akkurückgabe.....
- jonvirus
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Der Vorbesitzer meines Ts hat die 85€ Bearbeitungsgebühr gezahlt (freiwillig).
Ich habe den Mietvertrag in dem Sinne nicht mit den gleichen Konditionen übernommen, sondern einen neuen Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Alles wurde von der Renault Bank reibungslos innerhalb einer Woche nach dem Kauf abgewickelt.
Jonathan
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- Snorre
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In dem Schreiben von der Renault-Bank an dich, steht weder, dass Du den Mietvertrag im Auftrag der Renault-Bank mit dem Käufer abschließen, noch dass Du eine Bonitätsprüfung des Selbigen durchführen musst.
Die Bank schreibt eindeutig, dass sie dieses macht.
Ich kann auch nirgends lesen, dass dich die Übermittlung der Kopie des Kaufvertrags und des Personalausweises des Käufers dazu berechtigt das Eigentum der Renault-Bank an den Käufer herauszugeben.
Solange die Renault-Bank keinen rechtskräftigen Mietvertrag mit dem Käufer geschlossen hat, hält sich die Bank zu Recht an den Vorbesitzer und ihren Vertragspartner.
Erst mit dem Abschluss eines Mietvertrags durch den Käufer bzw. der Rückgabe des Akkus an die Bank ist der Vorbesitzer meiner Meinung nach aus der Haftung.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- Snorre
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jonvirus schrieb: Ich habe den Mietvertrag in dem Sinne nicht mit den gleichen Konditionen übernommen, sondern einen neuen Vertrag mit 3 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Alles wurde von der Renault Bank reibungslos innerhalb einer Woche nach dem Kauf abgewickelt.
Hallo Jonathan.
Danke für die positvie Rückmeldung.
jonvirus schrieb: Der Vorbesitzer meines Ts hat die 85€ Bearbeitungsgebühr gezahlt (freiwillig).
Der Vorbesitzer hat die € 85,- vermutlich nicht freiwillig, aber sicherlich vertragsgemäß bezahlt.
Siehe Allgemeine Batterie-Mietbedingungen XIX:
Abrechnung nach vorzeitigem Vertragsende
1. Im Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung durch Kündigung seitens der Mieter
gemäß Abschnitt XVIII, Ziffer 3, Absatz 2 steht der Vermieterin zur Abdeckung
des aus diesem Grund entstandenen Bearbeitungs- und Mehraufwandes
ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von € 85,00 zuzüglich MwSt zu, es sei
denn, die Mieter weisen einen geringeren Mehraufwand nach. Die vertraglichen
und nachvertraglichen Zahlungspflichten der Mieter enden sodann mit
dem rechtskräftigen Abschluss bzw. der Umschreibung des Batteriemietvertrages.
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Das ganze "wenn" "könnte" "sollte" "denke ich" "sehe ich so" bringt uns doch keinen Schritt weiter.
Das die Verträge ziemlich Bankfreundlich sind liegt ja in der Natur der Sache
Fakt ist,
die Klauseln erkennt man mit Abschluss des Mietvertrags erstmal an. Ob die jeweils so wie niedergeschrieben auch in jedem Fall gültig sind kann ja angezweifelt werden. Das setzt allerdings das Know-How eines Juristen/Anwalts voraus. Da es imho noch niemand so weit hat kommen lassen das sich ein Gericht mit den Verträgen beschäftigt hat ist alles ander Kaffeesatzleserei!
Statistisch sollte sich unter den knapp 2000 Forumsmitgliedern ja ein Rechtsgelehrter befinden... da ergäbe sich doch die Möglichkeit anhand eines fiktiven Falles fundiert Licht in die Sache zu bringen. Rechtsberatung darf ja online nicht gegeben sein.
Eventuell könnte ja auch der Ts den Vertrag mal einem Anwalt zur Sichtung geben, so das mit der RSV abgedeckt sein sollte.
Ob dessen Expertise dann allerdings vor Gericht auch bestand hätte steht wieder auf einem anderen Blatt.
