Led Tagfahrleuchten

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30 Apr 2015 22:15 #87369 von Gorgo
Aw: Led Tagfahrleuchten
Vielen Dank für die Links, die Bildergalerien hatte ich noch nicht entdeckt, und das Wiki funktioniert derzeit ja leider nicht... :dry:

Die untere Front muss ich aber nicht unbedingt abnehmen, oder? :unsure:

Die Elektronik ordentlich anzuklemmen ist für mich als Elektroniker das kleinere Problem ;)

Gruss
Jörg

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01 Mai 2015 11:39 - 01 Mai 2015 11:50 #87385 von thor61
Aw: Led Tagfahrleuchten
Hallo Jörg,

die Bilder zur TFL Montage in der Galerie sind von mir.
Ohne die Demontage der unteren Verkleidung konnte ich keine für mich akzeptable Lösung erzielen. Ich hatte zunächst die Absicht das TFL am Kunststoff der unteren Verkleidung zu befestigen. Das war aber eine "schlabberige" Angelegenheit. Ich mag es nicht wenn das Licht wie bei 'nem alten Mopped so vibriert wenn man über ein Sandkorn fährt.
So führte also an einer Stabilisierung m.E. kein Weg vorbei. Entweder man versucht dafür das sündhaft teure patentierte VIBRATE PROTECT zu beschaffen oder besorgt sich einfach im Baumarkt eine Rolle verzinktes Lochblechband.
Wenn ich es nochmal machen würde, dann würde ich zwar jetzt die runden TFL mit den 4 LED nehmen, aber die Stabilisierung wieder genau so machen.

Gruß
Roman
Letzte Änderung: 01 Mai 2015 11:50 von thor61.
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03 Mai 2015 15:22 - 03 Mai 2015 16:05 #87500 von Gorgo
Aw: Led Tagfahrleuchten
So, die Heckfolien und die Tagfahrleuchten sind nun dran. B)

Die Folien waren Ruckzuck montiert, das Tagfahrlicht war schon n Gefummel :blink:

Habe die Kabel mit nem Draht hinter der Verkleidung durchgezogen. Anschliessen ging recht einfach, da ich nen DIN-Radiostecker unterm linken Handschuhfach, quasi hinterm Scheinwerfer liegen hatte. Und den Anschluss für's Abblendlicht hab ich direkt am Kabel am Scheinwerfer angelötet :)

Nun tut's und mir gefällt's so! :woohoo:

Hier ein Bild vom Ergebnis.




Ein paar Bilder hab ich zwischendurch auch noch gemacht, aber das Innenleben kennt ihr ja...

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Letzte Änderung: 03 Mai 2015 16:05 von Gorgo. Begründung: Bild hat gefehlt...

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03 Mai 2015 15:31 #87501 von totodami
Aw: Led Tagfahrleuchten
kein bild zu sehen

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03 Mai 2015 16:06 #87502 von Gorgo
Aw: Led Tagfahrleuchten
Mit dem Tablet hat´s nicht geklappt, hab´s jetzt per PC eingefügt...

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03 Mai 2015 16:10 #87503 von totodami
Aw: Led Tagfahrleuchten
ist das licht 1m auseinander?

und gute besserung für dein nummernschild

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03 Mai 2015 16:32 #87505 von Gorgo
Aw: Led Tagfahrleuchten
Wieso 1m auseinander?

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03 Mai 2015 16:35 #87506 von totodami
Aw: Led Tagfahrleuchten
das minimum was es auseinder sein muss und 25cm vom boden entfernt
habe mich beim tüv schlau gemacht weil dekra sagt ist verboten
beim motorrad also nicht machbar

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03 Mai 2015 16:47 - 03 Mai 2015 16:49 #87507 von Gorgo
Aw: Led Tagfahrleuchten
Das hier hab ich als Vorgaben gefunden:

Auch für die Positionierung von separaten Tagfahrleuchten in der Fahrzeugfront existieren Vorschriften. Diese sind in der Richtlinie ECE-R48 beschrieben. Sie besagen im Wesentlichen folgendes:

Tagfahrlichter müssen in der Fahrzeugfront montiert werden
maximal 2 Tagfahrlichter zulässig
maximal 2 Positionsleuchten zulässig
Tagfahrlichter müssen gerade nach vorne ausgerichtet sein
Aktivierung der Tagfahrlichter muss mit dem Einschalten der Zündung erfolgen (Anschluss an Klemme 15)
Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen und die Bezeichnung RL tragen.


