Kein Akku als Ersatzteil bestellbar
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- Markus
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den rest (balancing) macht das bms im akku inklusive das ladegerät steuern.
Grüße von Markus
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- Oekopax
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ich habe gerade (als Besitzer eines ital. Twizy mit Kaufakku) bei der Renaulbank nachgefragt, ob ich, im Bedarfsfall, einen neuen Akku bekommen würde.
Das wurde an der Hotline klar verneint, Akkus werden in Deutschland nur vermietet!
Nur in Norwegen werden die mit Akku verkauft, "aus steuerlichen Gründen".
Hier werde ich also jetzt in Italien weiter recherchieren.
Gibt es im Forum jemanden, der der italienieschen Sprache mächtig ist und mir hier eventuell behilflich sein könnte?
Im Moment versuche ich über deutschsprachige Südtiroler Händler etwas herauszufinden, die sind aber ziemlich überfordert.
Bei der Ladesäuleneinweihung letztens in Amerang habe ich mich mit jemanden unterhalten, der gerne einen Twizy gekauft hätte und diesen nach Australien ausführen würde.
Ich habe dieses Thema bei der Hotline angesprochen, der Kollege dort wurde sichtlich nervös.
Klar, keinen Anspruch auf Assistance (wo das steht, dass die nur in Deutschland gilt wirde mich z. B. interessieren) etc., solange die Batteriemiete gezahlt wird, auch kein Problem.
Dann hab ich gefragt, was passiert, wenn der Mietvertrag gekündigt wird und der Twizy z. B. am Ayers Rock steht. Ob die den Akku dann dort abholen.......keine vernünftige Antwort mehr....
Einzige verwertbare Auskunft war noch: Wenn der Vertrag nicht mehr verlängert wird und der Akku nicht zurückgegeben wird, gibt es eine Strafanzeige wegen Unterschlagung.
Meine Frage ob die Anzeige dann auch in Australien wirkt,und ob es eine Verbotsklausel im Vertrag gibt in welche Länder der Akku gebracht werden darf, wurde nicht zufriedenstellend beantwortet.
Auf meine (theoretische) Frage was passiert, wenn ich mit dem Twizy die Strecke vom Solartaxi nachfahre und der Kübel macht am Hindukusch die Grätsche... keine (zufriedenstellende) Antowrt, außer, daß die Assistance am Hindukusch nicht greift (Aha!)..
Meine Feststellung, dass das dann eigentlich ein Fahrzeug nur für Deutschland ist, blieb unkommentiert.
Man fährt in's Ausland, hat einen Totalschaden und bekommt zu Hause dann noch eine Anzeige von Renault? (blieb unkommentiert)
Mir gehen da einige Szenarien durch den Kopf,.....
Ich wollte euch deshalb bitten, nachdem ich ja keinen habe, mir eine Kopie des Mietvertrages zukommen zu lassen, gerne anonymisiert.
Mich würde mal interessieren, was da bzgl. ddiverser Themen definiert ist, z. B. wer die Kosten für den Ausbau übernimmt und welche Ausschlußklauseln da drin stehen etc.
interessant war noch, dass der Typ, von Anfang an, wegen diesem Thema offensichtlich genervt war. Er meinte, dass dauernd Anfragen dazu kommen... sollte Renault zu denken geben.
Ich nerv jetzt mal in Südtirol weiter.
P.S.: nachdem die Akkus in Norwegen verkauft werden, müsste man dort ebenfalls recherchieren.
Da fällt mir spontan Kenneth ein, kann den mal jemand dazu befragen?
Wer hat Kontakt zu Kenneth?
som snakker norsk?
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- Snorre
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Solange keines der von dir beschriebenen Szenarien Wirklichkeit wird, betreiben wir hier nur Kaffeesatzleserei.
Oft wurde schon gemutmaßt, dass das Gebaren von Renault und der Renaultbank rechtswidrig sei.
Um das zu überprüfen, müsste sich jemand auf den Weg durch die gerichtlichen Instanzen machen und eine Musterklage anstrengen.
Hat bislang aber noch keiner.
Willst Du der Erste sein?
Solange das nicht passiert, empfehle ich den Status Quo zu akzeptieren, sich aufregen ändert auch nichts.