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- Snorre
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TwizyChrisy schrieb: Da mag bei einer VHS Kassette auch ganz gut funtioniert haben... Aber das echte Leben, wenn man seinen Twizy verkauft ist ganz klar das, was der OP gemacht hat:
Im echten Leben halte ich mich an geschlossene Verträge und deren Bedingungen, wenn diese nicht unmoralisch oder rechtswidrig sind.
Beides kann ich im Batteriemietvertrag nicht erkennen.
Die Renault-Bank besteht nur darauf, dass der Verkäufer das Recht an ihrem Eigentum wahrt.
Und dieses Recht hat er verletzt, in dem er den Akku an einen Dritten weitergegeben hat, obwohl dieser keinen Mietvertrag abgeschlossen hatte und obwohl die Renault-Bank der Weitergabe des Akkus nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
TwizyChrisy schrieb: Jetzt ist die Renault Bank dran! Hier mit Drohungen einer Anzeige wegen Unterschlagung rumzufuchten ist
für eine zugelassene Bank EIN BENEHMEN UNTER ALLE SAU!
Der Verkäufer ist der Renault-Bank gegenüber weiterhin noch vertraglich verpflichtet, weil es weder einen Rechtsnachfolger für den Mietvertrag gibt noch hat er den Akku an die Bank zurückgegeben.
Wenn die Renault-Bank (zu Recht) auf die Rückgabe des Akkus besteht und der Verkäufer dem (aus verständlichen Gründen) nicht nachkommt bzw. nachkommen kann, wie würdest Du das dann nennen?
Pech gehabt?
Dem Käufer des Twizy kann die Renault-Bank gar nichts, weil sie mit ihm in keinem vertraglichen Verhältnis steht.
Stell dir mal bitte folgendes Beispiel aus dem "echten Leben" vor:
Dein Nachbar borgt sich von dir deinen Rasenmähroboter.
Doch statt ihn dir nach dem Gebrauch zurückzugeben, gibt er ihn, ohne vorher dein Einverständnis einzuholen, an seinen Schwiegervater weiter.
Er informiert dich lediglich im nachhinein darüber, dass er es getan hat und teilt dir Name und Anschrift seines Schwiegervater mit.
Fändest Du das in Ordnung?
Wenn der Schwiegervater dir deinen Rasenmähroboter nicht zurückgibt, an wen würdest Du dich halten wenn es hart auf hart kommt?
Deinen Nachbar ("Vertragspartner") dem Du den Rasenmähroboter ausgehändigt hast oder an dessen Schwiegervater?
Ich bilde mir ein die Antwort zu kennen.
Und bitte komm jetzt nicht mit Argumenten wie "das ist was anderes, weil meinen Nachbar kenne ich persönlich" oder "das ist was anderes, weil ich den Mähroboter kostenlos verliehen habe und keine Miete erhalte".
Ist es meiner Meinung nach nicht.
Hier geht es um die Wahrung bzw. Verletzung der Eigentumsrechte, und da sind solche Punkte sicherlich nicht relevant.
Ich bin weder Jurist noch in irgendeiner Weise mit Renault bzw. der Bank verbunden, außer dem Twizy-Kauf und der Batteriemiete natürlich.
Ich argumentiere hier nur auf Grund meines Rechtsempfinden und meines (hoffentlich vorhandenen) gesunden Menschenverstandes.
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das Rasenmäher-Beispiel hinkt aber mächtig.
Im Schreiben vom Renault ist ja geregelt, das ein einen Verkauf an einen Dritten geben kann.
Ergo hat Renault ja einen Nutzer schriftlich benannt bekommen.
Was man als Verkäufers eines Twizys aber wohl machen sollte: Schriftlich im Vertrag den Käufer zum Abschluss eines Batteriemietvertrages mit Renault Bank verpflichten und jedewede Forderungen von Renault bei Nichterfüllung an den Käufer übergehen.
Oder so ähnlich - bin ja kein Jurist.
