Steuer
- andreas-m
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Das Halten von Personenkraftwagen, die Elektrofahrzeuge sind, ist für die Dauer von fünf Jahren ab dem Tag der erstmaligen Zulassung von der Steuer befreit.
Ich lese da ganz klar Personenkraftwagen...
Und bei uns im Schein steht nicht Personenkraftwagen sondern Leichtkraftfahrzeug.
Was soll daran denn so mißverständlich sein?
Das ist nun mal nicht das gleiche.
Das man das gerne hätte, kann ich ja nachvollziehen.
Ein Motorrad ist ja auch kein PKW. Ein LKW ist auch kein PKW.
Und ein Leichtkraftfahrzeug ist auch kein PKW.
Und wenn NUR PKW von der Steuer befreit sind, gilt das auch nur für PKW und nicht für anderes.
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- bm3
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Also ich meine, wenn ein Steuergesetz bestimmte Fahrzeuge nicht erfasst besteht auch keine Rechtsgrundlage zur Besteuerung.
Er sieht es einfach nicht ein.....
Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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Du sagst, der Twizy ist nicht kategorisiert, also keine Steuer.
DER STAAT hingegen sieht es von der lukrativen Seite:
keine Kategorie gibts nicht, also irgendwo mit reinpacken, also unter Elektrofahrzeuge allgemein.
Vom Steuersatz wird dann einfach ein Elektro-Fahrzeug zu Grunde gelegt, eben ohne Befreiung.
DU siehst es so, das es noch "gar nichts" ist, und deshalb gar nicht besteuert werden dürfte.
Von der Sichweise her hast Du natürlich Recht, Du bist von einer generellen Steuerfreiheit ausgegangen.
Und ich davon, warum er die ersten 5 Jahre nicht befreit ist.
Natürlich werde auch ich gegen den Steuerbescheid Einspruch erheben.
Aber ich bezweifle, das es was bringt. Mit Logik brauchte man dem Staat noch nie kommen...
Die können dann ja auch sagen: beweisen sie mal, das Ihr Elektro-Leichtkraftfahrzeug KEIN Elektrofahrzeug ist, und weshalb es nicht danach besteuert werden soll?
Und das ist es ja auch eigentlich...
Einen Versuch mit dem Einspruch ist es natürlich wert!
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- BurgerMario
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Was für ne Steuer fällt eigentlich auf ein Twike???
Der sollte eigentlich so laufen wie ein Twizy..
Oder halt das CityEL mit 65kmh Zulassung.
Alle 3 sind Leichtkraftfahrzeuge und elektrisch...
Auch ich werde, falls ein Steuerbescheid kommt, Einspruch einlegen
Vielleicht kommt da noch was
Grüße
Mario
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- andreas-m
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Das hab ich schon in entsprechenden Foren rausgefunden.
Wiegt ja auch weniger als der Twizy.
Aber eben auch DIE werden besteuert.
Und das CityEL ist auch nicht explizit in den Steuer-Statuten erwähnt,
sondern wird auch als allgemeines Elektrofahrzeug eingestuft.
Wie bzw. womit man dann noch begründen soll,
das das auf den Twizy nicht zutrifft,
muss man sich wohl noch aus den Fingern saugen...
Weil mit "Seh ich aber nicht ein", "Nö, ich will aber keine Steuern bezahlen",
oder "Ich bin aber was besonderes" etc. wird man da nicht gerade auf Verständnis stoßen.
Die Antwort wird sein: "Wenn sie keine steuern zahlen wollen, wird Ihr Fahrzeug zwangsstillgelegt,
so wie bei allen anderen auch, die Ihre KFZ-Steuer nicht bezahlen wollen!"
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- BurgerMario
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Fürs CityEl zahlen die Besitzer 11 Euro.
Das hab ich schon in entsprechenden Foren rausgefunden.
Wiegt ja auch weniger als der Twizy.
Aber eben auch DIE werden besteuert.
Und das CityEL ist auch nicht explizit in den Steuer-Statuten erwähnt,
sondern wird auch als allgemeines Elektrofahrzeug eingestuft.
Wie bzw. womit man dann noch begründen soll,
das das auf den Twizy nicht zutrifft,
muss man sich wohl noch aus den Fingern saugen...
Weil mit "Seh ich aber nicht ein", "Nö, ich will aber keine Steuern bezahlen",
oder "Ich bin aber was besonderes" etc. wird man da nicht gerade auf Verständnis stoßen.
