Akku rauskaufen
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Pfälzer68 schrieb: Moin.
Bei mir hieß es das nach dem Termin am Mittwoch noch "auf die Rechnung der Bank" gewartet werden müsse... mals gespannt was da rumkommt und wer da als Rechnungssteller auftritt... meiner soll 970,- kosten, auch 13er
Unter Garantie wird auch dir die Rechnung vom Händler gestellt.
Der wartet nur seinerseits ab bis ihm der Akku von der Bank in Rechnung gestellt wurde, ehe er an dich weiter berechnet.
Ist ja auch nachvollziehbar.
Könnte ja sein, dass in der Rechnung der Bank noch irgendwelche Nebenkosten auftauchen, auf denen er dann sitzen bliebe, weil er sie dir nicht weiter berechnet hat.
Abgesehen davon wäre es formell gesehen natürlich illegal wenn er dir einen Akku verkauft, der ihm selber (noch) gar nicht gehört.
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... und das scheint aber laut meinem Händler und imho Dingdong' s Quelle eben nicht mehr der Fall zu sein. Irgendwie wird das mit der Sachmangelhaftung gedeichselt...
Am Mittwoch nächste Woche weiß ich mehr, wenn wir nicht bis dahin wegen der ganzen Idiotenarschlöcher die hier immer noch in Gruppen auflaufen doch ne "echte" ausgangssperre bekommen...
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- Snorre
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Pfälzer68 schrieb: ... und das scheint aber laut meinem Händler und imho Dingdong' s Quelle eben nicht mehr der Fall zu sein. Irgendwie wird das mit der Sachmangelhaftung gedeichselt...
Da bin ich dann aber auch mal sehr gespannt.
Ich halte die von TC gemutmaßte "Renault-interne Gewährleistungskostenübernahmezusicherung" seitens RCI an die Händler für die wahrscheinlichste Variante.
Die Händler wären dann rechtlich auch weiterhin in der Gewährleistung, faktisch aber raus, so fern die RCI ein verlässlicher Geschäftspartner ist.
Und da sich der Akku in der Praxis ja als sehr zuverlässig erwiesen hat, ist das tatsächliche Gewährleistungsrisiko als eher gering einzuschätzen.
Deshalb dürfte solch eine Abmachung für die meisten Händler ein gangbarer Weg sein, aber eben nicht für alle.
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Snorre schrieb:
dingdong schrieb: Hallo an Alle
Heute bekam ich die Info, dass die Händler bei Akkukauf aus der Gewährleistung raus sind.
Twizy-Man schrieb: Die Rechnung kam vom Renault-Händler.
Dann kann das erste Zitat aber nicht stimmen.
Dass, eventuell von Renault hausintern getroffene Vereinbarungen, die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Händler außer Kraft setzen, kann ich mir nun wirklich nicht vorstellen.
Wieso zweifelst du meine Aussage an?
Nur weil Du nicht klar kommst, wer nun die Kohle bekommt?
War und ist mir eigentlich scheißegal.
Die Akkus sind jetzt mir! Und wenn dann irgendwann der Erste stirbt sehen wir weiter ob es Teile gibt oder nicht.
Und wenn Händler immer noch nicht die Abwicklung übernehmen wollen ist das Unwissenheit oder, und das ist wahrscheinlicher, keinen Bock auf das Geschreibsel mit der Bank!
Das sind dann auch die, die nicht hinter der E-mobilität stehen.
Diese sterben auch über kurz oder lang!
So jetzt wieder Baustelle ohne Coronastress. Mecklenburg-Vorpommern hat immer mehr Vorteile!
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dingdong schrieb: Wieso zweifelst du meine Aussage an?
Weil ich kein Freund unbelegter Behauptungen bin.
Und weder du noch jemand anders konnte bisher eine Erklärung liefern, wie es gehen könnte, dass der gewerbliche Händler den Akku verkauft ohne der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet zu sein.
Aber lassen wir das.
Dass wir beide da einen gemeinsamen Nenner finden ist eher unwahrscheinlich.
Ich für meinen Teil warte gespannt auf die Erfahrungen des Pfälzers.