Aber es ist schliesslich ein mobiler Gegenstand dessen Weiterverkauf von Renault nicht ausgeschlossen wird.
www.twizy-forum.de/e-mobil-treffen/90259-rheinisches-twizy-treffen-2023#238345
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- Snorre
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Floschi schrieb: Hallo,
das Rasenmäher-Beispiel hinkt aber mächtig.
Im Schreiben vom Renault ist ja geregelt, das ein einen Verkauf an einen Dritten geben kann.
Hallo Floschi.
Die Renault-Bank darf den Verkauf des Twizy nicht regeln, da der Twizy dem Verkäufer gehört.
Die Renault-Bank darf aber regeln wie mit dem ihr gehörenden Akku zu verfahren ist.
Dies tut sie auch in Bedingungen des Batteriemietvertrag, auf die sie im Schreiben an dingdong explizit verwiesen hat, aber daran hat sich der Verkäufer im obigen Fall, nicht gehalten.
Das ist ja das Problem.
Floschi schrieb: Was man als Verkäufers eines Twizys aber wohl machen sollte: Schriftlich im Vertrag den Käufer zum Abschluss eines Batteriemietvertrages mit Renault Bank verpflichten und jedewede Forderungen von Renault bei Nichterfüllung an den Käufer übergehen.
Oder so ähnlich - bin ja kein Jurist..
Oder noch einfacher:
Gemäß den Vereinbarungen aus dem Batteriemietvertrag:
Der Käufer erhält den Akku erst nachdem er einen Batteriemietvertrag mit der Renaultbank abgeschlossen hat.
Kein Batteriemietvertrag bedeutet kein Akku.
Geht jedem Twizy-Käufer beim Renault-Händler übrigens nicht anders.
Bei der von dir vorgeschlagenen Vorgehensweise, wärst Du aber weiterhin Vertragspartner der Renault-Bank und damit in der Haftung.
Und Du müsstest die Forderungen beim Twizy-Käufer eintreiben.
Man kommt bei der Renault-Bank nur dann aus dem Vertrag und damit aus der Haftung wenn man entweder den Akku zurückgibt oder der Käufer den Vertrag fortführt oder einen neuen abschließt.
Zu Recht wie ich meine.
Die Renault-Bank kann den Verkauf des Twizy nicht ausschliessen.Floschi schrieb: Aber es ist schliesslich ein mobiler Gegenstand dessen Weiterverkauf von Renault nicht ausgeschlossen wird.
Aber sie kann die Aushändigung ihres Akku an einen Dritten untersagen, wenn dieser keinen Batteriemietvertrag abschließt.
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entweder kann ich nicht lesen oder Du.
Die Bank bestätigt das Ende der Batteriemietverhältnisses zum Termin X,
wenn Kopie des Kaufvertrags und Kopie des Personalausweises vorliegt.
Das ist doch passiert. Ich zumindest lese es so.
Wenn dann Renault keine Mietvertrag abschliessen kann, dann ist die Frage wie es weitergeht.
Entweder muss Renault dem alten Kunden doch bescheid geben - nur was kann man da machen?
Den Käufer beknien? Anzeigen? Keine Ahnung.
Wenn ich also eine Twziy verkaufe, muss ich also einen Batteriemietvertrag mit vom Käufer unterschreiben lassen und abwarten,
ob Renault den Menschen als Mieter akzeptiert. Und dann kann der Twizy verkauft werden.
Oder wie würde es dann sicher für den Verkäufer sein?
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Ich hate damals sowas ja versucht. Die Renaultbank gebeten mir schon den neuen Mietvertrag mit den Daten des neuen Halters zuszusenden.
Wurde mir verweigert. Das könenn sie erst machen wenn sie alle Unterlagen von mir haben!
Sprich dieses öminöse Ummeldeblatt.
Blankoveträge verschicken sie nicht! Weiß zwar nicht was daran blanlo ist, aber ?
Würde kein Händler so zulassen! Ohne Unterschrift kein Twizy!