Für Dingdong würde es sich derzeit anbieten, Renault auf den Verkauf eines Akkus zu verklagen.
Verständlicherweise scheut er aber die damit verbundenen Kosten und Mühen (glaube ich zumindest).
Er hofft irgendwo her einen Kaufakku zu ergattern.
Freu dich wenn dein Akku funktioniert, alles andere sind Sorgen von morgen.
Twizy Cargo, EZ 07/2014, 110.000 km, Stand 09/2024
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- E-Klaus
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Also ich habe meinen Batteriemietvertrag mal ganz genau durchgelesen.....von einer Länderbeschränkung steht da nämlich nix drin.
Da wir in absehbarer Zeit nach Thailand auswandern werden und ich ohne Twizy nicht mehr sein will, wird der in einen Container gesteckt und Schwub`s 4 Wochen später kann ich den in Bangkok abholen.
Da die Einfuhrzölle auf Autos nach Thailand bei 200-400% vom Neupreis liegen wird der Twizy vorher mit dem OVMS auf ne Höchstgeschwindigkeit von 10km/h gedrosselt und als elektrischer Rollstuhl für Gehbehinderte eingeführt.....Zoll 12,5% vom Neupreis.
Danach ist eh alles wurscht......Interessiert nachher niemand mehr als was das "Ding" betrieben wird.
Die Akkumiete werde ich bis Vertragsende weiterbezahlen und dann Renault das Angebot machen das sie Ihren Akku entweder im tiefsten Thailand abholen können oder ich für einen gewissen Betrag den Akku auslösen kann.
Bin mal gespannt wie die dann reagieren
Bekommen tun die den Akku so oder so nicht mehr.....können mich ja in DE verklagen...hahahahah
Gruß E-Klaus
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- Oekopax
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Snorre schrieb: Hallo Oekopax.
Solange keines der von dir beschriebenen Szenarien Wirklichkeit wird, betreiben wir hier nur Kaffeesatzleserei.
Oft wurde schon gemutmaßt, dass das Gebaren von Renault und der Renaultbank rechtswidrig sei.
Um das zu überprüfen, müsste sich jemand auf den Weg durch die gerichtlichen Instanzen machen und eine Musterklage anstrengen.
Hat bislang aber noch keiner.
Willst Du der Erste sein?
Solange das nicht passiert, empfehle ich den Status Quo zu akzeptieren, sich aufregen ändert auch nichts.
Für Dingdong würde es sich derzeit anbieten, Renault auf den Verkauf eines Akkus zu verklagen.
Verständlicherweise scheut er aber die damit verbundenen Kosten und Mühen (glaube ich zumindest).
Er hofft irgendwo her einen Kaufakku zu ergattern.
Hallo Snorre,
wer sagt dir, dass ich mich aufrege?
Bevor ich irgendwelche juristischen Wege beschreite, würde ich aber gerne die Vertragsbedingungen kennen. Im Augenblick fehlt mir aber jeder Anlass zu solchen Schritten.
Das Thema interessiert mich lediglich, ist praktisch eines meiner Hobbies
Wie auch Nichjuristen bekannt sein dürfte, sind sehr viele Verträge bzw. AGB's in Teilen unwirksam.
Der Satz "Papier ist geduldig" besagt, dass eine getroffene Vereinbarung oder eine Absichtserklärung noch keine Garantie für deren wirkliche Umsetzung darstellt.
Da muss man sich halt erst mal reinlesen.
Ausserdem, wer sagt dir weiter, daß die "Szenarien" noch keine Wirklichkeit sind?
Siehe E-Klaus, ich kann mir vorstellen, dass er nicht der erste ist.
Renauilt auf den Verkauf eines Akkus zu verklagen halte ich für wenig aussichtsreich, da jeder Kaufmann selber entscheiden kann, was er verkauft und was nicht.
Freu dich wenn dein Akku funktioniert, alles andere sind Sorgen von morgen.
Agieren, nicht Reagieren!
ciao
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- Snorre
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Wenn´s funktioniert hänge ich ein PDF mit den Vertragsbedingungen an.