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Letzte Änderung: 03 Mai 2015 16:49 von Gorgo.

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03 Mai 2015 16:55 #87508 von totodami
Aw: Led Tagfahrleuchten
welche Quelle?

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03 Mai 2015 17:03 #87509 von totodami
Aw: Led Tagfahrleuchten
Habe nun mal selbst geschaut aber leider nichts gefunden nur diesen text


Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen

Motorradfahrer können in Zukunft auch mit eingeschaltetem Tagfahrlicht statt des vorgeschriebenen Abblendlichts unterwegs sein. Möglich macht dies eine Änderung des § 17 der Straßenverkehrsordnung, die am 1. April in Kraft tritt. Allerdings gilt dies nur bei guten Sichtverhältnissen. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Dämmerung und Dunkelheit heißt es weiterhin: Abblendlicht ist Pflicht.

Üblicherweise gilt: Bei jeder Fahrt muss das Fahrlicht (Abblendlicht) eines Kraftrades eingeschaltet werden. Und zwar unabhängig von den Sichtverhältnissen und somit auch tagsüber. Das ist seit Oktober 1988 Pflicht für Motorräder, aber auch für Mopeds, Mokicks, Roller und Mofas.

Der Sinn: Motorradfahrer sollen auch mit ihrer schmalen Silhouette im Verkehr besser erkannt werden.

Dasselbe Ziel verfolgen Tagfahrleuchten, die der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch dienen sollen. Sie haben weniger gebündelte Leuchtkraft als das Abblendlicht, leuchten aber viermal intensiver als das Standlicht oder die Umrissleuchten. Damit wird das Fahrzeug zwar besser erkennbar, die Straße wird allerdings nicht ausgeleuchtet.

Der Anbau von solchen Tagfahrleuchten an Krafträder (über 45 km/h oder über 50 cm³) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Jetzt dürfen diese Tagfahrleuchten aber auch anstelle des Abblendlichtes genutzt werden.

Bedingung: Sie müssen genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein und sie müssen automatisch mit Anstellen der Zündung eingeschaltet werden. Außerdem müssen sie automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.

Ausnahme: Wenn sie automatisch gedimmt werden, um eine Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen (Standlicht), dürfen sie auch zusammen mit dem Abblendlicht eingeschaltet bleiben.

Aber auch dann gilt: Sie müssen für diesen Zweck genehmigt und gekennzeichnet sein, ihre Zahl ist auf maximal zwei beschränkt und sie unterliegen bestimmten Anbauvorgaben.

Eventuelle Fragen zu Einzelheiten erläutern die Sachverständigen an der TÜV-STATION vor Ort.

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03 Mai 2015 18:37 #87513 von TwizyChrisy
Aw: Led Tagfahrleuchten
Dann versteh ich jetzt endlich, warum mir der Prüfer Minuten nach der Erteilung des "Babberla" hinterhergewunken hat als ich dann vom Hof fuhr...

Er hat erst da die LEDs gesehen ;-)




Mehr Twizys, mehr Freude.
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03 Mai 2015 18:48 #87514 von totodami
Aw: Led Tagfahrleuchten
in hamburg habe ich ein twizy mit led um das normale licht gesehen im kreis gelegt sah gut aus

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03 Mai 2015 19:41 #87517 von Gorgo
Aw: Led Tagfahrleuchten
Quelle:
Www.tagfahrlicht-store.de/Tagfahrlicht-E-Pruefzeichen-Anbauvorschriften:_:30.html

Wichtig sind auch E- und RL-Kennzeichnung!

Daher kann für mich Eigenbau mit LED- Streifen oder ähnlichem nicht in Frage...

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03 Mai 2015 21:53 #87519 von Bernd__1969
Aw: Led Tagfahrleuchten
Quelle ?!
Der Vorteil bei ECE und EU Recht ist, das die Gesetze offen zugänglich sind !
(anders als zum Beispiel DIN Normen....)
Und wie in diesen Fall ist das auch Sinnvoll !

Dieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner
als 1 300 mm ist.

Seite 57 eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:323:0046:0152:DE:PDF
Und da unser Fahrzeug unter 1300mm ist....

Wer noch nicht genug Text hat ..
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:42010X0630%2803%29&rid=1

Bernd
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