Strafgebühr für Ladesäulenblockierer im EnBW Verbund
TheNew Motion hat wohl seinen Zeittarif im Zuge der ganzen anderen Anbietertarife auch auf kWh umgestellt.
37cent die kWh und jeweils 35cent für max 20 Ladevorgänge im Monat.
Keine Strafgebühr.
Aber wer weiß was da noch kommt.
Wäre aber sehr interessant, da NewMotion zusammen mit Allego hier die BeEmobil Infrastruktur betreibt.
Damals konnte man sich eine Ladesäule aus genau dem Zweck des Nachtladens vor die Haustür bauen lassen, wenn man einen Wagen gekauft hat.
An den Ladestellen ist das Parken tagsüber sowieso auf 4 Stunden begrenzt und von 18-8 Uhr ohne limit.
Würde also richtig stunk geben, wenn TNM jetzt den Autokäufern von vor 3 Jahren den Stinkefinger zeigen würde und ihre Beschilderung obsolet machen würde.
BTW EnBw ist auch Mitgleid bei be emobil geworden und weiß um die Regelung hier in Berlin.
Aber alle Anbieter haben halt Tariffreiheit.
Gruß
Frank
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www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/enbw...an-nicht-ffentlichenprivaten-ladepunktenGilt die Blockiergebühr auch an nicht öffentlichen/privaten Ladepunkten?
Nein. Sie gilt nur an öffentlichen Ladepunkten, die für alle E-Autofahrer*innen gleichermaßen verfügbar sein müssen.
Nicht öffentliche/private Ladepunkte sind beispielsweise Lademöglichkeiten bei einem Unternehmen, die nur Angestellte und/oder Besucher*innen nutzen können.
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www.adac.de/mitgliedschaft/mitglieder-rabatte/details/adac-e-charge/4435/
ADAC schrieb: Dabei nutzt der ADAC das Ladenetz der EnBW mobility+ App. Abgerechnet wird nach der Menge des geladenen Stroms: Die Kilowattstunde per Wechselstrom-Ladung (AC) kostet einheitlich an jeder Ladesäule 0,29 Euro und per Gleichstrom-Ladung (DC)nur 0,39 Euro – egal, ob an einer EnBW-Ladesäule oder an einer Ladesäule eines anderen Anbieters im gesamten e-Roamingnetz des Energieunternehmens.
Viele Grüße, Andreas
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Goldbacher schrieb: EnBW hat etwas nachgebessert und damit ist zumindest mein Problem erledigt:
www.enbw.com/blog/elektromobilitaet/enbw...an-nicht-ffentlichenprivaten-ladepunktenGilt die Blockiergebühr auch an nicht öffentlichen/privaten Ladepunkten?
Nein. Sie gilt nur an öffentlichen Ladepunkten, die für alle E-Autofahrer*innen gleichermaßen verfügbar sein müssen.
Nicht öffentliche/private Ladepunkte sind beispielsweise Lademöglichkeiten bei einem Unternehmen, die nur Angestellte und/oder Besucher*innen nutzen können.
Siehste! Geht doch!
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Das ist genau der Tarif, um den es geht, den gibt es jetzt nur noch für die ersten 4 Stunden.
ADAC-Karte = EnBW-Karte mit genau dem selben Tarif (nur ohne Grundgebühr).
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Grüße von Markus
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Akku61 schrieb: @Großstadtfahrer: falls du ADAC-Mitglied bist, die haben auch einen recht akzeptablen Tarif!
www.adac.de/mitgliedschaft/mitglieder-rabatte/details/adac-e-charge/4435/
Der Tarif ist auch betroffen.
Ich bin sogar EnBW Gaskunde geworden um genau die gleichen Rabatte ohne ADAC Mitgliedschaft zu bekommen.
Stellt sich heraus, dass weit mehr den ADAC Tarif nutzen als EnBW Kunden oder Kunden die eine Monatliche Grundgebühr zahlen.
Daher brennt ja bei denen die Hotline.
Also , sie haben jetzt den Partner ADAC verprellt, ihre eigenen Gas-/Stromkunden und diejenigen die zusätzlich 9€ im Monat zahlen um einen günstigen Tarif ohne Zeitzbegrenzung zu bekommen.
