Steuer
- andimanzwo
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Es kann aber festgestellt werden das unsere Finanzbehörden unterschiedlich arbeiten, selbst in der privaten Versicherungsbranche gibt es Schwierigkeiten mit einem Twizy umzugehen. Langfristig werden wir bestimmt gleich behandelt.
Viele Grüße
Andreas
&i
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- andi_3.0
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Deshalb zahle ich auch 22 € Steuern.
In dem unter gezeigten Fall (Twizy = PKW ) hat der Trottel dann aber nicht beim Finanzamt gesessen,
sondern bei der Zulassungsstelle.
Denn DIE übermitteln die Daten ans zuständige Finanzamt.
Und da muß ja schon jemand aus dem Leichtkraftfahrzeug fälschlicherweise einen PKW gemacht haben.
Und das die beim Finanzamt nur stumpf abrechnen ohne zu überlegen ist nichts neues.
Da kann beim Twizy wahrscheinlich auch "Flugzeug" oder "Containerschiff"
oder ähnliches stehen...
Und dann sagen die noch denen, deren Twizy korrekt mit 22 € abgerechnet wird,
das diejenigen die nichts bezahlen müssen, halt "Glück wegen einer Falscheinstufung" haben.
Soviel zur Gleichstellung, bei sowas wird dann nach dem "Glücksfaktor" besteuert...
Aber traurig ist es schon, das im total bürokratisiertem Deutschland alles aber auch wirklich ALLES haarklein geregelt ist,
aber der Twizy ist bei den sonst ach so kleinkarierten Ämtern alles, von Mofa über 50ccm bis hin zum LKW.
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Heute kam der Bescheid abgelehnt wegen L7e(Quad) gibts nix steuefrei.
Ich habe ein Formular bekommen wie beim Günther Jauch:
Was möchten sie jetzt?
a) wird der Einspruch zurückgenommen
b) wird er aufrecht erhalten wegen ...
c) Mit einem Ruhen des Einspruchverfahrens bin ich einverstanden
d) Mit der von Ihnen vorgeschlagenen Erledigung bin ich einverstaden.
Was würdet ihr mir empfehlen.
Grüßle
Edi
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- northcup
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Was würdet ihr mir empfehlen.
Mit der Ruhephase bist Du einverstanden. Das heisst doch, sobald andere Regelung erfolgt (also Ende des Jahres) - kommt der Fall wieder auf den Tisch und Dein Geld wieder aufs Konto. Ist doch prima, oder ?!
Gruss,
Klaus
Oekostrom von EWS-Schoenau
Zoe-Eigenstromversorgung mit 4,2 kwp Sunpower
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- robme
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Darin steht:
Ab dem 1.Juli 2010 ist die Kraftfahrzeugsteuer für drei-und leichte vierrädrige Kfz neu geregelt worden ( Fünftes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes vom 25.Mai 2010, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Teil I Seite 668) Diese Fahrzeuge wurden in einer neuen eigenen Fahrzeugart zusammengefasst. Dies entspricht auch dem Verkehrsrecht, das diese Fahrzeuge nicht als PKW einstuft.
Vor diesem Zeitpunkt waren zulassungspflichtige drei-und leichte vierrädrige Kfz im Kraftfahrzeugsteuergesetz nicht eigens genannt. Sie wurden auf der Grundlage von Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder kraftfahrzeugsteuersechtlich weit überwiegend als PKW behandelt.
Dies hat bei der Einführung der CO2-bezogenen Kraftfahrzeugsteuer zum 1.Juli 2009 zu Problemen geführt, da für diese Fahrzeuge keine in verbindlichen Verfahren ermittelten CO2-Werte vorhanden sind.
Im Hinblick auf Bemessungsgrundlagen (§8)und Steuersätze(§9) trifft das KraftStG folgende Unterscheidungen: Drei-und leichte vierrädrige Kfz mit Hubkolbenmotoren werden nach dem Hubraum und den Schadstoffemissionen besteuert, solche ohne Hubkolbenmotoren werden als "andere Fahrzeuge" behandelt und nach dem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht besteuert.
Die Herausnahme derdrei-und leichten vierrädrigen Kfz aus der Gruppe der PkW hat dazu geführt, dass die befristete Steuerbefreiung nach
§ 3dKraftStG jetzt nicht mehr in Anspruch genommen werden kann, da diese nach dem Gesetzeswortlaut nur für Pkw im Sinne des KraftStG in Frage kommt.
Das grundsätzliche Ziel Ihres Anliegens wird jedoch im Bundesministerium der Finanzen aufgegriffen und bei einer anstehenden Fortentwicklung des Kraftfahrzeugsteuerrechts geprüft, inwieweit die Vorschriften zur Förderung von Elektro-Kfz zeitgemäß ausgestaltet werden können.
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Mein T wurde als Kraftfahrzeug registriert = 0€ Steuern.
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- PeWe
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plus.google.com/110471024074694981845/posts/XZp2it31X4X
Vielleicht mag sich ja der eine oder andere mit Erfahrung zu dem Thema auch dort einbringen.
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- Daius-V
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Denn hab ich gekauf, zahle keine Steuer, der Dealer hat 3 Twizys Verkauf alle mit 5 jahre ohne Steuer.
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- andreas-m
- Platinum Boarder
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Auf Google+ entsteht gerade eine Diskussion zu Steuerbefreiung und TÜV für den Twizy:
plus.google.com/110471024074694981845/posts/XZp2it31X4X
Vielleicht mag sich ja der eine oder andere mit Erfahrung zu dem Thema auch dort einbringen.
Die Erfahrungen haben gezeigt, das es Steuertechnisch alles gibt:
Glück, Pech, Willkür, Dummheit, Unwissenheit, etc.
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Mein T wurde als E-Auto eingestuft = 0€ Steuer
Ich werde mich nicht beschweren.....
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- TwizyChrisy
- 10k Boarder
- Der Trend geht klar zum Zweittwizy äähhh....
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Mehr Twizys, mehr Freude.
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- andreas-m
- Platinum Boarder
- Beiträge: 3518
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Aber sich darüber zu beklagen ist müßig,
weil die (zu erwartende) Ablehung nun mal Steuerrechtlich gesehen korrekt ist.
Nicht die, die 22 € bezahlen werden falsch behandelt,
sondern die, die nichts bezahlen brauchen.
Man kann nur hoffen, das wenn jetzt 2013 die Steuerfestsetzung geändert und auch auf Quads/Leichtkraftfahrzeuge ausgeweitet wird,
das es wirklich Rückwirkend geschieht, wie vorgesehen.
Dann wären zumindest die korrekt eingestuften 22€-Zahler nicht mehr benachteiligt,
als die glücklichen falsch eingestuften Nichts-Zahler.
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- Frank
- Expert Boarder
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Gut, dass es Finanzbeamten gibt, die dieses Paradoxon auch sehen - und "auf eigene Kappe" 22 Euro zurückerstatten...
Sonntägliche Grüße
Frank
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