Steuer
- andi_3.0
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... da es für den twizy keine Kfz steuer gibt brauchte man diese nicht einzutragen.
Das ist schlichtweg falsch.
Dann lies mal die Steuerbemaßung für Elektrobetriebene NICHT-PKW ein paar Seiten vorher durch!
Das ist ganz klar nach dem Steuersatz für Elektrofahrzeuge (KraftStG § 9 Abs. 2, § 3d)geregelt.
Der Twizy ist Steuerklassentechnisch KEIN PKW,
und fällt somit unter "andere", und wird besteuert.
Deshalb zahlen wir 22 Euro, die allermeisten, und ich auch.
Ist das nicht der Fall, haben diejenigen einfach Glück gehabt,
weil:
die Zulassungsstelle den fälschlicherweise als PKW einstuft,
und somit die flaschen Daten beim Finanzamt ankommen.
PKW=5Jahre Steuerbefreit.
Oder richtig ans Finanzamt weitergegeben,
und die haben Mangels durchblick den falsch eingestuft und Steuerbefreit.
Wenn der Finanzbeamte den Twizy nach geltendem Steuerecht einstuft,
ist es ein Leichtkraftfahrzeug, das fällt unter "andere Elektrofahrzeuge", und somit wird eine Besteuerung fällig!
Und das ist Fakt!
Alle anderen haben einfach Glück, weil die den Twizy nicht korrekt eingruppiert haben...
Ich war persönlich beim Finanzamt, weshalb ich denn 22 Euro bezahlen müßte.
Er hat mir gleich den o.g. Paragrafen vorgelegt, und gefragt: und nun, weshalb meinen Sie, das Sie keine Steuern bezahlen müßten?
Und er hat ja leider sogar Recht gehabt.
Und wenn man für nicht-PKW keine Steuern bezahlen müßte,
wieso soll denn GERADE DAS ab 2013 geändert werden?
Weil nicht-PKW eben DOCH steuern bezahlen müssen.
Zumindest wenn alles korrekt abläuft.
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so viel Aufregung um 22€ p.A. weil keiner liest was Vater Staat beschließt und nicht mal seinen Steuerberater fragt
Das treibt die kosten ja auch um +/- 1% nach oben
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Viele Grüße:
Klaus
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Mit der Gesetzesänderung die momentan schon im Gesetzgebungsverfahren ist und sowieso bis zum 01.01.13 kommt ist es dann auch hier hoffentlich erledigt.
Viele Grüße:
Klaus
Na hoffentlich.
Wäre der Twizy schon Steuerfrei, hätten wir ja wohl auch nicht den Musterbrief hier online gestellt,
mit dem man Widerspruch gegen den Steuerbescheid einlegen kann, weil man eine gleichstellung zum PKW fordert.
Was auch viele gemacht haben. Ich auch.
Mit dem Ergebnis wie bei den meisten:
Die Antwort besagt das die 5 Jahre Steuerfreiheit für elektrobetriebene PKW gilt,
ich aber ein Leichtkraftfahrzeug habe,
und das es deshalb nicht Steuerbefreit ist.
Und das die 22 Euro der offiziellen und gültigen Berechnungsgrundlage entsprechen.
Und das Sie den Einspruch vermerkt haben.
Zum Glück werden wir Leichtkraftfahrzeug-Besitzer dann 2013 auch zu den Steuerbefreiten gehören,
und wie alle dann für 10 Jahre.
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Mit den Änderungen des Kraftfahrzeugsteuergesetzes soll in erster Linie eine Maßnahme des „Regierungsprogramms Elektromobilität“ umgesetzt werden. Der Gesetzentwurf eines Verkehrsteueränderungsgesetzes sieht hier folgende Regelungen vor:
die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektro-Pkw von derzeit fünf auf zehn Jahre bei erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2015;
die Erweiterung der Steuerbefreiung auf reine Elektrofahrzeuge aller Fahrzeugklassen und
die Fortführung der Steuerbefreiung für 5 Jahre für reine Elektrofahrzeuge bei erstmaliger Zulassung vom 1. Januar 2016 bis 31. Dezember 2020.
