Steuer

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30 Jul 2012 22:57 - 30 Jul 2012 22:58 #17199 von andimanzwo
Aw: Steuer
Klaus ich stimme Dir voll und ganz zu, Begriffe wie Trottel u.ä. haben hier nichts verlohren!! Das hier mein Beitrag mit unsachlichem Unsinn in Verbindung gebracht wird, finde ich auch nicht ok!! :angry: Vielleicht kann Mario unangemessene Einträge entfernen.
Es kann aber festgestellt werden das unsere Finanzbehörden unterschiedlich arbeiten, selbst in der privaten Versicherungsbranche gibt es Schwierigkeiten mit einem Twizy umzugehen. Langfristig werden wir bestimmt gleich behandelt.
Viele Grüße
Andreas

&i
Letzte Änderung: 30 Jul 2012 22:58 von andimanzwo.

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31 Jul 2012 08:07 - 31 Jul 2012 08:12 #17218 von andi_3.0
Aw: Steuer
In meinem Steuerbescheid steht "Leichtkraftfahrzeug L7E".
Deshalb zahle ich auch 22 € Steuern.
In dem unter gezeigten Fall (Twizy = PKW :S ) hat der Trottel dann aber nicht beim Finanzamt gesessen,
sondern bei der Zulassungsstelle. :laugh:
Denn DIE übermitteln die Daten ans zuständige Finanzamt.
Und da muß ja schon jemand aus dem Leichtkraftfahrzeug fälschlicherweise einen PKW gemacht haben.

Und das die beim Finanzamt nur stumpf abrechnen ohne zu überlegen ist nichts neues.
Da kann beim Twizy wahrscheinlich auch "Flugzeug" oder "Containerschiff"
oder ähnliches stehen...

Und dann sagen die noch denen, deren Twizy korrekt mit 22 € abgerechnet wird,
das diejenigen die nichts bezahlen müssen, halt "Glück wegen einer Falscheinstufung" haben.
Soviel zur Gleichstellung, bei sowas wird dann nach dem "Glücksfaktor" besteuert... :angry:

Aber traurig ist es schon, das im total bürokratisiertem Deutschland alles aber auch wirklich ALLES haarklein geregelt ist,
aber der Twizy ist bei den sonst ach so kleinkarierten Ämtern alles, von Mofa über 50ccm bis hin zum LKW. :S
Letzte Änderung: 31 Jul 2012 08:12 von andi_3.0.

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03 Aug 2012 16:32 #17434 von chili
Aw: Steuer
Habe gegen meine Steuerbescheid von 22€ Einspruch eingelegt.

Heute kam der Bescheid abgelehnt wegen L7e(Quad) gibts nix steuefrei.

Ich habe ein Formular bekommen wie beim Günther Jauch:

Was möchten sie jetzt?

a) wird der Einspruch zurückgenommen
b) wird er aufrecht erhalten wegen ...
c) Mit einem Ruhen des Einspruchverfahrens bin ich einverstanden
d) Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Erledigung bin ich einverstaden.


Was würdet ihr mir empfehlen.

Grüßle

Edi

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03 Aug 2012 17:38 - 03 Aug 2012 17:41 #17446 von northcup
Aw: Steuer
chili schrieb:

Was würdet ihr mir empfehlen.


Mit der Ruhephase bist Du einverstanden. Das heisst doch, sobald andere Regelung erfolgt (also Ende des Jahres) - kommt der Fall wieder auf den Tisch und Dein Geld wieder aufs Konto. Ist doch prima, oder ?!

Gruss,
Klaus

Oekostrom von EWS-Schoenau
Zoe-Eigenstromversorgung mit 4,2 kwp Sunpower
Letzte Änderung: 03 Aug 2012 17:41 von northcup.

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06 Aug 2012 22:04 #17648 von robme
Aw: Steuer
habe heute von meinem zuständigen Finanzamt ein Antwortschreiben in Bezug auf meinen Einspruch erhalten !
Darin steht:
Ab dem 1.Juli 2010 ist die Kraftfahrzeugsteuer für drei-und leichte vierrädrige Kfz neu geregelt worden ( Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 25.Mai 2010, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 668) Diese Fahrzeuge wurden in einer neuen eigenen Fahrzeugart zusammengefasst. Dies entspricht auch dem Verkehrsrecht, das diese Fahrzeuge nicht als PKW einstuft.

Vor diesem Zeitpunkt waren zulassungspflichtige drei-und leichte vierrädrige Kfz im Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht eigens genannt. Sie wurden auf der Grundlage von Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder kraftfahrzeugsteuersechtlich weit überwiegend als PKW behandelt.

Dies hat bei der Einführung der CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer zum 1.Juli 2009 zu Problemen geführt, da für diese Fahrzeuge keine in verbindlichen Verfahren ermittelten CO2-Werte vorhanden sind.