Der stellt nicht nur Behauptungen in den Raum, der liefert auch noch Erklärungen und Belege.
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Snorre schrieb:
dingdong schrieb: Wieso zweifelst du meine Aussage an?
Weil ich kein Freund unbelegter Behauptungen bin.
Und weder du noch jemand anders konnte bisher eine Erklärung liefern, wie es gehen könnte, dass der gewerbliche Händler den Akku verkauft ohne der gesetzlichen Gewährleistung verpflichtet zu sein.
Aber lassen wir das.
Dass wir beide da einen gemeinsamen Nenner finden ist eher unwahrscheinlich.
Ich für meinen Teil warte gespannt auf die Erfahrungen des Pfälzers.
Der stellt nicht nur Behauptungen in den Raum, der liefert auch noch Erklärungen und Belege.
Ah, unbelegt! Komisch ich habe jetzt bereits zwei Akkus rausgekauft, bei einem Händler welcher vorab nur an Gewerbe verkauft hat.
Und genau der Händler hat mich persönlich informiert, das die Händler aus der Gewährleistung sind beim Verkauf.
Und mir danach diese besagten 2 Akkus abgewickelt. Für mich ohne Stress, einfach Rechnung überwiesen und fertig.
Aber scheinbar träume ich das nur und die RCI bucht heimlich weiter von meinem Konto ab und ich habe es nur noch nicht bemerkt.
Das wären dann geheime Zahlen und diese belasten auch nicht mein Kontostand!
Na Pumuckel wird es wissen.
Wer leidet hier an irgend einem Syndrom?
Ich jedenfalls nicht.
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dingdong schrieb:
War und ist mir eigentlich scheißegal.
Lagerkoller? Was falsches geraucht? Therapiedelfin wegen Ausgangsbeschränkung nicht zum Termin erschienen?
RUUUHIG.......
Hey, es geht nur um einen Akku.
Dieses Corona macht alle Leut' verrückt.........
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Erstmal! Tief luftholendingdong schrieb: Ah, unbelegt! Komisch ich habe jetzt bereits zwei Akkus rausgekauft, bei einem Händler welcher vorab nur an Gewerbe verkauft hat.
Und genau der Händler hat mich persönlich informiert, das die Händler aus der Gewährleistung sind beim Verkauf.
Noch mal ganz sicher, die Rechnung ging an privat?
Also die Aussage die ich von meinem Händler bekommen habe, ist noch die Gleiche.
Daher wollen die meisten Händler auch (immer noch) nicht.
Gruß
Frank
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Bei Fragen einfach PN an mich. Ich kenne den Admin ganz gut :-P
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Großstadtfahrer schrieb:
Noch mal ganz sicher, die Rechnung ging an privat?
Also die Aussage die ich von meinem Händler bekommen habe, ist noch die Gleiche.
Daher wollen die meisten Händler auch (immer noch) nicht.
Erste Antwort "Privat"
Und hier der Text meines Dealers im Wortlaut:
Hallo Herr Kaffenberger, der Batteriekauf wird einfacher.
Renault stellt die Händler von Sachmangelhaftungsansprüchen frei.
Unsere bisherigen Bedenken sind somit hinfällig.
Die vorherige Besichtigung des Fahrzeuges und der Batterie ist jedoch weiterhin notwendig.
Also, KEIN Verkauf nur auf dem Papier möglich!!
Beste Grüße G..... W...
Diese WA kam am 26.Juli 2019! Wort für Wort genauso und nicht anders!
Pumuckel kann es bestätigen!
Beste Grüße
dingdong
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Ich habe auch an Privat von meinem Händler den Akku verkauft bekommen. Vorher hat die RCI den Akku an den Händler verkauft. Bis dahin deckt sich das komplett mit deinen Aussagen.
Der Punkt ist, es geht halt einfach rechtlich nicht, dass du gegenüber dem Händler keinen Anspruch mehr hast. Und wie das gedreht ist, darum geht es hier...
Nebenbei stand irgendwo verschwurbelt das der SOH für Gewährleistung für Verkauf bei 60% liegt...
