Die Abgaslüge Wie Autoindustrie und Politik uns...
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Wobei auch bei den Abmahnungen imho noch sehr dezent vorgegangen wird... ein dem "Abmahnjagen" nach fehlerhaften AGBs oder ähnlichem gleiches Geschäftsmodell ist das ja auch nicht. Und wenn sich die Abgemahnten nicht ans vorgeschriebene Prozedere wie Energieverbrauchsangaben o.ä. halten - dumm gelaufen.
Wie schon gesagt, man sollte nicht den Boten sondern den Schurken hängen...
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Welt:
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‚Prozess in Hamburg: Dieselkäufer bekommt Recht auf Ersatzwagen zugesprochen
Stand: 01:37 Uhr | Lesedauer: 2 Minuten
Einem Medienbericht zufolge hat das Hamburger Landgericht den Autokonzern Volkswagen dazu verurteilt, einen Diesel mit gefälschten Abgaswerten gegen einen Neuwagen auszutauschen. Der Anwalt nennt das Urteil eines mit Strahlkraft.
Wie der NDR berichtet, hat das Hamburger Landgericht einem Dieselkäufer in einem Prozess gegen Volkswagen das Recht auf umfängliche Entschädigung zugesprochen. Der Käufer hatte demnach vor drei Jahren ein VW Tiguan gekauft, eines der Fahrzeuge mit gefälschten Abgaswerten. Dem Gericht zufolge muss VW den Wagen zurücknehmen und gegen einen Neuwagen tauschen.
..
Noch nie habe ein VW-Kunde in so vielen Punkten Recht bekommen.
Der Mandant hat dem Anwalt zufolge das Auto mit Software nachgerüstet. Der Richter befand dennoch, dass er das Recht auf einen Neuwagen habe. Auch deshalb, weil die Nachrüstung zu einem schnelleren Verschleiß führen könne.
Auch an anderen Landgerichten stehen ähnliche Prozesse aus oder wurden bereits per außergerichtlicher Einigung abgewendet. So teilte das Landgericht Koblenz am Mittwoch mit, es sei in drei von vier anhängigen Diesel-Fällen eine Einigung erzielt worden.
..
Die Kläger hatten Diesel-Autos der Marken Volkswagen, Audi und Skoda gekauft und wegen der Manipulation bei der Messung von Stickoxid-Werten unter anderem die Rückabwicklung von Kaufverträgen oder Nachlieferungen beziehungsweise Ersatzlieferungen verlangt. Die Autokäufer hatten unterschiedliche Unternehmen verklagt – vom Autohaus bis hin zu Gesellschaften, die zum VW-Konzern gehören.‘
www.welt.de/wirtschaft/article174603752/...-Recht-auf-Ersatzwagen-zugesprochen.html
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BinKino schrieb: bruudaal klasse!
SO MUSS DAS!
(und das in Hamburg... wow!)
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Die Kanzlei wird sich jetzt sicherlich vor neuen Mandanten nicht mehr retten können
Wäre nicht das erste Urteil, das ein "politisch engagierteres" höheres Gericht kassiert.
Ein Landgericht mag noch relativ frei in seinen Entscheidungen sein. Weiter oben weis nur der Herrgott
wer wirklich die Stricke zieht oder das Recht sagen wir mal freundlich "passend biegt".
Es kann doch nicht sein, daß der arme Konzern VW jetzt noch die Suppe auslöffeln muss, die ihm die böse Politik eingebrockt hat.
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Aus einem Leserkommentar (drum lese ich die Springer Presse auch wenn ein Großteil nicht durch kommt, die FAZ hat das fast nicht mehr):
‚Ich möchte lediglich eine für mich kostenneutrale Hardwarenachrüstung, ohne dass ich durch ein albernes Softwareupdate jahrelang immer die gleichen Bauteile (AGR-Ventil o.ä.) auf eigene Kosten tauschen darf. Die aktuellen AGR-Ventile sind für eine Einsatzfrequenz auf Basis der alten Schummelsoftware ausgelegt. In unserer modernen Zeit werden sämtliche Bauteile aus Kostengründen auf eine zuvor genau kalkulierte Nutzungsdauer ausgelegt. Wenn jetzt ein für die Hersteller günstiges Softwareupdate durchgeführt wird, bedeutet das i.d.R. eine erhöhte Nutzfrequenz für derartige Bauteile, wodurch diese schneller verschleißen...‘
Es scheint, das ist gut begründet. Ganz so einfach könnnen die das Urteil nicht einkassieren.
Weiter vorne ist ein Kommentar, der FDP Baum hatte da massenweise Klagen eingereicht. Nun denn teurer als in den USA wirds nicht werden.
