Steuer

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29 Apr 2012 20:46 #5173 von Matthias Bock
Aw: Steuer
Meine CityEL´s, die auch keine PKW´s sonder nur Leichtfahrzeuge sind werden 5 Jahre steuerbefreit, das sollte so auch erst recht für den Twizy gelten. Außerdem hat mir die freundliche Dame auf der Zulassungsstelle schon etwas von einer 5-jährigen Steuerbefreiung erzählt. Ich bin mal auf meinen Steuerbescheid gespannt.

Schönen Abend noch

Mit twizyfizierenden Grüßen

Matthias Bock


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05 Mai 2012 12:44 #5632 von schule
Aw: Steuer
Habe gerade meinen Steuerbescheid über 22 Euro bekommen.

Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Wie soll man den Einspruch begründen? Hat das schon jemand gemacht?

Jürgen

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05 Mai 2012 13:17 #5635 von Frank
Aw: Steuer
Hallo Schule-Apps!

Wärst Du so nett, mir die im Bescheid angegebenen Rechtsquelle und Widerspruchsfrist anzugeben? Ich vermute die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Schreibens, wie bei Verwaltungsakten üblich?

Frank

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05 Mai 2012 13:21 - 05 Mai 2012 13:25 #5636 von schule
Aw: Steuer
ja, da steht ein Monat drin... was ist eine Rechtsquelle?

Es steht noch drin: Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig

Jürgen
Letzte Änderung: 05 Mai 2012 13:25 von schule.

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05 Mai 2012 13:26 #5637 von Frank
Aw: Steuer
Huhu,

ich meinte irgendwelche Paragraphen, die als Rechtsgrundlage für die Steuer genannt werden. Ich habe nämlich versucht die 22 Euros mittels Studium des Kfz-Steuergesetzes nachzuvollziehen - und bin gescheitert. Ich komme einfach nicht auf die 22 Euros! :(
Da in den Paragraphen auch Bezug auf das Fahrzeuggewicht genommen wird, kannst Du mir mitteilen, was dazu konkret in den Papieren steht? Zulässiges Gesamtgewicht, nehme ich an. Müsste ja über 400 kg liegen...

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05 Mai 2012 13:42 #5639 von BurgerMario
Aw: Steuer
Frank schrieb:

Huhu,

ich meinte irgendwelche Paragraphen, die als Rechtsgrundlage für die Steuer genannt werden. Ich habe nämlich versucht die 22 Euros mittels Studium des Kfz-Steuergesetzes nachzuvollziehen - und bin gescheitert. Ich komme einfach nicht auf die 22 Euros! :(
Da in den Paragraphen auch Bezug auf das Fahrzeuggewicht genommen wird, kannst Du mir mitteilen, was dazu konkret in den Papieren steht? Zulässiges Gesamtgewicht, nehme ich an. Müsste ja über 400 kg liegen...


Hallöchen !

Das haben wir hier schon durchgekaut.... die 22 Euro sind leider richtig, da der Twizy kein PKW sondern ein Leichtkraftfahrzeug ist :(
Darum auch KEINE Steuerbefreiung über 5 Jahre..
Zulässiges Gesamtgewicht sind 690 kg, je angefangene 200kg sinds 11 Euro Steuern, aber dadurch dass der Twizy ein E-Fahrzeug ist, nur die Hälfte.

Es soll eine Gesetzesänderung seit 2011 kommen, von wegen "Leitmarkt" Deutschland, aber das dauert wohl noch Jahre....

Grüße

Mario

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05 Mai 2012 13:52 - 05 Mai 2012 13:54 #5640 von Frank
Aw: Steuer
Vielen Dank Mario. Ich bin auf die 11 € je 200kg auch gekommen - und auch auf die 50% wegen des Elektrofahrzeugs. Allerdings hat das Resultat nicht zu den 22 Euro gepasst, weil ich von einem Gewicht von ca. 500 kg ausgegangen bin, also 3 x 11,- Euro = 33 Euro x 50% = 16,50 Euro. Dass das Gewicht über 600 kg beträgt, hätte ich nicht vermutet. So stimmt die Rechnung natürlich.
Trotzdem ist es steuerlich unverhältnismäßig, ein wesentlich schwereres Fahrzeug 5 Jahre lang steuerzubefreien - und den armen Twizy nicht.
Vielleicht sollte man dies als Begründung für einen Widerspruch angeben.
Nach meiner Erfahrung wird der Widerspruch vermutlich abgewiesen werden, evtl. jedoch als "vorläufig" erklärt. Dann würden die Steuerzahler bei einer Rechtsänderung ihr zuviel bezahltes Geld wieder bekommen - und die anderen nicht. Manchmal erhalten auch alle ihr Geld wieder, siehe Urteil des BVerfG zur Kilometerpauschale, garantiert ist dies jedoch nicht.

