akkurückgabe.....
- dago
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ist dieser ende juli nun ausgelaufen
d.h. ende juli kam eine rechnung für batteriemiete 07-2015 über 3,21
soweit alles ok
aber......
am 7.8. wurden dann wieder 50.- batteriemiete für 08/2015 abgebucht - die ich am gleichen tag zurückgebucht habe
daraufhin habe ich 2 x bei der renault bank angerufen (mit 2 echt ungehobelten pappnasen gesprochen) - ergebnis:
1. anruf: ich bekomme eine rechnung für den rücktransport der batterie nach paris
2. anruf: ich darf die batterie nicht ausbauen und soll doch gefälligst einen anwalt aufsuchen
also irgendwas läuft bei denen (renault bank) richtig schief !
mein händler , bei dem ich jetzt schon 3 mal vorstellig wurde, hat keine ahnung von nix - d.h. er weiss weder wie er den akku zurück nehmen soll, noch was mit ihm passiert
diese albernen faxen habe ich jetzt dick
der kurze ist jetzt abgemeldet und die schilder wurden entwertet
von renault erwarte ich jetzt konkrete schritte !
geld werde ich erstmal nicht bezahlen
im batteriemietvertrag steht von derartigen klauseln auch nichts (zumindest habe ich nichts gefunden)
eine rechtsanwaltkanzlei habe ich mir schon herausgesucht, da ich nicht erwarte, das es ohne geht
im gegensatz zu hühnerhugo, werde ich nicht kampflos zahlen
für mich ist damit das kapitel renault twizy erstmal geschlossen
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Danke das Du uns an Deinem Kampf teilhaben lässt
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- Snorre
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Bei Hühnerhugo ist die Sachlage meiner Meinung nach eine ganz andere.
Es gab ein rechtskräftigen Vertrag (da von beiden Seiten unterschrieben).
Es handelte sich zwar nicht um die Standardbedingungen, aber das ist ja
kein Grund dafür dass der Vertrag unwirksam sein soll.
Un wenn Hühnerhugo bei einem Streitwert von ca. € 200,- lieber bezahlt als
endlos (und vermutlich auch erfolglos) zu streiten, kann ich nachvollziehen.
Dass dein Händler keine Ahnung hat, überrascht mich auch nicht wirklich.
Ich vermute mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass Du der erste bist, der ihn mit
dem Thema Akkurückgabe konfrontiert.
Ähnliches dürfte für die Renault-Banker gelten.
Batteriemiete würde ich an deiner Stelle natürlich auch nicht weiter bezahlen.
Schliesslich hast du den Vertrag mit deiner Kündigung rechtskräftig beendet.
Was die Kosten des Rücktransport anbelangt, kann ich mir nicht vorstellen, dass
sie damit durchkommen, oder steht derartiges bereits im Mietvertrag?
Soll wahrscheinlich der Einschüchterung dienen.
Gleiches gilt für das Verbot den Akku auszubauen.
Ich denke nicht, dass man dich dazu zwingen kann, einen Akku mit dem du nichts mehr zu tun hast,
in deinem Twizy belassen zu müssen.
Im Gegenteil. Wahrscheinlich bist du berechtigt die Renaultbank aufzufordern ihren Akku doch bitte
aus deinem Fahrzeug zu entfernen.
Ob du dies aber eigenmächtig veranlassen darfst, da bin ich skeptisch.
Vermutlich erst dann, wenn die Renaultbank, wiederholt deinen Aufforderungen nicht nachkommt.
Bei der Sachlage, glaube ich jedoch nicht dass das Thema Twizy bereits für dich beendet ist.
Ich fürchte, dass es gerade erst richtig beginnt.
Ich drück die Daumen.
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- hühnerhugo
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- dago
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ich habe das vorsichtig mit "ungehobelten pappnasen" umschrieben
die verstehen scheinbar wirklich nur abmahnungen vom anwalt
aber "blöd" kann ich auch
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- Snorre
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Die angegebenen Jahresfahrleistungen im Batteriemietvertrag und in der Versicherungspolice
müssen nicht zwingend identisch sein.
Hätte der Händler den Batteriemietvertag richtig ausgefüllt (22500 km / Mietzeit -> 7500 Km / Jahr),
wäre das nicht im Widerspruch zu 5000 km / Jahr in der Police gestanden.
Die Angabe im Mietvertrag hätte der geringst möglichen Jahresfahrleistung für die Batteriemiete entsprochen.
Wenn du geplant hattest tatsächlich aber nur 5000 km / Jahr zu fahren, kann es schon sinnvoll gewesen sein, bei der
Versicherung diesen Wert anzugeben um eine günstigere Prämie zu erhalten.
Ich bin mir nach wie vor sicher, dass dem Händler beim Ausfüllen des Vertrages nicht bewusst war, dass er die
Gesamtfahrleistung mit 7500 km angibt anstatt der Jahresfahrleistung.