Dieses wurde, soweit ich mich erinnere, von Akku61 mal hier ins Forum gestellt.
Es zeigt die Unterschiede in den Vertragsbedingungen der Jahre 2012 und 2014.
Aber selbst wenn sich darin grenzwertige Passagen finden, muss erst jemand dagegen vorgehen.
Viel Spaß beim Lesen.
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- Oekopax
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E-Klaus schrieb: Hallo zusammen.
Also ich habe meinen Batteriemietvertrag mal ganz genau durchgelesen.....von einer Länderbeschränkung steht da nämlich nix drin.
Da wir in absehbarer Zeit nach Thailand auswandern werden und ich ohne Twizy nicht mehr sein will, wird der in einen Container gesteckt und Schwub`s 4 Wochen später kann ich den in Bangkok abholen.
Da die Einfuhrzölle auf Autos nach Thailand bei 200-400% vom Neupreis liegen wird der Twizy vorher mit dem OVMS auf ne Höchstgeschwindigkeit von 10km/h gedrosselt und als elektrischer Rollstuhl für Gehbehinderte eingeführt.....Zoll 12,5% vom Neupreis.
Danach ist eh alles wurscht......Interessiert nachher niemand mehr als was das "Ding" betrieben wird.
Die Akkumiete werde ich bis Vertragsende weiterbezahlen und dann Renault das Angebot machen das sie Ihren Akku entweder im tiefsten Thailand abholen können oder ich für einen gewissen Betrag den Akku auslösen kann.
Bin mal gespannt wie die dann reagieren
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Gruß E-Klaus
Hallo E-Klaus,
interessant, dann sind meine "Fantasien" ja doch nicht so abwegig.
Steht im Vertrag überhaupt irgendwas, wo dieser gültig bzw. ungültig ist?
Wie ist da die Rückgabe des Akkus geregelt? Wer muss die Kosten übernehmen?
Ohne, in Unkenntnis des Vertragsinhaltes, vorgreifen zu wollen, kann ich mir vorstellen, dass Renault auf eine "Verfolgung" der Rückgabe wegen Unwirtschaftlichkeit verzichten wird, wenn der Akku z. B. in Bangkok zum Ausbau zur Verfügung gestellt wird.
Sollte dem so sein, wäre das schon mal ein Ansatz.
Ich muss ja schließlich nicht nachweisen, daß mein Twizy tatsächlich in Timbuktu steht
Hier wäre halt gut zu wissen, wie die Details der Rückgabe formuliert sind.
Wenn du sie nicht überzeugen kannst, verwirre sie!
Wie geschrieben, ich hätte gerne eine Vertragskopie.
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bin gerade im Urlaubsvorbereitungsstreß .
Wenn ich wieder vom Urlaub zurück bin mache ich dir mal eine Kopie (pdf) und stell dir meinen Batteriemietvertrag zur Verfügung.
Willst du mehr wissen setz dich mit "Ding Dong" in Verbindung......der hat das Prozedere (Batterierückgabe) bereits hinter sich gebracht.
Gruß E-Klaus
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- Oekopax
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E-Klaus schrieb: Hallo Oekopax,
bin gerade im Urlaubsvorbereitungsstreß .
Wenn ich wieder vom Urlaub zurück bin mache ich dir mal eine Kopie (pdf) und stell dir meinen Batteriemietvertrag zur Verfügung.
Willst du mehr wissen setz dich mit "Ding Dong" in Verbindung......der hat das Prozedere (Batterierückgabe) bereits hinter sich gebracht.
Gruß E-Klaus
Hallo,
mit Dingdong bin ich in Verbindung, der kommt aber nicht damit rüber, wie eigentlch sein letzter Verhandlungsstand mit Renault ist.
Zum Vertrag, den hab ich kurz überlesen, meine Fragen sind damit eigentlich großteils beantwortet.
Da steht doch eigentlch alles ganz brav drin.
IX.3 Länder in dem die Garantiebedingungen gelten und die fehlenden Garantien bei Betrieb ausserhalb.
XIII Regelt die Abwicklung bei Schaden, Verluste, Diebstahl, Untergang etc.