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Heute erhielt ich ein Schreiben vom Finanzamt. Nachdem mir vor vielen Wochen einfach die Kfz Steuer abgebucht wurde, erhielt ich heute ohne das ich jemals Einwände erhoben hätte meine 22€ zurück!! was ich nicht verstehen muss ist der letzte Satz "Steuerermäßigung 50% nach Paragraph 9 Abs2 KraftStG
Emissionsklasse: nicht bekannt (0088),
Vermutlich die gleiche wie bei Fahrrädern
VG
Andreas
&i
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Einfach nicken und sich seinen Teil denken.
Jede Sekunde die man über die deutsche Bürokratie nachdenkt ist vergebens.
MfG Florian
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Ein Gespräch mit einer netten Dame vom Amt hat aber folgendes zu tage befördert:
Der Einspruch liegt bei Ihr auf Wiedervorlage und wenn das Steuergesetzt im Jahr 2013 geändert wird, erhalte ich natürlich auch die 22,- € zurück.
Nach derzeitigem Recht, kann Sie das Fahrzeug nicht anders einstufen. Wenn es Finanzämter doch machen, dann haben Sie dafür keine Rechtsgrundlage!
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Es könnte höchstens so sein das es nach der Gesetzesänderung sowieso eine rückwirkende Erstattung gibt.
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Twizy ist als "Personenkraftwagen" eingestuft
Die Steuer beträgt "NULL" € da die "Steuerermäßigung" des ursprünglichen Steuerbetrags 50% beträgt
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Meiner ist EIGENTLICH ein LKW
Coole Nummer...vielleicht werde ich ab 2017 nach Gewicht besteuert!!
Was gibt's da noch zu deuteln?
Genau so einen Bescheid vom Finanzamt habe ich auch bekommen - STEUERBEFREIT - !
Das ist wichtig , alles andere ist Finanzamtdeutssch, LKW? was solls !
Grüße
Ralf
Grüße aus der Stadt, die es vielleicht doch gibt!
Ralf
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Wir müssen unseren Steuerbehörden helfen...
Besteuerung erfolgt nach:
-Leerlaufdrehzahl
-Anzahl der Zylinder
-eingespritzter Brennstoffmenge unter Volllast
-Abgastemperatur
-NOx-Werten
-Tankvolumen
-Zahl der Einspritzventile
-Verdichtungsverhältnis
etc
VG
Andreas
&i
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Geehrte Twizyfreunde
anbei das Schreiben des Finanzamtes (Rückerstattung), welches ich ohne Einspruch bekommen habe:
VG
Andreas
PS: ich habe mir erlaubt persönliche Daten zu entfernen.
Klar, wenn so ein Vollhonk beim Finanzamt aus einem Quad/Leichtkraftfahrzeug einen
Personenkraftwagen macht,
greift natürlich die 5-jährige Steuerbefreiung für PKW`s...
Naja, für Dich ist es ja gut, das der Sachbearbeiter ein Trottel ist, sparst 22 Euro.
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andimanzwo schrieb:
Geehrte Twizyfreunde
anbei das Schreiben des Finanzamtes (Rückerstattung), welches ich ohne Einspruch bekommen habe:
VG
Andreas
PS: ich habe mir erlaubt persönliche Daten zu entfernen.
Klar, wenn so ein Vollhonk beim Finanzamt aus einem Quad/Leichtkraftfahrzeug einen
Personenkraftwagen macht,
greift natürlich die 5-jährige Steuerbefreiung für PKW`s...
Naja, für Dich ist es ja gut, das der Sachbearbeiter ein Trottel ist, sparst 22 Euro.
Scheint auch noch welche hartnäckige Fälle hier zu geben deren Vorstellungs-Horizont scheinbar immer noch nicht ausreicht um zwischen steuerlicher Einstufung und zulassungsrechtlicher zu unterscheiden. Aber was sie nicht hindert Leute die sie nicht kennen gerne zu titulieren.
Vielleicht nur mal ganz kurz das Brett wegnehmen.
Viele Grüße:
Klaus
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