Die Antwort wird sein: "Wenn sie keine steuern zahlen wollen, wird Ihr Fahrzeug zwangsstillgelegt,
so wie bei allen anderen auch, die Ihre KFZ-Steuer nicht bezahlen wollen!"
Hallo!
Das wäre schon komisch...
bei 125ccm Rollern/Motorrädern wird die Steuer ausgesetzt, da der Verwaltungsaufwand zu gross ist......
Aber Einspruch einlegen darf man
Grüße
Mario
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- bm3
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Wenn ein EL Steuern nach dem Gewicht zahlt gibt es für mich nur eine Schlußfolgerung daraus, es wurde als "Personenkraftwagen" nach dem Gesetz eingestuft und ist älter als 5 Jahre. Oder es ist eben etwas falsch gelaufen.
Und, ich möchte auch nicht in den See springen weil viele hineinspringen. Andreas, du darfst natürlich gerne springen .
Viele Grüße:
Klaus
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- BurgerMario
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Bezahlen muss man, das ist bei uns eh nicht anders möglich, da bei Zulassung muss man eine Einzugsermächtigung erteilen... Da sonst keine Zulassung möglich..
Um die 22 Euros gehts mir nicht wirklich, nur um die Gerechtigkeit!
Mit welchem Grund werden E-PKW für 5 Jahre von der Steuer ausgenommen, 125ccm Stinker wegen Verwaltungsaufwand nicht besteuert und bei CO2 günstigen Fahrzeugen wird auch bald nen Auge zugedrückt ???!!!
Das ist "Diskreminierend" und nicht wirklich in Ordnung!!
Grüße
Mario
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- bm3
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wenn man sich hier mal den Versicherungs-Thread durchliest läuft die Steuer unter "Peanuts". Nur muss es gerecht oder wenigstens nach dem Gesetz zugehen.
Viele Grüße:
Klaus
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- BurgerMario
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Habe mal ein bissl gesurft.
Schaut mal unter
TWIKE Steuern Punkt 8
Nun wird die verwirrung deutlich
Wer hat/hatte ein Twike ??
Grüße
Mario
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- bm3
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Zitat daraus:
"Das CityEL ist als Pkw für den Straßenverkehr zugelassen (57-km/h- oder 63-km/h-Version), kann jedoch in geschwindigkeitsreduzierter Form auch als Leichtkraftfahrzeug zugelassen werden und dann mit Versicherungskennzeichen bewegt werden (45-km/h-Version).°
Jaaah, liest sich dann auch wohl ziemlich eindeutig nach Einstufung als elektrisch betriebener PkW, somit den 5 Jahren Steuerbefreiung und dann Besteuerung nach Gewicht.
Anders bekäme man wohl auch keine Steuern dafür.
Wenn also jemand bei der Zulassungsstelle der Meinung ist Twizy wäre kein PkW, ja gerne doch ! Nur zu ! Wenn wir das beide zusammen korrekt durchziehen können freue ich mich sehr darüber, das bedeutet für mich dann Steuerfreiheit für länger als 5 Jahre. Eigentlich nie mehr Kfz-Steuer zahlen oder zumindest solange bis eine diesbezügliche Gesetzesänderung kommt oder das Finanzamt seinen Steuerbescheid widerruft.
Viele Grüße:
Klaus
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- BurgerMario
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Der CityEL ist wirklich in den schnellen Varianten als PKW eingestuft und somit 5 Jahre steuerbefreit...
Habe da gerade nochmal etwas gefunden
Steuerrechner
Jetzt liegt es wohl nur an der Zulassungsstelle, aus dem Twizy einen PKW zu machen oder ein Quad...
Bei ersterem 5 Jahre frei, danach 22 Euro...
Scheint sich ds Steuergesetz geändert zu haben
Aber die könnten das ja wieder ändern
Trotzdem nicht wirklich gerecht.....
Grüße
Mario
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- bm3
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Das ändert natürlich die Sachlage komplett, so wie ich das jetzt überblicke gibt es da auch eine Steuer für Fahrzeuge die keine Krafträder oder PkW sind und ausschließlich elektrisch angetrieben werden.
Muss erst nochmal eine Recherche zu den Gesetzesänderungen machen.
Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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Und darauf hin hat bm3 gesagt, darin sei nichts genau definiert...
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- BurgerMario
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Den steuerrechner hab ich doch schon im vierten Beitrag gelinkt.
Und darauf hin hat bm3 gesagt, darin sei nichts genau definiert...
Hups, hast recht....
Habe DEINEN Link glatt übersehen
Grüße
Mario
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