XX.8 definiert die Rückgabe und auch, wer die Kosten dafür übernimmt::
Die Vermieterin ist berechtigt, in sämtlichen Fällen, in denen das Batteriemietverhältnis zu Ende ist und es nicht vor
Vertragsende zu einer einvernehmlichen Fortsetzungsregelung gekommen ist, die Herausgabe der Batterie an sie selbst oder einen von ihr benannten Beauftragten zu verlangen. Insoweit ist die Vermieterin auch berechtigt von den Mietern zu verlangen, dass sie das Elektrofahrzeug bei ihr oder einem von ihr benannten Beauftragten Dritten vorführen, damit die Batterie ausgebaut werden kann.
Ich finde da nichts verwerfliches, bin aber kein Jurist.
Interessant finde ich das hier, wer unterschreibt denn so was?
Das gilt über die gesamte Vertragslaufzeit!XXII.2.
Die Mieter sind auf Verlangen der Vermieterin verpflichtet, Nachweise über ihre Vermögensverhältnisse (z.B. Jahresabschlüsse, Bilanzen) unverzüglich vorzulegen
Mein Fazit:
Der Vertrag hat meiner Meinung nach Bestand.
Die Aufgabe des Wohnsitzes in Deutschland wird unter XVIII.4.e erwähnt und berechtigt zur vorzeitigen Vertragsbeendigung mit entsprechender Rückgabeverpflichtung.
Ich denke, wenn man den Akku nicht mehr zurückgibt, z. B. bei Verbringung in's Ausland (und Stopp der Mietzahlung), wird Renault halt ein Verfahren wegen Unterschlagung eröffnen.
Wenn man dann mal in's schöne Deutschland zurückkehrt, kann es sein, dass man gleich am Flughafen die hübschen Armreife umgelegt bekommt.
Der zu ersetzende Schaden dürfte dann auf den Akkuwert, laufende Miete plus Verfahrenskosten etc. addiert werden. Das würde ich mir genau überlegen, generelle rate ich von Gesetzesverstößen und Vertragsbrüchen ab.
Haben wir keine Juristen im Forum?
Also dann weiter auf die Suche nach Kaufakkus in Italien oder Norwegen
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Oekopax schrieb: mit Dingdong bin ich in Verbindung, der kommt aber nicht damit rüber, wie eigentlch sein letzter Verhandlungsstand mit Renault ist.
Ist mir auch schon aufgefallen, dass sich Dingdong in keinster Weise äußert, ob und wie er seinen Akku zurückgegeben hat.
Als sein Mietvertrag noch lief, war er deutlich offensiver.
Naja, er wird schon sein Gründe haben.
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Oekopax schrieb: @Dingdong: Setz doch mal ein aktuelles Statment über die aktuelle Lage hier rein!
@Oekopax:
Darum hatte ich ihn schon am 25.08. hier: www.twizy-forum.de/index.php/54-OVMS/82417-ovms-und-zoll#113773 gebeten.
Entweder er hat es nicht gelesen oder ignoriert.
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Der freundliche Herr dort sagte mir, daß, nach seinem derzeitigen Wissen, Akkus in Italien ebenfalls nur vermietet werden.
Er wird aber heute noch bei seinem Konzessionär nachfragen, wie hier die aktuelle Lage ist.
Woher die italienischen Kauftwizys kommen, wusste er nicht.
Da er bis Dienstag in München am Oktoberfest ist, werde ich ihn am Mittwoch noch mal anrufen.
Wenn jemand ein Treffen mit ihm auf der Wies'n arrangieren will, Mobilnummer hätte ich
So, dann brauchen wir noch Kontakt nach Norwegen wobei es da schwierig wird weil Drittland.
P.S.: Dingdong: ich schreib das dann mal alles auf die Spesenliste !
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www.twizy-forum.de/index.php/12-Allgemeines/82439-schlacht-twizy#114178
Mehr Twizys, mehr Freude.
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Danke für den Link.
Aber in diesem Thread hätte ich nicht zwingend ein Statement zur Batterierückgabe vermutet.
Und wie der Ausbau und die Rückgabe im EInzelnen von statten gegangen ist, bleibt auch unbeantwortet.
So einsilbig kennt man Dingdong sonst nicht.
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