batteriemietvertrag gekündigt
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Der "günstige" Gebrauchtwagenpreis kommt wohl daher, das wenn man mal soweit fährt, das man den Kirchturm nicht mehr sieht, feststellen kann das es in D praktisch kein Chademo gibt, und der ION auf Strecke untauglicher ist wie der Kleine.
Du weisst ja Friesen und Bayern sind in ihrer Sturheit ähnlich
girgl
p.s. die Signatur werde ich ändern
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Ich werde die Tage mal meine Kontakte nach dem hohen Norden anrufen und fragen ob er mir einen norwegischen Akku bestellen kann. Dann sehen wir weiter.dexter schrieb:
dago schrieb: wir weisen darauf hin , dass nach dem ausbau von renault keine batterie mehr für dieses fahrzeug geliefert wird.
Achtung: sie schreiben da, dass nicht DU keine Batterie mehr bekommen wirst, sondern das FAHRZEUG...
Will sagen: wenn Du ihn dann ohne Batterie verkaufst, bekommt der Käufer auch keine Batterie mehr?
Ich glaube Renault Deutschland ist sich noch nicht bewußt, das diese Sturheit kein gutes Ende nimmt. Europa sei Dank. Ausnahmsweise mal.
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wenn Du im hohen Norden anfrägst: ich brauch das Kabel mit Stecker und Buchse vom Lader zur Batterie zwecks Adapter zum Anschluss eines Zusatzladers.
@Tido
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girgl
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girgl schrieb: @dingdong
wenn Du im hohen Norden anfrägst: ich brauch das Kabel mit Stecker und Buchse vom Lader zur Batterie zwecks Adapter zum Anschluss eines Zusatzladers.
@Tido
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girgl
jo,gerne. Haste ne Teilenr?
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@topic:
Michael, ich finde es wirklich super, dass du das durchziehst! Sollte es wirklich zu einer Klage kommen würde ich auch noch was zuschiessen, auch wenn es mich nicht mehr betrifft.
Gruß,
Jürgen
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Nordberg schrieb: Respekt, das sind ja mal Ansagen...!
Wollen wir hier nen Crowdfunding starten, um dagegen zu klagen? Das KANN nicht rechtens sein...
Also ich wär dabei!
Ein befreundeter Anwalt meint dazu: "Ich gehe davon aus, dass Du gegen Renault notfalls im Klagewege die Überlassung einer Batterie einklagen könntest, da Du das Fahrzeug ohne diese nicht nutzen kannst."
Diese Aussage steht mal von einem Rechtsanwalt im Raum/zur Diskussion. Ich denke, dass es Sinn macht sich zu wehren. Ich habe jetzt erstmal 1 Jahr verlaengert, da ich auf das Fahrzeug angewiesen bin. Das heisst aber nicht, dass ich nicht mitstreite.
Gruss,
Klaus
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- dingdong
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Dann frage mal deinen Anwalt, ob er im Fall der Fälle die Sache übernehmen würde?
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- Grenzen gibts nur im Kopf!Geht nicht gibt's nicht
Bei ner Sammelklage wäre ich sofort dabei und um es mit girgls worten auszudrücken...
"mit drei akkumonatsmieten beteilige ich mich an den kosten"
wenn wir mind. 25-40 mann zusammenbekommen lässt sich da schon was reißen!
Ich finde das absolut die Sache wert, nur braucht es einen der die Geschichte in die Hand nimmt!
grüße
MUC
Der mit dem Elch tanzt NORDKAP by Twizy
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- Montana
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Montana schrieb:
Bei ner Sammelklage wäre ich sofort dabei
... schade nur, dass es sowas in dieser Form in Deutschland gar nicht gibt.
Aber Präzedenzfälle/-urteile gibt es ... wenn wir mehr über die Inhalte der Klage wissen, tu' ich mich mit der finanziellen Unterstützung leichter. Grundsätzlich wäre ich dabei.
Ulrich
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- Montana
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Hallo Klaus,northcup schrieb: Ein befreundeter Anwalt meint dazu: "Ich gehe davon aus, dass Du gegen Renault notfalls im Klagewege die Überlassung einer Batterie einklagen könntest, da Du das Fahrzeug ohne diese nicht nutzen kannst."
bitte frag Deinen befreundeten Anwalt nach den "ungefähren Kosten" und ob er mit seiner Erfahrung uns helfen kann.
Mit 3 MM bin ich dabei
Dunk
Markus
@ Michael - ich folge in 16 Monaten!
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Montana schrieb:
Aber Präzedenzfälle/-urteile gibt es
Hast Du da ein paar Aktenzeichen parat?!
Die gibt es (leider) noch nicht für unseren Fall. Das war nur als Antwort auf das 'Sammelklage hamwer nich' gemeint!
Ulrich
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- Montana
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Die gibt es (leider) noch nicht für unseren Fall.
... und so ein Präzendenzfall wird in der Regel auch nicht mit einem Urteil in erster Instanz erwirkt, d. h. der Weg dahin ist lang und teuer. Und selbst wenn dann irgendwann mal ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, auf das man sich beziehen könnte, steht es Renault theoretisch weiterhin frei, jeden einzeln vor Gericht antanzen zu lassen.
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Montana schrieb:
Die gibt es (leider) noch nicht für unseren Fall.
... und so ein Präzendenzfall wird in der Regel auch nicht mit einem Urteil in erster Instanz erwirkt, d. h. der Weg dahin ist lang und teuer. Und selbst wenn dann irgendwann mal ein entsprechendes rechtskräftiges Urteil vorliegt, auf das man sich beziehen könnte, steht es Renault theoretisch weiterhin frei, jeden einzeln vor Gericht antanzen zu lassen.
Stimmt alles. Aber wenn einmal pro Kunde geurteilt wurde, tun sich die nächsten leichter. Aber langwierig und teuer kann es schon werden. Renault sitzt da finanziell an einem recht langen Hebel. Drum wäre schon auch gut, Verbraucherschützer mit einzubeziehen. Die wissen meist auch, inwieweit sie wogegen 'anstinken' wollen.
Ach ja, wenn einmal gegen Kunden geurteilt wurde, gibt's auf einen schlag viele rollbare Blumenkübel. Und ein paar Kunden weniger für die französische Raute (das ist die mit den flachen Spitzen).
Ulrich
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