Grüße von Markus
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Das sagt doch - aus meiner Sicht - alles: "Renault stellt die Händler ... frei" - also sind die Händler nicht mehr (finanziell) in der Haftung, falls der Kunde Sachmängel meldet.dingdong schrieb: Renault stellt die Händler von Sachmangelhaftungsansprüchen frei.
Nur meine Ansicht/Zusammenfassung der Dinge:
- Der Händler bleibt natürlich Rechnungssteller.
- Der Kunde hat den Händler auch als Ansprechpartner, falls ein Mangel auftritt.
- Der Händler muss diesen Mangel (die kolportierten 60% Rest-SOH) bearbeiten, sprich mit Renault klären, was jetzt weiter passiert.
- ABER der Händler kann die ihm entstehenden Kosten im Falle eines Sachmangels auf Renault abwälzen, weil Renault ja den Händler von diesen Ansprüchen freistellt.
- Egal, was die wie für eine Vereinbarung haben. Aber es wird irgendwas geben, was dem Händler sagt: "Du bist aus dem Risiko raus."
BTW, war ne gute Erinnerung, bei meinem Händler zum X-ten Mal nachzufragen wegen des Akkukaufs. Immer wieder wird mir die Rückmeldung zugesagt, und immer wieder wird sie "vergessen"... gnaaa...
Und jetzt alle tief durchatmen, aber das hatten ja schon mehrere gesagt und die meisten auch direkt getan.
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fluteman schrieb: - Der Kunde hat den Händler auch als Ansprechpartner, falls ein Mangel auftritt.
@Quirin:
Nicht nur als Ansprechpartner, sondern als Vertragspartner.
Wie schon zig mal geschrieben:
Renault kann nicht in einer hausinternen Vereinbarung mit seinen Händlern Gesetze außer Kraft setzen.
Rechtlich gesehen kann der private Akkukäufer Gewährleistungsansprüche nur bei seinem Vertragspartner geltend machen, da er mit niemandem anderen in einem Vertragsverhältnis steht.
Halt falsch: Geltend machen kann er seine Ansprüche wo immer er will, nur erfüllen muss sie niemand außer sein Vertragspartner.
Nochmal ein plakatives Beispiel:
Einen berechtigten Gewährleistungsanspruch am Kaufakku kannst du selbst bei deinem Bäcker um die Ecke geltend machen.
Und wenn der Bock hat, darf er ihn auch erfüllen.
Der Einzige, der ihn aber erfüllen muss, ist dein Vertragspartner, in diesem Fall der Händler.
Mit der von Renault gewählten Methode ist der Händler gefühlt aus der Gewährleistung raus.
Rechtlich aber sicherlich nicht.
Aber auch diese Erkenntnis wird in diesem Thread nicht zum ersten Mal geschrieben.
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fluteman schrieb: Und jetzt alle tief durchatmen, aber das hatten ja schon mehrere gesagt und die meisten auch direkt getan.
Es gibt aber Menschen die kacken noch Korinthen, obwohl die Erde schon längst explodiert ist und nicht mehr existiert.
Es gibt Menschen die ein Problem mit dem Wort Sachmanglhaftung haben, aus welchen Gründen auch immer.
Wenn Menschen meine, von mir gemachten belegbaren Aussagen, nach einem 3/4 Jahr immer noch in Zweifel ziehen, dann platzt mir die Hutschnur.
Die sollen in den Keller gehen, und dort lachen.
Aber nicht mit so einer Scheiße andere Menschen immer und immer wieder zu verärgern.
Und nein, ich habe keine Corona-Lagerkoller.
Auf meiner Baustelle läuft es super!
Die Coronazeit wird bestens in den Hausbau investiert.
Gehabt Euch wohl und bleibt gesund, vor allem bleibt zuhause!
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dingdong schrieb: Aber nicht mit so einer Scheiße andere Menschen immer und immer wieder zu verärgern.
Moin.
Du darfst ruhig "mich" schreiben.. wir sind da tollerant...
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Uiuiuiuiuiiiiiii
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