Steuer
- andreas-m
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Und je mehr man sich im Internet "schlau" machen möchte über dieses verzwickte Thema,
desto unübersichtlicher wird das ganze...
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- bm3
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Zitat:
3.
andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
über 2 000 kg bis zu 3 000 kg 12,02 EUR,
über 3 000 kg bis zu 3 500 kg 12,78 EUR;
Viele Grüße:
Klaus
Da ich das bis jetzt doch glatt übersehen hatte, reicht es mir auch jetzt mal und halte mich ersteinmal aus der weiteren Diskussion hier heraus.
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- BurgerMario
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Richtig...
Beim Tiwzy also 690 kg max. Masse, also 4 mal 200kg á 11,25 Euro.
Dann aber "nur" davon 50 Prozent, da es sich um eine reines E-Fahrzeug handelt..
Macht dann die ominösen 22 Euro...
Scheiss Steuergesetze... Dass die in Deutschland sooo kompliziert sein müssen.. Schätze dass da nicht mal Steuerbeamte durchsteigen....
Grüße
Mario
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- bm3
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ich wollte eigentlich nichts mehr schreiben, aber ich denke die 50% Ermäßigung zählen in diesem Fall dann auch nicht.(nur bei PkW ?) Dann vielleicht das Leergewicht ohne Akku ??? Bei der Einstufung in L7e zählt ja auch nur das Leergewicht ohne Fahrer und Akku und da liegen wir noch unter 400kg ?
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- andreas-m
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Und die 50%-Klausel erfüllen wir ja. (unter2)
Sonst würden die ja auch nicht auf die 22 € kommen:
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm
Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge
mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern
gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
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- BurgerMario
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Berechnungsgrundlage ist da aber ja immer die zulässige Gesamtmasse.
Und die 50%-Klausel erfüllen wir ja. (unter2)
Sonst würden die ja auch nicht auf die 22 € kommen:
3. andere Kraftfahrzeuge mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht bis 3 500 Kilogramm für je 200 Kilogramm
Gesamtgewicht oder einen Teil davon von dem Gesamtgewicht
bis zu 2 000 kg 11,25 EUR,
(2) Die Steuer ermäßigt sich um 50 vom Hundert des Betrags, der sich nach Absatz 1 Nr. 3 oder Nr. 4 Buchstabe a ergibt, für Fahrzeuge
mit Antrieb ausschließlich durch Elektromotoren, die ganz oder überwiegend aus mechanischen oder elektrochemischen Energiespeichern
gespeist werden (Elektrofahrzeuge).
KOMPLIZIERTER HÄTTE MAN DAS NICHT MACHEN KÖNNEN !!!!!
Also echt ey
Grüße
Mario
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- bm3
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Wenn die Zulassungsbehörden also der Meinung sind das ist kein Pkw sondern ein "anderes Fahrzeug" dann können die erstmal so ihren Steuerbescheid schicken und man kann nur Einspruch erheben mit der Begründung ein Twizy ist als Pkw anzusehen.
Da muss sich dann jemand mit beschäftigen und entscheiden oder auch nicht. Weis nicht ob die unterschiedlichen Landkreise da unterschiedliche Meinungen vertreten können .....
Das Gesetz beschäftigt sich zwar schon mit der Steuer für 3 oder 4-rädrige Leichtfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, leider nicht mit der für elektrisch angetriebene.
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- smartLooser
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Und genau da könnte sich noch etwas positives für den Twziy entwickeln.Das Gesetz beschäftigt sich zwar schon mit der Steuer für 3 oder 4-rädrige Leichtfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, leider nicht mit der für elektrisch angetriebene.
Frage 1: Wann wurde das Gesetz gemacht?
Frage 2: Wann wurde der Twizy geplant?
Ach wenn das deutsche Steuergesetz echt kompliziert ist, könnte sich einer in der Verwaltung das Thema annehmen wenn genügend Twizyhalter Einspruch erheben.
Grüße
markus
Twizy Black Sport Edition, 23.2013
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- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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bm3 schrieb:
Und genau da könnte sich noch etwas positives für den Twziy entwickeln.Das Gesetz beschäftigt sich zwar schon mit der Steuer für 3 oder 4-rädrige Leichtfahrzeuge mit Verbrennungsmotor, leider nicht mit der für elektrisch angetriebene.
Frage 1: Wann wurde das Gesetz gemacht?
Frage 2: Wann wurde der Twizy geplant?
Ach wenn das deutsche Steuergesetz echt kompliziert ist, könnte sich einer in der Verwaltung das Thema annehmen wenn genügend Twizyhalter Einspruch erheben.
Grüße
markus
Zahl lieber die 22 Euro. Wenn der Zwitschi einschlägt und dafür einige Zweitwägen aus der "richtigen" KFZ Steuer fallen, dann erfinden die Schärgen ganz schnell eine neue Steuerklasse.
Und die bleibt nicht bei 22 Euro.
Wetten dass?
Mehr Twizys, mehr Freude.
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- andreas-m
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War dann doch recht erstaunt, wie kompetent die Tante da war...
Mal die abgekürzte Fassung,
hab mal ganz naiv so pauschal gefragt:
Ich: Was kostet mich ein Elektrofahrzeug an Steuern?
Sie: das richtet sich nach zulässigem Gesamtgewicht und der Fahrzeugart.
Ich: zulässiges gesamtgewicht 690 kg, Fahrzeugart vierrädriges Leichtkraftfahrzeug.
Sie: ausschließlich elektrisch betrieben?