Ich werde Widerspruch einlegen - dank Schule Apps.

Danke!

Frank

Ach ja, der erste Widerspruch ist kostenfrei.
Letzte Änderung: 05 Mai 2012 13:54 von Frank.

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05 Mai 2012 16:04 #5647 von pandeiro
Aw: Steuer
Hallo,
zahlt am besten unter Vorbehalt, bei Zahlungsverweigerung bekommt ihr postwendend die Mahngebühren drauf und dann wirds noch teurer.

Gruß
Frank

Salsa ist mehr als eine Farbe...

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15 Jun 2012 15:07 #11205 von Joggls Sandhausen
Aw: Steuer
Heute war mein Steuerbescheid in der Post - die 22,- Euro ärgern mich sehr.

Wurde da nicht vor kurzem doch eine Neuregelung mit 10 Jahre Steuerbefreiung beschlossen ???

Gruß, Uwe

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15 Jun 2012 15:08 - 15 Jun 2012 15:09 #11206 von fbitc
Aw: Steuer
ja, wurde, die ist aber noch nicht geltendes Gesetz... bzw. wird vermutlich erst ab 2013 so sein

Grüße Frank
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Letzte Änderung: 15 Jun 2012 15:09 von fbitc.

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15 Jun 2012 15:15 #11209 von claas
Aw: Steuer
Meiner kam auch gestern. Steuerbefreit bis 2017. Wurde wegen seines PKW ähnlichen äusserem als PKW behandelt.
Habe auch TüV bis 2015.

Gruß,

Claas

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15 Jun 2012 15:17 #11211 von fbitc
Aw: Steuer
hab auch TÜV bis 2015 - steuerlich aber als Quad bzw Leichtkraftfahrzeug...

Grüße Frank
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15 Jun 2012 15:20 - 15 Jun 2012 15:21 #11214 von andreas-m
Aw: Steuer
claas schrieb:

Meiner kam auch gestern. Steuerbefreit bis 2017. Wurde wegen seines PKW ähnlichen äusserem als PKW behandelt.
Habe auch TüV bis 2015.

Gruß,

Claas


Ist ja eigentlich der Hammer, das gerade der ach so pingelige Bürokraten-Staat Deutschland bei sowas mal so und mal so entscheidet, je nach Lust und Laune. :angry:
Da mein Twizy korrekt eingestuft wurde, nämlich als Leichtkraftfahrzeug und nicht als PKW,
hab ich heute ebenfalls den Steuerbescheid über 22 €uro bekommen.
Dafür will meine Versicherung, die HUK partout ein PKW aus dem Twizy machen,
und Ihn keinesfalls als Leichtkraftfahrzeug (Quad) versichern, obwohl gar kein PKW ist!

SO eine verrückte und bekloppte Welt... :blink:
Letzte Änderung: 15 Jun 2012 15:21 von andreas-m.

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15 Jun 2012 15:39 #11219 von geracher
Aw: Steuer
Ich hab auch bei der Huk nachgefragt, Twizy zählt als Quad.

Bisher hab ich zwei gefahren, einem vom Händler mit 3 Jahren Tüv, und den Leih Twizy mit einem Jahr Tüv!

Trotz Leukämie Freude am Twizy :)
Grüßle Stefan

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15 Jun 2012 16:53 #11229 von Bareschisser
Aw: Steuer
Hi
Ich habe auf den Beitrag schon vor Wochen geschrieben, finde es aber nicht mehr.

Also ich habe Steuerbefreiung.

Begründung: Da es sich nach dem Erscheinungsbild um einen PKW handelt, sei die Einstufung laut Zulassung als LKW nicht steuerrechtlich relevant...
Es handelt sich dabei um den Standart-Text für Quad`s, die als LOF Zulassungstechnisch eingestuft werden. Damit werden dann bei uns die Quads nicht mehr entsprechend der Zuladung besteuert, sondern nach Hubraum und dann werden aus 22 Euro direkt über 250 Euro. Aber egal, wenn die es so wollen..

Gruß Alfred

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