Batteriemiete rechtliche Seite

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20 Aug 2014 21:01 #74617 von TwizyChrisy
Batteriemiete rechtliche Seite
Ich hab mit jetzt das Mietvertrags-Gedönse mal reingezogen.

Erste Frage: Wer hat eine Ahnung, ob es da verschiedene Versionen gibt?
Ich müsste einen der ersten haben, da aber der Vertrag auch für andere
Renault-Fahrzeugtypen gilt, wird das der gängige Vertrag sein.


Zum Vertrag:
Ein paar Themen sind echt interessant:

Laufzeit:

Zitat 1

Ohne ein wirksames von der Vermieterin vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit
schriftlich erklärtes Einverständnis mit einer Verlängerung zu dann gültigen
Konditionen läuft der Mietvertrag mit dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit
ab.


Zitat 2

Eine Weiterbenutzung der Batterie durch die Mieter nach Beendigung des
Vertrages führt nicht zur Fortsetzung des Mietverhältnisses. Vorbehaltlich
weitergehender Ansprüche der Vermieterin bestehen jedoch die im Vertrag
geregelten und sonstigen Pflichten der Mieter während der Zeit der unberechtigten
Weiterbenutzung fort.


Hat schon jemand seinen Vertrag von der Bank gekündigt bekommen?
Wenn außer den weiterlaufenden Mietabbuchungen nix weiter passiert halte ich den Passus
für nahezu hinfällig. Wenn die Bank das einfach so akzeptiert kommt das einer von beiden
Parteien gewünschten stillschweigenden Vertragverlängerung gleich. Wenn die sich nicht mal im Ansatz die
Mühe machen das zu unterbinden und sogar weiter Miete einziehen, dürfte der obige Passus kaum Relevanz erlangen.


Akkurückgabe:

Ich habe keinen "Pauschalbetrag" gefunden so wie er hier schon einmal rumgegeistert ist.
(so um die 800€) Das dürfte sich genauso in Luft auflösen wie das "Batterieladen für 120€".

und:

Zitat:

Die Vermieterin ist berechtigt, in sämtlichen Fällen, in denen das Batterie-
mietverhältnis zu Ende ist und es nicht vor Vertragsende zu einer einvernehmlichen
Fortsetzungsregelung gekommen ist, die Herausgabe der Batterie
an sie selbst oder einen von ihr benannten Beauftragten zu verlangen. Insoweit
ist die Vermieterin auch berechtigt von den Mietern zu verlangen, dass
sie das Elektrofahrzeug bei ihr oder einem von ihr benannten Beauftragten
Dritten vorführen, damit die Batterie ausgebaut werden kann.


Ist halt doof, wenn der Twizy dann ohne Akku beim Händler steht. Eine ausdrückliches Verbot einer Akkuanlieferung beim Händler durch den Mieter habe ich nicht gefunden.


Bei wem läuft denn eigentlich jetzt der Mietvertrag in Bälde ab? Egal ob er weiter mieten möchte oder nicht.
Nur um zu wissen was die Bank tut oder lässt.

mfg

TC

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20 Aug 2014 22:21 #74623 von dingdong
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Hallo TC
Mir verweigert die Bank eine Bestätigung der fristgrechten Kündigung.
aber Du hast auch im anderen Thread mitgelesen.
Ich gehe jetzt denn Weg über Frankreich und dann zum Anwalt.
Alles weitere dann im anderen Thread.
Gruß Thomas

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21 Aug 2014 10:12 #74644 von J_T_Kirk
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
dingdong schrieb:

Hallo TC
Mir verweigert die Bank eine Bestätigung der fristgrechten Kündigung.
aber Du hast auch im anderen Thread mitgelesen.
Ich gehe jetzt denn Weg über Frankreich und dann zum Anwalt.
Alles weitere dann im anderen Thread.
Gruß Thomas


