Batterie Schenkung der Renaultbank
Ich empfehle den Akku des Twizys nicht zu mieten. | CATL | LED | Zusatzlager | 2012 |
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- Apexx
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Das im Video klingt zwar einfach, hat aber noch keiner geschafft.
Dass mit Probefahrt der Tausch ebenfalls verweigert wird, hast ja schon erfahren.
Ich war mit Laufleistung, Reichweite und SoH in ähnlicher Situation.
Bin aber zum Glück in der Situation nur 10km zur Arbeit zu haben.
Also was sind die Optionen?
Jedes Jahr den Twizy hin zu bringen und 150Eur für die Fahrt zu bezahlen die Zeit zu verschwenden und überlegen wie man vom Händler nach Hause kommt...
Falls noch nicht geschehen, Reichweitentuning: Bremsen gängig machen, Spur geradeaus stellen und Reifendruck erhöhen.
Ich hab mich am Ende für den Einbau des CATL Akku entschieden. Und muss sagen, es ist ein komplett anderes Fahrgefühl nicht mehr auf sie Reichweite schauen zu müssen.
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- Meik
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Wenn man z.B. hier liest:
www.dekra.de/de/batterie-schnelltest-an-...kra-ist-schon-fuer-grosskunden-am-markt/
geht eine vernünftige SOH-Ermittlung nicht ohne zumindest kurze Probefahrt. So ähnlich läuft ein Test den meine Firma anbietet auch, da müssen nur wenige % Akku verfahren werden, einmal ein kurzes Stück mit Maximalleistung Beschleunigt werden mit angeschlossenem Tester. Genau erklärt dir keiner was da im Hintergrund läuft, letztlich hat es was mit Spannungsabfall bei Leisungsanforderung usw. zu tun, der Schätzwert der im Steuergerät auszulesen ist hat sich bei vielen Fahrzeugen nicht als alleine taugliches Messinstrument für die tatsächliche SOH-Feststellung bewährt.
Wenn man klagen will wird man eh so einen Test oder vergleichbar brauchen um was handfestes als Klagegrund zu haben. Ich würde mal aus meiner Erfahrung tippen dass das reine Auslesen aus dem Steuergerät ohne unabhängiges Gutachten als Beweislast nicht ausreichen wird. Da wird der Hersteller was von "errechnetem Schätzwert" und "keine genormte/kalibrierte Messmethode" erzählen.
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Wie weit kommst du mit den neuen Eigenbau Akku?
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Witzig ist ja auch die Reichweitenangabe auf dem letzten Blatt... das die gefahrene Strecke passt ist klar, aber die "tatsächliche Reichweite" durch Aufaddieren der angezeigten Restreichweite zu bestimmen.. jeder Twizyfahrer kennt doch das Schätzeisen aka BC...
Man müsste rausfinden ob das Prozedere ohne Rollenprüfstand und damit fest definierten Umgebungsparametern zulässig ist.
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Pfälzer68 schrieb: Eigentlich müsste Renault bei den Testfahrten mit einer Videoaufnahme arbeiten. Imho wird das Ganze auf öffentlichen Straßen durchgeführt, und da iss nix mit Bilder knipsen oder Daten aufschreiben während der Fahrt. Anhalten werden die wohl eher nicht, und zu zweit fahren auch nicht.
Witzig ist ja auch die Reichweitenangabe auf dem letzten Blatt... das die gefahrene Strecke passt ist klar, aber die "tatsächliche Reichweite" durch Aufaddieren der angezeigten Restreichweite zu bestimmen.. jeder Twizyfahrer kennt doch das Schätzeisen aka BC...
Man müsste rausfinden ob das Prozedere ohne Rollenprüfstand und damit fest definierten Umgebungsparametern zulässig ist.
Zulässig ist auch wieder ne Definitionssache.
Für die RECHTSSICHERE Feststellung einer vertraglich geschuldeten Kapazität DEFINITIV nicht.
Wie auch? Dazu müsste das ganz wirklich auf einem geeichten Rollenprüfstand unten genormten wiederholbaren und überwachten Bedingungen stattfinden.
