Led Tagfahrleuchten
- Gorgo
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Die untere Front muss ich aber nicht unbedingt abnehmen, oder?
Die Elektronik ordentlich anzuklemmen ist für mich als Elektroniker das kleinere Problem
Gruss
Jörg
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- thor61
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die Bilder zur TFL Montage in der Galerie sind von mir.
Ohne die Demontage der unteren Verkleidung konnte ich keine für mich akzeptable Lösung erzielen. Ich hatte zunächst die Absicht das TFL am Kunststoff der unteren Verkleidung zu befestigen. Das war aber eine "schlabberige" Angelegenheit. Ich mag es nicht wenn das Licht wie bei 'nem alten Mopped so vibriert wenn man über ein Sandkorn fährt.
So führte also an einer Stabilisierung m.E. kein Weg vorbei. Entweder man versucht dafür das sündhaft teure patentierte VIBRATE PROTECT zu beschaffen oder besorgt sich einfach im Baumarkt eine Rolle verzinktes Lochblechband.
Wenn ich es nochmal machen würde, dann würde ich zwar jetzt die runden TFL mit den 4 LED nehmen, aber die Stabilisierung wieder genau so machen.
Gruß
Roman
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Die Folien waren Ruckzuck montiert, das Tagfahrlicht war schon n Gefummel
Habe die Kabel mit nem Draht hinter der Verkleidung durchgezogen. Anschliessen ging recht einfach, da ich nen DIN-Radiostecker unterm linken Handschuhfach, quasi hinterm Scheinwerfer liegen hatte. Und den Anschluss für's Abblendlicht hab ich direkt am Kabel am Scheinwerfer angelötet
Nun tut's und mir gefällt's so!
Hier ein Bild vom Ergebnis.
Ein paar Bilder hab ich zwischendurch auch noch gemacht, aber das Innenleben kennt ihr ja...
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- totodami
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und gute besserung für dein nummernschild
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habe mich beim tüv schlau gemacht weil dekra sagt ist verboten
beim motorrad also nicht machbar
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Auch für die Positionierung von separaten Tagfahrleuchten in der Fahrzeugfront existieren Vorschriften. Diese sind in der Richtlinie ECE-R48 beschrieben. Sie besagen im Wesentlichen folgendes:
Tagfahrlichter müssen in der Fahrzeugfront montiert werden
maximal 2 Tagfahrlichter zulässig
maximal 2 Positionsleuchten zulässig
Tagfahrlichter müssen gerade nach vorne ausgerichtet sein
Aktivierung der Tagfahrlichter muss mit dem Einschalten der Zündung erfolgen (Anschluss an Klemme 15)
Bodenabstand: mindestens 250 mm, maximal 1500 mm
Abstand zwischen den Tagfahrlichtern: mindestens 600 mm
Abstand zwischen Fahrzeugaußenkanten und den Tagfahrlichtern: maximal 400 mm
Tagfahrleuchten müssen sich bei Aktivierung des Abblendlichtes automatisch abschalten und dürfen nicht zusammen mit dem Stand-, Abblendlicht oder Fernlicht leuchten (Ausnahme: Lichthupe).
die Tagfahrlichter müssen ein E-Prüfzeichen und die Bezeichnung RL tragen.
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Ab 1. April 2013: Tagfahrleuchten können Abblendlicht ersetzen
Motorradfahrer können in Zukunft auch mit eingeschaltetem Tagfahrlicht statt des vorgeschriebenen Abblendlichts unterwegs sein. Möglich macht dies eine Änderung des § 17 der Straßenverkehrsordnung, die am 1. April in Kraft tritt. Allerdings gilt dies nur bei guten Sichtverhältnissen. Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen oder bei Dämmerung und Dunkelheit heißt es weiterhin: Abblendlicht ist Pflicht.
Üblicherweise gilt: Bei jeder Fahrt muss das Fahrlicht (Abblendlicht) eines Kraftrades eingeschaltet werden. Und zwar unabhängig von den Sichtverhältnissen und somit auch tagsüber. Das ist seit Oktober 1988 Pflicht für Motorräder, aber auch für Mopeds, Mokicks, Roller und Mofas.
Der Sinn: Motorradfahrer sollen auch mit ihrer schmalen Silhouette im Verkehr besser erkannt werden.
Dasselbe Ziel verfolgen Tagfahrleuchten, die der besseren Erkennbarkeit von Kraftfahrzeugen bei Tageslicht mit möglichst geringem Energieverbrauch dienen sollen. Sie haben weniger gebündelte Leuchtkraft als das Abblendlicht, leuchten aber viermal intensiver als das Standlicht oder die Umrissleuchten. Damit wird das Fahrzeug zwar besser erkennbar, die Straße wird allerdings nicht ausgeleuchtet.
Der Anbau von solchen Tagfahrleuchten an Krafträder (über 45 km/h oder über 50 cm³) ist zulässig, aber nicht vorgeschrieben. Jetzt dürfen diese Tagfahrleuchten aber auch anstelle des Abblendlichtes genutzt werden.
Bedingung: Sie müssen genehmigt und mit einem Prüfzeichen versehen sein und sie müssen automatisch mit Anstellen der Zündung eingeschaltet werden. Außerdem müssen sie automatisch erlöschen, wenn das Abblendlicht eingeschaltet wird.
Ausnahme: Wenn sie automatisch gedimmt werden, um eine Begrenzungsleuchten-Funktion zu übernehmen (Standlicht), dürfen sie auch zusammen mit dem Abblendlicht eingeschaltet bleiben.
Aber auch dann gilt: Sie müssen für diesen Zweck genehmigt und gekennzeichnet sein, ihre Zahl ist auf maximal zwei beschränkt und sie unterliegen bestimmten Anbauvorgaben.
Eventuelle Fragen zu Einzelheiten erläutern die Sachverständigen an der TÜV-STATION vor Ort.
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- TwizyChrisy
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Www.tagfahrlicht-store.de/Tagfahrlicht-E-Pruefzeichen-Anbauvorschriften:_:30.html
Wichtig sind auch E- und RL-Kennzeichnung!
Daher kann für mich Eigenbau mit LED- Streifen oder ähnlichem nicht in Frage...
Ex-Twizy-Fahrer...
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- Bernd__1969
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Der Vorteil bei ECE und EU Recht ist, das die Gesetze offen zugänglich sind !
(anders als zum Beispiel DIN Normen....)
Und wie in diesen Fall ist das auch Sinnvoll !
Seite 57 eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:323:0046:0152:DE:PDFDieser Abstand darf auf 400 mm verringert sein, wenn die Gesamtbreite des Fahrzeugs kleiner
als 1 300 mm ist.
Und da unser Fahrzeug unter 1300mm ist....
Wer noch nicht genug Text hat ..
eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:42010X0630%2803%29&rid=1
Bernd
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