Eintrag in die Fahrzeugpapiere ist bei einer 19(3) freiwillig. Bei Teilegutachten ist nur mitführen nie ausreichend.
Das Gutachten muss nicht jedesmal auf's Neue diskutiert werden, die Abnahmebescheinigung der Prüforganisation ist das relevante Dokument das mitzuführen ist wenn man sich den Eintrag in die Papiere sparen will.
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- Rebound
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Geht das im Rest von D nicht?
So hab ich das gemacht und nu ne Eintragung für 135er vorne.
Ohne Einschränkung Winter/Sommer...
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