Ich: Ja.
Sie (kurzes Tastengeklimper): macht 22 Euro im Jahr.
Ich: wie kommen sie auf so eine Summe?
Darauf erklärte sie mir das, was im bereits erwähnten steuerrechner auch steht.
Ich: Aber die ersten 5 Jahre sind ja zum Glück steuerfrei... (wollts mal versuchen )
Sie: Nein, das Fahrzeug ist ja kein PKW! NUR DIE sind die ersten 5 Jahre steuerbefreit,
und werden danach dann nach dem zuvor erwähnten richtlinien besteuert.
Also ist es definitiv so, 22 Euro steuern im jahr.
Den Einspruch kann man ja auf jeden Fall trotzdem mal einreichen!
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- pandeiro
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Nachdem ja nun die traurige Gewissheit besteht, dass Steuern nach neuestem Rechtsstand für den Twizy erhoben werden, hatte ich schon eine Anfrage ( werden L7e´s besteuert?) ans Finanzministerium geschickt und bekam diese Antwort:
Sehr geehrter Herr Helfer,
nach der derzeit geltenden Regelung des § 3 d Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind ausschließlich Pkw, die reine Elektrofahrzeuge im Sine des § 9 Absatz 2 KraftStG sind (also mit ausschließlichem Antrieb durch Elektromotor) für fünf Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer befreit. Diese Beschränkung auf Pkw ist historisch bedingt. Eine Steuerbefreiung für rein elektrisch angetriebene Pkw war mit dem "Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung des schadstoffarmen Personenkraftwagens" vom 22. Mai 1985 (BGBl. Teil I, S. 784) eingeführt worden. Die Beschränkung auf Pkw ergab sich daraus, dass die befristete Befreiung nach § 3d KraftStG in dem Ausmaß gewährt wurde, in dem auch besonders schadstoffarme Pkw mit einem Hubraum bis zu 1.500 Kubikzentimetern nach § 3b KraftStG zu begünstigen waren.
Bei dem von Ihnen angesprochenen Fahrzeug der Fahrzeugklasse L7e handelt es sich jedoch gerade nicht um einen Pkw im Sinne des KraftStG, sondern um ein Leichtfahrzeug. Auch wenn diese vorrangig bzw. ausschließlich der Personenbeförderung dienen, so sind sie dennoch keine Pkw im engeren Sinne, sondern bilden verkehrsrechtlich eine eigene Fahrzeugklasse. Sie werden nach Hubraum und Schadstoffemissionen besteuert.
Mit dem am 18. Mai 2011 verabschiedeten Regierungsprogramm Elektromobilität hat sich die Bundesregierung vorgenommen, Deutschland zum Leitanbieter und Leitmarkt für Elektromobilität zu machen. Im Zuge dessen ist vorgesehen, die bisher auf reine Elektro-Pkw beschränkte Steuerbegünstigung von fünf Jahren auszuweiten auf alle Fahrzeuge und darüber hinaus die Förderungsdauer zu verlängern auf zehn Jahre, sofern die Fahrzeuge erstmals in dem Zeitraum vom 18. Mai 2011 bis zum 31.12.2015 zum Verkehr zugelassen werden und reine Elektrofahrzeuge im Sinne des § 9 Absatz 2 KraftStG sind. In diesem Sinne hat das Bundesministerium der Finanzen nun einen Referentenentwurf erarbeitet, der zeitnah im Rahmen eines förmlichen Gesetzgebungsverfahrens umgesetzt werden soll. Damit wäre die Steuervergünstigung zukünftig auch für rein elektrisch betriebene Leichtfahrzeuge zu gewähren.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Leisinger
- Leitungsstab -
Bundesministerium der Finanzen
Referat für Bürgerangelegenheiten
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- smartLooser
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Jetzt weiß ich wieder warum ich Vetrauen in unsere Politik habe. Ich hänge beim Einspruch diesen Text an.
Thankx pandeiro und dem Leitunngsstab . Großes Kino!
Grüße
markus
Twizy Black Sport Edition, 23.2013
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- bm3
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hmmm, 18 Mai 2012, ist ein Freitag, jeder der seinen Twizy jetzt vorher bekommt und erstmals zulässt verschenkt demnach 220 € für ihn unnötiger Steuerzahlungen.
Soll scheinbar weder rückwirkend auf den Bestand noch bei Wiederzulassung gelten. Ist aber normal für die Umwelt-/Steuerpolitik dieser Regierung, siehe erneuerbare Energien.
Heist also konkret, wenns denn zum 18.Mai so umgesetzt werden sollte, was auch immer nicht so ganz sicher ist, können die Leute die in den nächsten drei Wochen ihren Twizy bekommen überlegen ob sie im Hof damit lieber "Trockenübungen" veranstalten und damit dann 220€ Steuern sparen oder füher zulassen wollen und zuzahlen.
Viele Grüße:
Klaus
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- Thorsten
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da steht 18.Mai 2011 !
Thorsten
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- bm3
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Ich freue mich für dich dass dein Twizy schon da ist,am Freitag nachmittag habe ich ja erfahren dass 2 Twizys dort angekommen sind, meiner war nicht dabei, wir haben ja den gleichen Haupthändler, nur, meiner hätte eigentlich auch schon dort ankommen müssen und ist es nicht bis jetzt.
Gut, du hast ja nen Color und ich nen Urban geordert. Eventuell gibts da leichte Unterschiede bei der Auslieferzeit.
Viele Grüße:
Klaus
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