Von daher:
Verzeih ihm den Fehler, aber verzeih ihm nicht, dass er dafür nicht gerade steht!
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- Discho
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natürlich interessiert das Thema ! Ich finde das Thema hier im Forum bloß an falscher Stelle (es ist mir zu versteckt unter "Projekte" - nur zufällig gefunden).
Bei Verlängerung meines Vertrages wurden mehrfach falsche (erhöhte) Mieten abgebucht und es dauerte eine ganze Weile und diverse Anfufe/Mails, bis das alles wieder bereinigt wurde. Ich schrieb daraufhin noch einmal eine Mail an eine mir extra gegebene Adresse, in der ich mich über kundenunfreundliche Art beschwert habe (und einen kleinen Obolus als "Wiedergutmachung" erwartete), aber: na, was wohl: keinerlei Reaktion.
Ich bin vom T. begeistert, aber diese Renaultbank ist das letzte, für was ich Werbung machen würde/werde. Definitiv werde ich dort kein weiteres Geschäft mehr machen.
MfG
Discho
PS.: Dago, bitte weiter uns auf dem Laufenden halten. Vielen lieben Dank dafür !
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- TwizyChrisy
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Snorre schrieb:
Was die Kosten des Rücktransport anbelangt, kann ich mir nicht vorstellen, dass
sie damit durchkommen, oder steht derartiges bereits im Mietvertrag?
Soll wahrscheinlich der Einschüchterung dienen.
Gleiches gilt für das Verbot den Akku auszubauen.
Ich denke nicht, dass man dich dazu zwingen kann, einen Akku mit dem du nichts mehr zu tun hast,
in deinem Twizy belassen zu müssen.
Das mit Paris muß ein Spaß sein, sie könnten ja auch New York schreiben
*Fachgerechten* Ausbau dürfen sie fordern, denn es ist ihr Eigentum. Ob der *Fachmann* von Röno kommen muß wage ich zu bezweifeln. IMHO müsste jeder Kfz-Meister reichen. Die trauen sich aber kaum an E-Fahrzeuge, da hat die Lobby schon genug an den Handwerkskammern gearbeitet. E-Fahrzeug? Nicht auf meine Bühne....
Ebenfalls dürfte eine Anlieferung an den nächstliegenden Vertragshändler, auch ohne extra im Vertrag erwähnt zu sein, eine haltbare Forderung sein. Der ist aber ganz sicher NICHT in Paris.
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- klausz
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was hältst Du von folgenden Vorschlägen:
1. Anfrage über Fragdenstaat.de an das Verbarucherschutzministerium. Schilderung der Sachlage und Fragen ob es nicht Fälle gibt wo der Hersteller das betriebsnotwendige Zusatzteil kostenlos ausbauen muss oder womöglich das Fahrzeug zurückkaufen muss. Und auch fragen ob die nicht die Verpflichtung haben Deinen Gebraucht-Akku zu einem angemessenen Preis anbieten zu müssen. Falls nein dann müssen die aus meiner Sicht die kompletten Schnittstellen Spezifikationsdaten offenlegen damit ein anderer Akku einfach angedockt werden kann. Du hast ein Leichtauto gekauft und kein Spezialgetriebe wo Du jetzt einen Motor benötigst.
2. Zwar weiss ich nicht ob EU Recht verletzt wird aber gib es hier mal ein: ec.europa.eu/atwork/applying-eu-law/complaint_form_de.htm
Auch wenn es Deutsche Gesetze sind, die Vorgaben für die nationalen Gesetze kommen oft aus Brüssel. Die EU Kommission will zwar nichts tun aber wenn die ersten Anfragen zu der Thematik über Asktheeu kommen dann wird es sich Renault als auch die EU Kommission womöglich überlegen einzulenken.
3. Klagefonds. Bis 200 Euro bin ich bereit mitzugehen. Die anderen die es sponsorn bitte melden. Es darf aber nur einer Klagen damit der Streitwert klein bleibt.
@Phil, selbst wenn Renault die Akkus frei gibt da bleibt mit schnelladen und Range Extender noch viel Raum für Eure Ideen.
Ein 3 Jahre alter iMiev/Ion etc kostet noch 9000 Euro. 60 Euro Akkumiete/Monat, das sind 720 Euro/Jahr bzw 3600 Euro in 5 Jahren. Im gebrauchten iMiev ist das im Preis enthalten. Renault sollte entweder die Preise für das bestehende radikal absenken oder die Gebrauchtakkus für 1800-2400 Euro verkaufen. Die können ja immer noch einen günstigen Garantievertragfür Kaufakkus anbieten.
Bessere Ideen sind willkommen
Grüsse, Klaus
140-160km pro Akkuladung, und wie erreichen wir das?
