Kurze Frage / kurze Antwort / kurze Information.
- TwizyChrisy
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Viele sind so zusammengerostet daß nur noch die Flex beim Ausbau final regelt.
Ansonsten ne Fingerübung.
Und natürlich auch beim Einbau ERST beide rein, dann festschrauben.
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- miata
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Fand online einfach nix exaktes
Kann ich das zugelassene Fahrzeug einfach mitnehmen (vorausgesetzt er lässt mich damit überführen), und in einem anderen Landkreis einfach auf mich ummelden?
Genauer, kann ICH den bisherigen Halter bei MEINER Zulassungsstelle abmelden, ergo, das Fahrzeug auf mich um/anmelden? Brauch ich dazu ne Vollmacht von dem Bisherigen, oder gar seinen Ausweis??
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edit: Inzwischen kannst du das Nummernschild auch übernehmen - wieder was gespart :-D
Ich empfehle den Akku des Twizys nicht zu mieten. | CATL | LED | Zusatzlager | 2012 |
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- Snorre
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newbie schrieb: Nö, der grüne DIN A4-Bogen reicht - wer den hat, der ist im Besitz des Fahrzeugs. Wenn der Vorbesitzer es abmeldet, darfst du damit nicht mehr auf die Straße. Bleibt es angemeldet, ist es das Risiko von ihm, wenn du Scheisse damit baust.
edit: Inzwischen kannst du das Nummernschild auch übernehmen - wieder was gespart :-D
Kann ich beides aus den Erfahrungen eines Kumpels, Stand 05/2022 bestätigen.
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- miata
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Falls der Twizy noch eine gemietete Batterie hat, muss der Verkäufer aufpassen, dass der Käufer den Batteriemietvertrag übernimmt und ihm die Unterschrift auf dem Vertrag hinterlässt.
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- TwizyChrisy
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newbie schrieb: .... der grüne DIN A4-Bogen ..... - wer den hat, der ist im Besitz des Fahrzeugs.
Nicht mal im Ansatz. Die Mehrzahl aller Mittel- und Oberklassefahrzeuge liegen die Zulassungsbescheinigungen Teil II (der "grüne A4 Bogen" früher "Fahrzeugbrief" genannt) bei irgendeiner Bank, die gutes Geld damit verdient, daß der aktuelle Besitzer jeden Monat einen Haufen Kohle an die Bank abdrückt um sich das Auto "leisten" zu können.
Hier ist die Bank im Besitz des "grünen Bogens" und der Nutzer/Fahrer/Leasingnehmer im Besitz des Fahrzeugs.
Falls du damit eher auf die Eigentumsfrage abgezielt hast, so ist das ebenso falsch. Nicht umsonst steht
EXTRA AUFGEDRUCKT!!! auf jedem "grünen A4 Blatt" sprich Zulassungsbestätigung II der Satz:
"Der Inhaber der Zulassungsbescheinigung wird nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen."
Das war auch vor 50 Jahren schon so, als das noch nicht drauf stand. Die Rechtsprechung wertet jedoch die Verfügungsgewalt über die Zulassungsbescheinigung II als Indiz für die Eigentümer-Eigenschaft.
Ein Nachweis über die Eigentümer-Eigenschaft ist alleine ein Kaufvertrag.
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- TwizyChrisy
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miata schrieb: Gebrauchtkauf - Ummeldung.
Fand online einfach nix exaktes
Kann ich das zugelassene Fahrzeug einfach mitnehmen (vorausgesetzt er lässt mich damit überführen), und in einem anderen Landkreis einfach auf mich ummelden?
Genauer, kann ICH den bisherigen Halter bei MEINER Zulassungsstelle abmelden, ergo, das Fahrzeug auf mich um/anmelden? Brauch ich dazu ne Vollmacht von dem Bisherigen, oder gar seinen Ausweis??
Wenn Du die originalen Zulassungsbescheinigungen I und II (früher Schein und Brief genannt) dabei hast brauchst du sonst nix außer Deinem eigenen Ausweis, eine EVB Nummer und ein Konto von dem der Zoll die Steuer einziehen kann.
Du kannst sogar das Nummernschild behalten in ganz Deutschland, wenn Du Dir das Geld für ein neues sparen willst.
Heute vor 4 Stunden erst praktiziert. Bei Rückfragen (die es zu 99% nicht geben wird) hilft es den Kaufvertrag dabei zu haben. Wirst Du aber im Normalfall nicht brauchen.
