Steuer
- Hasslocher
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- andreas-m
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Der Twizy ist aber keine PKW, sondern ein vierrädriges Leichtkraftfahrzeug.
Also wird er nach Elektrofahrzeug-Satz besteuert.
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- bm3
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Auch wenn er als Leichtkraftfahrzeug eingestuft ist widerspricht das dem doch gar nicht.
Wäre ja wohl auch der Hit wenn "große" E-PkW steuerbefreit wären und "kleine" nicht. Mit welcher Berechtigung denn eigentlich, frage ich ?
Übrigens war ich bis zum letzten Jahr Halter eines ähnlichen Fahrzeuges,eingestuft als "L5e" also dreirädrig und hatte auch die 5 Jahre Steuerbefreiung. Wenn ein vorzeitiger Steuerbescheid kommt hat die Zulassungsstelle wohl eher ein Kreuz in ihrem EDV-Systen falsch oder nicht gesetzt. Das hatte ich mal bei einem 125er-Roller für den ich wohl als Angeböriger einer Minderheit in Deutschland Steuern bezahlen sollte.
Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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Fand das ja auch ungerecht, deshalb hab ich da nachgefragt.
Kein zulassung als PKW, keine Steuerbefreiung.
Sagt der Steuerrechner auf www.kfz-steuer.de auch so aus.
Finds selber auch ungerecht. Aber wenn der Twizy nunmal Zulassungstechnisch kein PKW ist,
gilt auch keine Steuerbefreiung.
Eine Steuerbefreiung nehme ich natürlich auch gerne an, sehe das nur leider nicht...
Können ja die mehr zu sagen, die Ihren Twizy schon zugelassen haben.
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- bm3
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da ist nichts genau definiert.
Und da wo in Deutschland nichts ganz genau definiert ist, weist ja was da dann passiert...
Du kommst aber hier im Forum rüber als ob du nicht "für" sondern eher "gegen" uns Twozy-Fahrer bist. So wie du hier sollte doch eher dann ein Steuerbeamter in seinem Kollegen-Forum schreiben, oder bist du etwa einer ? Ist für mich ja irgendwie verständlich wenn jemand so schreibt denn schließlich bekommt er ja sein Gehalt aus den Steuern bezahlt und wenn so eifrig ist wird er vielleicht noch wegen guter Loyalität früher befördert....
Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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Und ich freue mich auf meinen Twizy, und bin von der sache überzeugt.
Sonst hätte ich mir keinen bestellt.
Aber wenn die Ämter einem klar sagen: Dein Leichtkraftfahrzeug ist kein PKW,
dann kann man da nicht einen PKW draus zurechtzaubern.
Auch wenn man es gerne hätte.
Werd morgen mal bei unserem Finanzamt anrufen, und schauen was die sagen.
Aber die richten sich ja auch nur nach dem, was sie von der zulassungsstelle übers fahrzeug bekommen.
Na mal sehen, morgen werd ich mal berichten, was das telefonat ergeben hat.
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- bm3
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mein Rat, Telefon nützt da gar nichts, ist Alles Schall und Rauch was da gesprochen wird, schriftlich Widerspruch einlegen gegen den Steuerbescheid und eventuelle Ablehnung bergünden lassen. Gesetzes-/Verordnungslage ist da nach meiner Meinung nicht eindeutig formuliert, entsprechende Passagen raussuchen.
Kann durchaus zugunsten der Steuerbefreiung ausgelegt werden.
Ich kann hier nochmals nur wiederholen dass ich bereits 3 Jahre lang mit L5e ohne Steuer gefahren bin ! Und wo soll da bitte für die Steuer ein Unterschied liegen zwischen L5e und L7e ? Macht jeder jetzt in Deutschland was er gerne möchte ?
Viele Grüße:
Klaus
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- bm3
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Eine Besteuerung kann sch nur ergeben aufgrund einer Rechtsgrundlage und die Rechtsgrundlage kann hier nur das Kraftfahrzeugsteuergesetz
www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/kraftstg/gesamt.pdf
zuletzt geändert im Mai 2010 sein !
Im oben verlinkten Gesetz steht aber nunmal nichts von Leichtkraftfahrzeugen(außer Krafträdern) irgendwelcher Art, es wird lediglich unterschieden zwischen Personenkraftwagen, Krafträdern und Nutzfahrzeugen / Zugmaschinen sowie Anhängern / Wohnwagen.
Die Besteuerung funktioniert normalerweise nach Schadstoffausstoß,Art des Brennstoffes,Schadstoffklasse und Hubraum. Bei Elektro-Pkw nach Ablauf von 5 Jahren nach Gewicht.Anhängern auch nach Gewicht, in bestimmten bereichen steuerbefreit.
Nun gibt es aber in diesem Gesetz explizit keine drei- oder vierrädrigen "Leichtkraftfahrzeuge". Nur Krafträder, fällt der Twizy nun unter Krafträder ?