Wozu der Aufwand mit Anwalt und Renault Frankreich? Wie TC schon geschrieben hat: Wenn Du nachweislich (Einschreiben mit Rückschein!) gekündigt hast (was Du eigentlich gar nicht brauchst wenn der Vertrag sowieso abläuft) brauchst Du bloß abwarten, bis der Termin gekommen ist. Es bedarf für die Wirksamkeit der Kündigung übrigens gar keiner Bestätigung der Bank darüber. Nach der letzten vertraglichen Miete einfach die Abbuchungserlaubnis für die Bank zurückziehen und die sind am Zug. Man sollte in solchen in Fällen immer eine Situation erzeugen in der die andere Seite gezwungen ist zu handeln und nicht selbst in blinden Aktionismus verfallen. In der jetzigen Situation (laufendes Vertragsverhältnis) kannst Du die Bank bzw. Renault leider auch nicht mit Anwalt zu irgendeiner Handlung bezüglich Deines Vertrages zwingen!

Geht man davon aus das der Vertrag juristisch korrekt ist gibt es die folgenden Möglichkeiten bei Ablauf der Mietzeit:

1. Renaultbank bietet einen Folgevertrag an den man annimmt -> Alles bleibt wie es ist und man bezahl die dann geforderte Miete
2. Renaultbank rührt sich nicht:
a.) man rührt sich auch nicht und Renaultbank bucht weiter ab -> stillschweigende Verlängerung des Vertragsverhältnisses zu alten
Konditionen
b.) man fordert nach Ende der Mietzeit die Renaultbank auf den Akku abzuholen und macht einen Vorschlag für den Übergabeort:
I. Renaultbank rührt sich nicht -> Abbuchungserlaubnis zurückziehen und warten was Renaultbank macht
II. Renaultbank akzeptiert oder schlägt eigenen Übergabeort vor -> Akku wird ausgebaut und übergeben


Gruß, Uwe

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21 Aug 2014 10:22 - 21 Aug 2014 10:23 #74645 von edriver
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
J_T_Kirk schrieb:

dingdong schrieb:


Wozu der Aufwand mit Anwalt und Renault Frankreich? Wie TC schon geschrieben hat: Wenn Du nachweislich (Einschreiben mit Rückschein!) gekündigt hast (was Du eigentlich gar nicht brauchst wenn der Vertrag sowieso abläuft) brauchst Du bloß abwarten, bis der Termin gekommen ist. Es bedarf für die Wirksamkeit der Kündigung übrigens gar keiner Bestätigung der Bank darüber.

Gruß, Uwe


Und die Bank behauptet dann dass der Brief ein leeres Blatt Papier enthielt.

Daher so was wichtiges per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Kostet 13,50 €

Sonst stimme ich dir zu, Bestätigung der Bank braucht es keine.

Gruß
Letzte Änderung: 21 Aug 2014 10:23 von edriver.

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21 Aug 2014 11:28 - 21 Aug 2014 11:39 #74649 von bm3
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
...Wenn sich die Bank die meiner Meinung nach schon Unverfrorenheit herausnimmt den Eingang deiner Kündigung nicht zu bestätigen,



edriver schrieb:

...Und die Bank behauptet dann dass der Brief ein leeres Blatt Papier enthielt.

Daher so was wichtiges per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Kostet 13,50 €

Sonst stimme ich dir zu, Bestätigung der Bank braucht es keine.

Gruß[/quote]


das ist übrigens der richtige Tip. Ein Gerichtsvollzieher händigt dir bei der Zustellung eine beglaubigte Kopie deines Schreibens aus, die zählt als Urkunde notfalls vor Gericht, und das kostet auch kaum mehr als ein Einschreiben mit Rückschein. Der Gerichtsvollzieher kann das übrigens, falls es nicht sein Bezirk ist wieder dann per Postzustellung erledigen.
Damit ist aber nachgewiesen was der Inhalt deines Schreibens an die Bank und somit deine Willenserklärung war und natürlich die gerichtsfeste Zustellung des Schreibens.