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- Goldbacher
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Das funktioniert nur, wenn man vorher seinen Wohnsitz an der Adresse hatte, die zum Kennzeichen passt, also man kann mit dem Fahrzeug und Nummernschild umziehen.TwizyChrisy schrieb: Du kannst sogar das Nummernschild behalten in ganz Deutschland, wenn Du Dir das Geld für ein neues sparen willst.
Wenn man das Fahrzeug in einem anderen Landkreis kauft, gibt es bei der Ummeldung auch ein neues Kennzeichen, wie früher auch.
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Die vermutlich richtige Erklärung kommt weiter unten, denn 2019 gab es wieder eine Änderung.
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- Snorre
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Goldbacher schrieb:
Das funktioniert nur, wenn man vorher seinen Wohnsitz an der Adresse hatte, die zum Kennzeichen passt, also man kann mit dem Fahrzeug und Nummernschild umziehen.TwizyChrisy schrieb: Du kannst sogar das Nummernschild behalten in ganz Deutschland, wenn Du Dir das Geld für ein neues sparen willst.
Wenn man das Fahrzeug in einem anderen Landkreis kauft, gibt es bei der Ummeldung auch ein neues Kennzeichen, wie früher auch.
@Goldbacher:
Das stimmt nicht!
TC hat Recht!
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- Goldbacher
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www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/kfz-...hme/#kennzeichen-vorbesitzer-uebernehmenBeim Halterwechsel zwischen zwei unterschiedlichen Zulassungsbezirken ist auch keine Kennzeichenmitnahme möglich. Der neue Fahrzeughalter muss ebenfalls ein neues Kennzeichen beantragen.
Ich habe jetzt tatsächlich noch eine andere Aussage gefunden:
Ob sich der zweite Satz auf den ersten bezieht, ist nicht ganz klar, würde aber nur so Sinn machen.Sie können in ganz Deutschland ihr Kennzeichen behalten, wenn Sie das Auto nach dem Umzug ummelden. Seit dem 01.10.2019 ist die Beibehaltung des Kennzeichens auch bei einem Halterwechsel möglich.
umziehen.de/an-ab-ummelden/auto-ummelden-und-das-kennzeichen-behalten-so-gehts-4053
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Goldbacher schrieb:
Das funktioniert nur, wenn man vorher seinen Wohnsitz an der Adresse hatte, die zum Kennzeichen passt, also man kann mit dem Fahrzeug und Nummernschild umziehen.TwizyChrisy schrieb: Du kannst sogar das Nummernschild behalten in ganz Deutschland, wenn Du Dir das Geld für ein neues sparen willst.
Wenn man das Fahrzeug in einem anderen Landkreis kauft, gibt es bei der Ummeldung auch ein neues Kennzeichen, wie früher auch.
Du kannst mit einem Kennzeichen von Bad Reichenhall nach Flensburg ziehen völlig wurscht.
Nur wenn du es neu zulässt bekommt es das Kennzeichen des Landkreises/Stadt wo es angemeldet wird.
Wenn du das alte Kennzeichen einfach übernimmst gibt es keine geografischen Grenzen mehr.
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- Snorre
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TwizyChrisy schrieb: Du kannst mit einem Kennzeichen von Bad Reichenhall nach Flensburg ziehen völlig wurscht.
Nur wenn du es neu zulässt bekommt es das Kennzeichen des Landkreises/Stadt wo es angemeldet wird.
Wenn du das alte Kennzeichen einfach übernimmst gibt es keine geografischen Grenzen mehr.
In anderen Worten:
Wird das Fahrzeug umgemeldet, kann das Kennzeichen behalten werden.
Wird das Fahrzeug erst abgemeldet und dann wieder angemeldet, dann kann das kreisfremde Kennzeichen nicht übernommen werden.
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Vor paar Jahren hatte ich da mal Probleme, daher frage ich. Vermutlich war da aber wohl was anderes falsch gelaufen, erinnere mich nicht mehr an die Details...
Dann kann ich ja beruhigt die Sache angehen...
Andere Frage: (Hab schon gesucht...)
Glaube gehört zu haben dass die neueren Baujahre leicht anders sind... (Elektronik, Tuningmöglichkeiten ...in der Art)
Ist da was dran?
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