Daraus resultieren nun nur noch zwei Möglichkeiten bei der steuerlichen Betrachtung / Bemessung für einen Twizy, da er eindeutig weder Mutzfahrzeug /Zugmaschine noch Anhänger / Wohnwagen ist.
Möglichkeit A: Er ist kein Elektro-Personenkraftwagen, das ist gut, denn dann kann er nach den Vorschriften des Gesetzes höchstens noch als "Kraftrad" nach Hubraum besteuert werden und der ist ja wie wir alle wissen 0 (Null) ccm. Also > keine Steuer.
Möglichkeit B: Er ist ein Elektro-Personenkraftwagen und somit zur Zeit 5 Jahre steuerbefreit (von der Regierung geplant war ja noch im Jahr 2011 eine Verlängerung auf 10 Jahre, bis jetzt hat man leider nichts mehr gehört...) danach fällt Steuer an nach dem Fahrzeuggewicht.
Wenn ihr mich fragt ist Möglichkeit A sogar noch die bessere von den beiden.
Gerne kann mir jemand hier widersprechen, dann soll er mir aber auch genau den Abschnitt im Gesetz zitieren aus dem sich eine konkrete Steuerpflicht ergibt. Das Gleiche werde ich auch gegebenfalls vom Finanzamt/Zulassungsstelle/Zoll verlangen !
Viele Grüße:
Klaus
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- pandeiro
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stimme dir zu, würde auch Widerspruch einlegen und - gaaaaaaaaaaaanz wichtig bei den Steuereintreibern - nur unter Vorbehalt zahlen!!!! Wer nicht zahlt bekommt recht bald die Mahngebühren usw. dazu.
Wie ich gehört habe kann die Erhebung der Steuer trotz Bundeskraftfahrsteuergesetz in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt werden.
Gruß Frank
Salsa ist mehr als eine Farbe...
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- pandeiro
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Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
Werde euch die Antwort hier reinstellen.
Gruß
Frank
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- andreas-m
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Mein Dealer hatte interne Blätter in denen die Steuer mit 22.- angegeben wurde?!
Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
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Gruß
Frank
Die Berechnungsgrundlage ist ganz eifach:
Elektrofahrzeuge werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Ergibt beim Twizy eben die 22 Euro.
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- pandeiro
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pandeiro schrieb:
Mein Dealer hatte interne Blätter in denen die Steuer mit 22.- angegeben wurde?!
Auf welcher Berechnungsgrundlage das sein sollte blieb offen. Habe jetzt einfach mal bei der Behörde angefragt auf welcher Grundlage Elektro- L7e´s besteuert werden.
Werde euch die Antwort hier reinstellen.
Gruß
Frank
Die Berechnungsgrundlage ist ganz eifach:
Elektrofahrzeuge werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Ergibt beim Twizy eben die 22 Euro.
Dann kommt aber wieder der alte Widerspruch auf: Die Bemessungsgrundlage eines Elektroautos ist das Gewicht und Elektroautos sind 5 Jahre von der Steuer befreit! Hier scheint der Amtsschimmel blind nach Euronen zu geifern
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- bm3
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Besonders Beamte in der Verwaltung haben sich an die geltenden Gesetze zu halten, wenns ihnen auch im Einzelfall weh tun mag !
Weil wie hier bereits erläutert das Kraftfahrzeugsteuergesetz keine entsprechende Grundlage für die Besteuerung eines Twizy nach Gewicht enthält, es sei denn man deklariert ihn als elektrisch angetriebenen "Personenkraftwagen", das könnte man ja machen, und befreit ihn zunächst für 5 Jahre von der Steuer.
Aber wenn man sich das denn so gefallen lassen will ??
Wo kein Kläger, da kein Richter.
Viele Grüße:
Klaus
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- andreas-m
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die differenzieren doch schon bei der Steuer für Elektrofahrzeuge:
Elektro-Fahrzeuge (und darunter fällt der Twizy) werden nach zul.Gesamtgewicht besteuert.
Das trifft auch für die Elektro-PKW nach 5 Jahren zu.
Aber Elektro-Personenkraftwagen sprich PKW ( darunter fällt der Twizy nicht) sind die ersten 5 Jahre von der Steuer befreit.
Also ich sehe da schon eine Unterscheidung:
PKW oder KEIN PKW.
Elektro-PKW = 5 Jahre Steuerbefreit
kein Elektro-PKW = keine 5 Jahre Steuerbefreit
Twizy = Leichtkraftfahrzeug = kein PKW = keine 5 Jahre Steuerbefreiung.
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- bm3
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Bei besonders hartnäckigen "Fällen" in der Verwaltung wäre vielleicht auch dann einmal eine Dienstaufsichtsbeschwerde angebracht.
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