Im Hinblick auf Bemessungsgrundlagen (§8)und Steuersätze(§9) trifft das KraftStG folgende Unterscheidungen: Drei-und leichte vierrädrige Kfz mit Hubkolbenmotoren werden nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen besteuert, solche ohne Hubkolbenmotoren werden als "andere Fahrzeuge" behandelt und nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert.

Die Herausnahme derdrei-und leichten vierrädrigen Kfz aus der Gruppe der PkW hat dazu geführt, dass die befristete Steuerbefreiung nach
§ 3dKraftStG jetzt nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da diese nach dem Gesetzeswortlaut nur für Pkw im Sinne des KraftStG in Frage kommt.


Das grundsätzliche Ziel Ihres Anliegens wird jedoch im Bundesministerium der Finanzen aufgegriffen und bei einer anstehenden Fortentwicklung des Kraftfahrzeugsteuerrechts geprüft, inwieweit die Vorschriften zur Förderung von Elektro-Kfz zeitgemäß ausgestaltet werden können.

:angry:

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22 Aug 2012 22:41 #19015 von Twizy EN
Aw: Steuer
Unser Finanzamt wird sympatisch.

Mein T wurde als Kraftfahrzeug registriert = 0€ Steuern.

:woohoo:

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30 Aug 2012 11:16 #19833 von PeWe
Aw: Steuer
Auf Google+ entsteht gerade eine Diskussion zu Steuerbefreiung und TÜV für den Twizy:

plus.google.com/110471024074694981845/posts/XZp2it31X4X

Vielleicht mag sich ja der eine oder andere mit Erfahrung zu dem Thema auch dort einbringen.

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30 Aug 2012 22:13 #19926 von Daius-V
Aw: Steuer
www.autoscout24.de/Details.aspx?id=218124907&cd=634818982010000000

Denn hab ich gekauf, zahle keine Steuer, der Dealer hat 3 Twizys Verkauf alle mit 5 jahre ohne Steuer.

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30 Aug 2012 22:21 #19929 von andreas-m
Aw: Steuer
PeWe schrieb:

Auf Google+ entsteht gerade eine Diskussion zu Steuerbefreiung und TÜV für den Twizy:

plus.google.com/110471024074694981845/posts/XZp2it31X4X

Vielleicht mag sich ja der eine oder andere mit Erfahrung zu dem Thema auch dort einbringen.


Die Erfahrungen haben gezeigt, das es Steuertechnisch alles gibt:
Glück, Pech, Willkür, Dummheit, Unwissenheit, etc.

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31 Aug 2012 23:06 #20073 von Twizy EN
Aw: Steuer
Mein Finanzamt hat angenehmer weise auch keine Ahnung.
Mein T wurde als E-Auto eingestuft = 0€ Steuer :lol:
Ich werde mich nicht beschweren.....

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01 Sep 2012 14:42 #20114 von TwizyChrisy
Aw: Steuer
Bei mir wurde sogar der Einspruch abgelehnt ;-(

Mehr Twizys, mehr Freude.

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01 Sep 2012 15:57 #20122 von chili
Aw: Steuer
Bei mir auch weil Quad und kein PKW

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01 Sep 2012 16:45 - 01 Sep 2012 16:48 #20127 von andreas-m
Aw: Steuer
Bei mir natürlich auch.
Aber sich darüber zu beklagen ist müßig,
weil die (zu erwartende) Ablehung nun mal Steuerrechtlich gesehen korrekt ist.

Nicht die, die 22 € bezahlen werden falsch behandelt,
sondern die, die nichts bezahlen brauchen.

Man kann nur hoffen, das wenn jetzt 2013 die Steuerfestsetzung geändert und auch auf Quads/Leichtkraftfahrzeuge ausgeweitet wird,
das es wirklich Rückwirkend geschieht, wie vorgesehen.
Dann wären zumindest die korrekt eingestuften 22€-Zahler nicht mehr benachteiligt,
als die glücklichen falsch eingestuften Nichts-Zahler.
Letzte Änderung: 01 Sep 2012 16:48 von andreas-m.

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02 Sep 2012 01:29 #20176 von Frank
Aw: Steuer
In der Tat stecken die Finanzbeamten in der Bredouille: Einerseits gibt es den Grundsatz der Gleichbehandlung, der es schwerlich zulässt, dass größere Elektroautos steuerbefreit sind und der kleine Twizy nicht. Andererseits lauten die Durchführungsverordnungen, die 22 Euro zu erheben.

Gut, dass es Finanzbeamten gibt, die dieses Paradoxon auch sehen - und "auf eigene Kappe" 22 Euro zurückerstatten... :blush:

Sonntägliche Grüße
Frank

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