Steuer
- Diehlen
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Beim Staat soll ich 22€ Steuern zählen hat aber drei Jahre HU bekommen.
Bei der Versicherung (VGH) MUSS der Twizy als PKW versichert werden, weil er so aussieht (OTon Markler).
Verrücktes Deutschland, gibt aber schlimmeres!!
Wünsche auf diesem Wegen ALLEN ein schönes Wochenende!
Gruß
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- BurgerMario
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Haarstreubend, da wird total willkürlich nach irgendwas besteuert.
Das Thema Steuern wurde doch schon lang und breit diskutiert und wie das mit dem Gewicht zusammenhängt... dafür gibbet auch nen Link im Wiki
Aber das wird eh geändert und dann gibts halt die Kohle zurück
Grüße
Mario
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andreas-m schrieb:
Haarstreubend, da wird total willkürlich nach irgendwas besteuert.
Das Thema Steuern wurde doch schon lang und breit diskutiert und wie das mit dem Gewicht zusammenhängt... dafür gibbet auch nen Link im Wiki
Aber das wird eh geändert und dann gibts halt die Kohle zurück
Grüße
Mario
Schwörste??
Gruß aus dem Sauerland
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- andreas-m
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andreas-m schrieb:
Haarstreubend, da wird total willkürlich nach irgendwas besteuert.
Das Thema Steuern wurde doch schon lang und breit diskutiert und wie das mit dem Gewicht zusammenhängt... dafür gibbet auch nen Link im Wiki
Aber das wird eh geändert und dann gibts halt die Kohle zurück
Grüße
Mario
Ja, an der "Aufklärung" war ich ja auch mitbeteiligt, deshalb weiß ich das mit dem Gewicht, etc.
Das es SO im Moment noch besteuert wird, ist ja auch korrekt (22€/Jahr)
Aber das mache den Twizy als PKW zugelassen bekommen, und somit GAR KEINE Steuern bezahlen brauchen,
finde ich naja, sagen wir mal seeeehr merkwürdig. Und das zeigt mir, das die Zulassungen da willkürlich entscheiden, ohne überhaupt Ahnung davon zu haben, was sie da machen.
So wars gemeint mit der Willkür!
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- bm3
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man sollte da schon differenzieren zwischen steuerlicher Einstufung und zulassungsrechtlicher Einstufung. Wie hier in dankenwerter Weise eingestellten Steuerbescheiden nachzulesen ist differenziert das Finanzamt (oder zumindest ein Teil der Finanzämter ) bei einem Teil der Twizy auch und sieht sie als PKW-ähnliche Fahrzeuge mit den steuerlichen Konsequenzen dazu an.
Was aber gar nicht geht ist dass der eine Teil der Leute in Deutschland seinen Steuerbescheid soherum bekommt und der andere Teil andersherum. Das verstößt gegen das Gebot der steuerlichen Gleichbehandlung !
Alleine wegen der momentan stattfindenden Ungleichbehandlung dürfte ein eingelegter Widerspruch schon nicht so verkehrt sein.
Genauso mit der zulassungrechtlichen Einstufung, damit wird dann entschieden ob man erstmals mit dem gleichen Fahrzeug nach entweder 2 oder nach 3 Jahren zur Hauptuntersuchung muss und das kann ja wohl auch nicht sein dass da ungleich behandelt wird !
Falls jemand ein Muster für einen Widerspruch haben möchte stelle ich meinen Text gerne mal hier ein.
Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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Den Widerspruch müßte jeder, der 22€ bezahlen muß, eigentlich einreichen.
Das Problem darin sehe ich allerdings, das diejenigen, welche die 22€ bezahlen müssen,
ja diejenigen sind, die korrekt besteuert werden.
Falls man überhaupt was erreichen würde, dann wohl nicht das sich für die, die korrekt besteuert werden was ändert,
sondern für die, die falsch besteuert werden, nämlich die welche als PKW nichts bezahlen müssen.
Für uns richtig besteuerte wird sich nichts verbessern,
sondern höchstens für die falsch besteuerten (nämlich gar nicht besteuerten)verschlechtern,
so das diese statt 0,00 € dann auch 22 € zahlen müssten...
Oder wie siehst Du das?
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Gruß aus dem Sauerland
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Kleinstein
Twizychausee 1
XXXXX Twizyhausen
An das
Finanzamt Twizyhausen
XXXXX Twizyhausen
Betr.: Widerspruch gegen Kraftfahrzeugsteuerbescheid
Kraftfahrzeugsteuernummer: XXXXXXXX
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit erhebe ich Widerspruch / Einspruch gegen den in der Betreffzeile bezeichneten und mit Datum xx.xx.2012 erlassenen Kraftfahrzeugsteuerbescheid.
Begründung:
Das Fahrzeug ist ein rein durch elektrische Motorkraft angetriebenes Kraftfahrzeug welches ausschließlich der Personenbeförderung dient, ist also auch bei der Besteuerung gemäß § 3d KraftStG als rein elektrisch angetriebener Personenkraftwagen einzuordnen und somit in steuerlicher Gleichbehandlung mit wesentlich schwereren rein elektrisch angetriebenen Personenkraftwagen zunächst für die Dauer von 5 Jahren von der Kraftfahrzeugsteuer zu befreien.
Ich verweise darauf dass momentan schon in Deutschland gleiche Fahrzeuge dieses Typs steuerlich unterschiedlich behandelt werden.
Für den Fall dass meinem Widerspruch nicht stattgegeben werden sollte entrichte ich die Kraftfahrzeugsteuer nur unter Vorbehalt einer späteren Rückforderung wenn in Zukunft die Steuerverwaltung generell zu einer anderen Auffassung bezüglich der steuerlichen Einstufung des Fahrzeuges gelangen sollte oder ein Gerichtsurteil in einem vergleichbaren Fall gegen eine entsprechende steuerrechtliche Einstufung Rechtskraft erlangen sollte oder das KraftStG rückwirkend bezüglich der steuerlichen Einstufung des Fahrzeuges geändert oder / und ergänzt werden sollte
Mit freundlichen Grüßen:
Aloisius Kleinstein
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- Diehlen
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Klasse, herzlichen Dank!
Werde den Widerspruch auch so ans Finanzamt senden.
Gruß
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- andreas-m
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@bm3
Klasse, herzlichen Dank!
Werde den Widerspruch auch so ans Finanzamt senden.
Gruß
Dem schließe ich mich an!
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- northcup
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Gruss,
Klaus
Oekostrom von EWS-Schoenau
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- Discho
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Danke !
MfG
Discho
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Ich habe den Brief auch soeben eingetütet, kommt dann morgen in die Post.
Bin mal gespannt was das Finanzamt antwortet.
Grüße
Twizynho
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