Viele Grüße:

Klaus
Letzte Änderung: 21 Aug 2014 11:39 von bm3.

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21 Aug 2014 17:34 #74663 von dexter
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Hatten wir doch schon mal, m.W. gibt es verschiedene Versionen.

Anbei meine, Stand Januar 2012.

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Michael

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21 Aug 2014 20:24 #74674 von TwizyChrisy
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
edriver schrieb:


Und die Bank behauptet dann dass der Brief ein leeres Blatt Papier enthielt.

Daher so was wichtiges per Gerichtsvollzieher zustellen lassen.
Kostet 13,50 €


Gruß


Man kann auch neurotisch werden. Was meinst Du wie laut der Richter lacht, wenn die Bank die Nummer mit dem leeren Blatt Papier per Einschreiben bringt.

Eine Vertragskündigung per Gerichtsvollzieher zustellen zu lassen. Das würde vielleicht bei Jamba ... ne lassen wir das.

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21 Aug 2014 20:26 #74675 von TwizyChrisy
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
dexter schrieb:

Hatten wir doch schon mal, m.W. gibt es verschiedene Versionen.

Anbei meine, Stand Januar 2012.

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Das ist auch meiner.

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22 Aug 2014 16:54 #74703 von Fireball
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Jungs Sorry aber bevor ihr über Kündigung und wie etc. Euch die Köpfe zerredet, was mieten wir eigentlich mit dem Twizy von Renault ?

Solange hier nicht mit Rechtssicherheit geklärt ist was eigentlich Eigentum und was Mietsache ist sind Spekulationen über Kündigung Rückgabe etc. Unnütz.
Handelt es sich rein um die Tüten oder um den ganzen Kästen etc.
Ich kann mir z.b nicht vorstellen das die das BMS ausbauen dürfen wenn sie ihren Akku zurück möchten.

Bei mir wird es in 4-6 Monaten interessant da ich meine Km erhöhen muss, zum Glück habe ich eine RV vor Kauf abgeschlossen, die höheren Preise werde ich sicher nicht bezahlen hätte ich nämlich gewusst das es teurer wird hätte ich keinen gekauft. Das musste auch der ein oder andere Mobilfunkanbieter leidvoll lernen.

Nächstes Jahr 2015 sollten ja dann viele mit 3 Jahren Laufzeit bei EZ 12 auslaufen.

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22 Aug 2014 22:05 #74710 von Daniel_Düsentrieb
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
@ Fireball das BMS ist in den Akku integriert, ich glaube nicht das Renault das dem Besitzer überlässt.

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23 Aug 2014 00:06 #74717 von TwizyChrisy
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Fireball schrieb:


Bei mir wird es in 4-6 Monaten interessant da ich meine Km erhöhen muss, zum Glück habe ich eine RV vor Kauf abgeschlossen, die höheren Preise werde ich sicher nicht bezahlen hätte ich nämlich gewusst das es teurer wird hätte ich keinen gekauft.


1. Falls Du mit RV eine Rechtsschutzversicherung meinst, dann wird dir die erklären, daß sie in obigem Fall eher nicht zuständig ist.
2. Du beliebst zu scherzen. Mehr verbrauchen als bestellt und vereinbart, aber nicht mehr zahlen gibt's vielleicht in Dreamland.

Sorry, aber irgendwie hast Du schon "komische" Vorstellungen zu Verträgen/Vereinbarungen.

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23 Aug 2014 08:58 #74730 von Fireball
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Warum sollte die RV nicht bezahlen, es handelt sich hier um Vertragsrecht, nun gut vielleicht mag mich aber auch nur meine Sachbearbeiterin bei der RV so sehr weil ich so hübsch bin das sie mir bisher in solche Verfahren eine Kostenübernahme gestattet hat. Hoffentlich altere ich die nächsten Monate nicht zu sehr.