Denn den Normaltarif ohne die ganzen Rabatte mit Strafgebühr gibt es auch bei Meingau exakt genau so. Nur da muss man nicht für seine Ladekarte 9€ bezahlen.
Also sind die Neukunden jetzt quasi auch weg.
Ich denke das Ausmaß ist ihnen noch nicht bekannt. Sie kannten ja noch nicht mal die Nutzungsbedingungen ihrer Partnernetzwerke (siehe neuen Hinweis auf Privatnetze in Parkhäusern oder bei Arbeitgebern) oder ihrer Kunden.
Wie gesagt, die Hotline meinte, dass die Entscheidung "Am grünen Tisch" über ihre Köpfe hinweg getroffen wurde.
Der Mitarbeiter der Hotline selber hat mir erzäht, dass damit explizit die Nachtparker besonders behindert werden.
Denn die tagsüber "Blockierer" können ja jetzt kurz vor 4 Stunden zum Fahrzeug gehen und einen neuen Ladevorgang starten.
Somit haben sie weiter 4 Stunden einen "Parkplatz" und niemand kann sie daran hindern.
Gruß
Frank
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Wie soll man mit der Blockiergebühr während der Arbeitszeit laden?
Das Laden während der Arbeitszeit ist mit Blockiergebühr möglich. Allerdings kann das bedeuten, dass E-Autofahrer*innen während der Arbeitszeit – zum Beispiel in einer kurzen Pause oder in der Mittagspause – ihr Fahrzeug von der Ladesäule auf einen offiziellen Parkplatz stellen müssen, da Ladesäulen keine Parkplätze sind. Dieses solidarische Verhalten sollten alle E-Auto-Fahrer*innen voneinander erwarten können, damit jede und jeder gleichermaßen von den jeweiligen Lademöglichkeiten vor Ort profitieren kann – auch, wenn das im Individualfall unpraktisch erscheint.
Wir unterstützen gerne dabei, den Arbeitgeber zu überzeugen, eigene Lademöglichkeiten für Beschäftigte zur Verfügung zu stellen.
Wie steht die EnBW zur Erschwerung des Nachtladens durch die Einführung der Blockiergebühr?
Öffentliche Ladepunkte stehen ausnahmslos und zu jeder Zeit allen E-Autofahrer*innen zur Verfügung. Die faire Gleichstellung aller Kund*innen wollen wir uneingeschränkt abends und nachts ermöglichen. Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen – und der Individualfall in der Breite immer weniger zum Tragen kommen.
Beim Laden an Arbeitsplätzen haben sie ja ein Szenario, mit dem sie die Gebühr rechtfertigen können.
Bei den Nachtparkern wird das Ganze schon ziemlich schwammig und man versucht sich mit Marketingspeak rauszureden
Gruß
Frank
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für ein Gedanke/Szenario steht?Dabei wird mit dem Hochlauf der Elektromobilität die Verfügbarkeit von Ladepunkten in den Nachtstunden an Relevanz zunehmen"
Die Säulen werden dann von verzweifelten Taxifahrer genutzt die vergeblich auf eine Schnellladeinfrastruktur warten?
Mehr Fahrzeuge führt dazu, dass alle Besitzer einfach dazu gezwungen sind sich einen Wecker zu stellen?(Neue Säulen bekommt ihr nicht, Basta)
Individualverkehr ist tot in den Innenstädten! Ab dämnächst gibt es nur noch flotten von Leihwagen mit einer Horde von fleißigen Mitarbeitern die die Ladesäulen effektiv nutzen.
Da wollen wir keine Einzelbesitzer mehr an der Infrastruktur haben.
Gruß
Frank
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Auch tagsüber hätte ich noch ein gewisses Verständnis für eine Gebühr bei langer Standdauer. Aber da hört es dann auch auf.
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In der Vorstandssitzung wurde dann abgewägt: Geld in die Infrastruktur investieren, oder aus der Knappheit zusätzliche Einnahmen generieren? Eine leichte Entscheidung.
Michael
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"professioneller Ladesäulen Umparker", wäre besonders für Rentner um sich noch was auf 450,--€ Basis dazu zu verdienen
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