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50 Euronen in die Akkuentwicklerkasse wenn das Urteil nicht in der nächsten Instanz kassiert wird oder " man" sich nicht doch noch vergleicht
Und die reine Vermutung das Teile wegen der Updates schneller verschleißen... ohne Gutachten von seiten des Klägers ist das reine Spekulation. Da gilt halt auch für VW " im Zweifel für den Angeklagten"
Sogar wenn das in dem konkreten Fall nachweisbar wäre gilt das noch lange nicht für den nächsten Kläger. Das gibt unser Rechtssystem nicht her.
Und Gutachterprozesse.. das kann dauern...
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dexter schrieb: Ich glaube nicht, dass VW sich hier die nächste Instanz leisten, denn es klingt so als wären bereits in der ersten Instanz alle relevanten Fakten berücksichtigt worden. Ein Vergleich ist jetzt ebenfalls sinnlos, für den Kläger weil er sein maximales Ziel erreicht hat, für VW weil der Fall schon publik ist.
Signalwirkung überschaubar, Also Gras drüber wachsen lassen und fertig.
Ist doch eh schon Schnee von Gestern.
Aktuell sind grad wieder die Manager Milliönchen dran.
Und morgen Abend kommt der Bohlen in RTL, das ist dann eh wichtiger!
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TwizyChrisy schrieb:
Signalwirkung überschaubar, Also Gras drüber wachsen lassen und fertig.dexter schrieb: Ich glaube nicht, dass VW sich hier die nächste Instanz leisten...
Wenn VW hier nicht in eine höhere Instanz geht und das Urteil rechtskräftig wird werden es viele als Referenz verwenden. Da würde ich jetzt eher vermuten die stehen jetzt vor der Entscheidung
(1) nichts zu tun und weitere Rückgaben/Fahrzeugtausch mit Bezugnahmen auf dieses Urteil akzeptieren zu müssen
(2) es bis in die letzte Instanz auszufechten (2a) mit einem möglichen Widerruf des Urteils oder aber (2b) einem höchstrichterlichen Urteil welches die ursprüngliche Entscheidung bestätigt.
(2b) wird teurer als (1). Korrigiert mich wenn die Annahmen falsch sind.
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klausz schrieb:
TwizyChrisy schrieb:
Signalwirkung überschaubar, Also Gras drüber wachsen lassen und fertig.dexter schrieb: Ich glaube nicht, dass VW sich hier die nächste Instanz leisten...
Wenn VW hier nicht in eine höhere Instanz geht und das Urteil rechtskräftig wird werden es viele als Referenz verwenden. Da würde ich jetzt eher vermuten die stehen jetzt vor der Entscheidung
(1) nichts zu tun und weitere Rückgaben/Fahrzeugtausch mit Bezugnahmen auf dieses Urteil akzeptieren zu müssen
(2) es bis in die letzte Instanz auszufechten (2a) mit einem möglichen Widerruf des Urteils oder aber (2b) einem höchstrichterlichen Urteil welches die ursprüngliche Entscheidung bestätigt.
(2b) wird teurer als (1). Korrigiert mich wenn die Annahmen falsch sind.
Landgerichtsurteile gibt's viele Solche und viel mehr solche. Mehr als eine "Beispielfunktion" haben die ned. Schau mal wie viel VW "gewonnen" hat.
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Wo Springer drauf steht, ist auch Springer drin.
Aber die Leute dazu zu bringen, sich mit einem Aufkleber freiwillig zu outen, ist genial. Das findet die Zielgruppe sicher ganz toll, fühlen die sich sicherlich ganz stolz, outet sich und machen gleichzeitig Werbung für die BILD-wasweißich-Springer Sekte.
Da weiß man auch bei gecleanten Hecks gleich, welche Karre man zum Verwerter dengeln darf und zu welcher Schicht der/die Jenige angehört
(autsch das was wieder typisch böse... hahaha)
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www.wiwo.de/unternehmen/auto/abgas-softw...razzia-in-der-bmw-zentrale/21092322.html
Es geht bei BMW um 11.400 Fahrzeuge, die der Autobauer zurückrufen wolle, erklärte das Unternehmen. Bei internen Tests sei festgestellt worden, dass eine korrekt entwickelte Software irrtümlich den falschen Modell-Versionen zugeordnet worden sei. Das Programm sei für die SUV-Modelle X5 und X6 entwickelt worden, aber irrtümlich auch auf zwei 5er und 7er-Modelle aufgespielt worden. Dort funktioniere die Abgasreinigung dann nicht mehr korrekt. „Unverändert geht die BMW Group davon aus, dass es sich bei dem Vorfall um eine fehlerhafte Software-Zuordnung handelt und nicht um eine gezielte Manipulation der Abgasreinigung“, ergänzte BMW.
Viele Grüße, Andreas
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schon damals schrie man nach der Politikentscheidung...
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