Steuer
- Matthias Bock
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Schönen Abend noch
Mit twizyfizierenden Grüßen
Matthias Bock
TWIZY-Freunde Rhön-Grabfeld Bock e.K.
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- schule
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Lohnt es sich Einspruch zu erheben? Wie soll man den Einspruch begründen? Hat das schon jemand gemacht?
Jürgen
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- Frank
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Wärst Du so nett, mir die im Bescheid angegebenen Rechtsquelle und Widerspruchsfrist anzugeben? Ich vermute die Widerspruchsfrist beträgt einen Monat ab Zugang des Schreibens, wie bei Verwaltungsakten üblich?
Frank
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- schule
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Es steht noch drin: Das Finanzamt wird bei der Festsetzung und Erhebung der Kraftfahrzeugsteuer als Bundesfinanzbehörde tätig
Jürgen
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- Frank
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ich meinte irgendwelche Paragraphen, die als Rechtsgrundlage für die Steuer genannt werden. Ich habe nämlich versucht die 22 Euros mittels Studium des Kfz-Steuergesetzes nachzuvollziehen - und bin gescheitert. Ich komme einfach nicht auf die 22 Euros!
Da in den Paragraphen auch Bezug auf das Fahrzeuggewicht genommen wird, kannst Du mir mitteilen, was dazu konkret in den Papieren steht? Zulässiges Gesamtgewicht, nehme ich an. Müsste ja über 400 kg liegen...
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- BurgerMario
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Huhu,
ich meinte irgendwelche Paragraphen, die als Rechtsgrundlage für die Steuer genannt werden. Ich habe nämlich versucht die 22 Euros mittels Studium des Kfz-Steuergesetzes nachzuvollziehen - und bin gescheitert. Ich komme einfach nicht auf die 22 Euros!
Da in den Paragraphen auch Bezug auf das Fahrzeuggewicht genommen wird, kannst Du mir mitteilen, was dazu konkret in den Papieren steht? Zulässiges Gesamtgewicht, nehme ich an. Müsste ja über 400 kg liegen...
Hallöchen !
Das haben wir hier schon durchgekaut.... die 22 Euro sind leider richtig, da der Twizy kein PKW sondern ein Leichtkraftfahrzeug ist
Darum auch KEINE Steuerbefreiung über 5 Jahre..
Zulässiges Gesamtgewicht sind 690 kg, je angefangene 200kg sinds 11 Euro Steuern, aber dadurch dass der Twizy ein E-Fahrzeug ist, nur die Hälfte.
Es soll eine Gesetzesänderung seit 2011 kommen, von wegen "Leitmarkt" Deutschland, aber das dauert wohl noch Jahre....
Grüße
Mario
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- Frank
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Trotzdem ist es steuerlich unverhältnismäßig, ein wesentlich schwereres Fahrzeug 5 Jahre lang steuerzubefreien - und den armen Twizy nicht.
Vielleicht sollte man dies als Begründung für einen Widerspruch angeben.
Nach meiner Erfahrung wird der Widerspruch vermutlich abgewiesen werden, evtl. jedoch als "vorläufig" erklärt. Dann würden die Steuerzahler bei einer Rechtsänderung ihr zuviel bezahltes Geld wieder bekommen - und die anderen nicht. Manchmal erhalten auch alle ihr Geld wieder, siehe Urteil des BVerfG zur Kilometerpauschale, garantiert ist dies jedoch nicht.
Ich werde Widerspruch einlegen - dank Schule Apps.
Danke!
Frank
Ach ja, der erste Widerspruch ist kostenfrei.
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- pandeiro
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zahlt am besten unter Vorbehalt, bei Zahlungsverweigerung bekommt ihr postwendend die Mahngebühren drauf und dann wirds noch teurer.
Gruß
Frank
Salsa ist mehr als eine Farbe...
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Wurde da nicht vor kurzem doch eine Neuregelung mit 10 Jahre Steuerbefreiung beschlossen ???
Gruß, Uwe
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Grüße Frank
...wir sind unter Euch...
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- claas
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Habe auch TüV bis 2015.
Gruß,
Claas
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- andreas-m
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Meiner kam auch gestern. Steuerbefreit bis 2017. Wurde wegen seines PKW ähnlichen äusserem als PKW behandelt.
Habe auch TüV bis 2015.
Gruß,
Claas
Ist ja eigentlich der Hammer, das gerade der ach so pingelige Bürokraten-Staat Deutschland bei sowas mal so und mal so entscheidet, je nach Lust und Laune.
Da mein Twizy korrekt eingestuft wurde, nämlich als Leichtkraftfahrzeug und nicht als PKW,
hab ich heute ebenfalls den Steuerbescheid über 22 €uro bekommen.
Dafür will meine Versicherung, die HUK partout ein PKW aus dem Twizy machen,
und Ihn keinesfalls als Leichtkraftfahrzeug (Quad) versichern, obwohl gar kein PKW ist!
SO eine verrückte und bekloppte Welt...
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- geracher
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- mein Twizy schläft bis April in der warmen Garage
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Bisher hab ich zwei gefahren, einem vom Händler mit 3 Jahren Tüv, und den Leih Twizy mit einem Jahr Tüv!
Trotz Leukämie Freude am Twizy
Grüßle Stefan
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- Bareschisser
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- Twizy-Fahrer seid 2.5.12
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Ich habe auf den Beitrag schon vor Wochen geschrieben, finde es aber nicht mehr.
Also ich habe Steuerbefreiung.
Begründung: Da es sich nach dem Erscheinungsbild um einen PKW handelt, sei die Einstufung laut Zulassung als LKW nicht steuerrechtlich relevant...
Es handelt sich dabei um den Standart-Text für Quad`s, die als LOF Zulassungstechnisch eingestuft werden. Damit werden dann bei uns die Quads nicht mehr entsprechend der Zuladung besteuert, sondern nach Hubraum und dann werden aus 22 Euro direkt über 250 Euro. Aber egal, wenn die es so wollen..
Gruß Alfred
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