Gruß
Frank
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Bei Fragen einfach PN an mich. Ich kenne den Admin ganz gut :-P
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- Snorre
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Floschi schrieb: Hmm Snorre,
entweder kann ich nicht lesen oder Du.
Die Bank bestätigt das Ende der Batteriemietverhältnisses zum Termin X,
wenn Kopie des Kaufvertrags und Kopie des Personalausweises vorliegt.
Hallo Floschi.
Weder noch.
Es wird aber auch explizit darauf hingewiesen dass ein Batteriemietvertrag mit dem Käufer abgeschlossen werden muss und auch explizit auf die Bedingungen des Batteriemietvertrages verwiesen.
Die entscheidenden Stellen habe ich im Post #118820 bereits zitiert.
Ich würde einen Verkauf wie folgt angehen:
Wenn mir der Kaufinteressent signalisiert, dass er nicht Willens ist einen Batteriemietvertrag abzuschließen, würde ich ihm das Fahrzeug nicht oder nur ohne Akku verkaufen oder darauf bestehen dass er einen Vertrag mit der Renault-Bank abschließt und mir dieses dann entsprechend von Renault-Bank bestätigen lassen.
Einen "normalen" Käufer würde ich vermutlich dass Fahrzeug gutgläubig übergeben und darauf hoffen, dass er den Batteriemietvertrag abschließt.
Wenn er dies entgegen der Zusage nicht täte, hätte ich die A....-Karte gezogen und würde mich aber sicher nicht über die Renault-Bank beklagen sondern mich über meine Gutgläubigkeit ärgern.
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Würde sagen, dass 95% der Verkäufer den Twizy ohne Vertrag an den Käufer übergeben.
Anders wird das auch echt kompliziert.
Hab meinen nach Dresden verkauft.
Sollte der Käufer noch mal in 3 Wochen wiederkommmen , oder was?
Wenn alle so handeln würden, wäre der Twizy unverkäuflich.
Die Renaultbank müsste dafür sorgen, dass es dem Verkäufer möglich ist, den Akku mit dem Schlüssel zu übergeben.
Bei Händlern geht das doch auch!
Aber nein, da wird kein "Blankovertrag" rausgereicht, da nach Unterschrift und Übersendung an die Bank dann nämlich diese für das eintreiben der Monatsmiete zuständig ist.
So ist das ganz Komfortabel. "Der Nachmieter Zahlt nicht! Sie müssen dafür aufkommen"
"Hat er denn einen Vertrag unterschrieben?" , "Hallo? Jemand da ?"
Gruß
Frank
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- Snorre
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Und bei mindestens 95% scheint es auch keine Probleme zu geben.
Aber wenn der Käufer schon signalisiert, dass er nicht Willens ist einen Batteriemietvertrag abzuschließen würde ich anders vorgehen.
Und im Fall von RoKe scheint dies ja der Fall gewesen zu sein.
Aber wenn man Pech hat und in die Schei.. tritt, ist man selbst Schuld und nicht die Renault-Bank.
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- Snorre
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Großstadtfahrer schrieb: Sollte der Käufer noch mal in 3 Wochen wiederkommmen , oder was?
Wenn Du das Restrisiko ausschließen willst, leider ja.
Mal ehrlich, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht in bar dabei hätte, würdest Du den Twizy bedenkenlos aushändigen und auf die Zusage des Käufers vertrauen, dass er das Geld überweist?
Ich vermute, dass Du in diesem Fall den Käufer noch mal kommen lassen und nicht auf die Zusage einer Überweisung vertrauen würdest.
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Großstadtfahrer schrieb: Ach, komm!
Würde sagen, dass 95%
Eher 100% (Vielleicht -1 Stück oder so)
Denn genau so ist es ja seitens der Bank vorgesehen.
Daß sie *versuchen* im Falle eines Blindgängers sich an den Vormieter zu halten ist erst mal "normal".
Mehr Twizys, mehr Freude.
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