Gemäß dem Motto: "Es ist mir egal ob die Katze schwarz oder weiß ist, Hauptsache sie fängt Mäuse." DENG
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- Morris
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Der Freudliche wird eine Zeit für einen Akkutausch vorgegeben haben. So lange braucht der Twizy beim Händler sein.
Also sie werden ihn nicht abholen und wiederbringen, aber wenn man dem Händler zwei Tage den Wagen überläßt, sollte das reichen.
Du hast den Akku mit dem Wagen da bekommen und du lieferst ihn auch da wieder ab.
Unter zugänglich machen verstehe ich nicht den ausgebauten Akku abliefern, sondern denen den Twizy zum Ausbauen geben.
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- Helixuwe
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Ausbauen oder lassen und zum Händler transportieren und dort die Rückgabe quitieren lassen. Wenn der sich weigert einfach mit Zeugen dort abstellen. Bei ordnungsgemäß gekündigtem Vertrag wird kein Gericht der Welt eine Klage akzeptieren. Allerdings wird dieser Twizy auch nie wieder auf die Straße kommen da die Betriebserlaubnis ohne originalen Akku erloschen ist. Und diesen bekommt man halt in old Germany nicht so einfach. Nach meiner Probefahrt mit dem Kangoo hat mir ja der Händler erklärt das ich auf Lebenszeit mit dem Auto leben muß. Außer ich finde einen Nachmieter. Die einzige Möglichkeit ist den Wagen abzufackeln und an die Versicherung zu verkaufen und selbst die wird den Vertrag nicht übernehmen. Bleibt nur den Schrott beim Händler abzuliefern und dort einen anderen zu kaufen und dann brav weiter die Miete zu bezahlen. Also auch keine Lösung. So bleibt nur sich von vornerein von der Bank fern zu halten. Der Händler jedenfalls kannte den Bankvertrag sehr genau und hat mich über diese Problematik aufgeklärt. Sollte ich keinen Käufer finden falls mir mal die Reichweite nicht mehr passt oder ich generell was anderes bräuchte dann bin ich an Renault gebunden. Auf Lebenszeit versteht sich. Also sollte man gleich sein Testament machen und das Fahrzeug an Renault vererben wenn es denn so weit ist um nicht noch seine Kinder damit rein zu ziehen.
Gruß Uwe
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- stromkreisparadies
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- Markus
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ich würde den einfach illegal mit anderem akku weiterbetreiben.
theoretisch kann man auch auch neue BE erlangen in dem man den einfach mit neuem akku beim tüv vorstellt, geht ja mit umbauten auch aaaber ich vermute dass dieser da so ohne weiteres garnicht durchkommt da dieser eigentlich so garkeine BE bekommen dürfte. die EMV probleme wurden ja schon mehrfach von verschiedenen seiten beleuchtet.
Grüße von Markus
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- BurgerMario
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Die Lage ist die, dass nicht jeder Händler den Akku ausbauen darf
Selbst mein Händler darf das nicht, und würde den Twizy entweder nach Hannover oder Minden bringen wo der Akku ausgebaut würde.
Den Abtransport des "leeren" Twizy wäre dann wieder die Sache des Eigners
Die Händlerschaft ist schon seit Jahren dabei, Renault dazuzubringen, dem Kunden die Wahl zu lassen, kaufen oder mieten, bislang ohne Erfolg
Für mich ist diese Miete ein Versuch, eine Zwangbindung einzuleiten
Und sowas ist mit dem EU Recht absolut nicht vereinbar...
So langsam müsste sich wirklich jemand gerichtlich mit Renault einlassen..
Grüße
Mario
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- Snorre
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Ich halte das für absoluten ... (ich schreib's besser nicht)
Ich halte jede Wette das man auch beim Kangoo nur einen befristeten Mietvertrag für den Akku abschließt.
Und wenn der Mietvertrag dann ausläuft verhält sich die Angelegenheit wie bein Twizy:
Wahlweise Mietvertrag verlängern oder die Mietsache zurückgeben.
Ich habe noch nie von lebenslangen Mietverträgen gehört.
Wer so einen besitzt, möge ihn bitte hier mal veröffentlichen.
Ansonsten glaube ich das nicht.
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- BurgerMario
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Snorre schrieb: @Helixuwe:
Ich halte das für absoluten ... (ich schreib's besser nicht)
Ich halte jede Wette das man auch beim Kangoo nur einen befristeten Mietvertrag für den Akku abschließt.
Und wenn der Mietvertrag dann ausläuft verhält sich die Angelegenheit wie bein Twizy:
Wahlweise Mietvertrag verlängern oder die Mietsache zurückgeben.
Ich habe noch nie von lebenslangen Mietverträgen gehört.
Wer so einen besitzt, möge ihn bitte hier mal veröffentlichen.
Ansonsten glaube ich das nicht.
Offiziell wird das Renault auch nicht rausposaunen
Es wird aber versucht, dem Kunden das zu suggerieren...
So lange sich da niemand wehrt, bleibts so....
Grüße
Mario
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