Twizychrisy ich denke du hat's mich nicht verstanden, ich habe zu den alten Konditionen den. Mietvertrag für die Batterie abgeschlossen und ca 2 Wochen später kam die Erhöhung der Preise für die Akkumiete gleiche Leistung höhere Preise . Es geht also nicht darum mehr zu bezahlen für mehr Leistung was durchaus auch ich mit meinem beschränkten Horizont verstehen kann, sondern darum das du in eine Abhängigkeit der Preisgestaltung gelangst was so nicht "rechtens" ist. Könnte ja Renault hergehen und sagen nach Ablauf der Mietdauer verlangen wir für 2 Jahre monatlich 8k Euro an Akkumiete. Könnten sie einige Fallsticke wie die 200k km umgehen....

Egal, ich muss jetzt ins Dreamland nicht das man mich noch vermisst.

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23 Aug 2014 11:01 #74734 von TwizyChrisy
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Du schriebst aber anders oder zumindest sehr missverständlich
"Bei mir wird es in 4-6 Monaten interessant da ich meine Km erhöhen muss....
die höheren Preise werde ich sicher nicht bezahlen"


Wenn Du mit "mehr" den Vergleich zur "alten" Preisliste meinst, dann gehe ich sogar noch
(teilweise) mit Dir, obwohl auch hier eine "Anpassungsklausel" im MV enthalten ist.

Ich hatte halt Dein Ursprungsposting so gelesen, mehr fahren ja, mehr zahlen nein und dann noch Rechtsschutz.

DAS ist Dreamland.

Gegen Preisanpassungen eines Hersteller anzukämpfen, der Akkupreise erhöht, obwohl Akkus im Gesamtmarkt tendentiell eher günstiger werden ist einen Versuch wert, erinnert mich allerdings auch ein wenig an Don Quichotte. Röno wird da schon kreative Köpfe sitzen haben... "Wissen Sie Herr Richter, es stimmt schon, daß Akkus am Markt generell etwas günstiger werden... Aber.. Wir haben da einen Spezialakku, der ist mittlerweile fast 4 Jahre alt, da ist das nicht so leicht den in der gewünschen Bauform/Qualität/Sicherheit.... zu bekommen und unser Hersteller hat uns da auch die Preise für diese Teile erhöht"

Ein bisschen Erhöhung geht immer, das habe ich in 30 Jahren Mietvertragsbetreuung gelernt. Und wenn einer mal ganz laut schreit, dann wird halt die Erhöhung für ein Jährchen ausgesetzt...

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23 Aug 2014 12:13 #74736 von Allgäu-Stromer
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Mal ganz ehrlich:
Ich hatte früher für nen lächerlichen Zahnriemen-Wechsel beim 08/15-Golf-TDÌ fast EUR 1.000,-- hingeblättert. Bei AUDI zocken sie Dich noch mehr ab! DAS ist Abzocke pur! :S
Und unser lieber Hr. Piéch aus WOB hat noch mehr Sollbruchstellen in petto... :ohmy:
Und Ihr streitet wegen dieser lächerlichen Batteriemiete rum?
Warum geht Ihr nicht zu Fuß und klagt gegen Schuhsohlen-Hersteller? :P

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23 Aug 2014 13:54 #74741 von BurgerMario
Aw: Batteriemiete rechtliche Seite
Jungens...
Ruhig Blut..

Die rechtliche Seite mag von uns niemand kennen, dazu müssten schon Rechtsanwälte und Gerichte ran !

Wir können leider nicht viel machen, da uns die Mittel fehlen, sowas durchzuziehen :(

Mein gesunder Menschenverstand sagt mir aber, dass dieses Konzept der Zwangsbindung auf wackligen Füssen steht.

Muss halt nur mal einer richtig anfangen und alle Hebel in Gang bringen.
Wettbewerbzentralen, Verbraucherzentralen usw. sind erstmal die erste Anlaufstelle und auch RA ...

Mario

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