Und nicht im Berufverkehr mit Karlchen dem Werkstattboten als Testpilot der gerade Zeit hatte.
Letztendlich ist ein Prüfstand auch nur ein Verbraucher. Wenn man dann ZUSÄTZLICH noch permanent Stromfluss und Spannung überwacht werden UND noch ein relaitätsnäheres Fahrprogramm verwendet würde wie z.B. das neuere NZFwasweis ich wie das heisst, also halt nicht das alte das 1/3 zu niedrige Verbräuche ausgespuckt hatte, dann wird langsam ein Schuh draus.
Dann lässt sich nämlich die entnommene elektrische Leistung messen und berechnen und nicht irgendein hahnebüchener "Kilometerwert" der keinen Menschen interessiert.
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Wer seiner Versicherung diesen Wert gemeldet hat, kann jetzt (oder nach der Schenkung) den Wert 0 melden. Alle anderen zahlen ohnehin nur ~ 25€ Haftpflicht pro Jahr.
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ist mir persönlich das ganze Thema eigendlich egal. Was mich aber wirklich mal interessiert, was passiert mit den Twizy`s mit
Baujahr 2018,2019,2020 und 2021 ?? Kriegen die Besitzer auch solch einen Brief zugestellt oder bedrifft es nur die ersten Baujahre ? Ich denhe,ich hatte gedacht, daß die meißten Akkus mittlerweile gekauft sind !? Danke, Gruß vom Helmut
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Ein Reichweitentest steht noch aus ich hab vor den mit konstant 50km/h leer zu fahren bis er stehen bleibt. Mit dem alten bin ich auf die Art 49,6km weit gekommen. Das möchte ich mit dem neuen ebenfalls machen, wenn ich Mal dazu Zeit finde. Dann aber gleich noch den Kilometerzähler mit prüfen.
Eine Reichweite nach WMTC ein zu fordern wenn Renault im Prospekt die Reichweite nach ECE15 angibt, halte ich für unrealistisch.
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Vielleicht hab ich ja auch mal Glück mit dem Sachbearbeiter…,,,, ,
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Apexx schrieb:
Eine Reichweite nach WMTC ein zu fordern wenn Renault im Prospekt die Reichweite nach ECE15 angibt, halte ich für unrealistisch.
Ich hab noch keinen Mietvertrag mit in irgendeiner Weise zugesicherten Reichweiten gesehen. Da steht immer was von Kapazität.
Das ist etwas physikalisch deutlich anderes als eine Reichweite.
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ich habe mal die letzten Tage beim Laden ein Steckdosenenergiemessgerät dazwischengesteckt, um zu sehen wieviel kwh der Twizyakku noch aufnimmt. Laut der Anzeige des Messgerätes durchliefen den Stecker ca. 4,5 - 4,6 kwh. Da der Akku vor Ladebeginn nicht ganz leer war, gehe ich mal von einer Kapazität von 4,8 - 4,9 kwh aus. Natürlich muss ich auch noch diverse Ladeverluste mit einkalkulieren, aber rein rechnerisch komme ich hier auf ca. +/- 80% Restkapazität.
Soll ich mir diesen 80 % Akku schenken lassen und irgendwann auch auf den "CATL-Akku" (heißt, die 50 € mtl. Miete selber beiseite legen) setzen oder lieber weiter Miete zahlen und es irgendwann auf einen Rechtsstreit mit der Renault Bank ankommen lassen?
Was würdet Ihr tun? Ich bin da momentan am hin- und herüberlegen. Ich möchte ja den Twizy noch etliche Jahre nutzen, nur irgendwann wird der Akku unbrauchbar sein und ich brauche Ersatz.
Freundliche Grüße aus Wendelstein
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Getauscht wird der Akku wohl eh nicht mehr werden ! Andererseits,ich würde einen
Kaufantrag stellen und mich überraschen lassen, wie Dir die Bank den Akku anbietet.
Wenn das Angebot kommt,kannst Du entscheiden, ob Du kaufst oder ihn Die schenken läßt. Gruß vom Helmut
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